Änderungsrecht. Der Versicherer ist berechtigt, einzelne Regelungen dieser Bedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern oder zu ergänzen, wenn Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung (AVB PHV), Ausgabe Januar 2022
(1) ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung geän- dert wird, auf denen einzelne Bedingungen des Vertrages beruhen,
(2) sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert und dies unmittelbare Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag hat,
(3) ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt und die gesetzlichen Vor- schriften keine Regelungen enthalten, die an deren Stelle tritt, oder
(4) die Kartellbehörde oder die Versicherungsauf- sichtsbehörde einzelne Bedingungen durch bestandskräftigen Verwaltungsakt als mit dem geltenden Recht nicht vereinbar erklärt und die gesetzlichen Vorschriften keine Regelung ent- halten, die an deren Stelle tritt. Dies gilt nur, soweit die einzelnen geänderten Bedingungen unmittelbar davon betroffen sind. Diese Berechtigung zur Änderung oder Ergänzung hat der Versicherer in den Fällen der o. g. gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung auch dann, wenn es sich um inhaltsgleiche Bedingungen eines anderen Versicherers handelt. Der Versicherer darf Bedingungen nur ändern oder ergänzen, wenn die Schließung einer durch die genannten Änderungsanlässe entstandenen Ver- tragslücke zur Durchführung des Vertrags erforder- lich ist oder das bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht in unbedeutendem Maße gestört ist.
Änderungsrecht. Der Marktplatz-Betreiber behält sich das Recht vor, Folgendes jederzeit auch ohne Nennung von Gründen teilweise oder zur Gänze zu ändern: die Marktplatz-AGB, die Datenschutzerklärung für Händler sowie die Nutzungsbedingungen einschließlich der darin jeweils erwähnten Richtlinien (Widerrufsrichtlinie, Verkaufsbeschränkungsrichtlinie, Preisblatt) wie auch die Webseite und den Leistungsumfang des Marktplatzes. Die geänderten Bedingungen werden dem Händler spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E- Mail zugesendet. Widerspricht der Händler den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Händler wird in der E-Mail zu den geänderten Bedingungen gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Zwei- bzw. Vierwochenfrist hingewiesen. Ein Widerspruch löst die Vertragsbeziehung zwischen Händler und Marktplatz- Betreiber mit sofortiger Wirkung auf.
Änderungsrecht. FWPORTAL behält sich die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Bei Änderung wird der Kunde hierüber elektronisch oder schriftlich informiert. Die geänderte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen elektronisch oder schriftlich widerspricht. Auf die Rechtsfolge seines Schweigens wird der Kunde mit der Mitteilung nach Satz 2 informiert. FWPORTAL behält sich für den Fall eines Widerspruches vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Änderungsrecht. Die Vereinbarung kann in beiderseitigem Einvernehmen geändert oder sogar aufgehoben werden. Änderungen sind in geeigneter Weise bekannt zu geben. Der Katalog der wählbaren Studienangebote kann vom Prüfungsausschuss insbesondere dann geändert oder ergänzt werden, wenn sich das Angebot ändert. Das aktualisierte Angebot ist auf der Webseite xxxxx://xxx.xxx-xxxxxxx.xx/xx/xx00/xxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx-xxx- erlaubte-modulkombinationen veröffentlicht.
Änderungsrecht. Medisoft ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen und das Leistungsspektrum weiterzuentwickeln und zu verändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, und neue gesetzliche Anforderungen die Leistungsänderung notwendig machen, oder die technische Fortentwicklung eine Anpassung der von Medisoft erbrachten Leistung erfordert, insbesondere die ursprünglich vereinbarte Leistung nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, oder Leistungen von Medisoft einzelne Komponenten von Drittanbietern enthalten und diese ihre Produkte nur noch in geänderter Form zur Verfügung stellen, oder Medisoft unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden ein berechtigtes Interesse an der Änderung der vertragsgegenständlichen Leistung aufweisen kann.
Änderungsrecht. Die Vereinbarung kann in beiderseitigem Einvernehmen geändert oder sogar aufgehoben werden. Änderungen sind in geeigneter Weise bekannt zu geben.
Änderungsrecht. Der Auftraggeber kann in Absprache mit dem Beauftragten Leistungsänderungen verlangen. Die Änderungen können eine Anpassung der Vergütungen, Termine und aller wei- teren relevanten Vertragspunkte bedingen und werden vor- gängig geklärt.
Änderungsrecht. Der Marktplatz-Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen einschließlich der darin jeweils erwähnten Richtlinie (Widerrufsrichtlinie) wie auch die Webseite und den Leistungsumfang des Marktplatzes sowie die Datenschutzerklärung jederzeit auch ohne Nennung von Gründen, teilweise oder zur Gänze, zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mittels E-Mail zugesendet. Widerspricht der Nutzer der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Nutzer wird in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist gesondert hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Änderung innerhalb der Frist wird der Nutzungsvertrag im Zeitpunkt des Absendens des Widerspruchs automatisch beendet und das Kundenkonto wird unter Berücksichtigung laufender Geschäftsfälle abgewickelt.
Änderungsrecht. Der Auftraggeber kann in Absprache mit dem Beauftragten Leistungsänderungen verlangen. Die Änderungen können eine Anpassung der Vergütungen, Termine und aller weiteren rele- vanten Vertragspunkte bedingen und werden vorgängig ge- Es wird ein schriftlicher, mündlicher oder durch entspre- chendes Handeln vereinbarter Vertrag (Auftrag) abge- schlossen. Der Vertrag hält die Leistungen und die Auf- gaben der Parteien fest.
Änderungsrecht. Soweit dies aufgrund zwingender Umstände erforderlich ist, die nicht dem Einfluss von Asklepios unterliegen (insbesondere technische Fortentwicklung, Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen, oder die Nichtverfügbarkeit von Zulieferteilen für die Infrastruktur oder ihrer Komponenten) hat Asklepios das Recht, vertragsgegenständliche Services oder einzelne technische Bestandteile des Service übergangsweise oder dauerhaft zu ändern, soweit dadurch die Interessen des Kunden an den vereinbarten Services nicht oder nur vorübergehend und unerheblich behindert werden. Der Kunde ist verpflichtet an derartigen Änderungen mitzuwirken. Andere Änderung der Leistungsbeschreibung bedürfen der Zustimmung des Kunden, wobei für die Erteilung der Zustimmung des § 1.2 mit der Maßgabe gilt, dass der Kunde einer neuen Leistungsbeschreibung zugestimmt hat, wenn er nicht binnen eines Monats nach Mitteilung an den Kunden den Vertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin aufkündigt. Kündigt der Kunde nicht, so gilt die neue Leistungsbeschreibung ab dem Zeitpunkt der Mitteilung bzw. ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der abgeänderten Services. Bestellungen sind in schriftlicher Form gemäß § 16.2 an Asklepios zu richten. Nach Eingang der Bestellung bei Asklepios ist der Kunde an eine von ihm erteilte Bestellung für eine Frist von zwei Wochen gebunden. Eine Stornierung der Bestellung ist daher nur mit Zustimmung von Asklepios möglich. Asklepios behält sich jedoch das Recht vor, selbst bei Einverständnis mit einer Stornierung der Bestellung vom Kunden neben den Aufwendungen und Kosten für die schon erbrachten Bemühungen und/oder Leistungen eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Asklepios wird den Erhalt von Bestellungen unverzüglich entweder per Fax oder auf elektronischem Weg bestätigen, wobei Erklärungen, die von Asklepios auf elektronischem Weg ausgefertigt werden, keiner Unterschrift bedürfen. Eine Bestellung, deren Empfang von Asklepios nicht bestätigt wurde, gilt als nicht eingegangen. Eine Annahme der Bestellung des Kunden durch Asklepios erfolgt durch Übersendung der gegengezeichneten Bestellung oder durch sonstige schriftliche Bestätigung. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt jedoch keine Annahme der Bestellung dar. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Annahme einer Bestellung durch Asklepios erfolgt. Asklepios wird den Kunden über die Annahme bzw. die Ablehnung einer Bestellung unverzüglich in geeigneter Weise...