Geheimhaltungspflicht. Der Empfänger trägt dafür Sorge, dass der Forscher die gleichen Rechte und Pflichten hat wie der Empfänger gemäß Artikel II.8.
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Geheimhaltungspflicht. Der Empfänger trägt dafür Sorge, dass der Forscher die gleichen Rechte und Pflichten hat wie der Empfänger gemäß Artikel II.8. Der Empfänger trägt dafür Sorge, dass der Forscher die gleichen Rechte und Pflichten hat wie der Empfänger gemäß Artikel II.11.
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Geheimhaltungspflicht. Der Empfänger trägt dafür Sorge, dass der Forscher die gleichen Rechte und Pflichten hat wie der Empfänger gemäß Artikel II.8II.9. Der Empfänger trägt dafür Sorge, dass der Forscher die gleichen Rechte und Pflichten hat wie der Empfänger gemäß Artikel II.12.
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