Common use of Haftung und Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat Sutter und die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder Leistungspartner haften nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründenfür Schäden, die durch Sutter zu vertreten hatund die Leistungspartner, durch deren gesetzliche Vertreter oder schlägt in sonstiger Weise deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die Nacherfüllung fehl, so kann ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangenregelmäßig vertrauen darf. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), Produkthaftungsgesetz und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruheneiner Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Sutter und den Leistungspartnern der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. eb) Sutter übernimmt keine Gewähr und die Leistungspartner haften weder für die Werbewirksamkeitverzögerte oder nur teilweise Annahme der Daten und Materialien, deren Ablehnung oder spätere Löschung sei- tens der Portale. Insbesondere Sutter und die Leistungspartner haften nicht für die Veränderung der eingepflegten Daten und Materialien seitens der Portale und die Platzierung der Daten und Materialien auf der jeweiligen Portalseite. Sutter und die Leistungspartner haften nicht für die Stilllegung von Portalen. c) Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungs- dauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängen vom einzelnen Verzeichnis ab und können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen durch Sutter und die Leistungspartner nicht berücksichtigt in jedem Fall beeinflusst werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werdenSutter und die Leistungspartner können in diesen Fällen nur eine ordnungs- gemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss Mit der korrekten Übermittlung der von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteangegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die Leistung durch Sutter als erbracht.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a1 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, welche die direkte Folge einer (zusammenhängenden Reihe von) Der Kunde hat vertretbaren Nichterfüllung(en) bei der Vertragsausführung sind. Diese Haftung beschränkt sich auf den Betrag, der gemäß dem Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers im betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich der gegebenenfalls vom Auftragnehmer aufgrund der Versicherung zu tragenden Selbstbeteiligung. Falls der Haftpflichtversicherer aus jedwedem Grund nicht zur Auszahlung übergeht, ist die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig Haftung des Auftragnehmers auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenden Betrag des für die Vertragsausführung in Rechnung gestellten Honorars beschränkt. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dauervertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der im vorigen Satz bezeichnete Xxxxxx auf zweimal den Betrag des Honorars, das in den zwölf Monaten vor dem Entstehen der Schäden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wurde, festgestellt. Der Kunde hat uns hierzu unter gesamte Schadensersatz aufgrund dieses Artikels wird keinesfalls mehr als € 300.000 je Ereignis betragen, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt, es sei denn, dass die Parteien – in Anbetracht des Umfangs des Auftrags oder der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenmit dem Auftrag verbundenen Gefahren – einen Grund sehen, beim Vertragsabschluss von diesem Höchstbetrag abzuweichen. 2 Außer im Fall von Vorsatz oder grober Nachlässigkeit seitens des Auftragnehmers haftet der Auftragnehmer jedenfalls nicht für: - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche Lieferung die Folge von der Erteilung von unrichtigen, unvollständigen oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung nicht rechtzeitig vorgelegten Unterlagen, Daten oder Informationen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer oder anderswie die Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers sind, unter anderem die Situation, in der der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, den Jahresabschluss nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Industrie- und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefertHandelskammer zu hinterlegen infolge von Handlungen oder Unterlassungen (seitens) des Auftraggebers; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche die Folge von Handlungen oder Unterlassungen von durch den Auftragnehmer eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer des Auftragnehmers werden darunter nicht verstanden) sind, auch wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtdiese bei einer mit dem Auftragnehmer verbundenen Firma tätig sind; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Betriebs-, indirekte oder Folgeschäden, unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf Stockungen in dem geregelten Geschäftsgang in dem Unternehmen des Auftraggebers. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden 3 Eine Voraussetzung für Haftung ist ferner, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer gleich nach der Entdeckung der Nichterfüllung schriftlich davon in Kenntnis setzt, und der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, soweit wie möglich die Schäden des Auftraggebers durch Berichtigung des Mangels oder Ausbesserung des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) mangelhaften Produkts wettzumachen oder zur Nachbesserung, berechtigteinzuschränken. c) Ist eine Nacherfüllung 4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder nur Untergang von Unterlagen während Transport oder Postversand, ohne Rücksicht darauf, ob der Transport oder der Versand durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens Namen des Auftraggebers, des Auftragnehmers oder Dritter erfolgt. Während der Leistungspartner von Sutter giltVertragsausführung können der Auftraggeber und der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mittels elektronischer Mittel miteinander kommunizieren. Die Haftungsbegrenzung gilt Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haften nicht gegenüber einander für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die sich gegebenenfalls bei einem oder beiden von ihnen aus der Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln ergeben, unter anderem – jedoch nicht beschränkt auf – Schäden infolge der Verletzung Nichtablieferung oder verzögerter Ablieferung elektronischer Kommunikation durch Dritte oder durch Software/Apparatur, die zum Versand, Empfang oder zur Verarbeitung der elektronischen Kommunikation gebraucht wird, durch Übertragung von Viren und das Nicht- oder nicht gut Funktionieren des LebensTelekommunikationsnetzes oder anderer zur elektronischen Kommunikation benötigten Mittel, ausgenommen soweit die Schäden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer werden alles machen oder unterlassen, was vernünftigerweise von jedem von ihnen erwartet werden darf, um dem Auftreten der oben erwähnten Risiken vorzubeugen. Die Daten-Auszüge aus den Computersystemen des Körpers oder Absenders ergeben den zwingenden Beweis für die vom Absender versandte elektronische Kommunikation (den Inhalt davon) bis zum Zeitpunkt, an dem der Gesundheit beruhenGegenbeweis vom Empfänger erbracht wird. e) Sutter übernimmt 5 Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx gegen alle Ansprüche von Dritten, unter anderem Anteilseignern, Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und Personal des Auftraggebers, sowie liierten juristischen Personen und Unternehmen und anderen, die an der Firma des Auftraggebers beteiligt sind, die mittelbar oder unmittelbar mit der Vertragsausführung zusammenhängen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer insbesondere Gewähr gegen Forderungen von Dritten wegen Schäden, die verursacht wurden, weil der Auftraggeber dem Auftragnehmer unrichtige oder unvollständige Informationen erteilt hat, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass die Schäden nicht mit vorwerfbaren Handlungen oder Unterlassungen seinerseits zusammenhängen oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht wurden. Das Vorstehende findet keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch Anwendung auf Aufträge zur Prüfung des Jahresabschlusses im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss Sinne von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertArtikel 393 Buch 2 [niederländisches] Bürgerliches Gesetzbuch. f) Im Falle nicht 6 Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx gegen alle möglichen Ansprüche von Sutter Dritten, falls der Auftrag- nehmer aufgrund des Gesetzes und/oder seiner Berufsnormen gezwungen ist, den Auftrag zurückzugeben und/oder gezwungen wird, mit Behörden mitzuwirken, die berechtigt sind, gebeten und ungebeten Informationen zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossenempfangen, die der Auftragnehmer bei der Ausübung des Auftrags von dem Auftraggeber oder Dritten empfangen hat. 7 Alle in diesem Artikel festgelegten Haftungsbeschränkungen des Auftragnehmers gelten ungeschmälert für diejenigen, die die Leistungen für den Auftraggeber tatsächlich verrichten. Im Übrigen stehen Diese Personen können diese Bestimmungen auch gegenüber dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteAuftraggeber geltend machen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Die Haftung für Sachmängel beträgt 12 Monate, sofern nicht ein Direktvertrieb an einen Verbraucher vorliegt. Sie setzt voraus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Kunde Käufer hat den Mangel unverzüglich zu rügen. Die Übermittlung von Mängelrügen an die Verkäuferin bedarf der Schriftform. Im übrigen müssen der Verkäuferin offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung und Leistung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befunden haben, zur Besichtigung durch die Verkäuferin bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jed- wede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferin aus. Des weiteren obliegt dem Käufer die Verpflichtung, die Sendung bei Ankunft unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin Transportschäden zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich der Verkäuferin von etwaigen Sachschäden oder Verlusten direkt durch Meldung des Spediteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung zu rügenmachen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Bei begründeter Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen die Verkäuferin zur Nacherfüllung (d.hnach ihrer Xxxx verpflichtet. Neulieferung) Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder zur Nachbesserungschlägt eine Nachbesse- rung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Käufer berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht , den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Wei- tergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs-, Ersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschä- den, bestehen nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, im Rahmen der Regelungen zu Haftungsbe- schränkungen. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an die Sutter zu vertreten hatVerkäuferin unfrei zu- rückzusenden. Bei Einbau von Teilen, oder schlägt in sonstiger Weise Komponenten wird die Nacherfüllung fehlFertigkeit, so kann Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausge- setzt. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behand- lung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises Mängelbeseitigung durch die Verkäuferin ist der Käufer berechtigt, nach vorheriger Verständigung der Verkäuferin nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Bei einer Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfange zieht keine Gewährleis- tungsansprüche nach sich. Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter giltgesetzlichen Umfange. Die Haftungsbegrenzung Dies gilt nicht für nicht mit der Ver- käuferin abgestimmte Kulanzregelungen und setzt die Haftung durch Sutter oder durch Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffberechtigten, insbesondere Beach- tung der Rügeobliegenheiten voraus. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen die Leistungspartner von Sutter nach dem ProdukthaftungsgesetzVerkäuferin als auch gegen ihre Erfül- lungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen soweit der Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhtefahrlässig verursacht wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung und Gewährleistung. a(1) Der Kunde hat OR wird bei der Durchführung des Vertrages die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenverkehrsübliche Sorgfalt anwenden. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefertEine Haftung von OR gegenüber XY entfällt, wenn uns binnen 7 Werktagen und soweit XY seine Informationspflichten nach Lieferung und Leistung Ziffer II. 3 dieses Vertrages nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. OR übernimmt keine schriftliche Mängelrüge zugehtGewähr dafür, dass die ECHA die von OR eingereichte Registrierung anerkennt, sofern dies nicht auf eine Verletzung seiner Pflichten zurückzuführen ist. b(2) Bei Vorliegen eines XY stellt OR soweit zulässig von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) etwaigen Strafen oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht Bußgeldern wegen Verstößen gegen gesetzliche oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schädenbehördliche Vorgaben frei, die auf der Verletzung des Lebensfehlerhaften oder unzureichenden Informationen oder Hinweisen von XY oder auf mangelnden Verfügungsrechten von XY an seinen Informationen beruhen. Darüber hinaus stellt XY den OR von Ansprüchen Dritter wegen Rechts- und Sachmängeln von Studien frei, des Körpers oder der Gesundheit beruhendie XY dem OR zur Verfügung gestellt hat. e(3) Sutter übernimmt keine Gewähr Die Haftung für die WerbewirksamkeitVermögensschäden aus diesem Vertrag ist auf € begrenzt. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werdenOR versichert, über eine Haftpflichtversicherung in diesem Umfang zu verfügen [ggf. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werdenandere oder weitere Sicherheiten?]. Ferner kann Vertrages vertraglich nicht ausgeschlossen werden, obwohl sie mit erheblichen Problemen verbunden ist. Insbesondere ist zu beachten, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werdender Bestellung eines Alleinvertreters nach Art. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich 8 (1) die Importeure zu nachgeschalteten Anwendern werden (Art. 8 (3), also nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossenselbst registrieren müssen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zuDiese wichtige Rechtsfolge entfällt, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen die Bestellung des Alleinvertreters beendet wird. Um die Importeure vor solchen Rechtsfolgen und den Unsicherheiten bei Bestellung eines neuen Alleinvertreters zu schützen, wird den Importeuren empfohlen, in jedem Falle selbst die Vorregistrierung einzureichen; sie können dann die Übergangsfristen nach Art. 23 in Anspruch nehmen, auch dann, wenn die Vorregistrierung durch den Alleinvertreter fehlschlägt oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte– bei einem Wechsel des Alleinvertreters – rechtlich nicht möglich ist (die Anwendung des Art. 28 (6) ist umstritten). Für konzerngebundene Alleinvertretung sind eventuell abweichende Bestimmungen zu Ziffer 12 (1) angemessen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zwischen Einem Außereuropäischen Hersteller Und Einem Alleinvertreter Nach Artikel 8 Reach Vo

Haftung und Gewährleistung. a1 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, welche die direkte Folge einer (zusammenhängenden Reihe von) Der Kunde hat vertretbaren Nichterfüllung(en) bei der Vertrags- ausführung sind. Diese Haftung beschränkt sich auf den Betrag, der gemäß dem Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers im betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich der gegebenenfalls vom Auftrag- nehmer aufgrund der Versicherung zu tragenden Selbstbeteiligung. Falls der Haftpflichtversicherer aus jedwedem Grund nicht zur Auszahlung übergeht, ist die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig Haftung des Auftragnehmers auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenden Betrag des für die Vertragsausführung in Rechnung gestellten Honorars beschränkt. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dauervertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der oben bezeichnete Betrag auf zweimal den Betrag des Honorars, das in den zwölf Monaten vor dem Entstehen der Schäden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wurde, festgestellt. Der Kunde hat uns hierzu unter gesamte Schadensersatz aufgrund dieses Artikels wird keinesfalls mehr als 000.000 € je Ereignis betragen, wobei eine Reihe von zusammen- hängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt, es sei denn, dass die Parteien – in Anbetracht des Umfangs des Auftrags oder der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenmit dem Auftrag verbundenen Gefahren – einen Grund sehen, beim Vertragsabschluss von diesem Höchstbetrag abzuweichen. 2 Außer im Fall von Vorsatz oder grober Nachlässigkeit seitens des Auftragnehmers haftet der Auftragneh- mer nicht für: - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche Lieferung die Folge von Erteilung von unrichtigen oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefertunvollständigen Daten oder Informationen durch den Auftraggeber an den Auftrag nehmer oder anderswie die Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers sind; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche die Folge von Handlungen oder Unterlassungen von durch den Auftragnehmer eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer des Auftragnehmers werden darunter nicht verstanden) sind, auch wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtdiese bei einer mit dem Auftrag nehmer verbundenen Firma tätig sind; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Betriebs-, indirekte oder Folgeschäden, unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf Stockungen in dem geregelten Geschäftsgang in dem Unternehmen des Auftraggebers. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels 3 Eine Voraussetzung für Haftung ist ferner, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer gleich nach der Entdeckung der Nichterfüllung schriftlich davon in Kenntnis setzt, und der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, soweit wie möglich die Schäden des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) Auftraggebers durch Berichtigung oder zur Nachbesserung, berechtigtAusbesserung des mangelhaften Produkts wettzumachen oder einzuschränken. c) Ist eine Nacherfüllung 4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder nur Untergang von Unterlagen während Transport oder Postversand, ohne Rücksicht darauf, ob der Transport oder der Versand durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens Namen des Auftraggebers, des Auftragnehmers oder Dritter erfolgt. Während der Leistungspartner von Sutter giltVertragsausführung können der Auftraggeber und der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mittels elektronischer Mittel miteinander kommunizieren. Die Haftungsbegrenzung gilt Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haften nicht gegenüber einander für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die sich gegebenenfalls bei einem oder beiden von ihnen aus der Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln ergeben, unter anderem – jedoch nicht beschränkt auf – Schäden infolge der Verletzung Nichtablieferung oder verzögerter Ablieferung elektronischer Kommunikation durch Dritte oder durch Software/ Apparatur, die zum Versand, Empfang oder zur Verarbeitung der elektronischen Kommunikation gebraucht wird, durch Übertragung von Viren und das Nicht- oder nicht gut Funktionieren des LebensTelekommunikationsnetzes oder anderer zur elektronischen Kommunikation benötigten Mittel, ausgenommen soweit die Schäden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer werden alles machen oder unterlassen, was vernünftigerweise von jedem von ihnen erwartet werden darf, um dem Auftreten der oben erwähnten Risiken vorzubeugen. Die Daten-Auszüge aus den Computersystemen des Körpers oder Absenders ergeben den zwingenden Beweis für die vom Absender versandte elektronische Kommunikation (den Inhalt davon) bis zum Zeitpunkt, an dem der Gesundheit beruhenGegenbeweis vom Empfänger erbracht wird. e) Sutter übernimmt 5 Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx gegen alle Ansprüche von Dritten, unter anderem Anteilseignern, Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und Personal des Auftraggebers, sowie liier- ten juristischen Personen und Unternehmen und anderen, die an der Firma des Auftraggebers beteiligt sind, die mittelbar oder unmittelbar mit der Vertragsausführung zusammenhängen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer insbesondere Gewähr gegen Forderungen von Dritten wegen Schäden, die verursacht wurden, weil der Auftraggeber dem Auftragnehmer unrichtige oder unvollständige Informationen erteilt hat, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass die Schäden nicht mit vorwerfbaren Handlungen oder Unterlassungen seinerseits zusammenhängen oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht wurden. Das Vorstehende findet keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch Anwendung auf Aufträge zur Prüfung des Jahresabschlusses im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss Sinne von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertArtikel 393 Buch 2 [niederländisches] Bürgerliches Gesetzbuch. f) Im Falle nicht 6 Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx gegen alle möglichen Ansprüche von Sutter Dritten, falls der Auftragnehmer aufgrund des Gesetzes und/oder seiner Berufsnormen gezwungen ist, den Auftrag zurückzugeben und/oder gezwungen wird, mit Behörden mitzuwirken, die berechtigt sind, gebeten und ungebeten Informationen zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossenempfangen, die der Auftragnehmer bei der Ausübung des Auftrags von dem Auftraggeber oder Dritten empfangen hat. 7 Alle in diesem Artikel festgelegten Haftungsbeschränkungen des Auftragnehmers gelten ungeschmälert für diejenigen, die die Leistungen für den Auftraggeber tatsächlich verrichten. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteDiese Personen können diese Bestimmungen auch gegenüber den Auftraggeber geltend machen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat Die Arbeit von Boldog Consulting ist eine Dienstleistung, die Lieferung das Fortkommen und Leistung unverzüglich den unternehmerischen Erfolg fördern und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen unterstützen soll. Dazu ist die Mitwirkung, Aufklärung und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenHinweispflicht des Auftraggebers Voraussetzung. Der Kunde hat uns hierzu unter Erfolg wird durch Umsetzung der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenBeratungsergebnisse durch den Auftraggeber erzielt. Boldog Consulting garantiert keinen Umsetzungserfolg beim Auftraggeber und haftet nicht für eventuelle entgangene Gewinne oder mögliche Folgeschäden. Boldog Consulting haftet nur für zurechenbare, welche Lieferung vorsätzlich oder Leistung er beanstandetgrob fahrlässig verursachte Sachschäden bzw. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefertfür Personenschäden ohne Einschränkung. Keine Haftung besteht für Vermögensschäden, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) wie entgangener Gewinn oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren DurchschnittsschadenFolgeschäden. Im Übrigen Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung der Leistung oder Nachtrag des Fehlenden durch Boldog Consulting zu. Sind sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, bei den von Boldog Consulting vorgeschlagenen Maßnahmen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Jegliche Haftung von Sutter Xxxxxx Consulting für Ansprüche, die aufgrund einer vorgeschlagenen Maßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Boldog Consulting veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf Vorsatz schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme Boldog Consulting selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber Xxxxxx Consulting schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat Xxxxxx Consulting somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Boldog Consulting entstehen. Hat Boldog Consulting gemäß Punkt III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag vermittelt, so haftet Boldog Consulting ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit. Die Haftung wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: Kooperations Und Zahlungsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde 7.1 Die STW hat ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines Fachmannes nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und im Einklang mit allen ös- terreichischen Gesetzen und Verordnungen zu erbringen. Sie übernimmt die Lieferung Gewähr, dass die von ihr erbrachten Leistungen die vertraglich zugesicherten und Leistung unverzüglich gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen nicht mit Fehlern behaftet sind. Die STW leistet daher Gewähr insbesondere für die Richtigkeit und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenVollständigkeit der von ihr erbrachten Leistungen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtDie STW haftet nicht für allfällige Mangelfolgeschäden. b) Bei Vorliegen eines 7.2 Durch die außergerichtliche Geltendmachung von Sutter Gewährleistungsansprü- chen verlängert sich diese Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewähr- leistung nicht. Behebt die STW nach Rüge durch den Kunden allfällige Mängel oder unternimmt sie einen Versuch hierzu, berührt dies den ursprünglichen Lauf der Gewährleistungsfrist nicht. 7.3 In Bezug auf die von der STW zu vertretenden Mangels leistende Gewähr vereinbaren der Kunde und die STW die jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsfristen; der Fristenlauf beginnt – mit Ausnahme einer allfälligen vorzeitigen Benutzung von Teilen der Leistung durch den Kunden – ab formeller und vollständiger Übernahme gemäß Punkt 5.3. 7.4 Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist der Kunde be- rechtigt, eine Herabsetzung des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung Kaufpreises (d.h. NeulieferungMinderung) oder zur Nachbesserung, berechtigtRückgängigma- chung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit 7.5 Die STW haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf die STW oder eine Person, für welche die STW einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Bei Schä- den aus der Tötung oder Verletzung einer Person besteht die Haftung bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung gegenüber Unternehmen im Sinne des LebensKonsumentenschutzgesetzes, des Körpers oder der Gesundheit beruhenfür Folgeschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. e) Sutter übernimmt keine 7.6 Die STW leistet insbesondere nicht Gewähr für: › Leistungen, die nach Vorgaben des Kunden entsprechend erbracht wurden. › Die Eignung der Produkte und Dienstleistungen für einen bestimmten Verwendungszweck. › Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten, Eingriff oder Modifikation der Produkte und Leistungen durch den Kunden oder einen durch den Kunden beauftragten Dritten, sowie auf Bedienungsfehler und äußere Einflüsse zurückzuführen sind. 7.7 Bei Softwareprodukten und entsprechenden Leistungen bestehen Gewähr- leistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Kunden haben die Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die WerbewirksamkeitMängelerken- nung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben Die STW ist vom Kunden, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln bzw. bei der Re- produktion zu unterstützen. Gegebenenfalls gewährt der Kunde dazu der STW Zugriff auf die Umgebung in der das Problem beim Kunden auftritt. Die Ge- währleistung für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch Software erlischt für solche Programme und Daten, die gegen- über ihres ursprünglichen gelieferten Zustandes geändert wurden, es sei denn, dass der Kunde im Übrigen gewährleisten wir nichtZusammenhang mit der Mängelbeseitigung nachweist, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werdender Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Ferner Die STW kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zuVergütung ihres Aufwands verlangen, wenn sie aufgrund einer Mängelbeseitigung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteKunde die in diesen Ge- schäftsbedingungen vereinbarten Voraussetzungen geschaffen hat.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) 5.1 Der Kunde hat die Lieferung und Leistung ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Der Kunde hat Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtan. b) Bei Vorliegen eines 5.2 Erweisen sich von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx uns erbrachte Leistungen als mangelhaft, sind wir nach eigenem Ermessen unserer Xxxx zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) Nachlieferung oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren DurchschnittsschadenMängelbeseitigung verpflichtet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. 5.3 Die Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung werden von uns getragen, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde. 5.4 Ist die Lieferung geprüft gem. Ziff 3.4 und ist die vorvertraglicheder Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, vertragliche und außervertragliche haften wir für bei der Prüfung erkennbare Mängel nicht, wenn diese nicht während der Prüfung oder unverzüglich danach gerügt werden. 5.5 Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen wird ausgeschlossen. 5.6 Für jede Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränktSchadensersatz, wobei die Haftungsbegrenzung egal aus welchem Rechtsgrund, auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner wegen mangelhafter Lieferung, gilt Folgendes: Für eine von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetzuns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für zugesicherte Eigenschaftend.h. Vertragspflichten, die den Kunden gerade vor typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. In diesem Fall haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden, wenn der Schaden nicht vorsätzlich verursacht worden ist. Die Haftung nach dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die auf der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhenGesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit in dieser Ziffer nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen uns aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Begrenzung nach dieser Ziffer gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. e) Sutter übernimmt keine Gewähr 5.7 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche nach Ziff. 5.6 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Ist die verkaufte Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nichtein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertverjähren diesbezügliche Mängelansprüche ebenfalls in der gesetzlichen Frist. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung 5.8 Beruht ein Schaden auf Fehlern eines Dritten, sind Schadenersatzansprüche wir berechtigt, die eigenen Schadensersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossenden Dritten an den Kunden abzutreten. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung Wir können erst dann in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zuAnspruch genommen werden, wenn der Verzug Kunde erfolglos Ansprüche gegen den Dritten gerichtlich geltend gemacht hat. Der Kunde ist verpflichtet, uns von der gerichtlichen Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche unverzüglich zu informieren und bei sämtlichen Vereinbarungen in Bezug auf einer vor- sätzlichen die abgetretenen Forderungen unsere Zustimmung einzuholen. 5.9 Ist der Endkunde Verbraucher und macht er Mängel geltend, finden Ziff. 5.2 bis 5.4. 5.7 und 5.8 keine Anwendung auf im Rahmen des Lieferregresses nach § 478 BGB bestehende Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB, Rücktritt oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteMinderung. § 377 HGB bleibt unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere verschuldensabhängigen Schadenersatzansprüchen wegen verursachter Schäden haftet secupay bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränktgrober Fahrlässigkeit, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter giltseine Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsbegrenzung Das Gleiche gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet secupay und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Werbewirksamkeitbei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden . Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nichtWesentliche Vertragspflichten sind solche, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossenderen Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Im Übrigen stehen ist eine Haftung von secupay und seiner Erfüllungsgehilfen bei verschuldensabhängigen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. secupay ist bei einer Unterbrechung der Verfügbarkeit seiner Dienste, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich der Nichterreichbarkeit der Autorisierungszentralen handelt von seiner Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, wenn secupay selbst schuldhaft die Unterbrechung der Verfügbarkeit herbeigeführt hat. Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners bei Mängeln verjähren ein Jahr ab dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe Zeitpunkt des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens Gefahrüberganges. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Vertragspartner hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeten Mängelrügen hat der Vertragspartner gegebenenfalls das schadhafte Teil bzw. das Gerät zur Reparatur an secupay zu schicken. Der Vertragspartner kann grundsätzlich nur zuNachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Die Minderung ist ausgeschlossen. secupay ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteVertragspartner seinerseits seine fälligen Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat die Lieferung Technische Ratschläge, Mengen- und Leistung Maßaufnahme sowie Empfehlungen des Lieferers erfolgen grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Rügepflicht unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin nach Feststellung der Abweichungen, spätestens aber 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenmachen. Der Kunde Besteller hat uns hierzu unter auf Verlangen Proben der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenbeanstandeten Waren unverzüglich, welche Lieferung oder Leistung spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen zur Verfügung zu stellen. Kommt er beanstandetdieser Verpflichtung nicht nach, entfallen sämtliche Gewäh rleistungsansprüche. Unsere Lieferung Unbeschadet einer früheren Verjährung verjähren Gewährleistungsansprüche 4 Wochen nach Zurückweisung der Mängelrüge durch den Lieferanten. Eine Verzichtserklärung des Lieferanten auf die Einhaltung dieser Vertragsbestimmungen bedarf der Schriftform. Wenn sich eine Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefertfrachtfrei ab Werk auf Empfangsstation Ersatz geleistet, bei Gütemängeln jedoch nur, wenn uns binnen 7 Werktagen das fehlerhafte Material mehr als 5% der Gesamtbestellung beträgt und die fehlerhaften Stücke zurückgegeben werden. Ersatz erfolgt Gewicht gegen Gewicht oder Stück gegen Stück bzw. Länge gegen Länge. Für den Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung hat der Besteller Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche, wie Wandlung, Minderung, Vergütung von direkten oder indirekten Schäden, entgangener Gewinn, Erstattung von bezahlten Vertragsstrafen, Arbeitslöhne usw. sind ausgeschlossen, es sei denn, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind fehlgeschlagen; für diesen Fall hat der Besteller das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung oder, wenn es sich bei der erbrachten Leistung nicht um die Erfüllung einer bauwerkvertraglichen Verpflichtung handelt, nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert übrigen Teillieferungen hergeleitet werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich Lieferant kann die Ersatzlieferung verweigern, solange der Besteller nicht zugesichertsämtliche aus allen beiderseitigen Geschäftsverbindungen herrührenden Verpflichtungen erfüllt hat. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a(1) Die Agentur ist verpflichtet die ihr erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen ihres Kunden zu wahren. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder gro- be Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. (2) Der Kunde Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass die Agentur die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. (3) Die Agentur ist verpflichtet nachträglich bekannt gewordene Mängel an ihrer Werkleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern sie von der Agentur zu verantworten sind; Gewährleistungs- und Schaden- ersatzansprüche können nur innerhalb von 3 Monaten, nachdem der oder die Lieferung Anspruchsberechtigten vom Mangel bzw. Schaden Kenntnis erlangt haben, eingeschränkt auf die von der Agentur abgedeckten Aufgabenbereiche, gerichtlich geltend gemacht werden. (4) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung et- waiger Mängel Anspruch auf Minderung, oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auf- traggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung. (5) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Agentur zum Be- weis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen. (6) Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenGewissen, kann je- doch die hundertprozentige Gesetzeskonformität ihrer Werke nicht gewährleisten. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenwird hiermit dazu angehalten, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtdie finalen Werke von einem Rechtsexperten auf Rechts-Konformität prüfen zu lassen. b(7) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht Gewährleistungsfrist für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werdenWebsites & CMS-Systeme beträgt sechs Monate. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens Gewährleistungsanspruch entsteht nur zudann, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteAuftraggeber erkennbare Mängel binnen 14 Tagen ab der (Teil-) Lieferung, sonstige später aufgetretene Mängel unverzüglich aber innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung schriftlich angezeigt hat. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügendie Pflichten des Kunden nach Ziff. 6 hin. Der Kunde hat uns hierzu unter Zeitpunkt der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus GründenVeröffentlichung der übermittelten Daten, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängt vom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch den Verlag und seinen Produktpartner nicht in sonstiger Weise jedem Fall beeinflusst werden. Der Verlag und sein Produktpartner können in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Nacherfüllung fehl, so kann Verzeichnisse gewährleisten. Mit der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht korrekten Übermittlung der von dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die Leistung durch den Verlag als erbracht. Der Verlag haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher für Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und dann begrenzt auf den bei deren Einhaltung der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren DurchschnittsschadenVertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außerver- tragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung vom Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Der Verlag schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Gewähr Haftung für die WerbewirksamkeitLeistungen, d.h. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertdie Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen durch die Verzeichnisse. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen1. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit A-Trust haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schädengegenüber Dritten, die auf die Richtigkeit des Zertifikats vertraut haben, dass a. die Signaturerstellungsdaten und die ihnen zugeordneten Signaturprüfdaten einander bei Verwendung der von der A-Trust bereitgestellten oder als geeignet bezeichneten Produkte und Verfahren in komplementärer Weise entsprechen, sofern die Signaturerstellungsdaten im Rahmen des A-Trust Zertifizierungsdienstes von A-Trust erzeugt wurden, b. das Zertifikat auf Antrag des Signators unverzüglich widerrufen wird sowie ein Widerrufdienst verfügbar ist, c. die ausgestellten Zertifikate den zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zertifikates geltenden Bestimmungen der RKSV entsprechen. 2. Die Haftung von A-Trust ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Über Risiken, die die üblicherweise zu erwartende Schadenshöhe erheblich übersteigen, hat der Kunde A-Trust aufzuklären. 3. A-Trust haftet nicht, wenn sie nachweist, dass sie und ihre Mitarbeiter an der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhenihrer Verpflichtungen kein Verschulden trifft. e) Sutter 4. A-Trust haftet nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder ideellen Schaden des Nutzers, sofern A-Trust den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 5. Gewährleistungsansprüche werden von A-Trust prinzipiell durch Instandsetzung oder Austausch erfüllt. Sollte A-Trust nicht in der Lage sein, binnen zwei Wochen den vereinbarten und ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, hat der Signator das Recht, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zurückzutreten, oder einen Preisminderungsanspruch geltend zu machen. 6. A-Trust übernimmt keine Gewähr Haftung für Mängel, die Werbewirksamkeitnach der Übergabe/Zurverfügungstellung aufgrund einer unterlassenen Aktualisierung hervortreten. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertInsb ist eine Aktualisierungspflicht iSd § 7 VGG ausgeschlossen. f) Im Falle nicht 7. Die Frist zur Geltendmachung von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteGewährleistungsmängeln beträgt zwei Jahre.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Digitale Zertifikate

Haftung und Gewährleistung. a) Die Arbeit des Kommunikationshaus Bad Aussee ist eine Dienstleistung, die das Fortkommen und den unternehmerischen Erfolg fördern und unterstützen soll. Dazu ist die Mitwirkung, Aufklärung und Hinweispflicht des Auftraggebers Voraussetzung. Der Kunde hat die Lieferung Erfolg wird durch Umsetzung der Beratungsergebnisse durch den Auftraggeber erzielt. Das Kommunikationshaus Bad Aussee garantiert keinen Umsetzungserfolg beim Auftraggeber und Leistung haftet nicht für eventuelle entgangene Gewinne oder mögliche Folgeschäden. Das Kommunikationshaus Bad Aussee haftet nur für zurechenbare, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sachschäden bzw. für Personenschäden ohne Einschränkung. Keine Haftung besteht für Vermögensschäden, wie entgangener Gewinn oder Folgeschäden. Die in der Werbung, Prospekten, Katalogen, Preislisten und den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Leistungsbeschreibungen sind branchenüblich und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Mängel müssen unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügengerügt werden. Der Kunde hat uns hierzu unter Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Beweislast dafür, dass der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den Mangel bereits bei der Bestellung vorher- sehbarenÜbergabe vorhanden war, vertragstypischentrifft den Auftraggeber. Sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, unmittelbaren Durchschnittsschadenist der Auftraggeber zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen zur schriftlichen und detaillierten Rüge allfälliger Mängel binnen drei Tagen ab Erhalt der Leistung verpflichtet. Verspätete oder ungenaue Rügen bleiben unberücksichtigt. Im Übrigen Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung der Leistung oder Nachtrag des Fehlenden durch das Kommunikationshaus Bad Aussee zu. Sind sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, bei den vom Kommunikationshaus Bad Aussee vorgeschlagenen Maßnahmen ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Jegliche Haftung des Kommunikationshaus Bad Aussee für Ansprüche, die vorvertraglicheaufgrund einer vorgeschlagenen Gewinnen wir gemeinsam. Maßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, vertragliche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Kommunikationshaus Bad Aussee veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme das Kommunikationshaus Bad Aussee selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber das Kommunikationshaus Bad Aussee schad­ und außervertragliche klaglos. Der Auftraggeber hat dem Kommunikationshaus Bad Aussee somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Kommunikationshaus Bad Aussee entstehen. Hat das Kommunikationshaus Bad Aussee gemäß Punkt III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag vermittelt, so haftet das Kommunikationshaus Bad Aussee ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit. Die Haftung von Sutter wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Die SST haftet dem AG gegenüber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von SST bezogenen Mitarbeitern oder Dritten zurückgehen. Ausgeschlossen sind Ansprüche des AG – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der SST zurückzuführen ist, soweit er auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht, die gerade den Sinn hatte, den Kunden vor dem eingetretenen Schaden zu schützen, oder soweit der Kunde hat wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt. In allen Fällen ist aber unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht für Beratung. Unabhängig hiervon, entfällt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch, soweit der AG ohne Zustimmung der SST Veränderungen an den von SST erstellten Freizeit+Sport-Anlage sowie Gerätschaften oder Ware vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, sowie dass Mängel durch Nichtbeachtung unserer technischen Hinweise für die Lieferung Behandlung der von uns gelieferten Ware und/oder Dienstleistung entstanden sind. Ohne dass dies wegen Verzugs unsererseits und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin ergebnislosen Ablauf einer vom AG gesetzten Nachfrist oder aus andere Gründen erforderlich ist um eine Vertragsgemäße Nutzung zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenermöglichen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung vorstehende Satz gilt als vertragsgemäß geliefertnicht, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründender AG nachweist, die Sutter in der Rede stehenden Mängel oder Schäden nicht durch die von Ihm oder dem Dritten vorgenommen Änderungen verursacht wurden. Der AG hat jeweils den Beweis zu vertreten haterbringen, dass der Schaden auf Verschulden der SST zurückzuführen ist. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der SST zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen. Sofern die SST das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und die in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die SST diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten halten und nimmt hiermit die Abtretung an. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem Lieferanten, Dienstleister oder Freiberufler (z.B. Fotograf, Sportler oder Künstler/DJ) die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die SST von allen Ansprüchen der jeweils vorgenannten Leistungserbringer freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. Die im Einzelfall vereinbarte Vermittlungsprovision für die SST ist auch dann fällig, wenn Dritte Leistungen nicht, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadennicht vollständig erfüllt. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossendie SST – gleich aus welchem Rechtsgrunde – beschränkt bis zur Höhe der Auftragssumme jedoch maximal bis zur Höhe der Berufshaftpflichtversicherung der SST mit der Deckungssumme von € 3 Mio Euro für Sach- und Vermögensschäden. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe Höchstens jedoch für 3 Schadensereignisse mit je 3 Mio Euro insgesamt. Alle vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der AG hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese von SST zu vertreten sind. Der AG kann Rückgängigmachung des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zuVertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme / Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht angezeigt, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Es findet §377 HGB Anwendung. Die Gewährleistungsansprüche sind im Angebot oder Vertrag auf einzelne Produkte oder Dienstleistungen genau bezeichnet. Sollte eine Angabe für Gewährleistungsansprüche nicht angegeben sein, oder nicht in der Verzug AGB festgelegt sein, so ist der Zeitraum für Gewährleistungen auf einer vor- sätzlichen 1 Jahr vereinbart. Batterien, Akku und Erschütterungssensoren sowie Planen. a. durch unsachgemäße Verwendung unserer Waren oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteNichtbeachtung unserer Bau-, Wartungs- und Service- Richtlinien-Informationen Schäden entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Der Lieferant übernimmt die Gewährleistung für die entsprechend den vereinbarten Bedingungen gelieferten Produkte. Die Dauer der Gewährleistung beträgt, sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, 24 (vierundzwanzig) Monate ab Eingang der Waren bzw. Erbringung der Dienstleistungen. Weitergehende gesetzliche Rechte und Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. 6.2 Entsprechend den Bestimmungen dieser AEB gewährleistet der Lieferant ausdrücklich, dass die Produkte bei Leistungserbringung: (a) Der Kunde hat allen geltenden Rechtsvorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechen, (b) für den vereinbarten Zweck bzw. für beabsichtigte Verwendung geeignet sind, (c) frei von Mängeln (einschließlich sichtbarer und verborgener Mängel) sind, (d) frei von Ansprüchen Dritter und sonstigen Rechten Dritter sind, und (e) die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtÜbertragung des Eigentumsrechts an den Kunden ermöglichen. 6.3 Sofern die Produkte den vereinbarten Bestimmungen und/oder den in der Bestellung beschriebenen Merkmalen während der Dauer der Gewährleistung nicht entsprechen, ist der Lieferant nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung des Kunden unverzüglich verpflichtet, nach Gutdünken des Kunden, aber auf Kosten des Lieferanten, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen: (a) Vollständige Behebung der Mängel, (b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung Austausch der Produkte oder (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht Gewährung eines Preisnachlasses. Sofern innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch den Kunden, jedoch spätestens innerhalb des in der Bestellung genannten Zeitraums, keine Behebung der Mängel oder nur Ersatz der mangelhaften Ware oder (Dienst)Leistung durch unverhältnismäßig hohen zeitlichenden Lieferanten erfolgt, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründenist der Kunde berechtigt, nachdem er den Lieferanten zuvor darüber in Kenntnis gesetzt hat, die Sutter Reparatur oder den Ersatz auf Kosten des Lieferanten selber durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so lassen. Im Falle von schwerwiegenden Mängeln kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auch vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zuzurückzutreten. d) Für leichte Fahrlässigkeit 6.4 Der Lieferant haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei alle Schäden, die auf durch Mängel oder Mängelbehebung an der Verletzung des Lebens, des Körpers Lieferung und/oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr Leistung verursacht wurden sowie für Nachteile durch dadurch verursachte Betriebsstörungen, sowie für Transportkosten, die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nichtZusammenhang mit dem Austausch der mangelhaften gegen mangelfreie Ware entstehen. Es besteht eine Entschädigungspflicht des Lieferanten für dem Kunden auferlegte Strafen oder Gebühren, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werdendie auf die vom Lieferanten gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen zurückzuführen sind. Der Ausschluss Lieferant haftet im gleichen Maß für das Verschulden seiner Erfüllungshilfen. Der Lieferant verpflichtet sich, den Kunden von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. fjeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. Haftungsansprüchen von Dritten, die durch die Herstellung, Lieferung oder Lagerung der Produkte entstehen, freizustellen (Produkthaftung) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen und dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteallenfalls zur Abgeltung berechtigter Ansprüche an Dritte geleisteten Zahlungen umgehend zu erstatten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat Für die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin Dauer der Vertragslaufzeit haftet axaris dafür, dass das Ticketsystem tigotigo die vereinbarten Funktionen erfüllt. Jedoch stimmen die Vertragsparteien darin überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, i. Software so zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenerstellen, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist, ii. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung bei nachträglichen Programmänderungen oder Leistung er beanstandettechnisch notwendigen Überprüfungs– bzw. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtNachstellarbeiten an Software von vornherein jede Fehlerhaftigkeit auszuschließen. b) Bei Vorliegen eines axaris haftet für eine von Sutter axaris zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Neulieferung) Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit axaris kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet axaris nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet axaris nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder zur NachbesserungErfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist; wenn der Schaden nicht vorsätzlich verursacht worden ist, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, ist die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt Haftung zusätzlich auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadentypischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhenhaftet axaris nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei Übernahme einer Garantie haftet axaris nach Maßgabe der Garantieerklärung und der gesetzlichen Vorschriften. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen axaris aus Pflichtverletzungen, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, ausgeschlossen. ec) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nichtWährend der Vertragsdauer auftretende, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werdenreproduzierbare Fehler wird der Veranstalter axaris unverzüglich schriftlich, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertebenso wie detailliert mitteilen. fd) Im Falle nicht Wegen geringfügiger Mängel, welche die Funktion des Dienstes allenfalls unwesentlich beeinträchtigen, besteht weder Beseitigungspflicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe axaris, noch Minderungsrecht oder Rücktrittsrecht des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteVeranstalters.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskos- ten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügendie Pflichten des Kunden nach Ziff. 6 hin. Der Kunde hat uns hierzu unter Zeitpunkt der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus GründenVeröffentlichung der übermittelten Daten, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängtvom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch den Verlag und seinen Produktpartner nicht in sonstiger Weise jedem Fall beeinflusst werden. Der Verlag und sein Produktpartner können in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Nacherfüllung fehl, so kann Verzeichnisse gewährleisten. Mit der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht korrekten Übermittlung der von dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die Leistung durch den Verlag als erbracht. Der Verlag haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher für Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und dann begrenzt auf den bei deren Einhaltung der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren DurchschnittsschadenVertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außerver- tragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung vom Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Der Verlag schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Gewähr Haftung für die WerbewirksamkeitLeistungen, d.h. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertdie Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rege- lungen durch die Verzeichnisse. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat 10.1 Wenn eine Mängelrüge ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den in Artikel 9 genannten Bestimmungen angezeigt wird, ist der Verkäufer - nach seiner Xxxx - zur Zahlung angemessener Schadensersatzleistungen, deren Höhe sich in jedem Fall auf den Rechnungswert der gelieferten Säcke beschränkt, oder zum kostenlosen Ersatz der Ware durch mangelfreie Ware, die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin der vereinbarten Qualität entspricht, oder zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügeneiner Kombination aus beiden Möglichkeiten berechtigt. Der Kunde Verkäufer hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung erst dann für eine Ersatzlieferung zu sorgen oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefertSchadensersatz zu leisten, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtsich die vom Käufer zurückgewiesene Ware wieder in seinem Besitz befindet. b) Bei Vorliegen eines 10.2 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte vom Käufer oder von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) Dritten erlittene Schäden, darunter Folgeschäden, seelische Schäden, Geschäftsverluste oder zur Nachbesserung, berechtigtUmweltschäden. c10.3 Der - aus welchem Grund auch immer - gegenüber den Verkäufer bestehende Haftungsanspruch des Käufers wird pro Schadensfall (eine Reihe von Schadensereignissen wird als ein Schadensfall betrachtet) Ist eine Nacherfüllung nicht auf den Rechnungswert der gelieferten Säcke (exklusive Mehrwertsteuer) beschränkt. 10.4 Außer in Fällen, in denen dem Verkäufer oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichenseinen leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann, technischen hat der Käufer den Verkäufer von sämtlichen - aus welchen Gründen auch immer geltend gemachten - Haftungsansprüchen Dritter bezüglich der Zahlung von im Zusammenhang mit der Ware stehenden oder finanziellen Aufwand möglich sich - gegebenenfalls - aus der Verwendung der Ware ergebenden Schadensersatzleistungen, Kosten oder verzögert Zinsen freizustellen. Der Käufer ist verpflichtet, sich gegen diese über eine angemessene Frist hinaus aus GründenRisiken entsprechend zu versichern. 10.5 Der Käufer gewährleistet, dass er berechtigt ist, Aufträge zur Bedruckung oder anderweitigen Kennzeichnung der bestellten Ware zu erteilen und etwaige Dritten geschuldete Beträge vollständig begleichen wird. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen, die Sutter sich aus den besagten Aufträgen zum Drucken, Vervielfältigen und Veröffentlichen von Texten, Designs, Plakaten, Fotos, lithographischen Drucken, Filmen, Computersoftware, Datenbeständen oder irgendwelchen anderen dem Verkäufer bezüglich der gelieferten bzw. zu vertreten hatliefernden Ware vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationsträgern oder Medien ergeben, freizustellen. Der Verkäufer lehnt hiermit ausdrücklich jegliche Haftung aufgrund nationaler oder schlägt internationaler Gesetze in sonstiger Weise Bezug auf geistige Eigentumsrechte, Warenzeichen und Urheberrechte ab. Diese Gewährleistung kommt durch die Nacherfüllung fehlAngebotsannahme des Käufers bzw. die Erteilung eines Auftrags durch den Käufer zustande. Wenn sich - während oder nach der Erfüllung des Auftrags - herausstellt, so kann dass gegen intellektuelle bzw. gewerbliche Eigentumsrechte Dritter in dem Land, in dem die Ware verarbeitet wird, aber auch in dem Land/den Ländern, in dem/denen die Säcke vertrieben bzw. verwendet werden sollen, verstoßen wurde, ist der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung Käufer verpflichtet, den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. In diesem Fall ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, die Erfüllung des Preises verlangenVertrags auszusetzen und das verarbeitete bzw. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zunoch zu verarbeitende Material9 zurückzubehalten. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Leserlichkeit bzw. Nützlichkeit etwaiger auf der Ware angebrachter Codes. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten)10.6 Wenn der Verkäufer Ware aus alten oder gebrauchten Beständen liefert, kann diese Warenzeichen oder andere Kennzeichnungen von Dritten aufweisen. Die Verwendung dieser Ware erfolgt auf eigene Verantwortung des Käufers. Der Käufer trägt die alleine Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass es bezüglich der Ware zu keiner unbefugten Verwendung, keinen unrichtigen Angaben oder sonstigem Missbrauch kommt. Der Verkäufer übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung und dann begrenzt auf der Käufer verpflichtet sich, den bei der Bestellung vorher- sehbarenVerkäufer von sämtlichen Ansprüchen, vertragstypischenKlagen oder gerichtlichen Verfahren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch gegen den Verkäufer im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter giltZusammenhang mit dieser Ware seitens Dritter anhängig gemacht bzw. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetzerhoben werden können, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhenfreizustellen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Sale

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde 6.1. Jegliche Veränderung, insbesondere solche technischer Natur, an den Vertragsgegenständen durch den Kunden, sind nicht zulässig und führen zum Erlöschen der Gewährleistungs- und Haftungsansprüche. 6.2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel, hinsichtlich Menge und/oder Beschaffenheit der überlassenen bzw. gelieferten Vertragsgegenstände, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen schriftlich gegenüber magnetic geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Sofern der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder erst später eintritt, hat die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels zu erfolgen, andernfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige wahrt die Frist. 6.3. magnetic übernimmt keine Haftung für Ausfälle der Vertragsgegenstände oder Teile dieser und dem Kunden entstehende Schäden, die verursacht werden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere durch Nichtbeachtung der Vorgaben in den Angebots- und Auftragsbestätigungstexten, den Bedienungs-, Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen, durch unsachgemäße Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, sofern sie nicht auf das Verschulden von magnetic zurückzuführen sind. 6.4. Eine Haftung für Mängel besteht dann nicht mehr, wenn magnetic nach Anzeige des Mangels durch den Kunden nicht die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird, Feststellungen über Bestehen und Ausmaß des Mangels zu treffen sowie die notwendigen Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. 6.5. Vom Kunden angezeigte Mängel wird magnetic prüfen. Auf Wunsch des Kunden wird diesem bei entsprechender Verfügbarkeit ein Ersatzgerät für die Dauer der Prüfung zur Verfügung gestellt. Liegt nach Abschluss der Prüfung durch magnetic ein anspruchsbegründender Mangel des Xxxxxx vor, so erfolgen die Prüfung und der Transport des mangelhaften Xxxxxx sowie Lieferung und Leistung unverzüglich Überlassung des Ersatzgeräts kostenfrei. Wird im Rahmen der Prüfung durch magnetic festgestellt, dass kein von magnetic zu vertretender Mangel vorliegt, so ist magnetic, vorbehaltlich weiterer Ansprüche gegenüber dem Kunden, berechtigt, die entstandenen Kosten, insbesondere Aufwand für Transport, Prüfung und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Schadensbehebung des mangelhaften Xxxxxx sowie Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefertÜberlassung des Ersatzgeräts, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtdem Kunden gemäß den Verrechnungssätzen der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung zu stellen. b) Bei Vorliegen eines von Sutter 6.6. Sofern dem Kunden im Rahmen der Prüfung gem. Ziffer 6.5 ein Ersatzgerät durch magnetic zur Verfügung gestellt wird, ist der Kunde zum Zeitpunkt der Wiederanlieferung des reparierten Erstgeräts verpflichtet, das ihm überlassene Ersatzgerät zur Abholung versandfertig, d. h. in leer gepumptem Zustand und zugänglich zur Beladung für Spediteure/Monteure der Fa. magnetic, bereitzustellen. Die Vorgaben der Ziffer 4.5 Sätze 2 bis 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend. Erfolgt dies nicht, ist magnetic berechtigt, für den Zeitraum des tatsächlichen Verbleibs des Ersatzgeräts beim Kunden, eine Vergütung in Höhe des jeweils aktuellen Tageslistenpreises, entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste, pro Kalendertag zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigtverlangen. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden6.7. Im Übrigen ist die vorvertragliche, Haftung der magnetic für vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen oder Angestellten sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haftet die magnetic für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaftenjeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet die magnetic aber nur für den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, typischerweise entstehenden Schaden. 6.8. Für Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung sowie bei SchädenMontage und Inbetriebnahme der Vertragsgegenstände, die auf die Beschaffenheit und Eigenart des Leistungsortes zurückzuführen sind und damit der Verletzung Risikosphäre des LebensKunden zuzurechnen sind, des Körpers oder der Gesundheit beruhenhaftet magnetic nicht. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für 6.9. Genannte Liefertermine, insbesondere in Angeboten und Auftragsbestätigungen, sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindliche Liefertermine vereinbart. Ist die WerbewirksamkeitNichteinhaltung von Fristen oder Lieferterminen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z. X. Xxxxxx, Stau, nicht von magnetic zu vertretende Mängel am Transportmittel, nicht von magnetic zu vertretende behördliche Maßnahmen oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen bzw. Insbesondere verschieben sich die Liefertermine entsprechend. Ansprüche des Kunden gegenüber magnetic können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen daraus nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen hergeleitet werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertsoweit kein Organisationsverschulden seitens magnetic vorliegt. f) Im Falle 6.10. Soweit magnetic die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, auf insgesamt 10 % des Auftragswertes der unmöglichen Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. 6.11. Bei einem Versand durch Spedition geht das Risiko des zufälligen Untergangs der Vertragsgegenstände bei ordnungsgemäßer Verpackung durch magnetic mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über. 6.12. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den gesamten Regelungen unter Punkt „7. Haftung und Gewährleistung“ nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteverbunden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde Auftragnehmer leistet nach Maßgabe insbesondere nachstehender Regelungen Gewähr für die vereinbarungsgemäße und technisch mängelfreie Vertragserfüllung: Der Auftragnehmer hat die Lieferung seine Leistungen mit der Sorgfalt eines Fachmannes nach den all- gemein anerkannten Regeln der Technik, im Einklang mit allen österreichischen Gesetzen und Leistung unverzüglich Verordnungen, allen einschlägigen Normen und sorgfältig auf Mängel hin technischen Richtlinien (ÖNORM, EN etc), den Sicherheitsvorschriften und im Einklang mit sämtlichen von Behörden verlangten Auflagen zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenerbringen. Der Kunde hat uns hierzu unter Auftragnehmer leistet daher Gewähr insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner von ihm erbrachten Leistungen (Modelle, Konzepte, Pläne, Muster, Unterlagen, Wer- ke etc) und sonstigen Ausfertigungen und Anordnungen. Ferner leistet er Gewähr, dass Termin und Fristen vereinbarungsgemäß eingehalten werden. Die Gewährleistungsfrist ist mit zwei Jahren festgelegt und beginnt mit Einlangen der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenver- einbarungsgemäßen Schluss-Honorarnote beim Auftraggeber. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Übergabe gilt bis zum Ende der jeweils geltenden Gewährleistungsfrist. Durch die außergerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen verlängert sich die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung um ein Jahr. Behebt der Auftragnehmer nach Rüge durch den Auftraggeber einen Mangel oder unter- nimmt er einen Versuch hiezu, beginnt die Gewährleistungsfrist mit Abschluss der Mängel- behebungsarbeiten neu zu laufen. Mängel, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann innerhalb der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollenGewährleistungsfrist auftreten, sowie bei Schäden, die durch sol- che Mängel verursacht wurden, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben. Beginnt der Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch den Auftrag- geber mit der Behebung, ist der Auftraggeber berechtigt, diese Mängel bzw Schäden ohne Prüfung der Preisangemessenheit durch Dritte auf der Verletzung Kosten und Gefahr des LebensAuftragnehmers beheben zu lassen oder Preisminderung zu begehren. Das gleiche gilt, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für wenn die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen Mängel nicht berücksichtigt binnen angemessener Frist vom Auftragnehmer behoben werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nichtIn Katastrophenfäl- len, das sind solche, in denen ein Zuwarten mit der Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Menschen oder mit der Gefahr eines weiteren erheblichen Sachschadens verbunden wäre, hat der Auftragnehmer bei den oben beschriebenen Folgen mit der Behebung sofort zu beginnen. Ist zur Feststellung des Vorliegens oder des Ausmaßes von Mängel bzw Mangelfolgeschä- den die Einholung von Befund oder Gutachten eines Sachverständigen notwendig, so sind die Kosten hiefür, wenn ein Mangel oder Schaden von diesem Sachverständigen festgestellt wurde, vom Auftragnehmer zu tragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Abtretung der Gewährleistungsan- sprüche, die diesem gegenüber seinem Subunternehmer zustehen, zu begehren. Der Auf- tragnehmer hat darauf Bedacht zu nehmen, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werdeneine entsprechende vertragliche Regelung in den Subunternehmerverträgen enthalten ist. Ferner kann Dieses Recht auf Abtretung befreit den Auf- tragnehmer nicht ausgeschlossen werdenvon seinen Gewährleistungspflichten und seiner Haftung gegenüber dem Auftraggeber. Erfolgte Zahlungen durch den Auftraggeber gelten nicht als Verzicht auf die Geltendma- chung irgendwelcher aus der Mangelhaftigkeit resultierender Ansprüche. Allfällige Mitwirkungen oder Eingriffe durch Mitarbeiter des Auftraggebers, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werdendurch vom Auf- traggeber beauftragte Dritte oder vom Auftraggeber beigestellte Unterlagen oder Daten ha- ben keinen Einfluss auf die Gewährleistung oder sonstige Haftung des Auftragnehmers. Die Beweislast für mangelndes Verschulden bzw das Nichterreichen eines bestimmten Ver- schuldensgrades liegt beim Auftragnehmer. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertAuftragnehmer verzichtet auf eine allfällige Anfechtung der Beauftragung wegen Irrtums. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat Die Firma WICON Elektronik GmbH haftet für Schäden an der Anlage, die Lieferung ihre Mitarbeiter, bei der Ausführung der Wartungsarbeiten, verursacht haben, nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung für alle sonstigen Schäden, insbesondere auch infolge fehlerhafter oder unterlassener Unterweisung oder Beratung, ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt drei Monate. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Reparaturgegenstandes an den Kunden, spätestens aber mit der Rechnungsstellung. • Gewähr wird nur für die tatsächlich ausgeführten Reparaturen und Leistung unverzüglich das dabei verwendete Material geleistet. • Die Firma WICON Elektronik GmbH verpflichtet sich, mit dem Abschluss dieses Wartungsvertrages, zur Durchführung ordnungsgemäßer Wartungen und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügeneinwandfreier Reparaturen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung Kundendienst/die Monteure sind geschult und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründenangehalten, die Sutter Rufanlagen unserer Kunden auf einem hohen technischen Niveau zu vertreten hathalten. Sinn der regelmäßigen Wartungen ist es, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch Fehler möglichst schon im Falle eines Verschuldens Entstehen zu erkennen und zu beseitigen, um die Ausfallrate der Leistungspartner Anlage so gering wie möglich zu halten. Eine Gewähr für einen ständigen, unterbrechungsfreien Betrieb kann nicht gegeben werden. • Die Montage fehlerfreier Originalersatzteile und anschließende Funktionskontrolle ist fester Bestandteil dieses Wartungsvertrages. • Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, wenn, vom Auftraggeber oder nicht autorisierten Dritten, Eingriffe an den Geräten/Bauelementen der Schwesternrufanlage, Reparaturen oder unsachgemäße Handlungen vorgenommen wurden. • Soweit die Instandhaltungsarbeiten nicht einwandfrei durchgeführt wurden, erfolgt eine kostenlose Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobes Verschulden vor. • Die Gewährleistung setzt voraus, dass die auftretenden Mängel und Schäden unverzüglich nach Entdecken, spätestens aber innerhalb einer Frist von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung einer Woche, nach Beendigung der Arbeiten der Mitarbeiter der Firma WICON Elektronik GmbH, durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt schriftlich angezeigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert• Zusatzvereinbarungen/Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: Wartungsvertrag

Haftung und Gewährleistung. a1. Vorbehaltlich der Verpflichtungen von KAVO im Rahmen der Vorschriften des Artikels VII haftet KAVO nicht für direkte oder indirekte, materielle oder immaterielle Schäden jedweder Art und unabhängig von deren Bezeichnung oder sonstige Nachteile, die der Käufer oder ein Dritter im Zusammenhang mit oder hervorgehend aus den mit KAVO geführten Verhandlungen, einem mit KAVO abgeschlossenen Vertrag, einem Fehler, einer Vertragsverletzung oder einer Unterlassung von KAVO, einer Berufung auf höhere Gewalt seitens KAVO oder einer von KAVO gelieferten oder nachgebesserten Ware oder aus irgendeinem (anderen) Der Kunde Grund welcher Art auch immer erleidet, es sei denn: a. der Käufer hat XXXX schnellstmöglich schriftlich informiert, in jedem Fall innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Tag, an dem der Käufer Kenntnis vom Schaden hatte, indem er über die Lieferung Webseite von KAVO oder nicht, den „Schadensbericht“ hinsichtlich des Mangelanspruchs vollständig ausgefüllt übermittelt hat, und Leistung unverzüglich - KAVO hinsichtlich des Schadens versichert ist und sorgfältig jene Versicherung in jenem Fall zahlen wird dann ist die Haftung in ihrer Gesamtheit auf Mängel hin den im Rahmen einer solchen Versicherung im betreffenden Fall ausbezahlten Betrag beschränkt; b. der Käufer der betroffenen Drittpartei beweist, dass der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines oder mehrerer Geschäftsführer von KAVO zurückzuführen ist; 2. Insoweit gerichtlich festgestellt wird, dass die in Absatz 1 beschriebene Haftungsbeschränkung unwirksam ist, gilt, dass der von KAVO zu untersuchen leistende Schadenersatz einschließlich Vertragsstrafe keinesfalls höher ausfallen wird bzw. kann, als der Betrag, den der Käufer KAVO für die betreffende Bestellung oder den betreffenden Auftrag, aus der oder aus dem sich der Schadensanspruch ergibt, gezahlt hat oder zu zahlen hat. Grundsätzlich gilt jedoch, dass KAVO keinesfalls für indirekte Schäden und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenFolgeschäden einschließlich entgangenen Gewinn, verfehlte Einsparungen und Schäden infolge eines Betriebsstillstands haftet. 3. In allen Fällen, in den KAVO sich berechtigterweise auf die Bestimmungen dieses Artikels berufen kann, können möglicherweise betroffene Arbeitnehmer sich ebenfalls entsprechend darauf berufen, als hätten sich die betreffenden Arbeitnehmer die Bestimmungen dieses Arti-kels selbst ausbedungen. 4. Der Kunde hat uns hierzu unter Käufer ist verpflichtet, alle direkten oder indirekten, materiellen oder immateriellen Schäden, wie auch immer genannt, oder sonstige Nachteile zu begrenzen. Schäden oder Nachteile, die durch Unterlassung des Käufers oder durch unzureichende Begrenzung des Schadens durch den Käufer oder mangelnde Bemühungen des Käufers zur Schadensbegrenzung verursacht werden, gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Die Beweislast für den Nachweis, dass der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenKäufer seinen vorgenannten Verpflichtungen nachgekommen ist, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtobliegt dem Käufer. b) Bei Vorliegen eines 5. Auf erstmalige Anforderung von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus GründenKAVO hat der Käufer XXXX vollständig von allen Ansprüchen Dritter gegen KAVO freizustellen, die Sutter zu vertreten sich auf einen Umstand beziehen, für den die Haftung in diesen Bedingungen ausgeschlossen ist, oder auf einen anderen Nachteil, einschließlich der tatsächlichen Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Übersetzungen und Rechtsbeistand, die KAVO in Bezug auf einen Umstand entstehen, für den die Haftung in diesen Bedingungen ausgeschlossen ist, es sei denn, dass a. der Käufer hat XXXX schnellstmöglich schriftlich informiert, in jedem Fall innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Tag, an dem der Käufer Kenntnis vom Schaden hatte, indem er über die Webseite von KAVO oder nicht, den „Schadensbericht“ hinsichtlich des Mangelanspruchs vollständig ausgefüllt übermittelt hat, oder schlägt und - KAVO hinsichtlich des Schadens versichert ist und jene Versicherung in sonstiger Weise jenem Fall zahlen wird dann ist die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt Haftung in ihrer Gesamtheit auf den bei im Rahmen einer solchen Versicherung im betreffenden Fall ausbezahlten Betrag beschränkt; b. der Bestellung vorher- sehbarenKäufer der betroffenen Drittpartei beweist, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter dass der Schaden auf Vorsatz und oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner oder mehrerer Mitarbeiter von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhenKAVO zurückzuführen ist. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskos- ten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügendie Pflichten des Kunden nach Ziff. 6 hin. Der Kunde hat uns hierzu unter Zeitpunkt der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus GründenVeröffentlichung der übermittelten Daten, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängtvom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch den Verlag und seinen Produktpartner nicht in sonstiger Weise jedem Fall beeinflusst werden. Der Verlag und sein Produktpartner können in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Nacherfüllung fehl, so kann Verzeichnisse gewährleisten. Mit der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht korrekten Übermittlung der von dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit angegebenen Daten an diese Ver- zeichnisse gilt die Leistung durch den Verlag als erbracht. Der Verlag haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher für Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und dann begrenzt auf den bei deren Einhaltung der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren DurchschnittsschadenVertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außerver- tragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung vom Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Der Verlag schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Gewähr Haftung für die WerbewirksamkeitLeistungen, d.h. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertdie Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rege- lungen durch die Verzeichnisse. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat 1. Wir verpflichten uns, gelieferte Ware innerhalb angemes- xxxxx Xxxxx auf offensichtliche Qualitäts- oder Quantitäts- abweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, soweit sie beim Lieferanten innerhalb einer Frist von 14 Arbeits- tagen ab Ablieferung der Ware, bei verdeckten Mängeln ab deren Entdeckung eingeht. Für Stückzahlen, Maße und Gewichte sind die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenvon uns bei der Eingangsprüfung festgestellten Werte maßgebend. 2. Der Kunde hat uns hierzu unter Lieferant leistet ab Gefahrübergang für die geliefer- ten Waren Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmun- gen. Während der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenZeit der Mängelprüfung und -beseiti- gung sowie aufgrund dessen eingetretener Betriebsun- terbrechungen wird die Verjährung der Mängelansprüche gehemmt. In Eilfällen sind wir berechtigt, welche Lieferung Mängel sofort in Abstimmung mit dem Lieferanten auf dessen Kosten selbst zu beseitigen oder Leistung er beanstandetbeseitigen zu lassen. Unsere Lieferung Das Recht auf Schadenersatz bleibt unberührt. Sind Waren aus mehr als drei Lieferungen innerhalb eines Jahres mangelhaft, sind wir berechtigt, von weiteren noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtauch insoweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. b) Bei Vorliegen eines 3. Der Lieferant unterstützt uns bei der Abwehr von Sutter sämtli- chen Ansprüchen aus Produkt- oder Produzentenhaftung sowie aus gewerblichen Schutzrechten und stellt uns von diesen sowie sämtlichen Kosten der Abwehr solcher An- sprüche frei, sofern dem Lieferanten hierfür ein Verschul- den zur Last fällt. 4. Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Lieferanten ha- ben bei Arbeiten auf unserem Werksgelände die Bestim- mungen der jeweiligen Betriebsordnung zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx beachten. 5. Verursacht ein vom Lieferant gelieferter Vertragsgegen- stand einen Schaden bei einem Dritten, oder werden wir durch unsere Kunden oder Dritte in der Lieferkette mit Gewährleistungsansprüchen - dazu können gemäß § 439 Abs. 3 BGB insbesondere auch Ein- und Ausbaukosten gehören – konfrontiert, so stellt uns der Lieferant im In- nenverhältnis frei, soweit er nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.hgesetzlichen oder ver- traglichen Bestimmungen dafür einzustehen hat. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, Zum Schaden gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung und einer erforderlichen Rückrufaktion. Darüber hinaus sind wir zum Rückgriff gegen die Lieferanten gemäß § 445 a BGB berechtigt. c) Ist eine Nacherfüllung 6. Vorschläge und Anregungen zu vom Lieferanten vorge- legten Berechnungen, Zeichnungen oder sonstigen Un- terlagen, sind keine Anordnungen unsererseits und än- dern nichts an der alleinigen Verantwortlichkeit des Lie- feranten für seine Leistungen und Lieferungen, insbeson- dere auch für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Dies gilt auch, soweit wir hiergegen keine Einwände erheben, zu einer Prüfung sind wir nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zuverpflichtet. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten)7. Ansprüche des Lieferanten auf Schadensersatz sind aus- geschlossen, und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbarenes sei denn, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für Gesundheit, die Werbewirksamkeitwir zu vertreten haben, oder um sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzli- chen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder ver- tragstypisch und vorhersehbar sind. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zuWir haften allerdings uneingeschränkt, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteund soweit eingetretene Schä- den durch eine Versicherung gedeckt sind.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a) Der Kunde hat Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen sowohl bei Kaufverträgen als auch bei Werkleistungsverträgen voraus, dass der Auftraggeber den in §§ 377 HGB geregelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die LWS versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf direkt oder indirekt durch Irrtümer bei gelieferten Waren oder Daten verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten. Offensichtliche Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefertkönnen nur berücksichtigt werden, wenn uns binnen 7 Werktagen der Kunde diese innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung und Eingang der Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht. b) Bei Vorliegen eines schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Das Beanstandungsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde das gelieferte Produkt bearbeitet oder bearbeiten lassen hat, und/oder falls der Kunde das gelieferte Produkt an Dritte übergeben oder übereignet hat. Soweit ein von Sutter der LWS zu vertretenden Mangels vertretender Mangel des Vertragsgegenstands Liefergegenstandes vorliegt, ist Xxxxxx sie nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) ihrer Xxxx zu Mangelbeseitigung oder zur NachbesserungErsatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung ist die LWS verpflichtet, berechtigt. c) alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Lieferungsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ist eine Nacherfüllung die LWS zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichennicht in der Lage, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist Fristen hinaus aus Gründen, die Sutter die LWS zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so kann ist der Kunde vom Vertrag zurücktreten Aufraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Minderung (Herabsetzung des Preises Preises) zu verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen VertragswidrigkeitDie LWS haftet nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei sofern der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei SchädenAuftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Verletzung des LebensLWS beruhen. Soweit der LWS keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, des Körpers oder der Gesundheit beruhenwird die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert. f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a(1) Der Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen eine ordnungsgemäße Ausübung der nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten voraus. Geht der Besteller davon aus, dass ihm ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung zusteht, hat er dies in seiner Mängelanzeige ausdrücklich hervorzuheben. Die Mängelanzeige hat stets in schriftlicher Form (Brief, Mail) zu erfolgen und ist eindeutig als solche zu kennzeichnen. Unterlässt der Kunde hat einen solchen Hinweis und lässt sich die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenMängelrüge aus den Gesamtumständen nicht eindeutig entnehmen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtkann EDV ACHENBACH von einer gesonderten Beauftragung ausgehen. b(2) Bei Vorliegen eines Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Sutter zu vertretenden Mangels EDV ACHENBACH gelieferten Ware bei unserem Besteller. Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EDV ACHENBACH beruhen, verjähren innerhalb gesetzlichen Verjährungsfrist. Die etwaige Rücksendung der Ware bedarf der vorherigen Zustimmung von EDV ACHENBACH. (3) Weist die gelieferte Xxxx trotz aller aufgewendeter Sorgfalt einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Vertragsgegenstands Gefahrübergangs vorlag, steht EDV ACHENBACH, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, ein Wahlrecht zu, ob sie nachbessern oder Ersatzware liefern möchte. EDV ACHENBACH ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist (d.h14 Tage) zu geben. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigtVon dieser Regelung bleiben etwaige Rückgriffsansprüche ohne Einschränkung unberührt. c(4) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann ist der Kunde Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere die Vergütung zu mindern. (5) Keine Mängelansprüche bestehen bei nur geringfügigen Mängelnunerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung natürlicher Abnutzung oder Verschleiß als auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebensnach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, des Körpers übermäßiger Beanspruchung, welche nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ebenfalls sind solche Mängelansprüche und die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen, die vom Besteller oder der Gesundheit beruhenDritten durch unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen entstanden sind. e(6) Sutter Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von EDV ACHENBACH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Verbringung ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht. (7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen EDV ACHENBACH bestehen nur insofern, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend. (8) Bei Installation und Pflege greift EDV ACHENBACH auf Systemsoftware und - komponenten Dritter zurück. EDV ACHENBACH übernimmt daher keinerlei Haftung, dass die Systemsoftware mit der vorhandenen Hardware des Bestellers zusammenarbeitet. (9) EDV ACHENBACH übernimmt keine Gewähr Haftung für die WerbewirksamkeitDatenverluste und unsachgemäße Datensicherung. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen EDV ACHENBACH ist nicht berücksichtigt werdenverpflichtet den Besteller hierauf hinzuweisen. Auch im Übrigen gewährleisten wir nichtFür Datenverluste in Rahmen von Wartungs-und Reparaturarbeiten oder bei schriftlichen Beauftragung dieser haftet EDV ACHENBACH nur, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertsofern grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. f(10) Im Falle nicht Verändert der Besteller eine von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter EDV ACHENBACH gelieferte Sache, oder fügt eigenmächtig fremde Bauteile hinzu, so ist Haftung und Gewährleistung seitens EDV ACHENBACH ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung Gleiches gilt bei eigenmächtiger Installation von Software oder ähnlichem. (11) Sämtliche weiteren oder anderen, als die in Höhe diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zuKunden, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhtegleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn aus diesen Bestimmungen ergibt sich etwas anderes. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. a1 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, welche die direkte Folge einer (zusammenhängenden Reihe von) Der Kunde hat vertretbaren Nichterfüllung(en) bei der Vertragsausführung sind. Diese Haftung beschränkt sich auf den Betrag, der gemäß dem Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers im betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich der gegebenenfalls vom Auftragnehmer aufgrund der Versicherung zu tragenden Selbstbeteiligung. Falls der Haftpflichtversicherer aus jedwedem Grund nicht zur Auszahlung übergeht, ist die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig Haftung des Auftragnehmers auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügenden Betrag des für die Vertragsausführung in Rechnung gestellten Honorars beschränkt. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dauervertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der oben bezeichnete Betrag auf dreimal den Betrag des Honorars, das in den zwölf Monaten vor dem Entstehen der Schäden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wurde, festgestellt. Der Kunde hat uns hierzu unter gesamte Schadensersatz aufgrund dieses Artikels wird keinesfalls mehr als € 300.000 je Ereignis betragen, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt, es sei denn, dass die Parteien – in Anbetracht des Umfangs des Auftrags oder der genauen Standortbezeichnung mitzuteilenmit dem Auftrag verbun- denen Gefahren – einen Grund sehen, beim Vertragsabschluss von diesem Höchstbetrag abzuweichen. 2 Außer im Fall von Vorsatz oder grober Nachlässigkeit seitens des Auftragnehmers haftet der Auftragnehmer nicht für: - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche Lieferung die Folge von Erteilung von unrichtigen oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefertunvollständigen Daten oder Informationen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer oder anderswie die Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers sind; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche die Folge von Handlungen oder Unterlassungen von durch den Auftragnehmer eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer des Auftragnehmers werden darunter nicht verstanden) sind, auch wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugehtdiese bei einer mit dem Auftragnehmer verbundenen Firma tätig sind; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Betriebs-, indirekte oder Folgeschäden, unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf Stockungen in dem geregelten Geschäftsgang in dem Unternehmen des Auftraggebers. b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels 3 Eine Voraussetzung für Haftung ist ferner, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer gleich nach der Entdeckung der Nichterfüllung schriftlich davon in Kenntnis setzt, und der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, soweit wie möglich die Schäden des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) Auftraggebers durch Berichtigung oder zur Nachbesserung, berechtigtAusbesserung des mangelhaften Produkts wettzumachen oder einzuschränken. c) Ist eine Nacherfüllung 4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder nur Untergang von Unterlagen während Transport oder Postversand, ohne Rücksicht darauf, ob der Transport oder der Versand durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens Namen des Auftraggebers, des Auftragnehmers oder Dritter erfolgt. Während der Leistungspartner von Sutter giltVertragsausführung können der Auftraggeber und der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mittels elektronischer Mittel mitei- nander kommunizieren. Die Haftungsbegrenzung gilt Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haften nicht gegenüber einander für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die sich gegebenenfalls bei einem oder beiden von ihnen aus der Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln ergeben, unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf Schäden infolge der Verletzung Nichtablieferung oder verzögerter Ablieferung elektronischer Kommunikation durch Dritte oder durch Software/Apparatur, die zum Versand, Empfang oder zur Verarbeitung der elektronischen Kommunikation gebraucht wird, durch Übertragung von Viren und das Nicht- oder nicht gut Funktionieren des LebensTelekommunikationsnetzes oder anderer zur elektronischen Kommunikation benötigten Mittel, ausge- nommen soweit die Schäden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer werden alles machen oder unterlassen, was vernünftigerweise von jedem von ihnen erwartet werden darf, um dem Auftreten der oben erwähnten Risiken vorzubeugen. Die Daten-Auszüge aus den Computersystemen des Körpers oder Absenders ergeben den zwingenden Beweis für die vom Absender versandte elektronische Kommunikation (den Inhalt davon) bis zum Zeitpunkt, an dem der Gesundheit beruhenGegenbeweis vom Empfänger erbracht wird. e) Sutter übernimmt 5 Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx gegen alle Ansprüche von Dritten, unter anderem Anteilseignern, Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und Personal des Auftraggebers, sowie liierten juristischen Personen und Unternehmen und anderen, die an der Firma des Auftraggebers beteiligt sind, die mittelbar oder unmittelbar mit der Vertragsausführung zusammenhängen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer insbesondere Gewähr gegen Forderungen von Dritten wegen Schäden, die verursacht wurden, weil der Auftraggeber dem Auftragnehmer unrichtige oder unvollständige Informationen erteilt hat, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass die Schäden nicht mit vorwerfbaren Handlungen oder Unterlassungen seinerseits zusammenhängen oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht wurden. Das Vorstehende findet keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch Anwendung auf Aufträge zur Prüfung des Jahresabschlusses im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss Sinne von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichertArtikel 393 Buch 2 [niederländisches] Bürgerliches Gesetzbuch. f) Im Falle nicht 6 Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx gegen alle möglichen Ansprüche von Sutter Dritten, falls der Auftragnehmer aufgrund des Gesetzes und/oder seiner Berufsnormen gezwungen ist, den Auftrag zurückzu- geben und/oder gezwungen wird, mit Behörden mitzuwirken, die berechtigt sind, gebeten und ungebeten Informationen zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Übrigen stehen empfangen, die der Auftragnehmer bei der Ausübung des Auftrags von dem Kunden neben dem Rück- trittsrecht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens nur zu, wenn der Verzug auf einer vor- sätzlichen Auftraggeber oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhteDritten empfangen hat.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen