Gewährleistung und Haftungsausschluss. Aus (druck)technischen Gründen können Abbildungen im Webshop, in einem Flyer/Werbeprospekt oder in einem Katalog von der tatsächlichen Farbe oder Struktur abweichen. Daraus können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Waren werden teilweise mit Montageanleitung geliefert. Der Kunde hat sich strikt an die darin enthaltenen Anordnungen zu halten. Sollte sich ein Mangel/Schaden auf Grund einer Montage entgegen der Anleitung oder eines Gebrauches der Ware entgegen den Informationen ergeben, kann der Kunde gegenüber Metall & Design keinerlei Ansprüche geltend machen. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so trifft den Kunden die Obliegenheit diese umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit Metall & Design aufzunehmen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat die mangelnde Meldung keine Auswirkung. Metall & Design leistet Gewähr dafür, dass die übertragenen Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt wurden. Falls Materialien vom Kunden beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung von Metall & Design auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern Metall & Design nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen. Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt sechs Monate. Die Frist beginnt mit körperlicher Übergabe der Ware an den Kunden. § 924 ABGB wird im B2B-Bereich ausgeschlossen, dh der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsge- setz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig ver- trauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der JVA. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Nach berechtigter Geltendmachung eines Mangels, ist die JVA zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die auf ein Bedienungsversagen des Kunden zurückzuführen sind.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Jede Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Produkt (einschliesslich Sachgewährleistung) liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und/oder Lieferanten, je nach angebotener Gewährleistung, unter Ausschluss von dbi. Soweit gesetzlich zulässig, tritt dbi dem Kunden alle Rechte ab, die sich aus der für das Produkt geltenden Gewährleistung ergeben. dbi ist somit von jeglicher Haftung und Gewährleistung gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Produkt befreit. dbi übernimmt keine Gewähr für die Installation des Produkts durch den Kunden oder einen Dritten. dbi ist zudem nicht verpflichtet, den Kunden zu unterstützen oder tätig zu werden, es sei denn, ein Servicevertrag wurde zu diesem Zweck abgeschlossen. Die Dauer, der Umfang und die Bedingungen der Gewährleistung können mit dem Produkt, als Anhang zum Kaufvertrag oder auf Verlangen des Kunden mitgeteilt werden. Sie gelten als dem Kunden vollumfänglich bekannt und verstanden. Der Kunde verständigt sich ausschliesslich mit dem Hersteller und/oder Lieferanten bezüglicher aller Angelegenheiten, die sich auf die Gewährleistung beziehen (einschliesslich der Sachgewährleistung), unter Ausschluss von dbi. Wenn ein Servicevertrag die Wartung des Produkts abdeckt, gelten die Bestimmungen dieses Vertrags. Soweit dbi aufgrund der fehlerhaften Nutzung des Produkts durch den Kunden und/oder jede andere Person wegen des Kunden einen Schaden erleidet, einschliesslich gegen dbi gerichtete Ansprüche eines anderen Softwareherstellers, muss der Kunde dbi in vollem Umfang für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten entschädigen. Dasselbe gilt gegenüber Dritten, insbesondere einem Subunternehmer von dbi, der durch die Nichteinhaltung der Lizenz- und/oder Produktbedingungen beeinträchtigt wird.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. (a) Gameloft garantiert dem Werbetreibenden, dass: (i) die Inhalte, die in den Gameloft-Inhalten angezeigt werden, in denen die Werbung des Werbetreibenden angezeigt wird, entweder originär von Gameloft stammen oder dass Gameloft alle notwendigen Rechte für die Inhalte hat; (ii) Gameloft die Befugnisse hat, die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzutreten und zu erfüllen; (iii) Gameloft nach bestem Wissen derzeit keinen Einschränkungen unterliegt, welche die Fähigkeit, die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen, einschränken würden; und (iv) dass die Erfüllung der Verpflichtungen hierunter alle geltenden Gesetze, Vorschriften und/oder Regelungen befolgt.
(b) Der Werbetreibende garantiert Gameloft, dass: (i) die vom Werbetreibenden zur Verfügung gestellte Werbung entweder originär vom Werbetreibenden stammt oder dass der Werbetreibende alle notwendigen Rechte hat, die Werbung für die hier beschriebenen Zwecke zu verwenden; (ii) der Werbetreibende die Befugnisse hat, seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzutreten und zu erfüllen; (iii) der Werbetreibende nach bestem Wissen derzeit keinen Einschränkungen unterliegt, welche seine Fähigkeit, die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen, einschränken würden; (iv) die Werbung nach Gamelofts alleinigem Ermessen keine der folgenden Inhalte einschließt: anstößiges, obszönes oder pornografisches Material, Hetzreden, stark umstrittene Inhalte, Drogen, Zigaretten und das Rauchen betreffende Inhalte, gewaltverherrlichende Inhalte, gegen geltende Gesetze, Regulierungen oder Rechte Dritter verstoßende Inhalte, und Inhalte, die Dritte oder deren Produkte oder Dienstleistungen verunglimpfen, verspotten, missbilligen, belästigen, bedrohen, diffamieren oder verleumden; (v) die Werbung keine Viren, Spyware, Adware oder Schadcode enthält oder verbreitet und die mobilen Inhalte und Spiele von Gameloft für Dritte auch auf keine andere Weise überbeansprucht, stört, beschädigt oder behindert; (vi) die Werbung keine Inhalte mit Bezug zu Handyspielen enthält; (vii) die Werbung legal verbreitet werden darf, keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt (einschließlich Handelsmarken, Patenten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, moralischer Rechte oder sonstiger Rechte Dritter) und auch sonst keine anderen geltenden Gesetze oder Regelungen, inklusive des Strafrechts, verletzt; und (viii) die Erfüllung seiner Ve...
Gewährleistung und Haftungsausschluss. 1. Beanstandungen betreffend der gelieferten Ware oder des abgelieferten Werkes sind vom Kunden sofort nach Warenempfang bzw. sofort nach Werkablieferung schriftlich bei der Firma anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.
2. Bei Kaufverträgen bietet die Firma dem Kunden im Falle von nachgewiesenen, rechtzeitig angezeigten Mängeln die Nachbesserung, Preismi nderung oder den gleichwertigen Ersatz der Ware an. Bei nachgewiesen mangelhaften Werkleistungen hat der Kunde einzig das Recht auf Nachbesserung. Weitere Gewährleistungsansprüche als die oben genannten, hat der Kunde keine. Er hat insbesondere keine Ansprüche auf Schaden ersatz, auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Wandelung) oder auf Ersatzvornahmen.
3. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beträgt für Kaufverträge und bewegliche Werke ein Jahr. Entgegen der gesetzlichen Regelung beginnt die Verjährung für Warenkäufe bereits ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages. Für Werkleistungen beginnt die Verjährung (auch bei unbeweglichen Werken) mit der Werkablieferung.
4. Die Firma wird vom Kunden berechtigt erklärt, wenn notwendig Hilfspersonen beizuziehen. Die Firma lehnt jedoch für deren Tätigkeiten –ausser für richtige Auswahl und Instruktion- jede Haftung ab.
5. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma vor Arbeitsausführung die Lage allfälliger unterirdischer Leitungen genau zu bezeichnen (Informationspflicht). Die Firma übernimmt keine Haftung für Schäden an unterirdischen Leitungen für welche der Kunde die genannte Informationspflicht vernachlässigt hat.
6. Die Firma schliesst jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlichen Rahmen aus. Das gilt insbesondere für direkte Sch äden sowie für indirekte oder Folgeschäden des Kunden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Der AN leistet dem AG Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt die vom AN im Benutzerhandbuch und in der Produktbeschreibung abschließend angeführten Eigenschaften und Funktionen aufweist, von betriebsbehindernden Mängeln frei ist und unter den vomAN schriftlich bestätigten Systemvoraussetzungen lauffähig ist. Der AN übernimmt keine Gewährleistung für Fehler und Mängel der vom AG für das Standard-Softwareprodukt benutzten Hardware, Betriebssystemsoftware oder sonstigen gemeinsam mit dem Standard-Softwareprodukt vom AG eingesetzten Software.Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Verfügbarmachen des Standard- Softwareproduktes für den AG. Soweit betriebsbehindernde Mängel am Standard-Softwareprodukt auftreten, sind diese vom AG binnen einer Ausschlussfrist von 14 Tagen schriftlich unter Einschluss einer vollständigen, zur Fehlerreproduktion ausreichenden Dokumentation an den AN zu melden. Auch darüber hinaus ist der AG verpflichtet, an der Fehlerbehebung mitzuwirken, dem AN bei der Fehlerbehebung zu unterstützen und die dazu erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen sicher zu stellen.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Nutzer, oder dritte Personen, die beabsichtigen, einen Hyperlink mit der Seite xxx.xxxxxxxxx.xx, einzurichten, sollten sicherstellen, dass der Hyperlink nur den Zugang zu den Seiten oder Dienstleistungen der Seite xxx.xxxxxxxxx.xx ermöglicht, aber keine Wiedergabe von Inhalten, Links, Browser, ungenaue oder unrichtige Aussagen über die Inhalte oder die Webseite xxx.xxxxxxxxx.xx vornimmt. Abgesehen von den Symbolen, die einen Teil der Hyperlinks bilden, stellt der Nutzer sicher, dass die Webseite, auf welcher der Hyperlink eingerichtet wird, keine Marken, Firmennamen, Bezeichnungen, Unternehmenskennzeichen, Logos, Slogans oder jegliche Art von Kennzeichnung enthält, die HA zugehörig ist.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. 1. Das Mitglied bestätigt, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände bei Nutzungsbeginn in einwandfreiem Zustand befindet.
2. Dem Mitglied ist bekannt, dass in der KAOS-Halle jederzeit umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden können. Das Mitglied erklärt bereits jetzt die Duldung dieser Arbeiten. Dem Mitglied ist ferner bekannt, dass infolge der umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten Einschränkungen der Internetnutzung nicht ausgeschlossen sind. Sollte die Nutzung des Arbeitsplatzes oder des Raumes beeinträchtigt sein, kann KAOS für die Zeit der Beeinträchtigung der Nutzung dem Mitglied einen anderen gleichwertigen Raum oder Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. In diesem Fall ist das Mitglied zur Ausübung eines Minderungsrechtes nicht berechtigt.
3. KAOS haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von KAOS verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KAOS im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet KAOS nur, soweit KAOS eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
4. Soweit die Haftung von KAOS nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen von KAOS. Eine evtl. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. (a) Die Software ist für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum, zu dem Ihnen erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software erteilt wurde, im Wesentlichen in der Lage, die in der anwendbaren Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt sie wird in der passenden Umgebung verwendet wie in der Dokumentation bezeichnet. Es wird keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit oder den Dauerbetrieb der Software übernommen. Soweit Ihnen die Lizenz für die Software in der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, so beträgt die Frist nach Ziffer 2 (a) Satz 1 zwölf (12) Monate.
(b) Entspricht die Software während der Gewährleistungsfrist nicht der obigen Gewährleistung, müssen Sie dies Xerox vor Ablauf der Gewährleistungsfrist anzeigen und Xerox wird ganz nach ihrem Ermessen – und dies ist Ihr einziger Gewährleistungsanspruch - entweder die Software austauschen oder Ihnen die für die Software entrichtete Lizenzgebühr vollständig zurückzahlen. Im Falle der Rückzahlung bescheinigen Sie Xerox gegenüber, dass Sie die Software deinstalliert und sowohl die Originalsoftware als auch Ihre Sicherungskopie gelöscht oder zerstört haben.
(c) XEROX UND IHRE LIZENZGEBER LEHNEN IM RECHTLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN ALLE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN (UND DEREN ENTSPRECHUNGEN NACH DEM JEWEILS GELTENDEN RECHT) AB; INSBESONDERE EINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE, DER NICHT-VERLETZUNG UND NACH DER VORGENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE SOFTWARE VON DURCHSCHNITTLICHER QUALITÄT UND FÜR DEN NORMALEN GEBRAUCH GEEIGNET ODER VON BEFRIEDIGENDER QUALITÄT IST. DIE SOFTWARE KANN EINEN COMPUTERCODE ENTHALTEN ODER AUFGRUND EINER ÄNDERUNG MIT EINEM COMPUTERCODE AUSGESTATTET SEIN, DER EINE AUTOMATISCHE
(A) XEROX DER ZUGANG ZU DER SOFTWARE UND/ODER DEM HIERIN VORGESEHENEN SYSTEM VERWEIGERT WIRD, (B) SIE EINE BESTIMMUNG DIESES VERTRAGS VERLETZEN ODER
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Für Mängel i.S.v. § 434 BGB leistet KOLIBRI für verkaufte Waren Gewähr und haftet nach den folgenden Bestimmungen: - Der KÄUFER hat gelieferte Waren gemäß § 377 HGB zu untersuchen und etwaige Rügen grundsätzlich unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Tagen, in jedem Falle aber vor einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung schriftlich und spezifiziert zu erheben. Weitergehende gesetzliche Obliegenheiten bleiben unberührt. - Stellt der KÄUFER Mängel der Ware fest, so darf er nicht ohne Zustimmung von KOLIBRI darüber verfügen, wenn dadurch der Eintritt größerer Schäden droht. - Der KÄUFER ist verpflichtet, KOLIBRI die beanstandete Kaufsache oder Muster davon auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Weigerung entfällt die Gewährleistung. Ersetzte Sachen oder Teile gehen in das Eigentum von KOLIBRI über. - KOLIBRI haftet außer im Falle schriftlicher Erklärung nicht dafür, dass die Waren für einen bestimmten Zweck geeignet sind. - Für Fehler oder Schäden bei Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des KÄUFERS angefertigt werden, insbesondere auf eine Beschreibung, Spezifikation, Konstruktion oder Konstruktionsunterlagen des KÄUFERs zurückgehen oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des KÄUFERS zugeschnitten sind, sind Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dass deren Fehlerhaftigkeit für KOLIBRI ohne zusätzliche Prüfung erkennbar war. Das gleiche gilt für Fehler oder Schäden aufgrund von Teilen, Materialien oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen, die der KÄUFER zur Verfügung gestellt hat oder die in dessen Auftrag von Dritten hergestellt wurden. - KOLIBRIleistet keine Gewähr und haftet nicht für Fehler oder Schäden, die aufgrund vertragswidriger, fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Anschluss Bedienung, Nutzung oder ähnlichen Handlungen durch den KÄUFER oder von ihm beauftragte Dritte entstehen. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. - Bei berechtigten Beanstandungen ist KOLIBRI berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des KÄUFERs die Art der Nacherfüllung (Behebung des Mangels, Ersatzlieferung) festzulegen. Nur wenn der Versuch der Nacherfüllung durch KOLIBRIaufgrund desselben Mangels auch beim zweiten Versuch fehlschlägt oder verweigert wird, kann der KÄUFER mindern oder vom Vertrag zurücktreten. - Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der KÄUFER die KOLIBRI un...