Common use of Gewährleistungsansprüche Clause in Contracts

Gewährleistungsansprüche. 1. Im Falle der Erstellung von Bauwerken und/oder der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 634 a Absatz 1 Nr. 2 BGB). Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Abnahme des Leistungsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält. 2. Die Abnahme des Leistungsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 3. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung; § 6 II Ziffer 2 Satz 1 gilt analog. 4. Wenn die vom Kunden gelieferten Stoffe (insbesondere Einsatz-, Betriebs- und Verfahrensbedingungen, Rezepturen, Spezifikationen sowie sonstige für die zu erbringende Leistung erhebliche Umstände und Parameter) einen Mangel verursachen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistungsansprüche. 1. Im Falle der Erstellung von Bauwerken und/oder der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 634 a Absatz 1 Nr. 2 BGB). Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln Sachmängel in einem Jahr ab Abnahme des Leistungsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche Sachmängelansprü- che nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme Ab- nahme vorbehält. 2. Die Abnahme des Leistungsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 3. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher bewegli- cher Sachen und ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnter- nehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen selbst- ständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren verjäh- ren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln Sachmän- gel in einem Jahr ab Ablieferung; § 6 II Ziffer 2 Satz 1 gilt analog. 4. Wenn die vom Kunden gelieferten Stoffe (insbesondere Einsatz-, Betriebs- und VerfahrensbedingungenVerfah- rensbedingungen, Rezepturen, Spezifikationen sowie sonstige für die zu erbringende Leistung erhebliche Umstände und Parameter) einen Mangel verursachen, ist unsere Haftung ausgeschlossenaus- geschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistungsansprüche. 1. Im Falle der Erstellung von Bauwerken und/oder der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 634 a Absatz 1 Nr. 2 BGB). Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Leistungsgegenstandes. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß VGG. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält. 2. Die Abnahme des Leistungsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 3. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung; § 6 II Ziffer 2 Satz 1 gilt analog. 4. Wenn die vom Kunden gelieferten Stoffe (insbesondere Einsatz-Einsatz­, Betriebs- Betriebs­ und Verfahrensbedingungen, Rezepturen, Spezifikationen sowie sonstige für die zu erbringende Leistung erhebliche erheblichen Umstände und Parameter) einen Mangel verursachen, ist unsere Haftung ausgeschlossen. 4. Im Übrigen gelten die kaufrechtlichen Vorschriften unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 6 II.3., 4, und 6.) entsprechend, insbesondere die Haftungsbeschränkung bei Schadenersatz nach § 6. II. 6, § 8. § 8 Haftung Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz, sofern der Kunde a) Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf einer gesonderten vertraglichen Beschaffenheitsgarantie beruhen; b) Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ist der Kunde dabei kein Verbraucher, ist bei grob fahrlässigem Verschulden die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; c) Schadenersatzansprüche geltend macht, die eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Gegenstand haben; und/oder

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen