Common use of Geheimhaltung und Datenschutz Clause in Contracts

Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich über den Inhalt des Darlehensvertrages strenges Stillschweigen zu bewahren und Dritten hierüber keine Informationen zur Verfügung zu stellen, zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt zeitlich unbefristet, d.h. auch nach Auflösung oder Beendigung des Darlehensvertrages. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt je- doch nicht, wenn die Auskunftserteilung gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich über den Inhalt des Darlehensvertrages strenges Stillschweigen zu bewahren und Dritten hierüber keine Informationen zur Verfügung zu stellen, zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt zeitlich unbefristet, unbefristet d.h. auch nach Auflösung oder Beendigung des Darlehensvertrages. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt je- doch nicht, wenn die Auskunftserteilung gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich über den Inhalt des Darlehensvertrages strenges Stillschweigen zu bewahren und Dritten hierüber keine Informationen zur Verfügung zu stellen, zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt zeitlich unbefristet, unbefristet d.h. auch nach Auflösung oder Beendigung des Darlehensvertrages. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt je- doch jedoch nicht, wenn die Auskunftserteilung gesetzlich vorgeschrieben ist.

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