Verletzung von Schutzrechten Dritter Musterklauseln

Verletzung von Schutzrechten Dritter. 10.1 easol verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen diese wegen der Verletzung eines Patentrechts, Urheberrechts, Leistungsschutzrechts oder eines sonstigen Schutzrechts aufgrund der zweckentsprechenden Nutzung der von easol nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen geltend gemacht werden. Der Kunde wird easol umgehend von einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, easol die Kontrolle über ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren zu übertragen. Vergleiche und sonstige Zugeständnisse einschließlich der Anerkennung von Ansprüchen durch den Kunden bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von easol. 10.2 Der Kunde verpflichtet sich, easol von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen easol wegen der Verletzung eines Patentrechts, Urheberrechts, Leistungsschutzrechts oder eines sonstigen Schutzrechts aufgrund der Nutzung der vom Kunden beigestellten Software, Hardware und des sonstigen durch den Kunden beigestellten Equipments geltend gemacht werden. easol wird den Kunden umgehend von einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung schriftlich informieren. easol verpflichtet sich, dem Kunden die Kontrolle über ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren zu übertragen. Vergleiche und sonstige Zugeständnisse einschließlich der Anerkennung von Ansprüchen durch easol bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kunden. 10.3 Ist eine der PARTEIEN nach den Regelungen der vorstehenden Ziffern 10.1 und 10.2 zur Freistellung verpflichtet, so hat diese der anderen PARTEI: • die gerichtlich auferlegten Schadensersatzansprüche und Gerichtskosten; • sämtliche im Rahmen eines nach der vorstehenden Ziffer 10.1 und 10.2 zulässigerweise zustande gekommenen Vergleichs zu zahlenden Kosten; • die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich angemessener Anwaltskosten zu ersetzen. 10.4 Eine Freistellungsverpflichtung nach den vorstehenden Ziffern 10.1 und 10.2 besteht nicht, soweit der Anspruch resultiert aus oder sich bezieht auf: • Software, Hardware oder sonstiges Equipment, das durch die jeweils andere Partei nicht im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen genutzt wird oder genutzt wurde; • Rechtsverletzungen, die daraus folgen, dass durch die jeweils andere Partei Software, Hardware od...
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 12.1 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die Vita zur Verfügung stehen, wird der Verkäufer, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt eine Anschuldigung wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum erhoben wird oder eine solche Verletzung wahrscheinlich ist ("Anspruch aus Schutzrechtsverletzung"), nach eigenem Ermessen von Vita so schnell wie möglich und auf eigene Kosten des Verkäufers: 12.1.1 die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen durch nicht verletzende Ersatzleistungen ersetzen oder modifizieren, sofern diese Ersatzleistungen die Leistung oder die wesentliche Funktionalität der betreffenden Waren und Dienstleistungen nicht beeinträchtigen; oder‌ 12.1.2 Vita das Recht verschaffen, die betreffenden Waren und Dienstleistungen weiterhin zu erhalten oder zu nutzen (je nach Kontext), sofern keine nachteiligen Auswirkungen auf die Waren und Dienstleistungen (einschließlich einer Verringerung des Nutzungsumfangs) bestehen. 12.2 Wenn der Verkäufer beschließt, einen Gegenstand zu ändern oder eine Ersatzleistung gemäß Ziffer 12.1.1 zu liefern oder eine Lizenz gemäß Ziffer 12.1.2 zu beschaffen, diese Maßnahme jedoch nicht geeignet ist, den Anspruch aus Schutzrechtsverletzung zu beseitigen, oder wenn sich die Maßnahme nachteilig auf die Waren auswirkt, ist Vita unbeschadet anderer Rechte und Rechtsbehelfe berechtigt, die Waren an den Verkäufer zurückzugeben. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den von Vita im Rahmen des Vertrages gezahlten Preis vollständig zu erstatten. Zudem haftet der Verkäufer für alle angemessenen und unvermeidlichen Kosten für Ersatzleistungen gemäß den Geschäftsbedingungen des Vertrages.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 11.1 Der Vertragspartner gewährleistet unbeschadet seiner Einstandspflicht auch für Rechtsmängel gemäß Ziff. 10, dass die Nutzung seiner Lieferungen und Leistungen durch uns, die mit uns verbundenen Gesellschaften und unsere Kunden keine Rechte Dritter verletzt. 11.2 Werden wir, die mit uns verbundenen Gesellschaften oder unsere Kunden wegen ei- ner tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen und ist die Inanspruchnahme auf eine Lieferung oder Leistung des Ver- tragspartners zurückzuführen, ist der Vertragspartner verpflichtet, alle Aufwendun- gen, Kosten und Schäden (einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsver- folgung oder -verteidigung), die uns, den mit uns verbundenen Gesellschaften sowie unseren Kunden hieraus entstehen, zu ersetzen und uns, die mit uns verbundenen Gesellschaften sowie unsere Kunden von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. 11.3 Die Ansprüche nach Ziff. 11.2 bestehen nicht, soweit der Vertragspartner nachweist, dass er die Schutzrechtsverletzung weder zu vertreten hat noch bei Anwendung kauf- männischer Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung hätte kennen müssen.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 18.1 Der Benutzer wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn und sobald gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und/oder einzelner Bausteine geltend gemacht werden. In diesem Fall wird der Anbieter den Benutzer in Bezug auf die angebliche Rechtsverletzung auf eigene Kosten verteidigen. Soweit dem Benutzer gleichwohl für die eigene Rechtsverteidigung Kosten entstanden sind, werden diese erstattet, soweit sie erforderlich und angemessen waren. 18.2 Der Benutzer wird dem Anbieter auf dessen Verlangen die notwendige Unterstützung gewähren, die für eine effektive Verteidigung gegen entsprechende Ansprüche erforderlich ist. 18.3 Stellt sich heraus, dass ein Verhalten des Benutzers für den Vorwurf der Verletzung von Schutzrechten Dritter mit ursächlich war, insbesondere der Benutzer sich nicht an die Vorgaben und Beschränkungen dieser Nutzungsbedingungen gehalten hat, wird der Benutzer dem Anbieter alle hierdurch entstandenen Schäden und Rechtsverteidigungskosten ersetzen.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. Im Falle der Verletzung eines Schutzrechts durch CHARAX wird CHARAX nach eigenem Ermessen die Lieferung oder Leistung entweder so abändern, dass diese nicht mehr verletzend ist oder dem Kunden das Nutzungsrecht verschaffen oder die von CHARAX erbrachten Lieferungen und Leistungen unter Rückzahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurücknehmen. Bei Fremdprodukten beschränkt sich die Haftung von CHARAX auf Abtretung ihrer Ansprüche gegenüber dem Lieferanten. Erbringt der Kunde eigene Leistungen bzw. lässt diese durch Dritte erbringen, so haftet er dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 1. 22nd wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer angeblichen Verletzung deutscher Schutzrechte (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, etc.) durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Produkte, Dokumentationen oder technische Daten gegen den Kunden hergeleitet werden, und dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, sofern der Kunde 22nd unverzüglich von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, 22nd alle notwendigen Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt und 22nd die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird. 2. Im Falle der Verletzung eines Schutzrechtes wird 22nd unter Ausschluß weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das betreffende Produkt oder die Dokumentation derart abändern oder austauschen, daß keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Spezifikationen weiterhin eingehalten werden, oder dem Kunden durch Abschluß eines Lizenzvertrages mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen, oder das Produkt oder die Dokumentation unter Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühr abzüglich einer angemessenen Benutzungsgebühr für die Zeit, in der sich das betreffende Produkt beim Kunden befand, zurücknehmen. 3. 22nd haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten, wenn diese auf der Verwendung eines 22nd-Produkts in Verbindung mit nicht von 22nd gelieferten Produkten oder auf einer Änderung eines 22nd-Produktes beruht, die nicht von 22nd autorisiert war. 22nd haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für das betreffende 22nd-Produkt nicht vorgesehenen Verwendung resultieren. 4. Über die in den vorstehenden Unterabschnitten genannten Ansprüche hinaus stehen dem Kunden im Falle der Geltendmachung von Verletzungen von Schutzrechten durch Dritte - vorbehaltlich etwaiger Ansprüche gemäß Ziffer 1.6 - keine weiteren Ansprüche zu.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. Der Lieferant haftet dafür, dass im Zusammenhang mit seiner Liefe- rung/Leistung keine Patent- oder Schutzrechte Dritter verletzt werden und wird Heraeus von Ansprüchen Dritter deswegen auf erstes schriftliches Anfordern freistellen. Notwendige Aufwendungen und Schäden, die Hera- eus aus der Inanspruchnahme durch den Dritten oder im Zusammenhang hiermit erwachsen, wird der Lieferant Heraeus ersetzen. Unabhängig da- von ist Heraeus berechtigt, mit Dritten auch ohne Zustimmung des Liefe- ranten Vereinbarungen, insbesondere einen Vergleich über die angebliche Schutzrechtsverletzung, abzuschließen.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 10.1 Der Nutzer wird STIEBEL ELTRON unverzüglich informieren, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten in Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Funktionen geltend gemacht werden. In diesem Fall wird STIEBEL ELTRON den Nutzer in Bezug auf die angebliche Rechtsverletzung auf eigene Kosten verteidigen. Soweit dem Nutzer gleichwohl für die eigene Rechtsverteidigung Kosten entstanden sind, werden diese unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen nach diesen Nutzungsbedingungen erstattet, soweit sie erforderlich und notwendig waren. Der Nutzer wird STIEBEL ELTRON die notwendige inhaltliche Unterstützung für eine effektive Verteidigung gewähren. 10.2 Stellt sich heraus, dass ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers für den Vorwurf der Verletzung von Schutzrechten Dritter mit ursächlich oder allein ursächlich war, insbesondere der Nutzer sich nicht an die Vorgaben und Beschränkungen dieser Nutzungsbedingungen gehalten hat, wird der Nutzer gegenüber STIEBEL ELTRON alle hierdurch entstandenen Schäden und Rechtsverteidigungskosten ersetzen.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 5.1 Der AN steht dafür ein, dass die Programme frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine Nutzung durch den AG ausschließen bzw. einschränken. 5.2 Werden nach Vertragsabschluss Verletzungen von Schutzrechten Dritter gemäß Ziff. 5.1 geltend gemacht und wird die vertragsgemäße Nutzung der Programme beeinträchtigt oder untersagt, ist der AN verpflichtet, wahlweise entweder die Programme in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr unter die Schutzrechte fallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder das Recht zu erwirken, dass die Programme vom AG uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden können. 5.3 Der AN übernimmt die alleinige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen und stellt den AG von allen damit zusammenhängenden Kosten und Ansprüchen frei. Der AN ist insbesondere berechtigt und verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, auf eigene Kosten durchzuführen.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. Der Lieferant haftet dafür, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung/Leistung keine Patent- oder Schutzrechte Dritter verletzt werden und wird TECTRON WORBIS von Ansprüchen Dritter deswegen auf erstes schriftliches Anfordern freistellen. Notwendige Aufwendungen und Schäden, die TECTRON WORBIS aus der Inanspruchnahme durch den Dritten oder im Zusammenhang hiermit erwachsen, wird der Lieferant TECTRON WORBIS ersetzen. Unabhängig davon ist TECTRON WORBIS berechtigt, mit Dritten auch ohne Zustimmung des Lieferanten Vereinbarungen, insbesondere einen Vergleich über die angebliche Schutzrechtsverletzung, abzuschließen.