Haftung und Gewährleistung. 6.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von AXIOMA gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jeg- liche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche des Kunden: ▪ wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ▪ bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch AXIOMA oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die AXIOMA eine Garantie übernommen hat, ▪ die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von AXIOMA, seinen Orga- nen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie ▪ nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. 6.2. AXIOMA und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögens- schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren Schadens. 6.3. Im Übrigen ist die Haftung von AXIOMA für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 6.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von AXIOMA im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen. 6.5. Für von AXIOMA nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt AXIOMA keine Haftung. 6.6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu. 6.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von AXIOMA, kann AXIOMA vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.
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Samples: Agb Services
Haftung und Gewährleistung. 6.19.1 Soweit eine Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangel- beseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. Die nachfolgenden Regelungen Sie ist zu Haftung zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Sie ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangel- beseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Gewährleistung von AXIOMA gelten für alle Schadensersatz- Materialkosten zutragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, da diese an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
9.2 Erfolgt die Nacherfüllung trotz Fristsetzung nicht binnen angemessener Frist oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder schlägt sie auch im Zusammenhang mit zweiten Versuch fehl, so ist der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davonKäufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
9.3.1 Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Käufer Schaden- ersatzansprüche geltend macht, die auf welchem Rechtsgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch etwaiger Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Bei nicht vorsätzlicher Vertragsverletzung ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
9.3.2 Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie beruhen (z.B. Gewährleistungschuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, Verzug, Unmöglichkeit, jeg- liche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etctypischerweise entstehenden Schaden begrenzt.) außer für Ansprüche des Kunden: ▪
9.3.3 Die Haftung wegen Schäden aus der schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkt- haftungsgesetz bleibt unberührt.
9.3.4 Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ▪ sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt vorbehaltlich Ziffer 9.3.2 und Ziffer 9.3.3 auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch AXIOMA oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die AXIOMA eine Garantie übernommen hat, ▪ die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen nicht vorsätzlichem Verhalten von AXIOMAVertretern oder Erfüllungsgehilfen, seinen Orga- nen die nicht gesetzliche Vertreter oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie ▪ nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei leitende Angestellte der gesetzlichen RegelungVerkäuferin sind.
6.2. AXIOMA und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögens- schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren Schadens.
6.3. Im Übrigen ist die Haftung von AXIOMA für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von AXIOMA im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6.5. Für von AXIOMA nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt AXIOMA keine Haftung.
6.6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu.
6.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von AXIOMA, kann AXIOMA vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.
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Haftung und Gewährleistung. 6.1. (1) Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von AXIOMA Optimizely gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jeg- liche jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche des Kunden: ▪ :
a) wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ▪ ,
b) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch AXIOMA Optimizely oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die AXIOMA Optimizely eine Garantie übernommen hat, ▪ ,
c) die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von AXIOMAOptimizely, seinen Orga- nen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie ▪ sowie
d) nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
6.2. AXIOMA (2) Optimizely und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögens- schäden Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Ver- tragsschluss Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
6.3. Im Übrigen ist die Haftung von AXIOMA Optimizely für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von AXIOMA im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6.5(3) Optimizely gewährleistet die technische Verfügbarkeit der Leistungen entsprechend der Regelungen in Ziffer 6 (3) dieser AGB. Für von AXIOMA Optimizely nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt AXIOMA Optimizely keine Haftung.
6.6. (4) Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu. Werkvertragliche Gewährleistungsrechte werden auf den Zeitraum von 12 Monaten mit Abnahme der Werkleistung beschränkt. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von AXIOMA, kann AXIOMA vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. 6.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von AXIOMA gelten für alle Schadensersatz- 24 Haftung
(1) CoKom leistet Schadenersatz oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistungaus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, VerzugPflichtverletzung und unerlaubter Handlung), Unmöglichkeit, jeg- liche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche des Kundennur im folgenden Umfang: ▪ wegen Schäden Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen; ▪ Die Haftung bei Vorsatz und der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Übernahme einer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie ist unbeschränkt; ▪ Bei grober Fahrlässigkeit haftet CoKom für einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den typischen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch AXIOMA oder wegen Fehlens einer BeschaffenheitVertragsschluss vorhersehbaren Schaden, für die AXIOMA eine Garantie übernommen hat, gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte jedoch unbeschränkt; ▪ die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von AXIOMA, seinen Orga- nen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie ▪ nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
6.2. AXIOMA und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögens- schäden nur bei Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, d.hdass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet CoKom in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf das Fünffache des jährlichen Entgelts nach diesem Vertrag pro Schadensfall.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von CoKom nach § 536a Abs. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt 1 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Datenverluste wird auf den Ersatz des typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei gebotener und bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren SchadensGefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
6.3. (4) Im Übrigen ist die Haftung von AXIOMA für leichte oder einfache Fahrlässigkeit CoKom ausgeschlossen.
6.4(5) CoKom bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Die verschuldensunabhängige Haftung von AXIOMA im Bereich mietrechtlicher CoKom leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit (vgl. §§ 5 und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen8) der Vertragssoftware und der Konnektorsoftware und dafür, dass dem Übergang der vereinbarten Nutzungsbefugnisse an den Arzt und der vertragsgemäßen Nutzung (vgl. Abschnitt 4) keine Rechte Dritter entgegenstehen.
6.5. Für von AXIOMA nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt AXIOMA keine Haftung.
6.6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu.
6.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von AXIOMA, kann AXIOMA vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.
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Samples: Servicebedingungen
Haftung und Gewährleistung. 6.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von AXIOMA gelten für alle Schadensersatz- 22 Haftung
(1) CoKom leistet Schadenersatz oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistungaus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, VerzugPflichtverletzung und unerlaubter Handlung), Unmöglichkeit, jeg- liche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche des Kundennur im folgenden Umfang: ▪ wegen Schäden Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen; ▪ Die Haftung bei Vorsatz und der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Übernahme einer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie ist unbeschränkt; ▪ Bei grober Fahrlässigkeit haftet CoKom für einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den typischen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch AXIOMA oder wegen Fehlens einer BeschaffenheitVertragsschluss vorhersehbaren Schaden, für die AXIOMA eine Garantie übernommen hat, gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte jedoch unbeschränkt; ▪ die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von AXIOMA, seinen Orga- nen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie ▪ nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
6.2. AXIOMA und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögens- schäden nur bei Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, d.hdass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet CoKom in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf das Fünffache des jährlichen Entgelts nach diesem Vertrag pro Schadensfall.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von CoKom nach § 536a Abs. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt 1 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Datenverluste wird auf den Ersatz des typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei gebotener und bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren SchadensGefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
6.3. (4) Im Übrigen ist die Haftung von AXIOMA für leichte oder einfache Fahrlässigkeit CoKom ausgeschlossen.
6.4(5) CoKom bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Die verschuldensunabhängige Haftung von AXIOMA im Bereich mietrechtlicher CoKom leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit (vgl. §§ 5 und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen8) der Vertragssoftware und dafür, dass dem Übergang der vereinbarten Nutzungsbefugnisse an den Arzt und der vertragsgemäßen Nutzung (vgl. Abschnitt 4) keine Rechte Dritter entgegenstehen.
6.5. Für von AXIOMA nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt AXIOMA keine Haftung.
6.6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu.
6.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von AXIOMA, kann AXIOMA vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.
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Samples: Service Agreement
Haftung und Gewährleistung. 6.110.1 Die Gewährleistung und Haftung bestimmt sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 434 ff BGB, soweit nachfolgende Regelungen nicht etwas anderes bestimmen.
10.2 Beanstandungen, die den Lieferumfang, Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen betreffen, sind, soweit dies durch zumut- bare Untersuchungen feststellbar ist, unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die nachfolgenden Regelungen Erkennbar beschädigte Verpackungen sind unmittelbar bei Zugang beim Zustelldienst zu Haftung beanstanden.
10.3 Bonex haftet für Vorsatz und Gewährleistung von AXIOMA gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Bonex nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jeg- liche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.Kardinalpflicht) außer für Ansprüche des Kunden: ▪ wegen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ▪ bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch AXIOMA oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, . Der Haftungsausschluß gilt nicht für die AXIOMA eine Garantie übernommen hat, ▪ die auf einem vorsätzlichen garantierte Beschaffenheit oder grob fahrlässigen Verhalten Haltbarkeit von AXIOMA, seinen Orga- nen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie ▪ nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen RegelungSachen.
6.2. AXIOMA und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögens- schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht10.4 In Fällen, d.h. einer Pflichtdie nicht Schäden im Sinne von 10.3 Satz 2 betreffen, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren Schadens.
6.3. Im Übrigen ist die Haftung von AXIOMA für leichte oder einfache bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossender Summe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
6.4. 10.5 Die verschuldensunabhängige Haftung vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern von AXIOMA im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossenBonex.
6.510.6 Bonex gibt keine Garantien für Produkte oder Dienstleistungen ab, es sei denn eine Angabe ist ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet oder Bonex übernimmt für eine Eigenschaft oder die Haltbarkeit die ausdrückliche Haftung. Für von AXIOMA nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt AXIOMA Produktbeschreibungen stellen keine HaftungGarantien dar.
6.6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu10.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so hat er Bonex den entstandenen Schaden zu ersetzen.
6.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von AXIOMA, kann AXIOMA vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen10.8 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Haftung und Gewährleistung. 6.1(1) Die Agentur ist verpflichtet die ihr erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen ihres Kunden zu wahren. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von AXIOMA gelten Sie haftet für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder Schäden nur im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages Falle, dass ihr Vorsatz oder gro- be Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jeg- liche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche des Kunden: ▪ wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ▪ bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch AXIOMA oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die AXIOMA eine Garantie übernommen hat, ▪ die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von AXIOMA, seinen Orga- nen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie ▪ nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei zwar im Rahmen der gesetzlichen RegelungVorschriften.
6.2. AXIOMA (2) Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass die Agentur die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögens- schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren SchadensInformationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
6.3(3) Die Agentur ist verpflichtet nachträglich bekannt gewordene Mängel an ihrer Werkleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern sie von der Agentur zu verantworten sind; Gewährleistungs- und Schaden- ersatzansprüche können nur innerhalb von 3 Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Mangel bzw. Schaden Kenntnis erlangt haben, eingeschränkt auf die von der Agentur abgedeckten Aufgabenbereiche, gerichtlich geltend gemacht werden.
(4) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung et- waiger Mängel Anspruch auf Minderung, oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auf- traggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Im Übrigen Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung.
(5) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Agentur zum Be- weis seiner Unschuld am Mangel, ist die Haftung von AXIOMA für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.4(6) Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen, kann je- doch die hundertprozentige Gesetzeskonformität ihrer Werke nicht gewährleisten. Die verschuldensunabhängige Haftung Der Kunde wird hiermit dazu angehalten, die finalen Werke von AXIOMA im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlosseneinem Rechtsexperten auf Rechts-Konformität prüfen zu lassen.
6.5(7) Die Gewährleistungsfrist für Websites & CMS-Systeme beträgt sechs Monate. Für Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber erkennbare Mängel binnen 14 Tagen ab der (Teil-) Lieferung, sonstige später aufgetretene Mängel unverzüglich aber innerhalb von AXIOMA nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt AXIOMA keine Haftungsechs Monaten ab Lieferung schriftlich angezeigt hat. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen.
6.6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu.
6.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von AXIOMA, kann AXIOMA vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen