Gewährleistungsansprüche. Für Sachmängel haftet der Lieferant wie folgt: 6.1 Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungs- frist gemäß Ziffer 6.2 einen Sachmangel aufweisen, sind nach Xxxx des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. 6.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, bei Vorführgeräten in 6 Monaten. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, z.B. § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers). 6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere die Lieferung zu geringen Mengen oder die Lieferung anderer Waren, hat der Käufer unverzüglich, spätestens nach sieben Werktagen ab Wareneingang und verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens nach sieben Werktagen nach ihrem Erkennen gegenüber dem Lieferanten schriftlich zu rügen. Erfolgt die Rüge verspätet, sind die Gewährleistungsrechte des Käufers ausge- schlossen. 6.4 Rücksendungen mangelfreier Ware werden grundsätzlich nicht akzeptiert und an den Absender unfrei zurückgesandt. 6.5 Der Käufer kann Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendun- gen vom Käufer ersetzt zu verlangen. 6.6 Zunächst ist dem Lieferanten stets Gelegenheit durch Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.1 innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Beanstan- dete Gegenstände oder Muster sind hierfür zur Verfügung zu stellen. 6.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge ungeeigneter oder unsachge- mäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, über- mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel entstehen oder bei Vornahme unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte verursacht wurden. 6.8 Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlägen einen erneuten Nacherfüllungsversuch vorzunehmen. Erst nach wiederholtem Fehlschlag ist der Käufer berech- tigt vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. 6.9 Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 8.
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Gewährleistungsansprüche. Für Sachmängel haftet 5.1 Der Käufer hat hinsichtlich der Lieferant wie folgt:
6.1 Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die Waren seine unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nach Empfang der Ware nachzukommen. Die Rüge hat innerhalb 3 Tagen ab Übergabe der Verjährungs- frist gemäß Ziffer 6.2 einen Sachmangel aufweisen, Ware bei Preysing Obst GmbH einzugehen. Verdeckte Mängel sind nach Xxxx ihrer Entdeckung unverzüglich zu rügen. Dabei ist seitens des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern oder neu Käufers zu erbringengewährleisten, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagdass er alle ihm zumutbaren betriebswirtschaftlichen und technischen Vorkehrungen für eine unverzügliche mögliche Feststellung verdeckter Mängel schafft und deren Vorhaltung gewährleistet.
6.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten5.2 Liegt ein nicht unerheblicher Mangel vor, bei Vorführgeräten in 6 Monaten. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, z.B. § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch so ist die Preysing Obst GmbH berechtigt die Beseitigung des Unternehmers).
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere die Lieferung zu geringen Mengen Mangels oder die Lieferung anderer Wareneiner mangelfreien Sache vorzunehmen (Nacherfüllung). Das Wahlrecht bei der Nacherfüllung obliegt der Preysing Obst GmbH. Fallen notwendige Kosten für die Nachbesserung (Arbeitskosten, hat Wegekosten)an, sind diese von der Preysing Obst GmbH zu tragen. Dies ist nicht für anfallende Mehrkosten anwendbar. Die Preysing Obst GmbH behält sich vor, die Kosten zu verweigern, sofern eine oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sind. Eine Verweigerung der Nacherfüllung kann ebenfalls erfolgen, solange der Käufer unverzüglichseine Zahlungsverpflichtung hinsichtlich des mangelfreien Teils der Leistung nicht erfüllt hat.
5.3 Sollte die in Unterabsatz 5.2 genannte Nachbesserung fehlschlagen, spätestens für den Kunden unzumutbar sein oder werden beide Arten der Nachbesserung seitens der Preysing Obst GmbH verweigert, so obliegt es dem Käufer nach sieben Werktagen ab Wareneingang seiner Xxxx eine angemessene Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Grund, sind gemäß § 7 ausgeschlossen oder beschränkt.
5.4 Entsprechende Zusicherungen und verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens nach sieben Werktagen nach ihrem Erkennen Garantien sind nur dann wirksam gegenüber dem Lieferanten schriftlich zu rügen. Erfolgt die Rüge verspätet, sind die Gewährleistungsrechte des Käufers ausge- schlossen.
6.4 Rücksendungen mangelfreier Ware werden grundsätzlich nicht akzeptiert und an den Absender unfrei zurückgesandt.
6.5 Der Käufer kann Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis nur zurückhaltenabgegeben, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kanndiese ausdrücklich und schriftlich gewährt worden sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist Seite3
5.5 Die vorstehenden Klauseln bezwecken keine Änderung der Lieferant berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendun- gen vom Käufer ersetzt zu verlangengesetzlichen oder richterlichen Beweislastverteilung.
6.6 Zunächst ist dem Lieferanten stets Gelegenheit durch Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.1 innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Beanstan- dete Gegenstände oder Muster sind hierfür zur Verfügung zu stellen.
6.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge ungeeigneter oder unsachge- mäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, über- mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel entstehen oder bei Vornahme unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte verursacht wurden.
6.8 Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlägen einen erneuten Nacherfüllungsversuch vorzunehmen. Erst nach wiederholtem Fehlschlag ist der Käufer berech- tigt vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
6.9 Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 8.
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Gewährleistungsansprüche. Für Sachmängel haftet der Lieferant wie folgt:
6.1 Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungs- frist gemäß Ziffer 6.2 einen Sachmangel aufweisen, Erkennbare Mängel sind nach Xxxx des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
6.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, bei Vorführgeräten in 6 Monaten. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, z.B. § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers).
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere die Lieferung zu geringen Mengen oder die Lieferung anderer Waren, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach sieben Werktagen ab Wareneingang Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich und verdeckte spezifiziert anzuzeigen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferung unvollständig ist. Verborgene Mängel unverzüglich, spätestens sind unverzüglich nach sieben Werktagen nach ihrem Erkennen ihrer Entdeckung und zwar ebenfalls in einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Lieferanten schriftlich Verkäufer anzuzeigen. Werden die vorgenannten Fristen überschritten, so erlöschen alle Mängelansprüche. Bei begründeter und unter Beachtung der vorgenannten Frist erhobener Mängelrüge können wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung Menschik GmbH & Co. KG Xx Xxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Telefon +00 0000 00000-0 Telefax +00 0000 00000-00 xxxx@xxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxx.xx Amtsgericht Xxxx XXX 00000 pers. haftende Ges.: Menschik Verwaltung GmbH Amtsgericht Köln HRB 37899 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Xxxxxxx Xxxxxxxx Ust.-Ident-Nr.: DE 170 80 47 79 Menschik GmbH & Co. KG I Xx Xxxxxxxx 0 X 00000 Xxxxxxx einer mangelfreien Sache leisten. Wählen wir die Beseitigung des Mangels, so stehen uns zwei Mängelbeseitigungs- versuche zu. Beim Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Xxxx die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu rügenBeanstandungen. Erfolgt die Rüge verspätet, sind die Gewährleistungsrechte Unsere Produkte werden nach den technischen Vorgaben des Käufers ausge- schlossen.
6.4 Rücksendungen mangelfreier Ware werden grundsätzlich gefertigt. Soweit diese Produkte durch ihren Einsatz einem besonderem Verschleiß unterliegen, haften wir nicht akzeptiert für daraus resultierende optische Veränderungen und an den Absender unfrei zurückgesandt.
6.5 Der Käufer kann Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis nur zurückhaltenAbnutzungen. Wir übernehmen Gewährleistung für folgende Produkte: • Verarbeitung von geprüften und mit Prüfzertifikat ausgestatteten Rohstoffen unserer Vorlieferanten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendun- gen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
6.6 Zunächst ist dem Lieferanten stets Gelegenheit durch Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.1 innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Beanstan- dete Gegenstände oder Muster sind hierfür zur Verfügung zu stellen.
6.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge ungeeigneter oder unsachge- mäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, über- mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel entstehen oder bei Vornahme unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte verursacht wurden.
6.8 Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlägen einen erneuten Nacherfüllungsversuch vorzunehmen. Erst nach wiederholtem Fehlschlag ist der Käufer berech- tigt vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
6.9 Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 8Rahmen unseres QS Systems DIN EN ISO 9001. • Verarbeitung innerhalb der festgelegten Parameter, Produktausführung gemäß Rückstellmuster (technische Weiterentwicklung, bzw. Abweichungen aufgrund rechtlicher Normierung ausgeschlossen). • Die Materialien sind bezüglich ihrer Eignung vom Kunden bestimmt und gelten von diesem mit der Bestellung als freigegeben. • Äußere Form Nachstehende Punkte führen zum Ausschluss der Gewährleistung: • gebrauchsbedingte Abnutzung • natürliche Alterung • äußere Gewalteinwirkung • fehlerhafter An- bzw. Einbau • falscher Transport oder falsche Lagerung • Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln • nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch Alle Farbangaben sind Näherungswerte und können, insbesondere bei Nachbestellungen von den ursprünglichen gewünschten Farbtönen abweichen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
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Gewährleistungsansprüche. Für Sachmängel a Wir verpflichten uns, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf erkennbare Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Eine Rüge ist rechtzeitig erfolgt, sofern sie binnen 14 Arbeitstagen nach Lieferung erfolgt.
b Seitens des Lieferanten wird garantiert, dass alle Lieferungen dem neuesten Stand der Technik, sämtlichen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen.
c Der Lieferant haftet für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmateriealien. Ferner haftet der Lieferant wie folgt:
6.1 Alle diejenigen Produkte oder Leistungenfür sämtliche Folgeschäden, die innerhalb durch die Verletzung der Verjährungs- frist gemäß Ziffer 6.2 einen Sachmangel aufweisen, sind gesetzlichen Entsorgungspflicht entstehen.
d Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns vollumfänglich zu und die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich ebenfalls nach Xxxx des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits dem Gesetz. e Wird im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagZuge der Gewährleistung vom Lieferant Ware instandgesetzt oder repariert, so beginnt die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, in welchem der Lieferant die Nacherfüllung vollständig erbracht hat.
6.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monatenf Entstehen durch die mangelhafte Lieferung Kosten, bei Vorführgeräten in 6 Monaten. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Vorstehende Fristen gelten nichtwie etwa Transport-, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibtArbeits- oder Materialkosten, z.B. § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers)so haftet der Lieferant für diese Kosten.
6.3 Der Käufer g Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere die Lieferung zu geringen Mengen mit der Art der Sache oder die Lieferung anderer Waren, hat der Käufer unverzüglich, spätestens nach sieben Werktagen ab Wareneingang und verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens nach sieben Werktagen nach ihrem Erkennen gegenüber dem Lieferanten schriftlich zu rügen. Erfolgt die Rüge verspätet, sind die Gewährleistungsrechte des Käufers ausge- schlossenMangels nicht vereinbart.
6.4 Rücksendungen mangelfreier Ware werden grundsätzlich nicht akzeptiert und an den Absender unfrei zurückgesandt.
6.5 Der Käufer kann Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendun- gen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
6.6 Zunächst ist dem Lieferanten stets Gelegenheit durch Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.1 innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Beanstan- dete Gegenstände oder Muster sind hierfür zur Verfügung zu stellen.
6.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge ungeeigneter oder unsachge- mäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, über- mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel entstehen oder bei Vornahme unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte verursacht wurden.
6.8 Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlägen einen erneuten Nacherfüllungsversuch vorzunehmen. Erst nach wiederholtem Fehlschlag ist der Käufer berech- tigt vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
6.9 Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 8.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungsansprüche. Für Sachmängel haftet der Lieferant wie folgt:
6.1 Alle diejenigen Produkte 9.3.1 Bei Mängeln werden wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder Leistungenneu liefern (Nacherfüllung). Unser Recht, die innerhalb Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Bei Fehlschlagen, Unzu- mutbarkeit oder Verweigerung der Verjährungs- frist gemäß Ziffer 6.2 einen Sachmangel aufweisenNacherfüllung kann der Käufer den Preis mindern oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten; haben wir den Man- gel zu vertreten, sind nach Xxxx des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagkann der Käufer in den Grenzen von Ziff. 10 Schadensersatz verlangen.
6.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten9.3.2 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung er- forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, bei Vorführgeräten in 6 Monateninsbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Vorstehende Fristen gelten nichtNacherfüllung beinhaltet weder den Aus- bau, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibtdie Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, z.B. § 479 Abs. 1 BGB die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käu- fers auf Ersatz entsprechender Kosten (Rückgriffsanspruch des Unternehmers)„Aus- und Einbau- kosten“) bleiben unberührt.
6.3 9.3.3 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderli- chen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Ar- beits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und den Verkaufsbedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstan- denen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
9.3.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere die Lieferung zu geringen Mengen oder die Lieferung anderer Waren, hat der Käufer unverzüglich, spätestens nach sieben Werktagen ab Wareneingang und verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens nach sieben Werktagen nach ihrem Erkennen gegenüber dem Lieferanten schriftlich zu rügen. Erfolgt die Rüge verspätet, sind die Gewährleistungsrechte des Käufers ausge- schlossen.
6.4 Rücksendungen mangelfreier Ware werden grundsätzlich nicht akzeptiert und an den Absender unfrei zurückgesandt.
6.5 Der Käufer kann Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant jedoch berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendun- gen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
6.6 Zunächst ist dem Lieferanten stets Gelegenheit durch Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.1 innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Beanstan- dete Gegenstände oder Muster sind hierfür zur Verfügung zu stellen.
6.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge ungeeigneter oder unsachge- mäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, über- mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel entstehen oder bei Vornahme unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte verursacht wurden.
6.8 Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlägen einen erneuten Nacherfüllungsversuch vorzunehmen. Erst nach wiederholtem Fehlschlag ist der Käufer berech- tigt vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
6.9 Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 8Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzube- halten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistungsansprüche. Für Sachmängel haftet a) Bull erbringt bei nachgewiesenen Sachmängeln die Nacherfüllung nach ihrer Xxxx durch Reparatur oder Austausch von Geräten, Elementen, Zusatzeinrichtungen oder Teilen. In dem hierfür erforderlichen Umfang ist der Lieferant wie folgt:Vertriebspartner verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass vor der Mängelbeseitigung Programme, aufgezeichnete Daten und Datenträger gesichert und vor einem Geräteaustausch entfernt sind. Beim Weiterverkauf wird der Vertriebspartner seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Ausgetauschte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile gehen in das Eigentum von Bull über. Ort der Nacherfüllung ist die in der jeweiligen Rechnung ausgewiesene inländische Lieferanschrift, hilfsweise der inländische Geschäftssitz des Vertriebspartners.
6.1 Alle diejenigen Produkte b) Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln erbringt Bull die Nacherfüllung dadurch, daß sie nach eigener Xxxx entweder eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten Hardware oder Leistungenan geänderter und gleichwertiger Hardware verschafft.
c) Gelingt es Bull nicht, die innerhalb der Verjährungs- frist einen gemäß Ziffer 6.2 einen Sachmangel aufweisen4.2 angezeigten Mangel, sind nach Xxxx des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern oder neu für den Bull gewährleistungspflichtig ist, innerhalb angemessener Zeit zu erbringenbeseitigen und gelingt dies auch innerhalb einer vom Vertriebspartner schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht, so kann der Vertriebspartner die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Das Erfordernis der schriftlichen Nachfristsetzung entfällt, sofern das Gesetz die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagEntbehrlichkeit einer Fristsetzung vorsieht.
6.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, bei Vorführgeräten in 6 Monaten. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, z.B. § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers).
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere die Lieferung zu geringen Mengen oder die Lieferung anderer Waren, hat der Käufer unverzüglich, spätestens nach sieben Werktagen ab Wareneingang und verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens nach sieben Werktagen nach ihrem Erkennen gegenüber dem Lieferanten schriftlich zu rügen. Erfolgt die Rüge verspätet, sind die Gewährleistungsrechte des Käufers ausge- schlossen.
6.4 Rücksendungen mangelfreier Ware werden grundsätzlich nicht akzeptiert und an den Absender unfrei zurückgesandt.
6.5 Der Käufer kann Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendun- gen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
6.6 Zunächst ist dem Lieferanten stets Gelegenheit durch Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.1 innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Beanstan- dete Gegenstände oder Muster sind hierfür zur Verfügung zu stellen.
6.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge ungeeigneter oder unsachge- mäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, über- mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel entstehen oder bei Vornahme unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte verursacht wurden.
6.8 Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlägen einen erneuten Nacherfüllungsversuch vorzunehmen. Erst nach wiederholtem Fehlschlag ist der Käufer berech- tigt vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
6.9 d) Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln gilt im Übrigen der in Ziffer 87. vereinbarte Haftungsrahmen.
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Samples: Rahmenabkommen Für Vertriebspartner