Gewährleistung, Wartung, Änderungen Musterklauseln

Gewährleistung, Wartung, Änderungen. 8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
Gewährleistung, Wartung, Änderungen. 8.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.
Gewährleistung, Wartung, Änderungen. Ein Mangel liegt vor, wenn die jeweils vertragsgegenständ- liche Leistung ein zu der entsprechenden Leistungsbe- schreibung/Dokumentation in der anwendbaren Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses von itellico re- produzierbar ist. Zwecks genauer Untersuchung von behaup- teten Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Ver- bund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbin- dung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke wäh- rend der Normalarbeitszeit itellico kostenlos zur Verfügung zu stellen und itellico zu unterstützen. Mängel, die von itellico zu vertreten sind, sind von ihr in angemessener Frist einer Lösung durch einen Software-Update zuzuführen oder durch angemessene Ausweichlösungen zu beheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Monate ab Abnahme. Mängelrügen haben unverzüglich (max. binnen 3 Werktage) zu erfolgen und sind nur rechtzeitig, wenn sie reproduzier- bare Mängel betreffen und per eingeschriebenen Brief erfol- gen. Verbesserbare Mängel werden nach dem Ermessen von itellico entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Auf jeden Fall hat Verbesserung Vorrang vor Preis- minderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber itellico alle zur Untersuchung und Mängel- behebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen, d.h. dass kein Gewähr- leistungsfall vorliegt oder die Rücksendung fehlerhaft oder unvollständig ist, werden die hierdurch verursachten Kosten entsprechend den Verrechnungssätzen von itellico in Rech- nung gestellt. Ferner übernimmt itellico keine Gewähr für Fehler, Stö- rungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu den Servern, Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich von itellico liegen, geänderte Betriebssys- temkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und La- gerbedingungen) sowie auf Transportschäden, Viren, Würmer etc. zurückzuführen sind. Für Leistungen die durch den Auftraggeber oder Dritte nach- träglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch itellico. Soweit Gegenstand des Auftrages die Ände...
Gewährleistung, Wartung, Änderungen. 6.1 Bei Software, für die die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, gewährleistet Obrist die Übereinstimmung mit den bei Lieferung der Software gültigen Spezifikationen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird.
Gewährleistung, Wartung, Änderungen. 8.1 Der Umfang der Gewährleistungspflichten von TRAFILITY richtet sich nach der im konkreten Angebot von TRAFILITY vorgenommenen und vom Auftraggeber bestätigten Leistungsbeschreibung bzw. nach dem aufgrund dieser Leistungsbeschreibung erstellten Spezifikationen oder sonstigen vertraglichen Ver- einbarungen. Soweit Gegenstand der Leistungen von TRAFILITY bzw. ihrer Gehilfen die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Entwicklungen ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf diese Ände- rung oder Ergänzung. Gewährleistungspflichten für die ursprüngliche Entwicklung leben dadurch nicht wieder auf.
Gewährleistung, Wartung, Änderungen. 7.1. Die VR Motion Learning GmbH & Co KG gewährleistet, dass die Software die in der Abonnementbeschreibung beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem und der kompatiblen Hardware genutzt wird.
Gewährleistung, Wartung, Änderungen. 6.1 Der Kunde erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Gewährleistung für die Fehlerfreiheit der Software wird deshalb nur für die Übereinstimmung mit der bei Lieferung der Software gültigen Spezifikationen und für insoweit zugesicherte Eigenschaften übernommen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird; im übrigen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Von AVL DiTEST gelieferte oder bereitgestellte Software darf nur durch geschultes und dafür autorisiertes Fachpersonal verwendet werden. Die bei der Benutzung der Software gegebenen Hinweise sind zu beachten.
Gewährleistung, Wartung, Änderungen. Warranty, maintenance, modifications
Gewährleistung, Wartung, Änderungen. 10.1. cycoders gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation, sofern vorhanden, beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass
Gewährleistung, Wartung, Änderungen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Die Beweispflicht für das Vorliegen eines Mangels liegt beim Auftraggeber. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der edv-Ranker GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen muss. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der edv-Ranker GmbH zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von der edv-Ranker GmbH durchgeführt. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der edv-Ranker GmbH gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von der edv-Ranker GmbH im Auftrag des Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Ferner übernimmt die edv-Ranker GmbH keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, Hardware, Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), Störungen durch Software anderer Hersteller sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die edv-Ranker GmbH. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.