Geltungsbereich und Vertragsbestandteile Musterklauseln

Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Vertragsbestimmungen gelten für alle Hotelleistungen für die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft sowie deren verbundene Unternehmen i. S. v. § 15 AktG (im Folgenden ge- samthaft "BMW"). 1.2 Abweichende oder zusätzliche Vertrags- oder Lie- ferbestimmungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht aus- drücklich widersprochen wird. Bestätigt der Auf- tragnehmer den Auftrag von BMW abweichend von der Bestellung oder den Vertragsbestimmungen, so gelten diese Abweichungen nur, wenn sie von BMW ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 1.3 Der Auftrag kommt durch schriftliche Bestellung und ggf. Lieferabruf durch BMW sowie durch Annahme des Auftragnehmers zustande. Entsprechendes gilt für Auftragsänderungen und -ergänzungen. 1.4 Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten sinn- gemäß auch für alle Zusatz- und Nachtragsauf- träge. 1.5 Im Falle eines Konflikts zwischen den Vertragsbe- standteilen gilt folgende Rangfolge: • BMW Bestellung, • Vergabe-/Verhandlungsprotokoll/Einzelvertrag (falls vorhanden), • Leistungsbeschreibung im finalen Angebot des Auftragnehmers (ohne Vertrags- und Lieferbe- stimmungen des Auftragnehmers) und BMW Ausschreibungsunterlagen inkl. aller Anhänge und Dokumente, auf die verwiesen wird, • Rahmenvertrag zwischen BMW und Auftrag- nehmer (falls vorhanden), • die vorliegenden AVB für Hotelleistungen. Weicht auf der Rangstufe c) die Leistungsbeschrei- bung im finalen Angebot des Auftragnehmers von den BMW Ausschreibungsunterlagen inkl. aller An- hänge und Verweisungen ab, werden diese Abwei- chungen nur Vertragsbestandteil, wenn diese Ab- weichungen im Verhandlungs-protokoll oder in der BMW Bestellung ausdrücklich bestätigt werden. Bestellung ausdrücklich bestätigt werden.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Die Sixt Leasing (Schweiz) AG (nachfolgend "SIXT") erbringt für den Leasingnehmer (nachfolgend "Kunde") Leistungen im Rahmen eines Leasingverhältnisses nach Massgabe dieser Vertragsbedingungen. Der Leasingnehmer least dabei ausgewählte Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge verschiedener Hersteller (nachfolgend "Fahrzeuge") für den Einsatz in seinem Fuhrpark. 1.2 Die Vertragsbedingungen bestehen aus allgemeinen Bestimmungen zum Finanzleasing (Teil A) und der Regelung von Full-Service-Leistungen (Teil B). Diese Vertragsbedingungen ergänzende oder davon abweichende Bestimmungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von SIXT in rechtsgültiger Form schriftlich angenommen worden sind 1.3 Diese Vertragsbedingungen zusammen mit den individuellen finanziellen Konditionen des Leasings bilden den schriftlichen Leasingvertrag (nachfolgend "Leasingvertrag") für ein bestimmtes Fahrzeug. 1.4 Das Nutzer-Handbuch von SIXT beinhaltet Informationen und Instruktionen zum Bezug der von SIXT erbrachten Leistungen. Die Gebührenordnung gemäss Ziffer 17 regelt die Entgelte zu Gunsten von SIXT für die Administration der Leasingverträge. Diese Dokumente bilden in der diesem Vertrag beigefügten Form einen integrierenden Bestandteil des Leasingvertrages.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Einkaufsbedingungen gelten für IT-Leistungen für die Stadtwerke Mün- chen GmbH sowie deren i.S.v. § 15 AktG verbundene Unternehmen (im folgenden ge- samthaft "Auftraggeber" genannt). 1.2 Vertragsbestandteile sind - bei Unstimmigkeiten in der nachstehenden Reihenfolge a, das Bestellschreiben,
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Besonderen Vertragsbedingungen („BVB“) gelten für die Beauftragung von Herstel- lung, Lieferung, Installation und Montage von Be- triebsmitteln durch die BMW Group. 1.2 Die vorliegenden BVB ergänzen die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für den indirekten Einkauf“ („AVB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Es gel- ten die AVB, soweit nicht in diesen BVB etwas ge- sondert oder abweichend geregelt wird. 1.3 Im Falle eines Konflikts zwischen den AVB und diesen BVB gehen diese BVB den AVB vor.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt von xxxxx Xxxxxxxxxxx und Leistungen (nachfolgend "Leistungen" genannt) für den Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) (nachfolgend AG genannt ), soweit nicht schriftlich zu- sätzliche oder abweichende Bedingungen vereinbart werden. 1.2 Vertragsbestandteile gelten in der folgenden Reihenfolge: 1. der Vertrag mit der Leistungsbeschreibung 2. die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des ZAS 3. die Fremdfirmenordnung des ZAS 4. Angaben aus dem Angebot 5. Angaben der Bewerber- und Bietergemeinschaft 6. Angaben zu den Unterauftragnehmern 7. die VOL/B bei Dienstleistungsaufträgen, bzw. die VOB/B bei Bauleistungen. Dies gilt auch für den Fall der Widersprüche zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen. 1.3 Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers, insbesondere entgegenstehende Bedin- gungen des ANs, erkennt der AG nicht an, es sei denn, der AG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen, die in Auftrags- oder sonstigen Bestätigungen des ANs genannt sind. Die vorbehaltlose Entgegennahme der Lie- ferungen und Leistungen stellt keine Annahme von Bedingungen des ANs dar. 1.4 Erkennt der AN Widersprüche zwischen dem Vertragsziel, den Vertragsbestandteilen und/ oder den einzelnen Unterlagen, die ihm vom AG oder dessen Beauftragten zugeleitet wer- den, und der vertraglichen Vereinbarung, so hat er den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Dabei hat der AN dem AG die Folgen des Widerspruches aufzuzeigen.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Einkaufsbedingungen gelten für Instandhaltungsleistungen einschließlich weiterer in diesem Zusammengang notwendiger Leistungen - im folgenden: Leistungen - von technischen Anlagen und Einrichtungen - im folgenden: Anlagen - für die Stadtwerke München GmbH sowie deren verbundene Unternehmen i.S.v. § 15 AktG (im folgenden gesamthaft "Auftraggeber" genannt). 1.2 Vertragsbestandteile sind - bei Unstimmigkeiten in der nachstehenden Reihenfolge a, das Bestellschreiben, b, die Leistungsbeschreibung, c, etwaige Besondere Vertragsbedingungen, d, diese Zusätzlichen Einkaufsbedingungen für die Instandhaltung von technischen Anlagen und Einrichtungen, e, die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers für Lieferungen und Leistungen - AEBL.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Besondere Vertragsbedingun- gen („BVB“) gelten für die Erbringung von Ent- wicklungsleistungen für die BMW Motoren GmbH. 1.2 Das Unternehmen der BMW Group, das im kon- kreten Einzelfall die Erbringung von Entwick- lungsleistungen beauftragt, wird im Folgenden als „BMW“ bezeichnet. Der Vertragspartner wird im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet. 1.3 Die vorliegenden BVB ergänzen die „Allgemei- nen Vertragsbedingungen für den indirekten Einkauf der BMW Group Österreich“ („AVB“) im jeweils aktuellen Stand. Es gelten die AVB, in- klusive der darin aufgenommenen Definitionen, soweit nicht in diesen BVB etwas gesondert o- der abweichend geregelt wird.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Bestandteil des Vertrages und hiermit ausdrücklich ausge- schlossen. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber an, dass die in diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen enthaltenen Re- gelungen Vertragsbestandteil werden und dass eigene Vertragsbe- stimmungen des Auftraggebers sowie solche des Hauptauftragge- bers keine Gültigkeit haben und zwar auch dann nicht, wenn in der Leistungsbeschreibung des Auftrages oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird. 1.2 Die Ausführung der dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach: - dem Auftragsschreiben / Bestellung - der Leistungsbeschreibung des Auftrages - diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen - die VOB-Teile B und C in der jeweils neuesten Fassung - das BGB.

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  • Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

  • Zweck und Geltungsbereich 1.1 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich — die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und — die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gelten für die gesamte Geschäfts- verbindung zwischen EIU und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtungen und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gliedern sich in einen Allgemeinen Teil (NBS-AT) und einen unternehmensspezifischen Besonderen Teil (NBS-BT). 1.4 Die NBS-AT ergänzende sowie etwaige von den NBS-AT abweichende Regelungen ergeben sich aus den NBS-BT. Regelungen in den NBS-BT gehen den Regelungen in den NBS-AT vor. 1.5 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.6 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Fahrzeughalter. 1.7 Allein rechtsverbindlich sind die Nutzungsbedingungen in deutscher Sprache. Werden die Nutzungsbedingungen in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union ver- öffentlicht, dient dies lediglich der besseren Information von Zugangsberechtigten.

  • Örtlicher Geltungsbereich Die Versicherung gilt in der ganzen Welt.

  • Zeitlicher Geltungsbereich Abweichend von Art. 4 erstreckt sich der Versicherungsschutz auf eine Umweltstörung, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes oder spätestens zwei Jahre danach festgestellt wird (Pkt. 3.1.1). Der Vorfall muss sich während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes ereignen. Eine Umweltstörung, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes festgestellt wird, die aber auf einen Vorfall vor Abschluss des Versicherungsvertrages zurückzuführen ist, ist nur dann versichert, wenn sich dieser Vorfall frühestens zwei Jahre vor Abschluss des Versicherungsvertrages ereignet hat und dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages der Vorfall oder die Umweltstörung nicht bekannt war und auch nicht bekannt sein konnte.

  • Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 – für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.

  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

  • Nutzungsbeschränkungen Sie müssen sicherstellen, dass sowohl Ihre Nutzung des Dienstes als auch die Nutzung Ihrer Endnutzer diesem Vertrag entspricht, und Sie müssen die Endnutzer über die unten aufgeführten Einschränkungen informieren und diese durchsetzen. Sie stimmen zu, dass weder Sie noch Ihre Endnutzer den Dienst dazu nutzen, Folgendes hochzuladen, zu laden, einzustellen, per E-Mail zu versenden, zu übertragen, zu speichern oder in anderer Weise verfügbar zu machen: (i) Inhalte oder Materialien, die gesetzeswidrig, belästigend, bedrohend, schädlich, defamatorisch, obszön, die Privatsphäre anderer verletzend, hasserfüllt, rassistisch, ethnisch beleidigend oder in anderer Weise anstößig sind; (ii) Inhalte oder Materialien, die Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen oder Geschäftsgeheimnisse oder vertragliche oder andere Eigentumsrechte verletzen; (iii) unaufgefordert gesendete oder nicht autorisierte E-Mail-Nachrichten, Werbung, Werbematerial, Junkmail, Spam oder Kettenbriefe; und/oder (iv) Inhalte oder Materialien, die Viren oder Computercode, Dateien oder Programme enthalten, die dazu erstellt wurden, den normalen Betrieb des Dienstes oder anderer Computersoftware oder -hardware zu schädigen, zu stören oder einzuschränken. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie sicherstellen, dass Sie und die Endnutzer Folgendes unterlassen: (a) den Dienst dazu zu nutzen, andere zu verfolgen, zu belästigen, zu bedrohen oder zu schädigen, (b) eine Person oder Organisation vorzugeben zu sein, die Sie nicht sind (Apple behält sich das Recht vor, Apple IDs oder E-Mail-Adressen zu blockieren, bei denen es sich um eine betrügerische oder falsche Vorgabe Ihrer Identität oder betrügerische Übernahme des Namens oder der Identität

  • Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.