Geltungsbereich Regelungsgegenstand Musterklauseln

Geltungsbereich Regelungsgegenstand. 1.1 Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrieb von Softwareprodukten, insbe- sondere von solchen der marketintelligence GmbH und durch Unternehmen der Marketing Verbund Gruppe mit Sitz in Deutschland an den Vertragspartner.
Geltungsbereich Regelungsgegenstand. Gegenstand dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen ist die Regelung folgender produktspe- zifischer Leistungen, die Unternehmen der Marketing Verbund Gruppe für den und im Auftrag des Vertragspartner(s) erbringen. • Die Koordination wesentlicher Teile sowie • die Umsetzung einzelner Teile des nachstehend näher erläuterten, zwischen den Parteien abgestimmten Prozesses/Workflows. Dabei handelt es sich um den Prozess/Workflow, der abläuft, wenn ein Nutzer über ein vom Vertragspart- ner für eine geschlossene Benutzergruppe betriebenes Portal beim Vertragspartner eine dort ange- botene Werbeaktion in Auftrag gibt. Auf Basis des/der konkreten Angebots/Auftragsbestätigung/Leis- tungsbeschreibung übernehmen wir die Koordination wesentlicher Teile des Prozesses und führen die Datenanalyse/-selektion sowie je nach Beauftragung die Lettershop-Leistungen und weitere etwaig beauftragte Leistungen als Teile der Prozesskette selbst durch. Näheres ergibt sich aus dem Angebot/ der Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung und den nachstehenden Regelungen. Die Leistungen werden ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner auf dessen Rechnungerbracht.
Geltungsbereich Regelungsgegenstand 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.