Common use of Gewährleistungen Clause in Contracts

Gewährleistungen. Der Kunde sichert Catalent zu und garantiert, dass ▪ das vom Kunden gelieferte Material allen anwendbaren Spezifikationen entspricht, in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben produziert wurde und Catalent gemäß den Bestimmungen in diesen AGB zur Verfügung gestellt wird; ▪ er über alle erforderlichen Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte in Bezug auf die vom Kunden gelieferten Materialien verfügt; ▪ für das Produkt oder die vom Kunden gelieferten Materialien keine besonderen Anweisungen zur sicheren Handhabung gelten, es sei denn, der Kunde hat Catalent diese vor der Lieferung schriftlich angezeigt und ihm genug Zeit zur Prüfung und Schulung der Anweisungen eingeräumt; ▪ alle von Catalent an den Kunden gelieferten Produkte vom Kunden in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt, genutzt und/oder entsorgt werden; ▪ der Kunde alle Gesetze, Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien einhalten wird, die für seine Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung und die Nutzung der von Catalent nach dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Produkte gelten; ▪ der Kunde keine Produktcharge freigeben wird, wenn die entsprechenden Analysezertifikate darauf hinweisen, dass das Produkt nicht den Spezifikationen entspricht; ▪ der Inhalt aller vom Kunden an Catalent gelieferten Materialien (z.B. Illustrationen, Grafiken) den gesetzlichen Vorgaben entspricht; ▪ der Kunde alle erforderlichen Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Patente oder Rechte an Erfindungen und Entwicklungen in Bezug auf das Produkt, dessen Verarbeitung und alle Produktmaterialien besitzt; ▪ die von Catalent im Rahmen der Vereinbarung zu erbringenden Leistungen keine Marken-, Handelsnamen-, Urheber-, Patent- oder sonstigen Rechte von anderen Person verletzen oder gegen diese verstoßen; und ▪ der Kunde das Produkt nicht vermarktet oder verkauft oder eine andere Partei mit der Vermarktung oder dem Verkauf des Produkts beauftragt, ohne zuvor alle zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben, um sicherzustellen, dass das Produkt für den beabsichtigten Zweck oder einen anderen Zweck, für den das Produkt vernünftigerweise verwendet werden könnte, sicher und wirkungsvoll ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich alle behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen, die im Zusammenhang mit dem Testen, der Vermarktung, dem Verkauf, der Werbung oder dem Vertrieb des Produkts erforderlich sind, einzuholen. ▪ der Kunde die erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Registrierungen eingeholt hat, die für den Transport und die Lieferung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und sonstigen Lieferungen an Catalent erforderlich sind. Catalent sichert dem Kunden zu und gewährleistet, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß Artikel I den Spezifikationen und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben entspricht, insbesondere in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben verarbeitet wurde. DIE IN DIESEM ARTIKEL ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE CATALENT GEGENÜBER DEM KUNDEN ÜBERNIMMT UND CATALENT ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIESSLICH ALLER AUSDRÜCKLICHEN, KONKLUDENTEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF DIE MARKTFÄHIGKEIT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, QUALITÄT, HALTBARKEIT, DAS EIGENTUM ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistungen. Der Kunde sichert Catalent Anbieter gewährleistet, dass: (i) die gelieferten Waren (und die Herstellung, Verpackung, Lagerung, Handling, Transport und Lieferung derselben, soweit diese in der Bestellung enthalten sind): a. alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen und Kodizes des Landes/der Länder der Herstellung und Lieferung erfüllen, b. den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Beschreibungen entsprechen, die in der Bestellung enthalten sind oder vom Käufer bereitgestellt oder genehmigt wurden, c. von zufriedenstellender Qualität, aus gutem Material und von guter Ausführungsqualität und frei von Defekten, Pfandrechten, Belastungen oder sonstigen Obliegenheiten sind, d. für den vorgesehen Zweck geeignet sind und e. vorbehaltlich anderer Spezifikationen von höchster Güte und Qualität sind; (ii) die erbrachten Dienstleistungen und Arbeitsleistungen auf (i) professionelle und fachmännische Art und Weise, (ii) im Einklang mit der besten Branchenpraxis und (iii) unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen, Kodizes und aller Sicherheits- und sonstigen Anforderungen des Käufers, die dem Anbieter mitgeteilt wurden, ausgeführt werden; (iii) der Anbieter wird: a. die Waren bis zu den auf der Vorderseite der Bestellung angegebenen Liefer- und garantiertLeistungsterminen liefern und die Dienstleistungen erbringen, dass ▪ die Gegenstand der Bestellung sind; außer wie anderweitig spezifisch in der betreffenden Bestellung angegeben ist, werden Waren verzollt geliefert (Delivered Duty Paid, DDP), Incoterms® 2010; b. auf seine Kosten alle Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen und Programme in Verbindung mit den Dienstleistungen einleiten, beibehalten und überwachen und alle Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften des Käufers einhalten; c. auf seine Kosten alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen oder sonstige Genehmigungen einholen und beibehalten und alle gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen machen; d. auf seine Kosten alle Arbeitskräfte, Materialien, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Transport und sonstige Anlagen und Dienstleistungen bereitstellen, die für die ordnungsgemäße und sichere Ausführung und die Ausführung der Bestellung erforderlich sind, sofern auf der Vorderseite der Bestellung nichts Anderweitiges angegeben ist; e. allein für alle Methoden und Verfahren der Lieferung und Koordination aller Teile der Dienstleistungen verantwortlich sein, sofern auf der Vorderseite der Bestellung nichts Anderweitiges angegeben ist; f. allein für Handling, Transport und Entsorgung aller Materialien, Substanzen und Chemikalien, die der Anbieter oder ein Unterauftragnehmer auf das Betriebsgelände des Käufers bringt und für alle Abfälle, die durch die Nutzung derselben generiert werden bzw. daraus resultieren, verantwortlich sein; g. Materialien, Substanzen oder Chemikalien (oder Abfälle, die durch die Nutzung derselben generiert werden bzw. daraus resultieren) nicht auf dem Betriebsgelände des Käufers entsorgen bzw. deren Freisetzung darauf erlauben; h. alle vom Kunden gelieferte Material allen anwendbaren Spezifikationen entsprichtKäufer bereitgestellten Ausrüstungsteile, Werkzeuge, Gerüste und/oder sonstige Materialien („Käufermaterialien“) überprüfen; i. keine Käufermaterialien verwenden, außer diese für ihren Verwendungszweck geeignet sind, und ggf. alle Käufermaterialien an den Käufer in einem vergleichbaren Zustand zurückgeben, in Übereinstimmung dem diese entliehen worden sind; j. die volle Verantwortung für die Sicherheit und das Management von Personen und Sachwerten innerhalb des Bereichs des Betriebsgeländes des Käufers übernehmen, in dem die Dienstleistungen erbracht werden („Dienstleistungsort“), und im möglichen Umfang den Dienstleistungsort vom restlichen Betriebsgelände des Käufers körperlich trennen; k. seine Unterauftragnehmer und seine eigenen und deren betreffenden Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter, Gäste und Besucher auf alle Risiken, Gefährdungen oder Gefahren hinweisen, ganz gleich ob latent oder offensichtlich, („Gefahren“), die mit allen gesetzlichen Vorgaben produziert wurde dem Dienstleistungsort und Catalent gemäß dem restlichen Betriebsgelände des Käufers einhergehen; l. wenigsten einmal täglich den Bestimmungen Dienstleistungsort auf Gefahren hin überprüfen und alle Gefahren beseitigen oder in diesen AGB zur Verfügung gestellt wird; ▪ er über alle erforderlichen Eigentums-dem Umfang, Nutzungs- in dem Gefahren nicht beseitigt werden können, den Käufer darauf hinweisen und sonstigen Rechte seine Mitarbeiter und Besucher in Bezug auf diese Gefahren warnen; m. den Dienstleistungsort und sonstige Teile des Betriebsgeländes des Käufers frei von Ansammlungen von Materialien und Abfällen halten und nach Abschluss der Dienstleistungen diese sowie alle Maschinen, Werkzeuge und Ausrüstungsteile und alle nicht verwendeten Materialien, Substanzen oder Chemikalien umgehend entfernen und auf dem Betriebsgelände des Käufers wieder den Originalzustand herstellen; n. Mitarbeiter, Vertreter und sonstiges Personal des Anbieters, die Dienstleistungen vom Kunden gelieferten Materialien verfügt; ▪ Betriebsgelände des Käufers aus erbringen, auf Anforderung des Käufers abziehen (iv) Der Anbieter gewährleistet, dass sein Personal, das die Dienstleistungen erbringt, die gesetzliche Arbeitserlaubnis in dem Land besitzt, in dem es diese Dienstleistungen ausführt, und dass es diesem Personal nach bestem Wissen des Anbieters nicht verboten ist, vertraglich oder anderweitig solche Dienstleistungen für den Käufer auszuführen. (v) Der Anbieter stimmt zu, dass die Angehörigen seines Personals zu jedem Zeitpunkt während der Erbringung der Dienstleistungen Mitarbeiter, Beauftragte oder Auftragnehmer des Anbieters sind und bleiben werden. Keine der vom Käufer den Mitarbeitern des Käufers bereitgestellten Leistungen werden den Mitarbeitern, Beauftragten oder Auftragnehmern des Anbieters (einschließlich der verbundenen Unternehmen des Anbieters) zur Verfügung stehen. Der Anbieter muss alle Löhne, Gehälter, Leistungen wie unter anderem Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsunfallversicherung und andere für das Produkt oder die vom Kunden gelieferten Materialien keine besonderen Anweisungen zur sicheren Handhabung gelten, es sei denn, der Kunde hat Catalent diese vor der Lieferung schriftlich angezeigt Personal des Anbieters fälligen Beträge termingerecht bezahlen und ihm genug Zeit zur Prüfung und Schulung der Anweisungen eingeräumt; ▪ alle von Catalent an den Kunden gelieferten Produkte vom Kunden in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt, genutzt und/oder entsorgt werden; ▪ der Kunde alle Gesetze, Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien einhalten wird, die für seine Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung und die Nutzung der von Catalent nach dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Produkte gelten; ▪ der Kunde keine Produktcharge freigeben wird, wenn die entsprechenden Analysezertifikate darauf hinweisen, dass das Produkt nicht den Spezifikationen entspricht; ▪ der Inhalt aller vom Kunden an Catalent gelieferten Materialien (z.B. Illustrationen, Grafiken) den gesetzlichen Vorgaben entspricht; ▪ der Kunde alle erforderlichen Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Patente oder Rechte an Erfindungen und Entwicklungen Käufer in Bezug auf das Produktdiese verteidigen sowie schad- und klaglos halten und ist für alle Quellensteuern, dessen Verarbeitung und alle Produktmaterialien besitzt; ▪ die von Catalent im Rahmen der Vereinbarung zu erbringenden Leistungen keine Marken-Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Handelsnamen-Beiträge zum Rentenplan, Urheber-Erstattungen, Patent- oder sonstigen Rechte von anderen Person verletzen oder gegen diese verstoßen; und ▪ der Kunde das Produkt nicht vermarktet oder verkauft oder eine andere Partei mit der Vermarktung oder dem Verkauf des Produkts beauftragtAufzahlungsereignisse, ohne zuvor alle zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben, um sicherzustellen, dass das Produkt für den beabsichtigten Zweck oder einen anderen Zweck, für den das Produkt vernünftigerweise verwendet werden könnte, sicher und wirkungsvoll ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich alle behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen, die im Zusammenhang mit dem Testen, der Vermarktung, dem Verkauf, der Werbung oder dem Vertrieb des Produkts erforderlich sind, einzuholen. ▪ der Kunde die erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Registrierungen eingeholt hat, die für den Transport und die Lieferung der vom Kunden Beiträge zur Verfügung gestellten Materialien Arbeitsunfallversicherung und sonstigen Lieferungen an Catalent erforderlich sind. Catalent sichert dem Kunden zu zutreffenden arbeitgeberbezogenen Verantwortlichkeiten und gewährleistet, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß Artikel I den Spezifikationen und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben entspricht, insbesondere in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben verarbeitet wurde. DIE IN DIESEM ARTIKEL ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE CATALENT GEGENÜBER DEM KUNDEN ÜBERNIMMT UND CATALENT ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIESSLICH ALLER AUSDRÜCKLICHEN, KONKLUDENTEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF DIE MARKTFÄHIGKEIT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, QUALITÄT, HALTBARKEIT, DAS EIGENTUM ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECKVerpflichtungen allein verantwortlich.

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Samples: Cargill Einkaufsbedingungen

Gewährleistungen. Der Kunde sichert Catalent zu und garantiert, dass ▪ das vom Kunden gelieferte Material allen anwendbaren Spezifikationen entspricht, in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben produziert wurde und Catalent gemäß den Bestimmungen in diesen AGB zur Verfügung gestellt wird; ▪ er über alle erforderlichen Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte in Bezug auf die vom Kunden gelieferten Materialien verfügt; ▪ für das Produkt oder die vom Kunden gelieferten Materialien keine besonderen Anweisungen zur sicheren Handhabung gelten, es sei denn, der Kunde hat Catalent diese vor der Lieferung schriftlich angezeigt und ihm genug Zeit zur Prüfung und Schulung der Anweisungen eingeräumt; ▪ alle von Catalent an den Kunden gelieferten Produkte vom Kunden in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt, genutzt und/oder entsorgt werden; ▪ der Kunde alle Gesetze, Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien einhalten wird, die für seine Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung und die Nutzung der von Catalent nach dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Produkte gelten; ▪ der Kunde keine Produktcharge freigeben wird, wenn die entsprechenden Analysezertifikate darauf hinweisen, dass das Produkt nicht den Spezifikationen entspricht; ▪ der Inhalt aller vom Kunden an Catalent gelieferten Materialien (z.B. Illustrationen, Grafiken) den gesetzlichen Vorgaben entspricht; ▪ der Kunde alle erforderlichen Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Patente oder Rechte an Erfindungen und Entwicklungen in Bezug auf das Produkt, dessen Verarbeitung und alle Produktmaterialien besitzt; ▪ die von Catalent im Rahmen der Vereinbarung zu erbringenden Leistungen keine Marken-, Handelsnamen-, Urheber-, Patent- oder sonstigen Rechte von anderen Person verletzen oder gegen diese verstoßen; und ▪ der Kunde das Produkt nicht vermarktet oder verkauft oder eine andere Partei mit der Vermarktung oder dem Verkauf des Produkts beauftragt, ohne zuvor alle zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben, um sicherzustellen, dass das Produkt für den beabsichtigten Zweck oder einen anderen Zweck, für den das Produkt vernünftigerweise verwendet werden könnte, sicher und wirkungsvoll ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich alle behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen, die im Zusammenhang mit dem Testen, der Vermarktung, dem Verkauf, der Werbung oder dem Vertrieb des Produkts erforderlich sind, einzuholen. ▪ der Kunde die erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Registrierungen eingeholt hat, die für den Transport und die Lieferung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und sonstigen Lieferungen an Catalent erforderlich sind. Catalent sichert dem Kunden zu ANBIETER versichert und gewährleistet, dass das Produkt zum Zeitpunkt die gemäß diesem Auftrag gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen neu und ungebraucht sind und den Bedingungen dieses Auftrags und allen Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern und sonstigen schriftlichen Beschreibungen des Herstellers und des ANBIETERS, die IQVIA bereitgestellt wurden, entsprechen. Der ANBIETER versichert und gewährleistet, dass gelieferte Waren nach ihrer Lieferung und Annahme durch IQVIA mindestens zwölf Monate lang oder während der Gewährleistungsfrist der Hersteller voll funktionsfähig und betriebsbereit sein werden. Unbeschadet des Vorstehenden wird der ANBIETER alle Gewährleistungen der Hersteller an IQVIA übertragen. Der ANBIETER versichert und gewährleistet, dass: (i) er über alle Rechte verfügt, die erforderlich sind, um Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, wie dies hierin beschrieben wird; (ii) er auf professionelle Weise und gemäß Standards tätig sein wird, die diejenigen, die in der Branche des ANBIETERS allgemein akzeptiert werden (einschließlich u. a. die Internationale Harmonisierungskonferenz zur Angleichung der technischen Anforderungen an die Zulassung von Humanarzneimitteln [International Conference on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals for Human Use], die Anwendung der guten klinischen Praxis beziehungsweise guter Herstellungspraktiken) nicht unterschreiten; (iii) er ordnungsgemäß zugelassen und akkreditiert ist, wie dies nach dem Gesetz oder einer Verordnung für die zu erbringenden Dienstleistungen vorgesehen ist; und (iv) die gelieferten Waren und die erbrachten Dienstleistungen marktfähig und zur Verwendung für den von IQVIA bestimmten Zweck geeignet sind. Der ANBIETER versichert und gewährleistet, dass: (a) er und die mit ihm verbundenen Unternehmen (einschließlich u. a. seine Auftraggeber, Tochtergesellschaften und/oder Beteiligungs- oder Gruppengesellschaften) nicht von der US-Bundesregierung, der Europäischen Kommission oder einer anderen nationalen oder örtlichen Regierungs-, Aufsichts- oder Gerichts-/Quasi-Gerichtsbehörde ausgeschlossen, gesperrt oder für einen Ausschluss vorgeschlagen wurden; (b) er gegen keine Vorschrift nach bundesweitem, nationalem oder örtlichem Recht verstößt und (c) dass er sich keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, die auf einen organisatorischen oder persönlichen Interessenskonflikt bezüglich der Lieferung gemäß Artikel I den Spezifikationen und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben entspricht, insbesondere in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben verarbeitet wurde. DIE IN DIESEM ARTIKEL ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE CATALENT GEGENÜBER DEM KUNDEN ÜBERNIMMT UND CATALENT ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIESSLICH ALLER AUSDRÜCKLICHEN, KONKLUDENTEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF DIE MARKTFÄHIGKEIT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, QUALITÄT, HALTBARKEIT, DAS EIGENTUM ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECKvon Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen hinweisen.

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Samples: Auftragsbedingungen

Gewährleistungen. Der Kunde 11.1Der Lieferant sichert Catalent zum Datum des Inkrafttretens und auf laufender Basis zu und garantiertgewährleistet, dass ▪ das vom Kunden gelieferte Material allen anwendbaren Spezifikationen entspricht, dass: (a) er in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben produziert wurde und Catalent gemäß den Bestimmungen in diesen AGB zur Verfügung gestellt wird; ▪ er über alle erforderlichen Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte in Bezug auf die vom Kunden gelieferten Materialien verfügt; ▪ für das Produkt oder die vom Kunden gelieferten Materialien keine besonderen Anweisungen zur sicheren Handhabung gelten, es sei denn, der Kunde hat Catalent diese vor der Lieferung schriftlich angezeigt und ihm genug Zeit zur Prüfung und Schulung der Anweisungen eingeräumt; ▪ alle von Catalent an den Kunden gelieferten Produkte vom Kunden in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt, genutzt und/oder entsorgt werden; ▪ der Kunde alle Gesetze, Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien einhalten wirdvollem Umfang befugt ist, die für seine Leistungen von ihm im Rahmen dieser Vereinbarung und die Nutzung der von Catalent eingeräumten Lizenzen einzuräumen; (b) er seine Pflichten nach dieser Vereinbarung mit aller gegebenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie in Beachtung bewährter Branchenmethoden erfüllen wird; (c) die Erfüllung seiner Pflichten nach dieser Vereinbarung, die Entgegennahme und Benutzung der Dienstleistungen und/oder Leistungen durch den Kunden, vom Lieferanten überlassenes oder zur Verfügung gestellten Produkte gelten; ▪ gestelltes geistiges Eigentum, dem Kunden vom Lieferanten offen gelegte vertrauliche Informationen, die Waren sowie die Ausübung etwaiger dem Lieferanten vom Kunden unter einer Lizenz eingeräumten Rechte keine geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen; (d) seine Beantwortung der Fragebögen von Xxxxxx bezüglich fremder Mindestanforderungen (falls der Kunde keine Produktcharge freigeben wirdvom Lieferanten das Ausfüllen eines solchen verlangt hat) wahrheitsgemäß, wenn vollständig und in allen wesentlichen Punkten zutreffend ist, und dass er den Kunden bei einer wesentlichen Veränderung der von ihm gemachten Angaben informiert; (e) die entsprechenden Analysezertifikate darauf hinweisen, dass das Produkt nicht den Spezifikationen entspricht; ▪ der Inhalt aller vom Kunden an Catalent gelieferten Materialien (z.B. Illustrationen, Grafiken) den gesetzlichen Vorgaben entspricht; ▪ der Kunde alle erforderlichen Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Patente oder Rechte an Erfindungen und Entwicklungen Waren in Bezug auf das ProduktAnzahl, dessen Verarbeitung Qualität und Beschreibung den in der Bestellung oder in der Spezifikation (oder in beiden) enthaltenen Detailangaben entsprechen; (f) die Waren (unbeschadet Abschnitt 11.1(e) oben) frei von Mängeln, von zufriedenstellender Qualität und für den vom Lieferanten angegebenen oder ihm ausdrücklich oder stillschweigend zur Kenntnis gebrachten Zweck geeignet sind; (g) die Waren in jeder Hinsicht: (i) sämtlichen von einer Partei übergebenen und von der anderen Partei angenommenen Mustern oder Vorlagen sowie (ii) der Spezifikation entsprechen; (h) er seine Pflichten nach dieser Vereinbarung unter Einhaltung sämtlicher einschlägiger Gesetze erbringt, darunter auch alle Produktmaterialien besitzt; ▪ einschlägigen Gesetzen bezüglich der Herstellung und des Verkaufs der Waren zum Zeitpunkt, an dem diese geliefert werden; (i) die von Catalent im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen so geliefert bzw. erbracht werden, dass Gesetze bezüglich der automatischen Versetzung von Mitarbeitern bei einer Änderung des Lieferanten von Waren und Dienstleistungen auf die Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen keine Marken-, Handelsnamen-, Urheber-, Patent- oder sonstigen Rechte auf eine Änderung des Lieferanten derselben nicht anwendbar sind. Zu diesen Gesetzen zählen unter anderem die lokale Umsetzung der EU- Richtlinie 77/187/EWG zur Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer in der in Richtlinie 2001/23/EG überarbeiteten und konsolidierten Fassung; und (j) er zweckgerechte Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von Bestechung pflegt und niemandem (auch keinem öffentlichen Amtsträger) im Namen des Kunden oder im Namen einer anderen Person verletzen für missbräuchliche Zwecke oder gegen diese verstoßen; zur Beeinflussung eines öffentlichen Amtsträgers bei der Ausübung seiner Funktionen finanzielle oder andere Vorteile anbietet, zusagt oder gewährt und solche Vorteile weder verlangen noch akzeptieren wird. 11.2Unbeschadet anderer Rechte und Rechtsbehelfe des Kunden ersetzt oder (nach Xxxx des Kunden) repariert der Kunde das Produkt nicht vermarktet Lieferant auf Verlangen des Kunden auf eigene Kosten unverzüglich alle Waren, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung mangelhaft sind oder verkauft werden, wenn ein solcher Mangel bei ordnungsgemäßer Benutzung auftritt und auf fehlerhafte Konstruktion oder unzulängliches oder mangelhaftes Material oder ebensolche Fertigung, auf fehlerhafte Anweisungen des Lieferanten bezüglich der Benutzung oder auf eine andere Partei mit Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Lieferanten zurückzuführen ist. Reparatur oder Austausch unterliegen den vorgehenden Verpflichtungen über einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Vermarktung Lieferung, etwaiger Neuinstallationen oder Erprobungen, die gegebenenfalls nach der Reparatur oder dem Verkauf des Produkts beauftragt, ohne zuvor alle zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben, um sicherzustellen, dass das Produkt für den beabsichtigten Zweck oder einen anderen Zweck, für den das Produkt vernünftigerweise verwendet werden könnte, sicher und wirkungsvoll ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich alle behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen, die im Zusammenhang mit dem Testen, der Vermarktung, dem Verkauf, der Werbung oder dem Vertrieb des Produkts erforderlich Austausch angebracht sind, einzuholen. ▪ der Kunde die erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Registrierungen eingeholt hat, die für den Transport und die Lieferung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und sonstigen Lieferungen an Catalent erforderlich sind. Catalent sichert dem Kunden zu und gewährleistet, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß Artikel I den Spezifikationen und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben entspricht, insbesondere in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben verarbeitet wurde. DIE IN DIESEM ARTIKEL ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE CATALENT GEGENÜBER DEM KUNDEN ÜBERNIMMT UND CATALENT ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIESSLICH ALLER AUSDRÜCKLICHEN, KONKLUDENTEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF DIE MARKTFÄHIGKEIT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, QUALITÄT, HALTBARKEIT, DAS EIGENTUM ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistungen. (a) Der Kunde sichert Catalent zu und garantiertLieferant gewährleistet, dass ▪ das vom Kunden gelieferte Material allen anwendbaren Spezifikationen entspricht, in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben produziert wurde und Catalent gemäß den Bestimmungen in diesen AGB zur Verfügung gestellt wird; ▪ er über alle erforderlichen Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte in Bezug auf die vom Kunden gelieferten Materialien verfügt; ▪ Waren für das Produkt oder die vom Kunden gelieferten Materialien keine besonderen Anweisungen zur sicheren Handhabung gelten, es sei denn, Dauer ihrer Haltbarkeit (bzw. bei Waren ohne Haltbarkeitsdatum für einen entsprechend der Kunde hat Catalent diese vor Beschaffenheit der Lieferung schriftlich angezeigt und ihm genug Zeit zur Prüfung und Schulung der Anweisungen eingeräumt; ▪ alle von Catalent an den Kunden gelieferten Produkte vom Kunden in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt, genutzt und/oder entsorgt werden; ▪ der Kunde alle Gesetze, Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien einhalten wird, die für seine Leistungen Waren angemessenen Zeitraum nach Lieferung): (im Rahmen dieser Vereinbarung und die Nutzung der von Catalent nach dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Produkte gelten; ▪ der Kunde keine Produktcharge freigeben wird, wenn die entsprechenden Analysezertifikate darauf hinweisen, dass das Produkt nicht ) den Spezifikationen entsprichtentsprechen; ▪ der Inhalt aller vom Kunden an Catalent gelieferten Materialien (z.B. Illustrationenii) sämtlichen Nouryon vorgelegten Proben oder Beschreibungen gerecht werden; (iii) frei von Material-, GrafikenVerarbeitungs- und Designmängel sind; (iv) den gesetzlichen Vorgaben entspricht; ▪ der Kunde alle erforderlichen Eigentums-, Nutzungs- marktgängig und sonstigen Rechte, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Patente oder Rechte an Erfindungen und Entwicklungen in Bezug auf das Produkt, dessen Verarbeitung und alle Produktmaterialien besitzt; ▪ die von Catalent im Rahmen der Vereinbarung zu erbringenden Leistungen keine Marken-, Handelsnamen-, Urheber-, Patent- oder sonstigen Rechte von anderen Person verletzen oder gegen diese verstoßen; und ▪ der Kunde das Produkt nicht vermarktet oder verkauft oder eine andere Partei mit der Vermarktung oder dem Verkauf des Produkts beauftragt, ohne zuvor alle zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben, um sicherzustellen, dass das Produkt für den ihren beabsichtigten Zweck oder einen anderen Zweck, für den das Produkt vernünftigerweise verwendet werden könnte, sicher ihre beabsichtigte Benutzung geeignet sind und wirkungsvoll ist. (v) keine Schadstoffe enthalten. (b) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich alle behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen, die im Zusammenhang mit dem Testen, der Vermarktung, dem Verkauf, der Werbung oder dem Vertrieb des Produkts erforderlich sind, einzuholen. ▪ der Kunde die erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Registrierungen eingeholt hat, die für den Transport und die Lieferung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und sonstigen Lieferungen an Catalent erforderlich sind. Catalent sichert dem Kunden zu und Lieferant gewährleistet, dass das Produkt zum Zeitpunkt die Dienstleistungen: (i) in guter und fachgerechter Art unter Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeit und Umsicht einer oder mehrerer Personen erbracht werden, die hinsichtlich der Erbringung dementsprechender Leistungen über Expertise verfügen, in keinem Fall aber über einen geringeren als einen angemessenen Kenntnis-, Fähigkeits- oder Sorgfaltsstand, sowie unter Einsatz von kompetentem und ordnungsgemäß ausgebildetem, zertifiziertem, akkreditiertem, lizenziertem, befähigtem und in geeigneter Weise erfahrenem Personal; (ii) der Bestellung und den Bestellbedingungen gerecht werden; (iii) frei von Mängeln sind und (iv) marktgängig sowie für ihren beabsichtigten Zweck oder ihre beabsichtigte Benutzung geeignet sind. (c) Der Lieferant gewährleistet, dass der Eigentumsanspruch an allen Waren und Arbeitsergebnissen uneingeschränkt vorliegt, dessen Übergang rechtmäßig ist und dass die Waren und Arbeitsergebnisse frei von jeglichen Sicherungsrechten, Forderungen, Ansprüchen, Pfandrechten oder sonstigen Belastungen sind. (d) Der Lieferant gewährleistet, dass die Waren und Dienstleistungen, ihr Verkauf oder Weiterverkauf sowie die typische Verwendung derselben (und, soweit abweichend und dem Lieferanten bekannt, Nouryons spezifische Verwendung derselben), sei es alleine oder in Kombination mit anderen Dienstleistungen, Geräten oder Materialien, keine Verletzung von Patenten, Warenzeichen, Urheberrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten Dritter verursacht oder zu derartigen Verletzungen beiträgt. (e) Die in diesem Vertrag genannten und vom Lieferanten erteilten Gewährleistungen überdauern jede Inspektion, jeden Test, jede Lieferung gemäß Artikel I den Spezifikationen oder Annahme der Waren und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben entspricht, insbesondere in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben verarbeitet wurde. DIE IN DIESEM ARTIKEL ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE CATALENT GEGENÜBER DEM KUNDEN ÜBERNIMMT UND CATALENT ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIESSLICH ALLER AUSDRÜCKLICHEN, KONKLUDENTEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF DIE MARKTFÄHIGKEIT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, QUALITÄT, HALTBARKEIT, DAS EIGENTUM ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECKDienstleistungen sowie deren Bezahlung durch Nouryon.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase (Goods and Services)