Common use of Grundlagen des Vertrages Clause in Contracts

Grundlagen des Vertrages. Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten vorrangig die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sowie nachrangig die nachfolgenden Vertragsbestandteile: das Leistungsbild für _____ auf Basis XXX-Xxxx Xx. 0, Xxxxxx 0x zu diesem Vertrag, folgende weitere Leistungsbeschreibungen/Leistungsbilder: _____, Anlage 1b zu diesem Vertrag, die Projektbeschreibung (gemäß der Liste der übergebenen Unterlagen), Anlage 2 zu diesem Vertrag, der Rahmenterminplan vom ______, Anlage 3 zu diesem Vertrag, der Zahlungsplan vom ______, Anlage 4 zu diesem Vertrag (soweit vereinbart), ergänzend die Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO-Heft Nr. Nr. 9, die Vorschriften des BGB über den Architekten- und Ingenieurvertrag, §§ 650 p ff. BGB, im Übrigen die Vorschriften des BGB über den Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB, die Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.06.1998, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Anforderungen des Auftraggebers; ebenfalls sind alle im Gebiet der Europäischen Union und in Deutschland einschlägigen technischen Normen und Regelwerke zu beachten, die Dokumentationsanforderungen, Anlage 5 zu diesem Vertrag, der Definitionskatalog, Anlage 6 zu diesem Vertrag, die Schlichtungsverfahrensordnung vom ______, Anlage 7 zu diesem Vertrag, die Vertragsanlage Lean Management, Anlage 8 zu diesem Vertrag, die BIM-BVB, Anlage 9 zu diesem Vertrag, die Datenschutzinformation, Anlage 10 zu diesem Vertrag. Sonstige Vorschriften: 3Leistungen des Auftragnehmers Leistungsbild Der Auftragnehmer hat alle Leistungen zu erbringen, die nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags und des Leistungsbildes zur Erreichung der in diesem Vertrag beschriebenen Projektziele erforderlich sind. Er hat die im Rahmen der Projektziele festgelegten Quantitäten und Qualitäten, Termine und Kosten während der gesamten Vertragslaufzeit zu überwachen und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Dem Auftragnehmer obliegen die Vorbereitungen und das Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers. Seine eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig zu erbringen, dass die Termin- ziele eingehalten werden können. Dem Auftragnehmer werden insbesondere die aus den Anlagen 1a (und b) zu diesem Vertrag ersichtlichen Leistungen übertragen. Der Auftragnehmer erbringt die in diesem Vertrag näher geregelten Leistungen auf werkvertraglicher Basis. Der Werkerfolg liegt in der vertragsgemäßen Erbringung der in diesem Vertrag und seinen Anlagen vereinbarten Projektsteuerungsleistungen zur termin- und kostengerechten sowie mängelfreien Fertigstellung des Bauvorhabens. Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist oder Besonderheiten der Projektaufgabe entsprechende Leistungen entbehrlich machen, gehören die in der Kommentierung des AHO-Heftes Nr. 9 benannten Lieferobjekte zum Leistungsumfang.

Appears in 1 contract

Samples: dvpev.de

Grundlagen des Vertrages. Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten vorrangig die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sowie nachrangig die nachfolgenden VertragsbestandteileVertragsbestanteile: das Leistungsbild für _____ auf Basis XXX-Xxxx Xx. 0, Xxxxxx 0x zu diesem Vertrag, folgende weitere Leistungsbeschreibungen/Leistungsbilder: Verhandlungsprotokoll vom _____, Anlage 1b 1 zu diesem Vertrag, Der Vertrag und die Projektbeschreibung (gemäß der Liste der übergebenen Unterlagen)nachfolgenden Anlagen enthalten alle regelungsbedürftigen Punkte; ein ergänzendes Verhandlungsprotokoll ist nicht Vertragsgrundlage, die Leistungsbeschreibung vom _____, Anlage 2 zu diesem Vertrag, der Rahmenterminplan des Auftraggebers vom ______, Anlage 3 zu diesem Vertrag, der Zahlungsplan Gutachten vom ______, Anlage 4 zu diesem Vertrag (soweit vereinbart)Vertrag, ergänzend Schnittstellenliste vom _____, Anlage 5 zu diesem Vertrag, _______________ vom _____, Anlage 6 zu diesem Vertrag, das Projekthandbuch vom _____, Anlage 7 zu diesem Vertrag, Abschlagszahlungsplan vom _____, Anlage 8 zu diesem Vertrag, das Muster Vertragserfüllungsbürgschaft des Auftragnehmers, Anlage 9 zu diesem Vertrag, das Muster Bürgschaft für Mängelhaftung des Auftragnehmers, Anlage 10 zu diesem Vertrag, das Muster Mehrkostenanzeige, Anlage 11 zu diesem Vertrag, das Muster Behinderungsanzeige, Anlage 12 zu diesem Vertrag, die Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen VOB/B in der Bau- und Immobilienwirtschaftzum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, AHO-Heft Nr. Nr. 9, hilfsweise die Vorschriften des BGB über den Architekten- und IngenieurvertragBauvertrag, §§ 650 p a ff. BGB, im Übrigen die Vorschriften des BGB über den Werkvertrag, und das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB, die Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.06.1998, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Anforderungen des Auftraggebers; ebenfalls sind alle im Gebiet der Europäischen Union und in Deutschland einschlägigen technischen Normen und Regelwerke zu beachten, die Dokumentationsanforderungen, Anlage 5 zu diesem Vertrag, der Definitionskatalog, Anlage 6 13 zu diesem Vertrag, die Schlichtungsverfahrensordnung vom ______Mustervorlage Dokumentationsunterlagen, Anlage 7 14 zu diesem Vertrag, Schlichtungsverfahrensordnung, Anlage 15 zu diesem Vertrag, die Vertragsanlage Lean Management, Anlage 8 16 zu diesem Vertrag, die BIM-BVB, Anlage 9 17 zu diesem Vertrag, die Datenschutzinformation, Anlage 10 18 zu diesem Vertrag, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die europäischen Normen (EN) sowie alle DIN-Normen, ferner einschlägige VDE-, VDI-, VdS-Normen und alle maßgeblichen TÜV-Vorschriften, auch die für die Bauleistung / anlagentechnischen Einrichtungen einschlägigen Herstellerrichtlinien, Verordnungen und Richtlinien (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien) sowie alle weiteren Arbeitsschutzbestimmungen einschließlich der Baustellenverordnung und des AEntG etc.) sowie die gesetzlichen Regelungen über den Mindestlohn und die Verhinderung von Schwarzarbeit sowie die für das Bauvorhaben geltenden bauordnungs- und gewerberechtlichen Bestimmungen. Sonstige Vorschriften: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geschützten Rechtspositionen nach § 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu wahren und insbesondere die im LkSG in Bezug genommenen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, sowohl menschenrechtlichen als auch umweltbezogenen Risiken vorzubeugen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber laufend über potenzielle Risiken und ergreift angemessene Abhilfemaßnahmen, um die Verletzung zu verhindern oder zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Bußgeldern aufgrund etwaiger Verstöße gegen das LkSG im Zusammenhang mit diesem Auftrag freizustellen. 3Leistungen des Auftragnehmers Leistungsbild Leistungsbeschreibung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Bauleistungen vollständig und funktionsfertig nach den Bedingungen dieses Vertrages einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen zu erbringen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst dabei sämtliche Einzelleistungen, die erforderlich sind, um die in den Vertragsbestandteilen definierten Werkleistungen mängelfrei, funktionsfähig und abnahmebereit herzustellen. Der Auftragnehmer hat alle Leistungen zu erbringen, die nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags und des Leistungsbildes zur Erreichung der in diesem Vertrag beschriebenen Projektziele erforderlich sind. Er hat die im Rahmen der Projektziele festgelegten Quantitäten und Qualitäten, Termine und Kosten während der gesamten Vertragslaufzeit zu überwachen und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Dem Auftragnehmer obliegen die Vorbereitungen und das Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers. Seine eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig zu erbringen, dass die Termin- ziele eingehalten werden können. Dem Auftragnehmer werden insbesondere die aus den Anlagen 1a (und b) zu diesem Vertrag ersichtlichen Leistungen übertragen. Der Auftragnehmer erbringt die in diesem Vertrag näher geregelten Leistungen auf werkvertraglicher Basis. Der Werkerfolg liegt in der vertragsgemäßen Erbringung der in diesem Vertrag und seinen Anlagen vereinbarten Projektsteuerungsleistungen zur termin- und kostengerechten sowie mängelfreien Fertigstellung des Bauvorhabens. Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist oder Besonderheiten der Projektaufgabe entsprechende Leistungen entbehrlich machen, gehören die in der Kommentierung des AHO-Heftes Nr. 9 Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Vertrag) benannten Lieferobjekte zum LeistungsumfangEinzelleistungen zu erbringen.

Appears in 1 contract

Samples: dvpev.de

Grundlagen des Vertrages. Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten vorrangig die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sowie nachrangig die nachfolgenden Vertragsbestandteile: das Leistungsbild für _____ auf Basis XXX-Xxxx Xx. 0Generalplanung und Objektplanung, Xxxxxx 0x Anlage 1a zu diesem Vertrag, folgende weitere LeistungsbeschreibungenLeistungen/Leistungsbilder: _____, Anlage 1b zu diesem Vertrag, die Projektbeschreibung (gemäß der Liste der übergebenen Unterlagen)sowie die durch den Auftragnehmer beigestellten Planungsunterlagen vom _____, Anlage 2 zu diesem Vertrag, das Organigramm der Generalplanung mit Darstellung der Vertragsbeziehungen und einzelnen Beteiligten des Generalplanerteams, Anlage 3 zu diesem Vertrag, der Rahmenterminplan vom _______ , Anlage 3 4 zu diesem Vertrag, der Zahlungsplan die Kosteneinschätzung vom _____, mit vorläufigen Baukosten von _____ € netto, Anlage 4 5 zu diesem Vertrag (soweit vereinbart)Vertrag, ergänzend die Untersuchungen zum LeistungsbildCAD- und Dokumentenmanagementstandards, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen in Anlage 6 zu diesem Vertrag, der Bau- und ImmobilienwirtschaftZahlungsplan, AHO-Heft Nr. Nr. 9Anlage 7 zu diesem Vertrag, Leitungsteam des Auftragnehmers, Anlage 8 zu diesem Vertrag, das Projekthandbuch, Anlage 9 zu diesem Vertrag, die Vorschriften Urheberrechtserklärung für Nachunternehmer-Planer, Anlage 10 zu diesem Vertrag, alle für das Bauvorhaben und seine Durchführung einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des BGB über den Architekten- Baugesetzbuches mit Nebengesetzen und Ingenieurvertragder maßgeblichen Bauordnung mit Nebengesetzen, §§ 650 p ff. BGB, im Übrigen die Vorschriften des BGB über den Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB, die Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.06.1998mit Stand zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Anforderungen des Auftraggebers; ebenfalls sind alle im Gebiet der Europäischen Union und in Deutschland einschlägigen technischen Normen und Regelwerke zu beachten, die DokumentationsanforderungenVerordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung, Anlage 5 zu diesem Vertragsoweit hierauf Bezug genommen worden ist, das Bürgerliche Gesetzbuch – im Folgenden „BGB“ genannt –, insbesondere die Bestimmungen über den Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650 p ff. BGB), ansonsten der DefinitionskatalogVorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) sowie alle gesetzlichen Regelungen über Mindestlohn, Anlage 6 zu diesem Vertragdie Arbeitnehmerüberlassung und die Verhinderung von Schwarzarbeit, die Schlichtungsverfahrensordnung vom ______, Anlage 7 11 zu diesem Vertrag, die Vertragsanlage Lean ManagementManagement vom _____, Anlage 8 12 zu diesem Vertrag, die BIM-BVBBVB vom _____, Anlage 9 13 zu diesem Vertrag, die DatenschutzinformationDatenschutzinformation vom _____, Anlage 10 14 zu diesem Vertrag, sonstige Vorschriften und Vorgaben (etwa zur Planungsmethodik / digitales Planen und agilen Projektabwicklung): Bei allen Leistungen hat der Auftragnehmer das Ziel größtmöglicher Wirtschaftlichkeit der Planung zu beachten. Sonstige Vorschriften: Ergeben sich bei der Auslegung des Leistungsbildes Auslegungserfordernisse, können die Leistungsbilder der HOAI im Sinne von Mindestanforderungen als Auslegungshilfe herangezogen werden. 3Leistungen des Auftragnehmers Leistungsbild Der Dem Auftragnehmer hat alle Leistungen zu erbringen, die werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags Vertrages die in Ziff. 1.1 und den Anlagen 1a und 1b spezifizierten Planungs- und Überwachungsleistungen der einzelnen Disziplinen sowie die übergreifende Gesamtsteuerung des Leistungsbildes Planungsteams übertragen. Über die im Leistungsbild (Anlage 1a und 1b) benannten Leistungen hinaus erbringt der Auftragnehmer noch folgende weitere Leistungen: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, aus dem Generalplanerteam folgende Koordinatorenrollen zu besetzen, wobei die entsprechenden Personen im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch als Ansprechpartnerinnen bzw -partner für den Auftraggeber zur Erreichung der Verfügung stehen: Planungskoordination: __________ Genehmigungskoordination: __________ Trassenkoordination: __________ Koordination für alle zu planenden Türen und Tore und deren Funktionen: __________ BIM-Gesamtkoordination: __________ Weitere Leistungsanforderungen Der Auftragnehmer schuldet in jeder beauftragten Stufe und Leistungsphase ein mängelfreies, vertragsgerechtes und funktionstaugliches Werk, selbst wenn die hierfür erforderlichen Leistungen in diesem Vertrag beschriebenen Projektziele erforderlich sindoder seinen Anlagen bzw. Er den Leistungsbildern der HOAI nicht oder nur unvollständig beschrieben werden. Ansprüche nach § 6.3 dieses Vertrages bleiben unberührt. Die vertragsgemäße Leistungserbringung erfordert eine aktive Zusammenarbeit mit den weiteren Projektbeteiligten einschließlich der Identifikation und Beseitigung von Schnittstellen oder etwaigen Widersprüchen zwischen den Generalplanungsleistungen des Auftragnehmers und denen weiterer Projektbeteiligter. Der Auftragnehmer hat die im Rahmen von ihm übernommenen Planungsdisziplinen sowie die Generalplanung so rechtzeitig zu erbringen und so vollständig zu übergeben und mit den übrigen Planungsbeteiligten zu koordinieren, dass sie ohne zusätzliche Leistungen in die Gesamtplanung integriert werden können (Zielstellung der Projektziele festgelegten Quantitäten vollständig koordinierten und Qualitäten, Termine integrierten Planung). Die Leistungen sind termingerecht und Kosten während sukzessive entsprechend dem jeweiligen Stand der gesamten Vertragslaufzeit Planung und gemäß den nachfolgend näher spezifizierten Stufen zu überwachen erbringen. Das vom Auftragnehmer in den einzelnen Planungsschritten geschuldete Planungsergebnis wird mit fortschreitender Planung von den zwischen den Parteien abgestimmten und auf deren Einhaltung hinzuwirkenvom Auftraggeber freigegebenen Plänen und Unterlagen bestimmt und konkretisiert. Dem Auftragnehmer obliegen die Vorbereitungen und das Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers. Seine eigenen Leistungen Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber technisch zu beraten und Planungs- bzw. Durchführungsvorschläge auf der Grundlage des jeweils erreichten Planungsstandes zu unterbreiten. Als Mindeststandard schuldet der Auftragnehmer die Erbringung der in den Anlagen für die einzelnen Planungsbereiche aufgezählten Grundleistungen entsprechend der HOAI mit den sich hieraus ergebenden Teilerfolgen und die zur Herbeiführung der vereinbarten Planungsziele erforderlichen Besonderen Leistungen nach HOAI. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Aushändigung der von ihm erstellten Unterlagen an andere Planungsbeteiligte terminlich zu dokumentieren, insbesondere eine Planlaufliste mit Eingangs- und Ausgangsdaten zu führen, aus der der jeweilige Bearbeitungsstand und die Verteilung der Pläne ersichtlich ist und diese dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle prüfungspflichtigen Unterlagen und Angaben den verantwortlichen Projektbeteiligten, insbesondere den Behörden, der Prüfstatik und Fachingenieur/innen so rechtzeitig zur Verfügung zu erbringenstellen, dass die Termin- ziele eingehalten jeweilige Prüfung der Unterlagen termingerecht durchgeführt werden können. Dem Auftragnehmer werden insbesondere die aus den Anlagen 1a (und b) zu diesem Vertrag ersichtlichen Leistungen übertragen. Der Auftragnehmer erbringt die in diesem Vertrag näher geregelten Leistungen auf werkvertraglicher Basis. Der Werkerfolg liegt in der vertragsgemäßen Erbringung der in diesem Vertrag und seinen Anlagen vereinbarten Projektsteuerungsleistungen zur termin- und kostengerechten sowie mängelfreien Fertigstellung des Bauvorhabens. Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist oder Besonderheiten der Projektaufgabe entsprechende Leistungen entbehrlich machen, gehören die in der Kommentierung des AHO-Heftes Nr. 9 benannten Lieferobjekte zum Leistungsumfangkann.

Appears in 1 contract

Samples: dvpev.de

Grundlagen des Vertrages. Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten vorrangig die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sowie nachrangig die nachfolgenden Vertragsbestandteile: das Leistungsbild für _____ auf Basis XXX-Xxxx Xx. 0Fachplanung, Xxxxxx 0x Anlage 1a zu diesem Vertrag, Vertrag folgende weitere LeistungsbeschreibungenLeistungen/Leistungsbilder: _____, Anlage 1b zu diesem Vertrag, Vertrag die Projektbeschreibung (sowie die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen gemäß der Liste der übergebenen Unterlagen), Anlage 2 zu diesem Vertrag, Vertrag der Rahmenterminplan vom ______, Anlage 3 zu diesem Vertrag, der Zahlungsplan Vertrag die Kosteneinschätzung vom _____, mit vorläufigen Baukosten von _____ € netto, Anlage 4 zu diesem Vertrag (soweit vereinbart)CAD- und Dokumentenmanagementstandards, ergänzend Anlage 5 zu diesem Vertrag der Zahlungsplan, Anlage 6 zu diesem Vertrag Leitungsteam des Auftragnehmers, Anlage 7 zu diesem Vertrag das Projekthandbuch, Anlage 8 zu diesem Vertrag die Untersuchungen Urheberrechtserklärung für Nachunternehmer-Planer, Anlage 9 zu diesem Vertrag alle für das Bauvorhaben und seine Durchführung einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Baugesetzbuches mit Nebengesetzen und der maßgeblichen Bauordnung mit Nebengesetzen, mit Stand zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen in Zeitpunkt der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO-Heft Nr. Nr. 9, die Vorschriften des BGB über den Architekten- und Ingenieurvertrag, §§ 650 p ff. BGB, im Übrigen die Vorschriften des BGB über den Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB, die Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.06.1998, Abnahme der Bauleistungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Technik und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Anforderungen des Auftraggebers; ebenfalls sind alle im Gebiet der Europäischen Union und in Deutschland einschlägigen technischen Normen und Regelwerke zu beachtenbeachten die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung, nur soweit hierauf Bezug genommen worden ist das Bürgerliche Gesetzbuch – im Folgenden „BGB“ genannt –, insbesondere die Bestimmungen über den Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650 p ff. BGB), ansonsten der Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) sowie alle gesetzlichen Regelungen über Mindestlohn, die Dokumentationsanforderungen, Anlage 5 zu diesem Vertrag, der Definitionskatalog, Anlage 6 zu diesem Vertrag, Arbeitnehmerüberlassung und die Verhinderung von Schwarzarbeit die Schlichtungsverfahrensordnung vom ______, Anlage 7 zu diesem Vertrag, die Vertragsanlage Lean Management, Anlage 8 zu diesem Vertrag, die BIM-BVB, Anlage 9 zu diesem Vertrag, die Datenschutzinformation, Anlage 10 zu diesem VertragVertrag die Vertragsanlage Lean Management vom _____, Anlage 11 zu diesem Vertrag die BIM-BVB vom _____, Anlage 12 zu diesem Vertrag die Datenschutzinformation vom _____, Anlage 13 zu diesem Vertrag sonstige Vorschriften und Vorgaben (etwa zur Planungsmethodik / digitales Planen und agilen Projektabwicklung): Bei allen Leistungen hat der Auftragnehmer das Ziel größtmöglicher Wirtschaftlichkeit der Planung zu beachten. Sonstige Vorschriften: Ergeben sich bei der Auslegung des Leistungsbildes Auslegungserfordernisse, können die Leistungsbilder der HOAI im Sinne von Mindestanforderungen als Auslegungshilfe herangezogen werden. 3Leistungen des Auftragnehmers Leistungsbild Der Dem Auftragnehmer hat alle Leistungen zu erbringen, die werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags Vertrages Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die bezeichneten Anlagengruppen übertragen. Über die im Leistungsbild (Anlage 1 a und des Leistungsbildes zur Erreichung b) benannten Leistungen hinaus erbringt der Auftragnehmer noch folgende weitere Leistungen: Weitere Leistungsanforderungen Der Auftragnehmer schuldet in jeder beauftragten Stufe und Leistungsphase ein mängelfreies, vertragsgerechtes und funktionstaugliches Werk, selbst wenn die hierfür erforderlichen Leistungen in diesem Vertrag beschriebenen Projektziele erforderlich sindoder seinen Anlagen bzw. Er den Leistungsbildern der HOAI nicht oder nur unvollständig beschrieben werden. Ansprüche nach § 6.3 dieses Vertrages bleiben unberührt. Die vertragsgemäße Leistungserbringung erfordert eine aktive Zusammenarbeit mit den weiteren Projektbeteiligten einschließlich der Identifikation und Beseitigung von Schnittstellen oder etwaigen Widersprüchen zwischen Planungsleistungen des Auftragnehmers und denen der weiteren Projektbeteiligten sowie die aktive Beteiligung an einer Koordination und Integration deren Leistungen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so rechtzeitig und so vollständig zu übergeben und mit den übrigen Planungsbeteiligten zu koordinieren, dass sie ohne zusätzliche Leistungen in die im Rahmen Gesamtplanung der Projektziele festgelegten Quantitäten Architektin bzw. des Architekten eingefügt werden können (Zielstellung der vollständig koordinierten und Qualitäten, Termine integrierten Planung). Die Leistungen sind sukzessive und Kosten während termingerecht entsprechend dem jeweiligen Stand der gesamten Vertragslaufzeit Planung und gemäß den nachfolgend näher spezifizierten Stufen zu überwachen erbringen. Das vom Auftragnehmer in den einzelnen Planungsschritten geschuldete Planungsergebnis wird mit fortschreitender Planung von den zwischen den Parteien abgestimmten und auf deren Einhaltung hinzuwirkenvom Auftraggeber freigegebenen Plänen und Unterlagen bestimmt und konkretisiert. Dem Auftragnehmer obliegen die Vorbereitungen und das Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers. Seine eigenen Leistungen Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber im übernommenen Planungsbereich technisch zu beraten und Planungs- bzw. Durchführungsvorschläge auf der Grundlage des jeweils erreichten Planungsstandes zu unterbreiten. Als Mindeststandard schuldet der Auftragnehmer die Erbringung der in Anlage 15 zu § 55 HOAI aufgezählten Grundleistungen mit den sich hieraus ergebenden Teilerfolgen sowie die zur Herbeiführung der vereinbarten Planungsziele erforderlichen Besonderen Leistungen nach HOAI. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Aushändigung der von ihm erstellten Unterlagen an andere Planungsbeteiligte terminlich zu dokumentieren, insbesondere eine Planlaufliste mit Eingangs- und Ausgangsdaten zu führen, aus der der jeweilige Bearbeitungsstand und die Verteilung der Pläne ersichtlich ist und diese dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle prüfungspflichtigen Unterlagen und Angaben den verantwortlichen Projektbeteiligten, insbesondere den Behörden, dem Prüfstatiker und Fachingenieuren so rechtzeitig zur Verfügung zu erbringenstellen, dass die Termin- ziele eingehalten jeweilige Prüfung der Unterlagen termingerecht durchgeführt werden könnenkann. Dem Auftragnehmer werden insbesondere die aus den Anlagen 1a (Eine enge Abstimmung und b) zu diesem Vertrag ersichtlichen Leistungen übertragen. Der Auftragnehmer erbringt die in diesem Vertrag näher geregelten Leistungen auf werkvertraglicher Basis. Der Werkerfolg liegt in der vertragsgemäßen Erbringung der in diesem Vertrag und seinen Anlagen vereinbarten Projektsteuerungsleistungen zur termin- und kostengerechten sowie mängelfreien Fertigstellung des Bauvorhabens. Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist oder Besonderheiten der Projektaufgabe entsprechende Leistungen entbehrlich machen, gehören die in der Kommentierung des AHO-Heftes Nr. 9 benannten Lieferobjekte terminliche Koordinierung mit dem Prüfstatiker gehört zum Leistungsumfang.

Appears in 1 contract

Samples: dvpev.de