Geltungsbereich und Vertragsbestandteile Musterklauseln

Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Besondere Vertragsbedingun- gen („BVB“) gelten für die Erbringung von Ent- wicklungsleistungen für die BMW Motoren GmbH.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Einkaufsbedingungen gelten für IT-Leistungen für die Stadtwerke Mün- chen GmbH sowie deren i.S.v. § 15 AktG verbundene Unternehmen (im folgenden ge- samthaft "Auftraggeber" genannt).
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt von xxxxx Xxxxxxxxxxx und Leistungen (nachfolgend "Leistungen" genannt) für den Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) (nachfolgend AG genannt ), soweit nicht schriftlich zu- sätzliche oder abweichende Bedingungen vereinbart werden.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Einkaufsbedingungen gelten für Instandhaltungsleistungen einschließlich weiterer in diesem Zusammengang notwendiger Leistungen - im folgenden: Leistungen - von technischen Anlagen und Einrichtungen - im folgenden: Anlagen - für die Stadtwerke München GmbH sowie deren verbundene Unternehmen i.S.v. § 15 AktG (im folgenden gesamthaft "Auftraggeber" genannt).
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Vertragsbestimmungen gelten für alle Hotelleistungen für die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft sowie deren verbundene Unternehmen i. S. v. § 15 AktG (im Folgenden ge- samthaft "BMW").
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Nachstehende Besonderen Vertragsbedingungen („BVB“) gelten für die Beauftragung von Herstel- lung, Lieferung, Installation und Montage von Be- triebsmitteln durch die BMW Group.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Lieferun- gen von Standard-Software-Produkten für die BMW Moto- ren GmbH sowie deren verbundene Unternehmen i. S. v. § 15 AktG bzw. § 115 GmbHG (im folgenden gesamthaft "BMW").
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Bestandteil des Vertrages und hiermit ausdrücklich ausge- schlossen. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber an, dass die in diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen enthaltenen Re- gelungen Vertragsbestandteil werden und dass eigene Vertragsbe- stimmungen des Auftraggebers sowie solche des Hauptauftragge- bers keine Gültigkeit haben und zwar auch dann nicht, wenn in der Leistungsbeschreibung des Auftrages oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird.
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile. 1.1 Die Sixt Leasing (Schweiz) AG (nachfolgend "SIXT") erbringt für den Leasingnehmer (nachfolgend "Kunde") Leistungen im Rahmen eines Leasingverhältnisses nach Massgabe dieser Vertragsbedingungen. Der Leasingnehmer least dabei ausgewählte Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge verschiedener Hersteller (nachfolgend "Fahrzeuge") für den Einsatz in seinem Fuhrpark.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.