Verpflichtung des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsvorschriften (insbesondere in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges) zu befolgen und bei Schäden alle Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten.
Verpflichtung des Kunden. 7.1. Der Kunde hat alle vorgegebenen Wartungen und Kontrollen, insbesondere auch Öl-Proben durchzuführen zu lassen und die vom Hersteller vorgesehenen Schmiermittel und Öle zu verwenden (vgl. 6.5).
Verpflichtung des Kunden. Der Kunde beauftragt Xxxxx Bewertungen ausdrücklich damit, Kundenmitteilungen in seinem Namen und in seinem Auftrag zu sammeln und zu verwalten. Es obliegt dem Kunden, selbst und unter seiner alleinigen Verantwortung die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten durch Echte Bewertungen vom Verbraucher, der eine Bestellung oder einen Kauf auf seiner Website oder in seinen physischen Verkaufsstellen aufgibt, einzuholen. Insbesondere ist der Kunde unter seiner alleinigen Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen der Europäischen Verordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016, bekannt als die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO), verantwortlich und ist insbesondere verantwortlich für : - die Art und Weise, in der die Verbraucher kontaktiert und über den Antrag auf die Sammlung von Mitteilungen informiert werden, sowie die Einholung ihrer Zustimmung und die Unterrichtung über die Bedingungen dieser Sammlung; - Einholung der Zustimmung der Verbraucher zur Übertragung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch überprüfte Mitteilungen unter Einhaltung des für den Wettbewerb, die Werbung, die allgemeinen Bestimmungen zum Datenschutz und alle anderen auf die Situation anwendbaren Gesetze oder Vorschriften; - Halten Sie sich an die geltende Gesetzgebung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wettbewerb, Werbung und den Schutz personenbezogener Daten. Echte Bewertungen haftet nicht im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtungen durch den Kunden. Echte Bewertungen kann jederzeit und auf einfache Anfrage vom Kunden die für die Ausübung ihrer Dienstleistung erforderlichen Zustimmungserklärungen verlangen. Es sei daran erinnert, dass der Kunde in alleiniger Verantwortung die Kategorien der Daten sowie Zweck und Mittel der Verarbeitung, die Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist, bestimmt. Der Kunde handelt als „Verantwortlicher für die Verarbeitung“ im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO). Der Kunde muss imstande sein, jederzeit und auf einfacher Anfrage der Gesellschaft Echte Bewertungen die Zustimmung der Verbraucher belegen zu können. Der Kunde ist gegenüber dem Verbraucher der einzige Verantwortliche für sämtliche Fehlinformationen, Ungenauigkeiten, Fehler oder Versäumnisse in Bezug auf dessen Daten. In dieser Eigenschaft verpflichtet sich der Kunde: - Vor und während der gesamten Dauer der Verarbeitung die Gesetze und die geltenden Vorschriften in Bezug...
Verpflichtung des Kunden. Durch die Unterschrift beim Erhalt der Sendung legt der Kunde fest, dass im gegebenen Fall die entsprechende Fahrt seiner Rechnung belastet wird. Zudem gilt die Unterschrift als Empfangsbestätigung der Lieferung.
Verpflichtung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, jede beabsichtigte und für das Vertragsverhältnis bedeutende Änderung der Nachtspeicherheizung bzw. einer elektrischen Wärmepumpen/Strahlungswärme (insbesondere die Änderung der Anschlusswerte) den Stadtwerken und dem örtlichen Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Stadtwerke werden in diesem Fall – soweit erforderlich – das Vertragsverhältnis entsprechend anpassen.
Verpflichtung des Kunden. Der Kunde muss die von der Bank gestellten Fragen korrekt beantwor- ten, damit diese die persönliche Situation des Kunden angemessen einschätzen kann. Außerdem muss der Kunde die Bank über jede Änderung seiner finan- ziellen Situation, seiner Anlageziele, seiner Kenntnisse oder Erfahrungen informieren. Xxxxxxx dies nicht geschieht, kann sich die Bank auf die zuvor vom Kunden erteilten Informationen berufen.
Verpflichtung des Kunden. 2.1 Der Kunde hat auftretende Störungen oder Schäden an den Maschinen/Anlagen unverzüglich zu melden.
Verpflichtung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, jede beabsichtigte Änderung der Wärmepumpenanlage, die dieses Sonderab- kommen berührt – insbesondere eine Änderung der Anschlusswerte- der Stadtwerke Ahlen GmbH unver- züglich schriftlich mitzuteilen und vor ihrer Ausführung mit der Stadtwerke Ahlen GmbH zu vereinbaren, damit eine entsprechende Anpassung des Sonderabkommens erfolgen kann.
Verpflichtung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die richtigen Maße, Gewichte und besonderen Eigenschaften des Gutes (z.B. Schwerpunkt, Art des Materials, Sperrigkeiten) sowie die Anschlagpunkte im Falle von Kranarbeiten rechtzeitig und vollständig anzugeben. Irgendwelche Änderungen, die mit dem Gut zusammenhängen, hat uns der Kunde sofort und vollständig schriftlich mitzuteilen. Für Aufhängung und Aufhängevorrichtung ist der Auftraggeber verantwortlich. Er übernimmt die Gewähr und die Gefahr dafür, dass die von ihm beigestellte Ausrüstung (wie z.B. spezielle Anhängetraversen, besondere Schäkel, Seilschlaufen, Personenkorb, Hubarbeitsbühnen, Montagekorb, u.a.) für die Ausführung der Arbeiten geeignet sind und den gesetzlichen Bestimmungen (TÜV, UVV, BG-Abnahme, etc.) entsprechen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr und die Gefahr dafür, dass die Boden- und sonstigen Verhältnisse der Einsatzstelle sowie der Zufahrtswege eine ordnungsgemäße und ungefährdete Durchführung des Auftrages gestatten. Er hat gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen z.B. eine behördlich genehmigte Straßensperrung, u.a., zu beantragen und einzuholen.
Verpflichtung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungs- pflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für GEOINFO unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Weisungen klar, sachgerecht und auf Verlangen von GEOINFO zu erteilen. Führen Weisungen zu Mehr- kosten, ist GEOINFO zur Weiterverrechnung an den Kunden be- rechtigt. Bei Unklarheiten oder Rückfragen von GEOINFO hat der Kunde ohne schuldhaftes Zögern die erforderlichen Vorgaben zu ertei- len. Der Kunde hat GEOINFO bzw. ihre Mitarbeitenden und die von ihr zu Vertragserfüllung beigezogenen Dritten bei der Erbringung ihrer Leistung zu unterstützen, daran mitzuwirken, die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen vorzunehmen, insbesondere den erforderlichen Platz für die Geräte samt Zube- hör sowie die erforderlichen Geräteanschlüsse, wo nötig in kli- matisierten Räumen, nach den Spezifikationen von GEOINFO zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gewährt der Kunde GEOINFO den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Ressourcen, insbesondere freien Zugang zu den Geräten, Da- tenträgern und Dokumentationen. Der Kunde hat GEOINFO rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die vertragskonforme Leistungserbringung von Bedeutung sind. Darüber hinaus hat der Kunde die notwendigen Kommunikationssysteme zur Verfügung zu stellen, damit GEOINFO im Falle eines vertraglich vereinbarten Remote- Service die notwendigen Abklärungen treffen und die erforderlichen Eingriffe in das System direkt vornehmen kann, beispielsweise durch Installation eines Modems und der notwendigen Kommunikationssoftware. Der Kunde ist im Weiteren verpflichtet, rechtzeitig alle Daten, Informationen und Dokumente kostenfrei zur Verfügung zu stellen, die für die Abwicklung der Einzelverträge und Leistungen von GEOINFO von Bedeutung sein könnten, insbesondere alle für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Geobasisdaten. Daten, die weiterverarbeitet werden müssen und in elektronischer Form existieren, sind GEOINFO in einem allgemein akzeptierten, maschinenlesbaren Format elektronisch zu übergeben. Werden durch den Kunden zur Verfügung gestellte Daten und Informationen im Rahmen einer Geodateninfrastruktur betrieben, so ist der Kunde verpflichtet, diese Datenbestände einem Nutzerkreis gemäss Abschnitt 8 d...