Common use of Grundstücksbenutzung Clause in Contracts

Grundstücksbenutzung. (1) Der Anschlussnehmer hat für Zwecke der örtlichen Versorgung (Niederspannungsnetz und Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über seine im gleichen Versorgungs- gebiet liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgelt- lich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke - die an die Stromversorgung angeschlossen sind, - die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stromversorgung eines angeschlossenen Grundstückes genutzt werden, - oder für die die Möglichkeit der Stromversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-haslach.de

Grundstücksbenutzung. (1) Der Anschlussnehmer hat für Zwecke der örtlichen örtli- chen Versorgung (Niederspannungsnetz und MittelspannungsnetzMittel- spannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über seine im gleichen Versorgungs- gebiet liegenden Versorgungsgebiet liegen- den Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern Lei- tungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgelt- lich zuzulassenunentgeltlich zuzu- lassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke - die an die Stromversorgung angeschlossen sind, - die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang Zusam- menhang mit der Stromversorgung eines angeschlossenen ange- schlossenen Grundstückes genutzt werden, - oder für die die Möglichkeit der Stromversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: swe-emmendingen.de

Grundstücksbenutzung. (1) Der Anschlussnehmer hat für Zwecke der örtlichen Versorgung (Niederspannungsnetz und Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über seine im gleichen Versorgungs- gebiet Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen An- bringen von Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgelt- lich erforderlichen Schutzmaß- nahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke - die an die Stromversorgung Stromver- sorgung angeschlossen sind, - die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stromversorgung eines angeschlossenen Grundstückes genutzt werden, - werden oder für die die Möglichkeit Mög- lichkeit der Stromversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Netzanschlussvertrag (Strom)

Grundstücksbenutzung. (1) 14.1. Der Anschlussnehmer Kunde hat für Zwecke der örtlichen Versorgung (Niederspannungsnetz und Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über seine im gleichen Versorgungs- gebiet Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgelt- lich unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke - die an die Stromversorgung angeschlossen sind, - die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stromversorgung eines angeschlossenen Grundstückes genutzt werden, - oder für die die Möglichkeit der Stromversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-bad-wildbad.de

Grundstücksbenutzung. (1) Der Anschlussnehmer hat für Zwecke der örtlichen Versorgung (Niederspannungsnetz und Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung Fortlei- tung von Elektrizität über seine im gleichen Versorgungs- gebiet Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke, ferner fer- ner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche erforderlichen Schutzmaßnahmen unentgelt- lich unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke - die an die Stromversorgung angeschlossen sind, - die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang Zusam- menhang mit der Stromversorgung eines angeschlossenen Grundstückes genutzt werden, - werden oder für die die Möglichkeit der Stromversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Netzanschlussvertrag (Strom)

Grundstücksbenutzung. (1) Der Anschlussnehmer hat für Zwecke der örtlichen Versorgung (( Niederspannungsnetz und Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über seine im gleichen Versorgungs- gebiet Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche erforderlichen Schutzmaßnahmen unentgelt- lich unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke - die an die Stromversorgung angeschlossen sind, - die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stromversorgung eines angeschlossenen Grundstückes genutzt werden, - oder für die die Möglichkeit der Stromversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.netze-odr.de