Gewährleistungsansprüche. 9.3.1 Bei Mängeln werden wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Bei Fehlschlagen, Unzu- mutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Preis mindern oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten; haben wir den Man- gel zu vertreten, kann der Käufer in den Grenzen von Ziff. 10 Schadensersatz verlangen. 9.3.2 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung er- forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Aus- bau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käu- fers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbau- kosten“) bleiben unberührt. 9.3.3 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderli- chen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Ar- beits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und den Verkaufsbedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstan- denen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. 9.3.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzube- halten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistungsansprüche. 9.3.1 Bei Mängeln werden wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Unser Rechta Wir verpflichten uns, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf erkennbare Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu verweigernprüfen. Eine Rüge ist rechtzeitig erfolgt, bleibt unberührt. Bei Fehlschlagen, Unzu- mutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Preis mindern oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten; haben wir den Man- gel zu vertreten, kann der Käufer in den Grenzen von Ziff. 10 Schadensersatz verlangensofern sie binnen 14 Arbeitstagen nach Lieferung erfolgt.
9.3.2 b Seitens des Lieferanten wird garantiert, dass alle Lieferungen dem neuesten Stand der Technik, sämtlichen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen.
c Der Käufer hat Lieferant haftet für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmateriealien. Ferner haftet der Lieferant für sämtliche Folgeschäden, die durch die Verletzung der gesetzlichen Entsorgungspflicht entstehen.
d Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns vollumfänglich zu und die zur geschuldeten Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich ebenfalls nach dem Gesetz. e Wird im Zuge der Gewährleistung vom Lieferant Ware instandgesetzt oder repariert, so beginnt die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, in welchem der Lieferant die Nacherfüllung er- forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer vollständig erbracht hat.
f Entstehen durch die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat Lieferung Kosten, wie etwa Transport-, Arbeits- oder Materialkosten, so haftet der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Aus- bau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käu- fers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbau- kosten“) bleiben unberührtLieferant für diese Kosten.
9.3.3 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderli- chen Aufwendungeng Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang ein Sachmangel, insbesondere Transport-, Wege-, Ar- beits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und den Verkaufsbedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstan- denen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
9.3.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machenso wird vermutet, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil mit der Art der Sache oder des Kaufpreises zurückzube- haltenMangels nicht vereinbart.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungsansprüche. 9.3.1 Bei Mängeln werden wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Unser Recht, a) Bull erbringt bei nachgewiesenen Sachmängeln die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach ihrer Xxxx durch Reparatur oder Austausch von Geräten, Elementen, Zusatzeinrichtungen oder Teilen. In dem hierfür erforderlichen Umfang ist der Vertriebspartner verpflichtet, dafür Sorge zu verweigerntragen, bleibt unberührtdass vor der Mängelbeseitigung Programme, aufgezeichnete Daten und Datenträger gesichert und vor einem Geräteaustausch entfernt sind. Bei FehlschlagenBeim Weiterverkauf wird der Vertriebspartner seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Ausgetauschte Geräte, Unzu- mutbarkeit Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Verweigerung Teile gehen in das Eigentum von Bull über. Ort der Nacherfüllung ist die in der jeweiligen Rechnung ausgewiesene inländische Lieferanschrift, hilfsweise der inländische Geschäftssitz des Vertriebspartners.
b) Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln erbringt Bull die Nacherfüllung dadurch, daß sie nach eigener Xxxx entweder eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten Hardware oder an geänderter und gleichwertiger Hardware verschafft.
c) Gelingt es Bull nicht, einen gemäß Ziffer 4.2 angezeigten Mangel, für den Bull gewährleistungspflichtig ist, innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen und gelingt dies auch innerhalb einer vom Vertriebspartner schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht, so kann der Käufer den Preis mindern oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten; haben wir den Man- gel zu vertretenVertriebspartner die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Das Erfordernis der schriftlichen Nachfristsetzung entfällt, kann der Käufer in den Grenzen von Ziff. 10 Schadensersatz verlangensofern das Gesetz die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung vorsieht.
9.3.2 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung er- forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebend) Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln gilt der in Ziffer 7. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Aus- bau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käu- fers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbau- kosten“) bleiben unberührtvereinbarte Haftungsrahmen.
9.3.3 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderli- chen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Ar- beits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und den Verkaufsbedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstan- denen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
9.3.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzube- halten.
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Samples: Rahmenabkommen Für Vertriebspartner
Gewährleistungsansprüche. 9.3.1 Bei Mängeln werden wir 5.1 Der Käufer hat hinsichtlich der Waren seine unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nach unserer Xxxx den § 377 HGB nach Empfang der Ware nachzukommen. Die Rüge hat innerhalb 3 Tagen ab Übergabe der Ware bei Preysing Obst GmbH einzugehen. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu rügen. Dabei ist seitens des Käufers zu gewährleisten, dass er alle ihm zumutbaren betriebswirtschaftlichen und technischen Vorkehrungen für eine unverzügliche mögliche Feststellung verdeckter Mängel schafft und deren Vorhaltung gewährleistet.
5.2 Liegt ein nicht unerheblicher Mangel beseitigen vor, so ist die Preysing Obst GmbH berechtigt die Beseitigung des Mangels oder neu liefern die Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen (Nacherfüllung). Unser RechtDas Wahlrecht bei der Nacherfüllung obliegt der Preysing Obst GmbH. Fallen notwendige Kosten für die Nachbesserung (Arbeitskosten, Wegekosten)an, sind diese von der Preysing Obst GmbH zu tragen. Dies ist nicht für anfallende Mehrkosten anwendbar. Die Preysing Obst GmbH behält sich vor, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kosten zu verweigern, bleibt unberührtsofern eine oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sind. Bei Fehlschlagen, Unzu- mutbarkeit oder Eine Verweigerung der Nacherfüllung kann ebenfalls erfolgen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtung hinsichtlich des mangelfreien Teils der Leistung nicht erfüllt hat.
5.3 Sollte die in Unterabsatz 5.2 genannte Nachbesserung fehlschlagen, für den Preis mindern Kunden unzumutbar sein oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – werden beide Arten der Nachbesserung seitens der Preysing Obst GmbH verweigert, so obliegt es dem Käufer nach seiner Xxxx eine angemessene Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; haben wir den Man- gel zu vertretenzurückzutreten. Weitere Ansprüche, kann der Käufer in den Grenzen von Ziff. 10 Schadensersatz verlangengleich aus welchem Grund, sind gemäß § 7 ausgeschlossen oder beschränkt.
9.3.2 Der 5.4 Entsprechende Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam gegenüber dem Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung er- forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Aus- bau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sacheabgegeben, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käu- fers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- diese ausdrücklich und Einbau- kosten“) bleiben unberührt.schriftlich gewährt worden sind. Seite3
9.3.3 5.5 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderli- chen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Ar- beits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe vorstehenden Klauseln bezwecken keine Änderung der gesetzlichen Regelung und den Verkaufsbedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstan- denen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegtrichterlichen Beweislastverteilung.
9.3.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzube- halten.
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Samples: Sales Contracts