Common use of Grundstücksbenutzung Clause in Contracts

Grundstücksbenutzung. (1) Der Vertragspartner hat für Zwecke der Abwasserbeseitigung das Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Durch- und Ableitung von Abwasser und erfor- derliche Schutzmaßnahmen sowie den Betrieb dieser Anlagen auf dem Grundstück unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässe- rungsanlage angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Vertragspartner im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, so- weit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Vertragspartner in unzumutbarer Weise belasten würde.

Appears in 1 contract

Samples: zwe-eisenberg.de

Grundstücksbenutzung. (1) Der Vertragspartner hat für Zwecke der Abwasserbeseitigung Abwasserentsorgung das Verlegen von Leitungen einschließlich ein- schließlich Zubehör zur Durch- und Ableitung von Abwasser und erfor- derliche erforderliche Schutzmaßnahmen sowie den Betrieb dieser Anlagen Einrichtungen auf dem Grundstück unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässe- rungsanlage zentrale Abwasseranlage angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom von dem Vertragspartner im wirtschaftlichen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung Abwasser- entsorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung Sie entfällt, so- weit soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke des Grundstü- ckes den Vertragspartner mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.

Appears in 1 contract

Samples: oewa-oebisfelde.de

Grundstücksbenutzung. (1) Der Vertragspartner hat für Zwecke der Abwasserbeseitigung Abwasserentsorgung das Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Durch- und Ableitung von Abwasser und erfor- derliche erforderliche Schutzmaßnahmen sowie den Betrieb dieser Anlagen auf dem Grundstück unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässe- rungsanlage Abwasseranlage angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom von dem Vertragspartner im wirtschaftlichen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung Abwasserentsorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung Sie entfällt, so- weit soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke des Grundstückes den Vertragspartner mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.

Appears in 1 contract

Samples: www.zvwalo.de

Grundstücksbenutzung. (1) Der Vertragspartner hat für Zwecke der Abwasserbeseitigung das Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Durch- und Ableitung von Abwasser und erfor- derliche erforderliche Schutzmaßnahmen sowie den Betrieb dieser Anlagen auf dem Grundstück unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässe- rungsanlage öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Vertragspartner im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, so- weit soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Vertragspartner in unzumutbarer Weise belasten würde.

Appears in 1 contract

Samples: wab-coswig.de

Grundstücksbenutzung. (1) Der Vertragspartner hat für Zwecke der Abwasserbeseitigung Abwasserentsorgung das Verlegen von Leitungen einschließlich ein- schließlich Zubehör zur Durch- und Ableitung von Abwasser und erfor- derliche erforderliche Schutzmaßnahmen sowie so- wie den Betrieb dieser Anlagen Einrichtungen auf dem Grundstück unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässe- rungsanlage zentrale Verbandsanlage angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom von dem Vertragspartner im wirtschaftlichen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss An- schluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung Abwasserentsorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung Sie entfällt, so- weit soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke des Grundstückes den Vertragspartner Ver- tragspartner mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.

Appears in 1 contract

Samples: www.wvvorsfelde.de