Common use of Gegenstand und Anwendungsbereich Clause in Contracts

Gegenstand und Anwendungsbereich. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen (im Folgenden als „ANB“ bezeichnet) regeln in Ergänzung der zwingenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die Rechtsverhältnisse der Austrian Power Grid AG (im Folgenden als „APG“ bezeichnet) bezüglich • des Netzanschlusses und der Netzkooperation mit Verteilernetzbetreibern, • des Netzanschlusses und der Netznutzung mit Erzeugern (Einspeisern), • des Netzanschlusses und der Netznutzung mit Kunden sowie • des Netzanschlusses und der Netznutzung mit Eigentümern oder sonstigen Betreibern von neuen Verbindungsleitungen gemäß Art 17 EG-VO 714/2009 und bilden jeweils einen integrierenden Bestandteil dieser Rechtsverhältnisse.

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Gegenstand und Anwendungsbereich. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen (im Folgenden als „ANB“ bezeichnet) regeln in Ergänzung der zwingenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die Rechtsverhältnisse der Austrian Power Grid AG (im Folgenden als „APG“ bezeichnet) bezüglich • des Netzanschlusses und der Netzkooperation mit Verteilernetzbetreibern, • des Netzanschlusses und der Netznutzung mit Erzeugern oder Verbrauchern (Einspeisern), • des Netzanschlusses und der Netznutzung mit Kunden Netzbenutzern) sowie • des Netzanschlusses und der Netznutzung mit Eigentümern oder sonstigen Betreibern von neuen Verbindungsleitungen gemäß Art 17 EG-Art. 63 VO 714/2009 (EU) 2019/943 und bilden jeweils einen integrierenden Bestandteil dieser Rechtsverhältnisse. Für Netzbenutzer, die sowohl als Erzeuger als auch als Verbraucher wirken können, sind die jeweils einschlägigen Bestimmungen dieser ANB für beide Netzbenutzergruppen, unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, anwendbar.

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