Geheimhaltungspflicht. 1. Sämtliche Auskünfte, gleich welcher Art, die in Anwendung dieses Anhangs erteilt werden, sind vertraulich. Sie unterliegen dem Berufsgeheimnis und geniessen den Schutz, den das innerstaatliche Recht der Partei, die sie erhalten hat, für derarti- ge Auskünfte gewährt.
Appears in 13 contracts
Samples: pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, fedlex.data.admin.ch, www.lexfind.ch
Geheimhaltungspflicht. 1. Sämtliche Auskünfte, gleich welcher Art, die in Anwendung dieses Anhangs erteilt er- teilt werden, sind vertraulich. Sie unterliegen dem Berufsgeheimnis und geniessen den Schutz, den das innerstaatliche Recht der Partei, die sie erhalten hat, für derarti- ge Auskünfte gewährt.
Appears in 1 contract
Samples: bundesblatt.weblaw.ch