Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich über den Inhalt des Darlehensvertrages strenges Stillschweigen zu bewahren und Dritten hierüber keine Informationen zur Verfügung zu stellen, zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt zeitlich unbefristet, d.h. auch nach Auflösung oder Beendigung des Darlehensvertrages. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt je- doch nicht, wenn die Auskunftserteilung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Appears in 3 contracts
Samples: www.recrowd.at, www.recrowd.at, www.recrowd.at
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich über den Inhalt des Darlehensvertrages strenges Stillschweigen zu bewahren und Dritten hierüber keine Informationen zur Verfügung zu stellen, zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt zeitlich unbefristet, unbefristet d.h. auch nach Auflösung oder Beendigung des Darlehensvertrages. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt je- doch nicht, wenn die Auskunftserteilung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Appears in 2 contracts
Samples: www.recrowd.at, www.recrowd.at
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich über den Inhalt des Darlehensvertrages strenges Stillschweigen zu bewahren und Dritten hierüber keine Informationen zur Verfügung zu stellen, zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt zeitlich unbefristet, unbefristet d.h. auch nach Auflösung oder Beendigung des Darlehensvertrages. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt je- doch jedoch nicht, wenn die Auskunftserteilung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.recrowd.at