Common use of Grobe Fahrlässigkeit Clause in Contracts

Grobe Fahrlässigkeit. Sachschäden an der gecharterten Yacht (inkl. Ausrüstung und Zu- behör sowie Beiboot und Außenbordmotor) sind ausschließlich in- folge grober Fahrlässigkeit versichert, sofern diese durch richterli- ches Urteil oder aufgrund eines unter ausdrücklicher Zustimmung des Versicherers zustande gekommenen Vergleichs einem Dritten zu ersetzen sind. Derartige Schäden werden abzüglich eines Selbst- behaltes von € 2.550,- erstattet. Eine gegebenenfalls vom Verchar- terer einbehaltene Kaution wird nicht erstattet. Die in der Versiche- rungspolice angegebene Versicherungssumme ist einmal maxi- miert pro Jahr.

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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions