Gesamtkündigung Musterklauseln

Gesamtkündigung. Kündigungen gemäß § 7.2 können nur von mehreren Anleihegläubi- gern und einheitlich erklärt werden, der für die Kündigung erforderliche Mindestanteil der ausstehenden Schuldverschreibungen beträgt 25 % (sog. Gesamtkündigung).
Gesamtkündigung. Sofern ein in Absatz (2) genannter Kündigungsgrund eingetreten ist und dieser Zustand fortdauert, wird der Gemeinsame Vertreter (wie in § 12(5) definiert) alle Schuldverschreibungen kündigen und sofort fällig stellen, sobald Kündigungserklärungen von Gläubigern von Schuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 1/4 der dann ausstehenden Schuldverschreibungen bei der Zahlstelle eingegangen sind und die Zahlstelle den gemeinsamen Vertreter hierüber informiert hat. Nach einer solchen Kündigung sind alle unter den Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge sofort zurückzuzahlen.
Gesamtkündigung. Kündigungen gemäß diesem § 6.2 können nur von mehreren Gläubigern und einheitlich erklärt werden. Der für die Kündigung erforderliche Min- destanteil der ausstehenden Schuldver- schreibungen beträgt 25 % („Gesamtkün- digung“). 6.7 Termination in whole Terminations ac- cording to § 6.2 have to be declared by mul- tiple creditors uniformly. For this termina- tion a minimum amount of 25% of the out- standing Notes is required (“Termination in whole”).
Gesamtkündigung. Kündigungen gemäß diesem § 6.2 können nur von mehreren Gläubigern und einheitlich erklärt werden. Der für die Kündigung erforderliche Mindestanteil der ausstehenden Schuldverschreibungen beträgt 25 % („Gesamtkündigung“). 6.7 Termination in whole Terminations according to § 6.2 have to be declared by multiple creditors uniformly. For this termination a minimum amount of 25% of the outstanding Notes is required (“Termination in whole”).

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.