Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird Mängel, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werden. 10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde. 10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche 10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegen. 10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. 10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann. 10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt. 10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den. 10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt. 10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden. 10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei WerkleistungenA) Gewährleistung für die Verbrauchsmaterialien
6.1 TFD gewährleistet, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt Verbrauchsmaterialien für die Dauer der Lagerbeständigkeit der Verbrauchsmaterialien oder falls die Dauer der Lagerbeständigkeit nicht angegeben werden kann, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach dem Lieferdatum folgende Bedingungen erfüllen:
(a) sie entsprechen in jeder wesentlichen Hinsicht der Spezifikation;
(b) sie sind frei von wesentlichen Material- und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird MängelVerarbeitungsmängeln; in beiden Fällen vorbehaltlich der normalen, ordnungsgemäßen und vorgesehenen Verwendung durch ordnungsgemäß geschultes Personal.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Verbrauchsmaterialien bei der Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösungzu untersuchen und auf dem Beförderungsdokument mögliche sichtbare Mängel oder Schäden an den Verbrauchsmaterialien und/oder der Verpackung sowie mögliche weitere Vorkommmisse, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens die Verbrauchsmaterialien oder ihre Übereinstimmung mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigenSpezifikation geschädigt haben könnten, anzuzeigen. Wird ein Mangel Das Nichtbefolgen der oben aufgeführten Anzeigepflicht führt dazu, dass die Gewährleistung für nicht angezeigte Mängel erlischt.
6.3 Vorbehaltlich der Ziffern 6.2 und 6.4 wird Gewährleistung nach Ziffer 6.1 übernommen, wenn
(a) der Kunde TFD innerhalb angemessener Zeit be- seitigtvon zwei Arbeitstagen nach Empfang der Verbrauchsmaterialien schriftlich benachrichtigt. Abweichungen von der technischen Spezifikation, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet deren Entdecken im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben der Untersuchung bei Lieferung nicht billigerweise erwartet werden kann oder verborgene Mängel müssen TFD unverzüglich bei deren Sichtbarwerden gemeldet werden.
10.2 (b) TFD eine angemessene Möglichkeit zum Prüfen dieser Verbrauchsmaterialien gewährt wird und
(c) der Kunde (auf Aufforderung von TFD) diese Verbrauchsmaterialien an die von TFD angegebene Geschäftsanschrift zurückübermittelt. Bei der Übernahme der Gewährleistung wird TFD nach alleiniger Xxxx die mangelbehafteten Verbrauchsmaterialien entweder ersetzen oder den vollen Preis für die mangelbehafteten Verbrauchsmaterialien erstatten.
6.4 In folgenden Fällen ist TFD nicht im Rahmen der in Ziffer 6.1 dargelegten Gewährleistung haftbar:
(a) Der Kunde muss inet verwendet diese Verbrauchsmaterialien nach der Benachrichtigung gemäß Ziffer 6.3 weiter.
(b) Der Mangel tritt auf, weil der Kunde die Anweisungen von TFD zur Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung oder Wartung der Verbrauchsmaterialien oder (sofern keine Anweisungen existieren) diesbezügliche branchenübliche Verfahren nicht befolgt hat.
(c) Der Mangel tritt ein, weil TFD vom Kunden gelieferte Zeichnungen, Gestaltungen oder Spezifikationen befolgt hat.
(d) Der Kunde ändert oder repariert die Verbrauchsmaterialien ohne die schriftliche Zustimmung von TFD.
(e) Der Mangel entsteht infolge von üblicher Abnutzung, vorsätzlicher Beschädigung, Fahrlässigkeit oder regelwidriger Lagerung oder regelwidrigen Betriebsbedingungen oder
(f) die Verbrauchsmaterialien unterscheiden sich von der Spezifikation infolge von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass die Verbrauchsmaterialien geltenden gesetzlichen oder sonstigen regulatorischen Vorgaben entsprechen.
6.5 Wenn TFD feststellt, dass Verbrauchsmaterialien, für die der Kunde Gewährleistungsdienste angefordert hat, nicht unter die Gewährleistung nach diesen AGB fallen, übernimmt bzw. erstattet der Kunde TFD alle TFD entstandenen Kosten für die Untersuchung und die Reaktion auf diese Anforderung, eingeschlossen darin Kosten für Labor, Materialien und weitere Aufwendungen durch die Untersuchung der Anforderung. Diese Kosten werden vom Kunden auch dann übernommen, wenn TFD Reparatur- oder Wartungsdienste oder Ersatzteile bereitstellt, die nicht unter die in Ziffer 6.1 vorgesehene Gewährleistung fallen.
6.6 Mit Ausnahme der auf dem Etikett der Verbrauchsmaterialien angegebenen vorgesehenen Verwendung gewährleistet TFD nicht, dass die Verbrauchsmaterialien für einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung bestimmten Zweck oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkteine vom Kunden vorgesehene Verwendung geeignet sind, an dem der Mangel und es obliegt dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchenselbst, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tagsich zu vergewissern, an dem dass die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurdeVerbrauchsmaterialien entsprechend geeignet sind.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine 6.7 TFD haftet gegenüber dem Kunden für die Nichterfüllung der in Ziffer 6.1. beschriebenen Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegenausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 6.
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind6.8 Diese Bedingungen gelten für alle von TFD gelieferten, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossenVerbrauchsmaterialien, gleich, ob reparierte Teile oder neuwertige Austauschteile.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den.
10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.
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Samples: Terms and Conditions, Terms and Conditions
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen, dass 9.1. Die Herstellung der Produkte und die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang Produkte selbst muß den „gesamten deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften“ voll entsprechen. inet wird MängelZusätzlich müssen alle Bestimmungen des europäischen Lebensmittelrechts sowie gegebenenfalls vorhandene Regelungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllt sein. Der Lieferant garantiert und sichert zu, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurdendaß sämtliche Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, beseitigenden einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMSfestgelegten Spezifikationen gelten als vertraglich zugesicherte und garantierte Eigenschaften der Lieferung.
9.2. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösungDer Lieferant ist verpflichtet, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet bei seinen Lieferungen im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werdender wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen. Sie haften für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmaterialien und für alle Folgeschäden, die durch die Verletzung Ihrer gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel 9.3. Wir verpflichten uns, die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu untersuchen. Unsere Rüge ist dann rechtzeitig, sofern sie innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder innerhalb von vier Wochen bei verdeckten Mängeln ab dem ZeitpunktFeststellung, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurdeIhnen eingeht.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- 9.4. Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lieferung, zu denen auch die Nichterreichung garantierter Daten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehören, haben Sie nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich einschließlich sämtlicher Nebenkosten nach unserer Xxxx durch Reparatur oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung durch Austausch der mangelhaften Teile zu beseitigen. Daneben stehen uns die gesetzlichen Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegenSchadensersatz zu.
10.5 Sofern Open Source Software 9.5. Kommen Sie Ihrer Gewährleistungsverpflichtung innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist schuldhaft nicht nach, so können wir die erforderlichen Maßnahmen auf Ihre Kosten und Komponenten (OSS) Gefahr - unbeschadet Ihrer Gewährleistungsverpflichtung - selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. Kleine Mängel können von uns - in Erfüllung unserer Schadensminderungspflicht - ohne vorherige Abstimmung selbst beseitigt werden, ohne daß hierdurch Ihre Gewährleistungsverpflichtung berührt wird. Wir können Sie dann mit den Leis- tungen inet enthalten sinderforderlichen Aufwendungen belasten. Das gleiche gilt, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossenwenn ungewöhnlich hohe Schäden drohen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür9.6. Die Gewährleistungszeit umfasst maximal fünf Jahre, dass jeder Soft- warefehler behoben bzwmindestens jedoch den Zeitraum bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum der von uns daraus hergestellen Produkte. beseitigt werden kannSie beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an uns an der von uns vorgeschriebenen Empfangsstelle. Bei Vorrichtungen, Maschinen und Anlagen beginnt die Gewährleistungszeit mit dem Abnahmetermin. Verzögert sich die Abnahme ohne Ihr Verschulden, beträgt sie ein Jahr nach Bereitstellung des Liefergegenstandes zur Abnahme. Die Gewährleistungszeit für Ersatzteile beträgt ein Jahr nach Einbau und endet spätestens zwei Jahre nach Lieferung.
10.7 In jedem Fall ist 9.7. Für Lieferteile, die Gewährleistung im Hinblick auf während der Untersuchung des Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungszeit um die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränktZeit der Betriebsunterbrechung. Für ausgebesserte oder ersatzweise gelieferte Teile beginnt mit diesem Zeitpunkt - über die gesetzliche Hemmung hinaus - die Gewährleistungszeit neu.
10.8 Die Gewährleistung entfällt9.8. Der Gewährleistungsanspruch verjährt sechs Monate nach Erhebung der Mängelrüge innerhalb der Gewährleistungszeit, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- denjedoch nicht vor deren Ende.
10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischen- erzeugnisse entsprechend § 377 HGB unverzüglich zu prüfen und dem Auftragnehmer in Textform (§ 126b BGB) anzu- zeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gelten die Ware bzw. die nicht beanstandeten Vor- und Zwischenerzeugnisse als genehmigt und vertragsgerecht, es sei denn, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird Mängel, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden es sich um einen bei der Untersuchung nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den erkennbaren Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werdenhandelt.
10.2 Der Kunde (2) Zeigt sich später ein Mangel, so muss inet einen Mangel die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt14 Tagen erfolgen, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informierenanderenfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt; § 377 Abs. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde5 HGB bleibt unberührt.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS3) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegen.
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand des Auftragnehmers den Liefergegenstand ändert und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Durch eine Änderung entstehende Mehrkosten der Mangelbeseitigung hat in jedem Fall der Auftraggeber zu tragen.
(insbesondere an 4) Mängel eines Teils der Software gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Schnittstel- lenWert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
(6) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden Auftraggeber oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- deneinen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
10.9 Hilfestellung(7) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Xxxx zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführtkann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für (8) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die Verfügbarkeit gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der ver- traglichen Leistungen in Bezug Prozentsatz auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts20 %, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs unter 2.000 kg auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden15 %.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren(9) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird Mängel, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werden.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine 7.1 Xxxxxxx leistet Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) die Waren, Dokumentationen und Dienstleistungen mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel dem Gefahrübergang die vereinbarte Qualität aufweisen werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist. Art und Umfang , entspricht die vereinbarte Qualität der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegenSpezifikation.
10.5 Sofern Open Source Software 7.2 Falls die Waren, Dokumentationen oder Dienstleistungen bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Qualität aufweisen, und Komponenten der Xxxxx Xxxxxxx binnen sechzig (OSS60) Tagen schriftlich benachrichtigt, leistet Xxxxxxx Xxxxxx durch Nacherfüllung entweder in den Leis- tungen inet enthalten Form von:
a) Reparatur oder Ersatz der betroffenen Teile (Nachbesserung); oder
b) Ersatz der Waren, Dokumentationen oder Dienstleistungen durch solche Waren, Dokumentationen oder Dienstleistungen, die frei von Mängeln sind (Nachlieferung).
7.3 Xxxxxxx kann einen Mangel mehrmals nachbessern und nach freiem Ermessen entscheiden, an Stelle einer weiteren Nachbesserung eine Nachlieferung zu leisten. Xxxxxxx hat die gesamten Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstanden sind, ist für insbesondere die Transport-, Versand-, Lohn- und Materialkosten, sofern diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossenKosten nicht dadurch entstanden sind, dass die Waren oder Dokumentationen an einen anderen Ort gebracht wurden als den Erfüllungsort.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür7.4 Der Kunde kann Xxxxxxx für dessen Nacherfüllung einen angemessenen Zeitraum von mindestens vier (4) Wochen einräumen. Falls die Nacherfüllung innerhalb dieses Zeitraumes nicht erfolgt, dass jeder Soft- warefehler behoben kann er nach Ablauf dieser Frist eine Reduzierung des Vertragspreises mittels Gutschrift oder Rückerstattung verlangen oder, sofern der Mangel nicht unwesentlich ist, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann ausschließlich im Einklang mit Ziffer 16 gefordert werden.
7.5 Sämtliche Ansprüche und Rechte auf der Grundlage von Mängeln verjähren, außer im Falle von Vorsatz, nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Lieferung (bzw. beseitigt werden kann14 Tage nach Lieferung bei PolyOil®-Produkten und 90 Tagen nach Lieferung bei Verbrauchsmaterialien). Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln verjähren nach Ablauf der gesetzlichen Frist, falls diese aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer Person oder durch grobe Fahrlässigkeit seitens Emerson entstehen.
10.7 7.6 Emerson übernimmt keine Haftung für: (a) normalen Verschleiß und Abnutzung, (b) vom Kunden zur Verfügung gestellte oder spezifizierte Materialien, (c) die Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Waren, oder (d) Schäden aufgrund von (i) ungeeigneten Stromquellen oder Umgebungsbedingungen, (ii) unsachgemäßem Umgang, Betrieb oder unsachgemäßer Lagerung, Installation, (iii) Zweckentfremdung oder Unfällen, die nicht durch Xxxxxxx verursacht wurden, (iv) Kontamination, (v) Cyberangriffen, (vi) unangemessener Wartung, (vii) Schäden durch eine Modifikation oder Reparatur, die nicht vorher von Xxxxxxx schriftlich genehmigt wurde, oder (viii) anderen nicht Xxxxxxx zuzuschreibenden Ursachen. Emerson haftet nicht, wenn nicht genehmigte Teile, Firmware oder Software verwendet werden. Alle Emerson für die Prüfung und Beseitigung solcher Mängel entstandenen Kosten werden auf Verlangen durch den Kunden getragen. Der Kunde ist stets alleine für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.
7.7 Emerson übernimmt keine Kosten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung einer Gewährleistung gemäß Ziffer 7.1, sofern dies nicht im Voraus schriftlich vereinbart wurde. In jedem Fall ist Ermangelung einer schriftlichen Einwilligung von Xxxxxxx trägt der Kunde sämtliche Kosten, die Xxxxxxx bei der Untersuchung von Artikeln, ob diese unter die Gewährleistung iin Ziffer 7.1 fallen, entstehen.
7.8 Falls sich Xxxxxxx auf fehlerhafte oder unvollständige Auskünfte verlässt, die durch den Kunden bereitgestellt wurden, leistet Xxxxxxx nur insoweit Gewähr als dies schriftlich von Xxxxxxx bestätigt wurde..
7.9 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, Instandhaltung und Nutzung der Waren.
7.10 Im Hinblick auf Produkte oder Dienstleistungen, die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung Emerson von inet am Leistungsgegenstand einer Drittpartei (insbesondere mit Ausnahme eines verbundenen Unternehmens von Emerson) für den Wiederverkauf an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den.
10.9 Hilfestellungbezieht, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungentritt Xxxxxxx alle Gewährleistungsansprüche gegen eine solche Drittpartei an den Kunden ab. Darüber hinaus bleibt Xxxxxxx verpflichtet, die vom in den vorgenannten Klauseln dargelegte Gewährleistung dem Kunden gegenüber jedoch nur unter dem Vorbehalt zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden.
10.11 Für den Fallübernehmen, dass der Kunde BOTs benutztzuvor erfolglos versucht hat, übernimmt inet keine Gewährleistung dafürdie abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen die Drittpartei geltend zu machen.
7.11 Wenn der Kunde eine Verlängerung der Frist in Ziffer 7.5 für Waren der Marke Branson erwirbt, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionierengilt diese Ziffer 7 auch für diese Verlängerung. inet behält sich das Recht vorVerlängerungen der Frist in Ziffer 7.5 gelten nicht für Werkzeuge, BOTs zu blockierenZubehör, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien oder Dienstleistungen.
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Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei WerkleistungenLieferungen von Waren und der Erbringung von Leistungen ein Jahr ab Übergabe der Kaufsache bzw. Abnahme der Leistung. Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, die durch die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung entstehen, verjähren ebenfalls in einem Jahr ab Übergabe der Kaufsache bzw. Abnahme der Leistung, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die vorstehenden Fristen von einem Jahr gelten dann nicht, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gemäß § 474 BGB handelt, in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln.
(2) Erkennbare Mängel der gelieferten Waren oder Leistungen müssen nach deren Erhalt unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, Fa. Mittermaier schriftlich angezeigt werden. Anderenfalls gilt die Ware oder Leistung als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt.
(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung Fa. Mittermaier anzuzeigen.
(4) Bei fristgerecht angezeigten Mängeln haftet Xx. Xxxxxxxxxxx gegenüber dem Käufer zunächst auf Nacherfüllung, das heißt nach ihrer Xxxx auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrere Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen durch Fa. Mittermaier sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Xx. Xxxxxxxxxxx über. Der Kunde ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herab-setzung des vereinbarten Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Die Haftung von Fa. Mittermaier erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit der Ware. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Ausstellungsstücken und Mustern bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, Textilien u.ä.) liegen und handelsüblich sind.
(6) Im Fall der Beseitigung eines Mangels ist Fa. Mittermaier verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und Kaufsache oder der Gegenstand einer Werk- oder Dienstleistung nach einem anderen Ort als dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird Mängel, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werden.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht Erfüllungsort verbracht wurde.
10.3 inet ist (7) Sämtliche vorstehende Haftungsbeschränkungen in Ziffer 6 gelten nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegenVerbrauchsgüterkauf.
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den.
10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungena. ÖCS gewährleistet, dass Services mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis gemäß den jeweiligen Auftragsdokumenten und den ggf. erstellten Anlagen, erbracht werden. Ferner gewährleistet ÖCS, dass in dem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Bereitstellung Projektmaterialien den in den Auftragsdokumenten und in den ggf. erstellten Anlagen enthaltenen Bedingungen und Werkleistungen den vereinbarten Kriterien für ihre Fertigstellung entsprechen werden. Die Gewährleistung für einen Service endet, sobald der Service endet.
b. ÖCS wird Gewährleistungsmängel beheben, über die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird Mängel, die ihr sie vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurdeninformiert wurde, beseitigenund zwar nach eigener Xxxx durch Mangelbeseitigung oder Ersatz des betroffenen Produkts durch ein funktional mindestens gleichwertiges Produkt. Gelingt es ÖCS auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, den Mangel zu beheben, kann der Kunde – soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist – nach seiner Xxxx Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei unerheblichen Mängeln ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Im Übrigen finden die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Haftung und Entschädigung Anwendung. Soweit in den Auftragsdokumenten oder ggf. erstellten Anlagen nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt der Gewährleistungszeitraum ein (1) Jahr. Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Unbeschadet der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Gewährleistungsrechte des Kunden wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Produkten der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. ÖCS gewährleistet daher weder eine unterbrechungsfreie noch fehlerfreie Nutzung eines Services. Diese Gewährleistungen sind abschließend und ersetzen sämtliche sonstigen eventuell bestehenden Gewährleistungsansprüche des Kunden. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden ÖCS Gewährleistungen umfassen nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werden.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegen.
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den.
10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und StörungenFehlern, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturendurch unsachgemäßen Gebrauch, Änderungen und Ergänzungen oder Schäden, die nicht von ÖCS verursacht wurden, durch die Nichteinhaltung der von ÖCS bereitgestellten Anweisungen oder durch andere in einer Anlage oder einem Auftragsdokument genannte Ursachen entstehen. Produkte anderer Anbieter werden von inet gegen Berechnung durch- geführtunter dieser Vereinbarung ohne Wartung (auf „as-is“-Basis) verkauft.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kundenc. Garantien anderer Anbieter werden ohne eigene Verpflichtung von ÖCS an den Kunden weitergegeben.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind 9.1. ComAp übernimmt Gewährleistungen für seine Produkte. Zeitraum und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird Mängel, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigenUmfang der Gewährleistung können je nach Bestimmungsort unterschiedlich ausfallen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werden.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, Gewährleistung wird an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem TagOrt übernommen, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung Produkte und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende Dienstleistungen gekauft werden (lokale Gewährleistung). Für von anderen Orten aus gegebenen Gewährleistungen werden nach von ComAps Preisliste und/oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung der Vereinbarung Gebühren berechnet (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegenglobale Gewährleistung).
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in 9.2. Wenn Produkte Dritter zusammen mit den Leis- tungen inet enthalten sindProdukten geliefert werden, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den.
10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält ComAp sich das Recht vor, BOTs eine Gewährleistung für sie zu blockierenübernehmen, die i) den gleichen Umfang besitzt wie für seine eigenen Produkte oder ii) die gleiche Dauer und den gleichen Umfang besitzt wie die der Hersteller dieser Produkte oder iii) über deren Dauer und/oder Umfang ComAp nach eigenem Ermessen entscheidet.
9.3. Die grundlegende Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate für Produkte und beginnt, wenn das Schadensrisiko der Produkte auf den Kunden übergeht. In der Vereinbarung kann auch eine andere Gewährleistungsfrist angegeben werden.
9.4. Der Kunde kann für Produktmängel Gewährleistungsansprüche stellen, wenn:
a) die Forderung sich auf Produkte bezieht;
b) die Forderung innerhalb der Gewährleistungsfrist gestellt wurde;
c) der Kunde nachweist, dass die Produkte legal erworben wurden;
d) der Kunde die Produkte vor Ablauf der Gewährleistungsfrist auf eigene Kosten an den von ComAp oder dem
e) der Kunde den Mangel ausreichend genau beschreibt, damit er identifiziert werden kann.
9.5. Gründe für die Ablehnung einer Mängelgewährleistung sind beispielsweise:
a) die Forderung wurde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gestellt;
b) der Kunde besitzt keine gültige Lizenz für die in den Produkten installierte Software;
c) der Mangel entsteht durch eine fehlerhafte Installation durch den Kunden, falsche Inbetriebnahme, eine falsche Verwendung, die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen zur richtigen Version der Produktnutzung zuwiderläuft;
d) Verwendung einer veralteten Version der Software;
e) unbefugte mechanische Eingriffe oder Einflussnahme auf die Software der Produkte;
f) vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Produkte, gewöhnliche Abnutzung, falsche Lagerung oder Verwendung unter ungeeigneten Bedingungen;
g) Weiterverwendung der Produkte, nachdem der Mangel entdeckt wurde;
h) der Mangel entsteht durch den Ausfall von Ausrüstungsgegenständen, die für die richtige Funktion der Produkte notwendig sind (das bezieht sich auch auf Ausfälle durch die fehlerhafte Verwendung solcher Ausrüstungsgegenstände oder falsch verwendete elektrische Leistung, Frequenz oder Spannung);
i) der Defekt entsteht durch höhere Gewalt.
9.6. ComAp muss den Anspruch auf Mängelgewährleistung nach Erhalt der Produkte so schnell wie vernünftigerweise möglich untersuchen.
9.7. Wenn der Anspruch auf Mängelgewährleistung akzeptiert wird, kümmert sich ComAp darum. Wenn der Mangel nicht behoben werden kann oder die Reparaturkosten höher wären als der Preis des Produktes, liefert ComAp dem Kunden neue Produkte oder Ersatzprodukte, deren Spezifikationen mit denen der ursprünglichen Produkte übereinstimmen oder besser sind. Die Lieferung von neuen Produkten oder Ersatzprodukten stellt keinen Verstoß gegen diese GGB dar und führt nicht zu einer Haftung von ComAp gegenüber dem Kunden, auch wenn der Kunde die neuen Produkte oder Ersatzprodukte ablehnt.
9.8. Falls der Mangel, für den der Anspruch gestellt wird, nicht von der Gewähr gedeckt ist, repariert ComAp Produkte nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nur, wenn eine Reparatur möglich ist. ComAp und der Kunde schließen über eine derartige Reparatur eine Vereinbarung ab. Produkte werden, ob repariert oder nicht repariert, auf Kosten des Kunden an den Kunden zurückgesandt. ComAp sorgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden für eine umweltverträgliche Zerstörung der Produkte. In diesem Fall werden die Produkte nicht an den Kunden zurückgesandt.
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Samples: Globale Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Produkten Und Die Erbringung Von Dienstleistungen
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen14.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
14.2 Als zugesicherte Eigenschaft oder Beschaffenheitsgarantie gilt nur, was von uns schriftlich und ausdrücklich so bezeichnet wurde.
14.3 Beanstandungen wegen unvollständiger, unrichtiger oder offensichtlich mangelhafter Lieferung sind der HIB unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Eingang der Lieferung beim Besteller in schriftlicher Form mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
14.4 Beanstandungen wegen versteckter Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens 12 Monate nach Erhalt der Ware schriftlich unter ausreichender Bezugnahme auf Material- und/oder Lieferscheindaten erhoben werden.
14.5 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Xxxx auf Ersatzlieferung, Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Sofern wir es verlangen, ist sie jedoch auf erstes Anfordern an uns herauszugeben.
14.6 Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich ist oder 2 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht ausgeführt wird, kann der Besteller Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
14.7 Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Besteller die Waren weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen, es sei denn, er weist nach, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird MängelVerarbeitung oder Veräußerung erforderlich war, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werdenum größeren Schaden zu verhüten.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung 14.8 Zur Nachbesserung erforderliche Aufwendungen hat die HIB nur insoweit zu tragen, als die Produkte vom Besteller nicht an andere Orte oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurdeins Ausland verbracht wurden.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegen.
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den.
10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.
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Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung des Vertrages ausschließlich qualifizierte Mitarbeiter ein. Die Kon- struktionen werden sorgfältig durchgeführt, um die im Auftrag geforderten und ggf. in einem Lasten- und Pflichtenheft festgelegten funktionellen Eigenschaften zu erreichen. Sämtliche im Einzelauftrag festgeleg- ten Konstruktionsunterlagen wie zum Beispiel Berechnungen zu Bauteilauslegungen, Zeichnungen, CAD Dateien, Stücklisten und begleitende Dokumentationen werden gewissenhaft auf Richtigkeit und Vollstän- digkeit geprüft. Verwendete Bauteile werden unter den Gesichtspunkten der Qualität und Verfügbarkeit ausgewählt und entsprechen dem Stand der Technik. Konstruktionsprinzipien und Berechnungsverfahren entsprechen dem Stand der Technik oder gehen über diesen hinaus. Sollten dennoch Konstruktions- und / oder Fertigungszeichnungen oder sonstige Leistungen des Auftrag- nehmers (einschließlich Beratung) fehlerhaft sein, so haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach folgen- den Bestimmungen:
4.1 Fehlerhafte Konstruktions- und / oder Fertigungszeichnungen werden vom Auftragnehmer unver- züglich kostenlos nachgebessert.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei WerkleistungenMängeln zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen, dass be- vor der Kunde Minderung verlangen kann. Dies gilt nicht, wenn ausnahmsweise für den Kunden die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind Be- seitigung des Mangels unzumutbar ist.
4.3 Ist ein wesentlicher Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Konstruktion erheblich beeinträchtigt, auf ein Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurück- zuführen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Kunden den Schaden an der vertragsgegenständlichen Konstruktion zu ersetzen. Den darüber hinaus gehenden Schaden, insbesondere Folgeschäden wie zum Beispiel Mehraufwand in der Fertigung und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechenMontage, Kosten für die Fertigung neuer Teile nach korrigier- ten Zeichnungen und Kosten aus Umbauten der nach der vertragsgegenständlichen Konstruktion gebauten Maschinen und sonstigen Anlagen, hat der Auftragnehmer nur dann zu ersetzen, - wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; - wenn durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht wird; - bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten.
4.4 Der Schadensersatz für die Verletzung einer Kardinalpflicht ist auf den vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
4.5 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr nach Aus- lieferung der Zeichnungen bzw. inet wird Mängelder vertragsgegenständlichen Konstruktion.
4.6 Für Beratung, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werdenZusammenhang mit einem Konstruktionsauftrag an den Auftragnehmer steht, wird keine Haftung übernommen.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegen.
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den.
10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.
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Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet 1. Unsere Waren entsprechen den deutschen Normen DIN 68705 und 68707. Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Bewertung oder sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen; sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen
2. Der Käufer hat die gesamte Lieferung nach Eingang und vor Verarbeitung der Ware auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Verwendungszweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung der Ware- bei Werkleistungenverborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, dass spätestens jedoch 6 Monaten nach Erhalt der Ware- schriftlich und möglichst unter Einsendung eines fehlerhaften Einzelstücks erhoben werden.
4. Es wird keine Gewähr übernommen für Abweichungen, die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen liegen und den normalen Verwendungszweck nicht beeinträchtigen. Insbesondere wird die Stärke aller Artikel nur als Rohmaß angegeben, bei dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechendurch Pressen und Schleifen Schwund entsteht, den wir nicht zu vertreten haben. inet wird Weiter haften wir nicht für Gleichheit der Farbe oder des Furniers, insbesondere auch bei Nachbestellungen. Ebenso ist eine Haftung für Waren, die vom Käufer ver- oder bearbeitet sind, ausgeschlossen. Das gleich gilt für Mängel, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurdenauf unsachgemäße Lagerung zurückzuführen sind. Eine ordnungsgemäße Lagerung setzt die Berücksichtigung aller holztechnischen Kenntnisse und Erfahrungen voraus, beseitigendie sich nicht nachteilig auf die Standfestigkeit und sonstige Beschaffenheit der Ware auswirken. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version Besonders zu beachten sind dabei: Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Nässe, Kälte und Luftzug. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden; sie sind fabrikationstechnisch bedingt.
5. Im Falle des Alpega TMSVorliegens von Mängeln bzw. inet beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Xxxx verpflichtet, die Mängel nachzubessern oder Ersatz zu liefern oder einen Preisnachlass zu gewähren, wobei andere Rechte des Käufers ausgeschlossen sind. Ist eine Nachbesserung oder Ersatz unmöglich oder ist nach einmaliger Ersatzlieferung oder zweimaliger Nachbesserung unsererseits der Mangel nicht behoben oder verzögert sich die Ersatzlieferung oder Nachbesserung länger als sechs Wochen, so kann wahlweise der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Nur im Falle der ausdrücklichen Zusicherung von Eigenschaften unsererseits ist der Käufer außerdem berechtigt, Schadensersatz einschließlich entgangenen Gewinns, oder sonstigen mittelbaren Schadens zu verlangen, die beiden Letzteren jedoch nur, sofern eine Umgehungs- lösungZusicherung vorliegt, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränktKäufer jeweils gerade ausdrücklich gegen diese Folgeschäden absichern sollte. Im übrigen leisten wir Schadensersatz auf Grund von Mängeln, zur Verfügung stellen gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Ersatz des entgangenen Gewinns und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigenErsatz eines sonstigen mittelbaren Schadens nur gemäß Ziff. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werdenXI.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegen.
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den.
10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei WerkleistungenFür allfällige Mängel der von uns gelieferten Ware bzw. erbrachten Leistungen wird nach fol- genden Bestimmungen Gewähr geleistet:
1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übersendung bzw. Abholung der Ware. Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug, dass beginnt die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechenGewährleistungsfrist mit der Be- kanntgabe der Versandbereitschaft. inet wird Die Gewährleistungsfrist endet nach 12 Monaten.
2. Gewährleistungspflicht besteht grundsätzlich nur für Mängel, die ihr vom Kunden unverzüglich, spätestens aber binnen einer Frist von 3 Werktagen ab Erkennbarkeit für den Auftraggeber bei gleich- zeitiger Angabe der möglichen Ursachen schriftlich mitgeteilt wurdengeltend gemacht werden. Unterlässt der Auftraggeber die fristgerechte Mängelanzeige, beseitigenkann er die in § 377 Abs. 2 UGB ge- nannten Ansprüche nicht mehr geltend machen. Um unsere Gewährleistungspflicht in An- spruch nehmen zu können, hat der Auftraggeber den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei einem behaupteten Mangel um einen von uns zu vertretenden handelt und dieser zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version Anwendbarkeit der gesetzlichen Vermutung des Alpega TMS§ 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösungWeitergehende Haftungsbeschränkun- gen in diesen Bedingungen bleiben davon unberührt.
3. Die Gewährleistungspflicht trifft uns nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehe- nen Betriebsbedingungen, bei Beachtung der angegebenen Wartungs- und Serviceinter- valle und bei normalem Gebrauch auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf vom Auftraggeber oder Dritten zu verantwortenden Gründen beruhen.
4. Wir werden von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programm- änderungen in den Kunden vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne unsere vorher- gehende Zustimmung vom Auftraggeber oder Dritten durchgeführt, oder die Vertragsge- genstände/Softwareprogramme nicht maßgeblich in widmungsgemäß verwendet werden. Ebenso wird keine Gewährleistung für Mängel, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/ oder durch Änderungen/Anpassungen an von nicht vertragsgegenständlichen wechsel- seitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind über- nommen. Für individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen überneh- men wir ebenfalls keine Gewährleistung.
5. Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß be- handelt bzw. benutzt wird und insbesondere von uns getätigte einschlägige Anleitungen und Vorschriften nicht beachtet werden.
6. Soweit die Verbesserung oder der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens Austausch unmöglich ist oder für uns mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel einem unver- hältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder wir dem Austausch- oder Verbesse- rungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen können, ha- ben wir nach unserer Xxxx das Recht, entweder den Vertrag zur Gänze aufzuheben oder dem Auftraggeber einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren.
7. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf von uns gelieferte Waren. Für diejeni- gen Waren, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur insoweit, als uns gegen die Unterlieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen.
8. Besteht für uns eine Mängelbehebungspflicht, so können wir die mangelhafte Ware oder deren mangelhaften Teil ersetzen, den Mangel an Ort und Stelle in der normalen Arbeits- zeit beheben oder uns die mangelhafte Ware oder deren mangelhaften Teil zwecks Verbes- serung zusenden lassen. Für die Prüfung der Mängel sowie für die Reparatur bzw. für die Lieferung von Ersatzteilen ist uns die erforderliche Zeit be- seitigtzu gewähren. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, steht dem Kunden ausschließlich das Recht uns erforderlichenfalls zumindest zwei Versuche zur Minderung des auf Mängelbehebung zu gewähren. Die Kosten und die gestörte Leistung entfallenden Preises zuGefahr für den Hintransport der mangelhaften Ware oder Teile übernimmt der Auftraggeber, für den Rücktransport übernehmen wir sie. Andere Gewährleistungsan- sprücheBei Behe- bung der Mängel an Ort und Stelle trägt der Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang damit anfallenden Kosten und Auslagen, insbesondere Wandlungbehördlich vorgeschriebene und hoheitliche Gebühren, sind ausgeschlossensonstige Spesen sowie unsere Reise- und allfällige Nächtigungskos- ten und ist weiters auch verpflichtet, auf seine Gefahr und Kosten sämtliche erforderlichen organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um uns eine friktionsfreie Durchführung der Mängelbehebungsarbeiten zu ermöglichen.
9. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossenVerlängerung der Gewährleistungsfrist tritt nach erfolgter Mängelbehebung bzw. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werdenAus- tausch nicht ein.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren10. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegen.
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) Für eine Mängelbehebung durch den Kunden Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- denhaben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu unsere schriftliche Zustimmung erteilt haben.
10.9 Hilfestellung11. Wir sind in jedem Fall so lange von jeder Gewährleistungspflicht entbunden, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungensolange der Auftraggeber unsere offenen Forderungen nicht vollständig beglichen hat. Gewährleis- tungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführtvereinbarte Zahlungen zurückzube- halten.
10.10 inet übernimmt 12. Ab Beginn der Gewährleistungsfrist übernehmen wir keine Gewährleistung weitergehenden Haftungen als oben bestimmt, und zwar auch nicht für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des VerlustsMängel, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kundenderen Ursache vor dem Gefahrenüber- gang liegen.
10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen12.1. HCS gewährleistet, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird MängelHCS-Infrastruktur erprobt wurde, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigenin der Programmbeschreibung und den Benutzerhandbüchern angeführten Funktionen enthält und die vertraglich vereinbarten Anforderungen er- füllt. Darüber hinaus wird keine Gewähr geleistet. HCS übernimmt insbe- sondere keine Gewährleistung für einen ununterbrochenen oder fehler- losen Betrieb der HCS-Infrastruktur und die fehlerfreie oder vollständige Übermittlung von Daten.
12.2. Die Mängelbeseitigung erfolgt Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Angemessen- heit der Frist zur Geltendmachung von Mängeln wird mit 14 Tagen ab Er- kennbarkeit des Mangels vereinbart. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich oder per E-Mail do- kumentiert und unter genauer Beschreibung des Problems fristgerecht erfolgen.
12.3. HCS wird allfällige Mängel je nach Schwere des gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMSVerbesserung oder Austausch (nach Xxxx von HCS) beheben. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls Sollte HCS den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel trotz Setzung einer neu- erlichen Frist zur Behebung nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigtFrist beheben können und der Mangel die wesentliche Betriebsfunktion betreffen, kann der Kunde den Vertrag zum nächsten Monatsletzten aufkündigen. Bei an- deren Mängeln steht dem Kunden ausschließlich lediglich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises Preisminderung zu. Andere Gewährleistungsan- sprücheWeitergehende Ansprüche, insbesondere Wandlungetwa die Rückerstattung von bezahltem Entgelt, aus welchem Grund auch immer, sind jedenfalls ausgeschlossen.
12.4. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet Bei Abschluss eines Wartungsvertrags erfolgt die Mängelbehebung im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases der laufenden Wartung nach den Bedingungen jenes Vertrags sowie den Bedingungen des Alpega TMS behoben werden.Abschnitts B.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem 12.5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei nachträglichen Veränderungen der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegen.
10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann.
10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) HCS-Infrastruktur durch den Kunden oder Dritte, Ma- nipulationen an gelieferter Hardware und bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die in der Sphäre des Kunden oder Dritter liegen oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- denge- änderte Betriebssystemkomponenten entstehen, sowie bei unsachgemä- ßer Bedienung oder Verwendung ungeeigneter Datenträger.
10.9 Hilfestellung12.6. Ferner obliegt es dem Kunden selbst, die Vollständigkeit und Rich- tigkeit der übermittelten Daten zu überprüfen.
12.7. Alle Gewährleistungsarbeiten werden während der üblichen HCS- Bürozeiten (einsehbar unter xxx.xxx.xx/xxxxxxx) durchgeführt. Auf Kun- denwunsch anfallende Leistungen außerhalb der HCS-Bürozeiten werden zu den jeweils gültigen Stundensätzen gemäß Tarifblatt berechnet.
12.8. Kosten für Hilfestellungen, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und oder Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige sons- tige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet HCS gegen Berechnung durch- geführtgesonderte Vergütung verrechnet.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit 12.9. Der Kunde hat HCS bei der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des KundenBeseitigung von Mängeln angemessen durch Beschreibung von Vorgängen und Zugänglichmachung zur IT-Infra- struktur zu unterstützen.
10.11 12.10. Für Software, die nicht explizit als HCS-Software bezeichnet wurde, so etwa zugekauft wurde, sowie bei Kauf von Hardware oder sons- tigen Fremdprodukten, ergibt sich der Umfang und die Dauer der Ge- währleistung aus den Fall, dass Gewährleistungsbestimmungen der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionierenjeweiligen An- bieter. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockierenDiese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird Mängel, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werden.
10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde.
10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche
10.4 inet übernimmt keine 7.1 Xxxxxxx leistet Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) die Waren, Dokumentationen und Dienstleistungen mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel dem Gefahrübergang die vereinbarte Qualität aufweisen werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist. Art und Umfang , entspricht die vereinbarte Qualität der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegenSpezifikation.
10.5 Sofern Open Source Software 7.2 Falls die Waren, Dokumentationen oder Dienstleistungen bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Qualität aufweisen, und Komponenten der Xxxxx Xxxxxxx binnen sechzig (OSS60) Tagen schriftlich benachrichtigt, leistet Xxxxxxx Xxxxxx durch Nacherfüllung entweder in den Leis- tungen inet enthalten Form von:
a) Reparatur oder Ersatz der betroffenen Teile (Nachbesserung); oder
b) Ersatz der Waren, Dokumentationen oder Dienstleistungen durch solche Waren, Dokumentationen oder Dienstleistungen, die frei von Mängeln sind (Nachlieferung).
7.3 Xxxxxxx kann einen Mangel mehrmals nachbessern und nach freiem Ermessen entscheiden, an Stelle einer weiteren Nachbesserung eine Nachlieferung zu leisten. Xxxxxxx hat die gesamten Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstanden sind, ist für insbesondere die Transport-, Versand-, Lohn- und Materialkosten, sofern diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossenKosten nicht dadurch entstanden sind, dass die Waren oder Dokumentationen an einen anderen Ort gebracht wurden als den Erfüllungsort.
10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür7.4 Der Kunde kann Xxxxxxx für dessen Nacherfüllung einen angemessenen Zeitraum von mindestens vier (4) Wochen einräumen. Falls die Nacherfüllung innerhalb dieses Zeitraumes nicht erfolgt, dass jeder Soft- warefehler behoben kann er nach Ablauf dieser Frist eine Reduzierung des Vertragspreises mittels Gutschrift oder Rückerstattung verlangen oder, sofern der Mangel nicht unwesentlich ist, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann ausschließlich im Einklang mit Ziffer 16 gefordert werden.
7.5 Sämtliche Ansprüche und Rechte auf der Grundlage von Mängeln verjähren, außer im Falle von Vorsatz, nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Lieferung (bzw. beseitigt werden kann90 Tagen nach Lieferung bei Verbrauchsmaterialien). Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln verjähren nach Ablauf der gesetzlichen Frist, falls diese aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer Person oder durch grobe Fahrlässigkeit seitens Emerson entstehen.
10.7 7.6 Emerson übernimmt keine Haftung für: (a) normalen Verschleiß und Abnutzung, (b) vom Kunden zur Verfügung gestellte oder spezifizierte Materialien, (c) die Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Waren, oder (d) Schäden aufgrund von (i) ungeeigneten Stromquellen oder Umgebungsbedingungen, (ii) unsachgemäßem Umgang, Betrieb oder unsachgemäßer Lagerung, Installation, (iii) Zweckentfremdung oder Unfällen, die nicht durch Xxxxxxx verursacht wurden, (iv) Kontamination, (v) Cyberangriffen, (vi) unangemessener Wartung, (vii) Schäden durch eine Modifikation oder Reparatur, die nicht vorher von Xxxxxxx schriftlich genehmigt wurde, oder (viii) anderen nicht Xxxxxxx zuzuschreibenden Ursachen. Emerson haftet nicht, wenn nicht genehmigte Teile, Firmware oder Software verwendet werden. Alle Emerson für die Prüfung und Beseitigung solcher Mängel entstandenen Kosten werden auf Verlangen durch den Kunden getragen. Der Kunde ist stets alleine für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.
7.7 Emerson übernimmt keine Kosten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung einer Gewährleistung gemäß Ziffer 7.1, sofern dies nicht im Voraus schriftlich vereinbart wurde. In jedem Fall ist Ermangelung einer schriftlichen Einwilligung von Xxxxxxx trägt der Kunde sämtliche Kosten, die Xxxxxxx bei der Untersuchung von Artikeln, ob diese unter die Gewährleistung iin Ziffer 7.1 fallen, entstehen.
7.8 Falls sich Xxxxxxx auf fehlerhafte oder unvollständige Auskünfte verlässt, die durch den Kunden bereitgestellt wurden, leistet Xxxxxxx nur insoweit Gewähr als dies schriftlich von Xxxxxxx bestätigt wurde..
7.9 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, Instandhaltung und Nutzung der Waren.
7.10 Im Hinblick auf Produkte oder Dienstleistungen, die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt.
10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung Emerson von inet am Leistungsgegenstand einer Drittpartei (insbesondere mit Ausnahme eines verbundenen Unternehmens von Emerson) für den Wiederverkauf an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den.
10.9 Hilfestellungbezieht, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungentritt Xxxxxxx alle Gewährleistungsansprüche gegen eine solche Drittpartei an den Kunden ab. Darüber hinaus bleibt Xxxxxxx verpflichtet, die vom in den vorgenannten Klauseln dargelegte Gewährleistung dem Kunden gegenüber jedoch nur unter dem Vorbehalt zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt.
10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden.
10.11 Für den Fallübernehmen, dass der Kunde BOTs benutztzuvor erfolglos versucht hat, übernimmt inet keine Gewährleistung dafürdie abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen die Drittpartei geltend zu machen.
7.11 Wenn der Kunde eine Verlängerung der Frist in Ziffer 7.5 für Waren der Marke Branson erwirbt, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionierengilt diese Ziffer 7 auch für diese Verlängerung. inet behält sich das Recht vorVerlängerungen der Frist in Ziffer 7.5 gelten nicht für Werkzeuge, BOTs zu blockierenZubehör, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien oder Dienstleistungen.
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