Gewährleistung und Haftungsausschluss Musterklauseln

Gewährleistung und Haftungsausschluss. Der Käufer muss die Ware im Sinne des § 377 UGB untersuchen und etwaige Rügen innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum erheben. Rücksendung der Ware darf nur auf Aufforderung des Verkäufers erfolgen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, er hat dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt. Die Haftung des Verkäufers wird unter folgenden Bedingungen übernommen: - für Defekte der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung; - der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist; - die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber der Verantwortung. Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen. Eine Haftungsfreizeichnung des Verkäufers gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Der Käufer darf Ersatzgüter verlangen, oder die Reparatur oder einen Preisnachlass, wenn dies im Einzelvertrag entsprechend festgelegt ist. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt und dem Verkäufer mitgeteilt wird, ist der Verkäufer zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigt. Ist der Verkäufer zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Fordert der Verkäufer den Käufer in Folge einer Mängelrüge zur Rücksendung der Ware auf, so ist der Käufer verpflichtet, den Begleitschein für Rücksendungen (unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx unter der Rubrik „Downloads“ Rücksendeformular abrufbar) auszufüllen und dem Verkäufer vorab zuzuleiten sowie den Transportpapieren beizulegen. Wird der Begleitschein für Rücksendungen nicht an den Verkäufer gesandt und den Transportpapieren beigegeben und sichtbar auf der Ware angebracht und ist in Folge dessen die Zuordnung der zurückgesendeten Ware erschwert oder nicht möglich, entfallen sämtlic...
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der JVA. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Nach berechtigter Geltendmachung eines Mangels, ist die JVA zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die auf ein Bedienungsversagen des Kunden zurückzuführen sind.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Jede Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Produkt (einschliesslich Sachgewährleistung) liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und/oder Lieferanten, je nach angebotener Gewährleistung, unter Ausschluss von dbi. Soweit gesetzlich zulässig, tritt dbi dem Kunden alle Rechte ab, die sich aus der für das Produkt geltenden Gewährleistung ergeben. dbi ist somit von jeglicher Haftung und Gewährleistung gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Produkt befreit. dbi übernimmt keine Gewähr für die Installation des Produkts durch den Kunden oder einen Dritten. dbi ist zudem nicht verpflichtet, den Kunden zu unterstützen oder tätig zu werden, es sei denn, ein Servicevertrag wurde zu diesem Zweck abgeschlossen. Die Dauer, der Umfang und die Bedingungen der Gewährleistung können mit dem Produkt, als Anhang zum Kaufvertrag oder auf Verlangen des Kunden mitgeteilt werden. Sie gelten als dem Kunden vollumfänglich bekannt und verstanden. Der Kunde verständigt sich ausschliesslich mit dem Hersteller und/oder Lieferanten bezüglicher aller Angelegenheiten, die sich auf die Gewährleistung beziehen (einschliesslich der Sachgewährleistung), unter Ausschluss von dbi. Wenn ein Servicevertrag die Wartung des Produkts abdeckt, gelten die Bestimmungen dieses Vertrags. Soweit dbi aufgrund der fehlerhaften Nutzung des Produkts durch den Kunden und/oder jede andere Person wegen des Kunden einen Schaden erleidet, einschliesslich gegen dbi gerichtete Ansprüche eines anderen Softwareherstellers, muss der Kunde dbi in vollem Umfang für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten entschädigen. Dasselbe gilt gegenüber Dritten, insbesondere einem Subunternehmer von dbi, der durch die Nichteinhaltung der Lizenz- und/oder Produktbedingungen beeinträchtigt wird.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Der AN leistet dem AG Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt die vom AN im Benutzerhandbuch und in der Produktbeschreibung abschließend angeführten Eigenschaften und Funktionen aufweist, von betriebsbehindernden Mängeln frei ist und unter den vomAN schriftlich bestätigten Systemvoraussetzungen lauffähig ist. Der AN übernimmt keine Gewährleistung für Fehler und Mängel der vom AG für das Standard-Softwareprodukt benutzten Hardware, Betriebssystemsoftware oder sonstigen gemeinsam mit dem Standard-Softwareprodukt vom AG eingesetzten Software.Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Verfügbarmachen des Standard- Softwareproduktes für den AG. Soweit betriebsbehindernde Mängel am Standard-Softwareprodukt auftreten, sind diese vom AG binnen einer Ausschlussfrist von 14 Tagen schriftlich unter Einschluss einer vollständigen, zur Fehlerreproduktion ausreichenden Dokumentation an den AN zu melden. Auch darüber hinaus ist der AG verpflichtet, an der Fehlerbehebung mitzuwirken, dem AN bei der Fehlerbehebung zu unterstützen und die dazu erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen sicher zu stellen.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Alle Produkte wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte liegen bei der ISP GbR. Ausgenommen davon sind natürlich Gesetze, Verlautbarungen, Rund- schreiben, Erlasse von staatlichen und öffentlichen Stellen, zum Beispiel Rundschreiben der Sozial- versicherungsträger Schreiben des Bundesfinanzministeriums, Broschüren von Ministerien. Die Texte sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet. Rechtsfolgen lassen sich aller- dings nicht hiervon ableiten. Darüber hinaus lassen sich ebenfalls keine Rechtsfolgen ableiten, die durch den Gebrauch eines Da- tenträgers (z.B. USB-Sticks) entstehen oder das Speichern weiterer Dateien auf den Datenträger be- treffen. Bei offensichtlichen Mängeln der Ware sowie bei Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auslieferung der Ware, mitzutei- len. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen eines offensichtlichen Man- gels ausgeschlossen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb von 30 Tagen nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen, anderenfalls sind Gewährleistungs- ansprüche ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die ISP GbR bei der Fehlerfeststel- lung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen oder aus- zudrucken. Ebenso sind Rechtsansprüche, welche aus den Druckerzeugnissen oder digitalen Pro- dukte abgeleitet werden, ausgeschlossen. Bei digitalen Produkten und Online-Services hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er mit aktuellen Be- triebssystemen, Browsern und Programmversionen auf seinem Endgerät arbeitet. Ein Support der technischen Systemvoraussetzungen erfolgt nicht. Haftungsansprüche aus dem von der ISP GbR erstellten Produkten und Medien sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso sind Rechtsansprüche, welche aus den Produkten und Medien abgeleitet werden, ausgeschlossen. Es erfolgt keine Rechtsberatung. Die Produkte und Medien enthalten oft- mals Themen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden und daher naturgemäß noch nicht abgeschlossen sind und deshalb keine abschließenden Aussagen getroffen werden können.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. (a) Gameloft garantiert dem Werbetreibenden, dass: (i) die Inhalte, die in den Gameloft-Inhalten angezeigt werden, in denen die Werbung des Werbetreibenden angezeigt wird, entweder originär von Gameloft stammen oder dass Gameloft alle notwendigen Rechte für die Inhalte hat; (ii) Gameloft die Befugnisse hat, die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzutreten und zu erfüllen; (iii) Gameloft nach bestem Wissen derzeit keinen Einschränkungen unterliegt, welche die Fähigkeit, die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen, einschränken würden; und (iv) dass die Erfüllung der Verpflichtungen hierunter alle geltenden Gesetze, Vorschriften und/oder Regelungen befolgt.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. 1. Der Käufer muss die Ware im Sinne des §377 HGB untersuchen und etwaige Rügen erheben.
Gewährleistung und Haftungsausschluss a. Gewährleistung: IQVIA gewährleistet, dass die Dienstleistungen im Wesentlichen den zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen geltenden, von IQVIA veröffentlichten Spezifikationen entsprechen. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für jede Nutzung der Dienstleistungen, die nicht mit den von IQVIA veröffentlichten Spezifikationen übereinstimmt. Die gesamte Haftung von IQVIA und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für eine Verletzung dieser Garantie besteht darin, dass IQVIA wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um in Übereinstimmung mit den IQVIA- Betriebsverfahren zur Qualitätssicherung jede derartige Nichtübereinstimmung zu korrigieren, die vom Kunden ordnungsgemäß innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung der betroffenen Dienstleistungen schriftlich an IQVIA gemeldet wurde.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. 9.1. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens eine Woche nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. 7.2 Nutzer, oder dritte Personen, die beabsichtigen, einen Hyperlink mit der Seite xxx.xxxxxxxxx.xx, einzurichten, sollten sicherstellen, dass der Hyperlink nur den Zugang zu den Seiten oder Dienstleistungen der Seite xxx.xxxxxxxxx.xx ermöglicht, aber keine Wiedergabe von Inhalten, Links, Browser, ungenaue oder unrichtige Aussagen über die Inhalte oder die Webseite xxx.xxxxxxxxx.xx vornimmt. Abgesehen von den Symbolen, die einen Teil der Hyperlinks bilden, stellt der Nutzer sicher, dass die Webseite, auf welcher der Hyperlink eingerichtet wird, keine Marken, Firmennamen, Bezeichnungen, Unternehmenskennzeichen, Logos, Slogans oder jegliche Art von Kennzeichnung enthält, die HA zugehörig ist.