Haftung und Gewährleistung. 12.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm be- kannt ist, dass die Erbringung der vertragsge- genständlichen Leistungen von der Verfügbarkeit des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen abhängig ist, die nicht in der Verfügungsge- walt von call us stehen. call us schuldet nach diesem Vertrag nicht die Zurverfügungstellung des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit wird auf den Punkt 11. (Verfügbarkeit der Services) und den Anhang 1 – Produktbeschreibung verwiesen. 12.2. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit der Signalver- sorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbe- sondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der durch Satelliten übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernom- men. 12.3. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit des GSM- Mobilfunknetzes des jeweiligen Netzbetreibers. Deshalb haftet call us insbesondere nicht dafür, dass Positionsdaten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an den Server der Einsatzzentrale ausgeliefert wer- den können. 12.4. call us haftet nicht dafür, dass das GSM- Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung zukünftig die im Leistungspaket enthaltenen Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, den weder call us noch der Kunde zu vertreten haben und der call us und den Kunden von sei- ner Leistungspflicht befreit. 12.5. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten hinsicht- lich Haftung und Gewährleistung die einschlägi- gen gesetzlichen Bestimmungen, mit der Maß- gabe, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit betraglich mit EUR 1.000,00 (inkl. USt) pro Schadensfall beschränkt ist, wobei diese Be- schränkung nicht gilt für Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung übergebenen Sa- chen und bei Schäden, die dem Produkthaf- tungsgesetz unterliegen. 12.6. Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist – bis auf den Fall von Vorsatz, in dem uneingeschränkt gehaftet wird - in jedem Fall die Haftung für mit- telbare Schäden, Folgeschäden und entgange- nen Gewinn ausgeschlossen. Weiters ist in die- sem Fall die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wobei diese Beschränkung nicht für Personenschäden gilt. 12.7. Hinsichtlich der Gewährleistung wird bei Kunden, welche Unternehmer sind, vereinbart, dass sich call us von Gewährleistungsansprüchen des Kunden dadurch befreien kann, dass call us die ihr gegen ihre Vertragspartner allenfalls zu- stehenden Gewährleistungsansprüche dem Kun- den abtritt. Sofern call us selbst bei Leistungen von Subunternehmern aus welchen Gründen auch immer keine Gewährleistung geltend ma- chen kann, entfällt gegenüber Unternehmern ei- ne solche. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 6 Monate. 12.8. Der Kunde erklärt des Weiteren, dass er über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist und mit dem Einbau eines SafeLiner nicht in Rechte Dritter am Kraftfahrzeug eingegriffen wird. Bei ei- ner Verletzung dieser Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde, call us für die schuldhaft verur- sachten Schäden schad- und klaglos zu halten.
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Haftung und Gewährleistung. 12.16.1. Die Bereitstellung der Webapplikationen und onlinebasierten Services über eva erfolgt im Istzustand und der Umfang und die Verfügbarkeit wird von voestalpine nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Beibehaltung bestimmter Funktionalitäten, insbesondere in Hinblick auf Verfügbarkeit oder spezifischer Ausgestaltung der Webapplikationen und voestalpine leistet insofern auch keinerlei Gewähr.
6.2. voestalpine leistet keine Gewähr dafür, dass die Inhalte, einschließlich der Benutzerinhalte, inhaltlich richtig, aktualisiert und geeignet sind, einen vom Kunden oder einem Dritten bestimmten Zweck zu erfüllen. Unvorhersehbare Ereignisse, wie etwa höhere Gewalt, Ausfall von Übertragungsmitteln oder sonstigen Störungen, die nicht von voestalpine zu vertreten sind, entbinden voestalpine von ihrer Leistung. In diesem Zusammenhang ist jegliche Gewährleistung und Haftung durch voestalpine ausgeschlossen.
6.3. Im Rahmen der Webapplikationen werden Informationen und Inhalte bereitgestellt, die nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt aus internen Quellen zusammengestellt wurden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derart zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte ausschließlich der Information und der Geschäftsanbahnung dienen, jedoch nicht die Konsultation eines Sachverständigen oder die Nutzung von Originalquellen wie z.B. geltende Normen, Zulassungen, Datenblätter etc. ersetzen können. Dort bereitgestellte Inhalte der Webapplikationen sind somit nicht als Rat oder Empfehlung zu verstehen und voestalpine übernimmt daher keinerlei Haftung für getätigte Käufe und der daraus resultierenden Verwendungen des Produktes durch den Kunden auf Grundlage der bereitgestellten Informationen jeglicher Art.
6.4. Der Kunde trägt insofern auch die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der in etwaigen Berechnungsprogrammen eingegebenen Daten. Der Kunde ist sich bewusst, dass errechnete Werte von den in der Praxis auftretenden, realen Werten und den individuell vertraglich zugesicherten Werten abweichen können. voestalpine übernimmt somit keinerlei Gewähr für die Richtigkeit etwaiger Berechnungsergebnisse und haftet weder für direkte, indirekte Schäden noch für Folgeschäden oder jegliche andere Schäden beim Kunden oder Dritter in infolge der Verwendung von Berechnungsprogrammen.
6.5. Der Kunde erklärt, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass Dokumente, die voestalpine dem Kunden zum Downloaden über die Webapplikationen zur Verfügung stellt, nicht das Original des Dokuments ersetzen. voestalpine übernimmt keine Gewähr und Haftung dafür, dass abrufbare Dokumente allenfalls anwendbaren lokalen Formvorschriften entsprechen und von Dritten, wie auch staatlichen Stellen anerkannt werden. Der Kunde erklärt ausdrücklichsich –soweit gesetzlich zulässig –mit der elektronischen Abwicklung einverstanden und verzichtet insoweit auf die Schriftform.
6.6. Ein Rücktritt vom Vertrag oder die Zurückbehaltung eines Entgeltes können wegen Nichtempfang oder Nichtentsprechen eines Dokuments oder einer Mitteilung nicht geltend gemacht werden.
6.7. Soweit gesetzlich zulässig, dass ihm be- kannt istwird eine Haftung von voestalpine ausgeschlossen. voestalpine übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes und für das richtige Einlangen von verschickten Erklärungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erbringung der vertragsge- genständlichen Leistungen Zeiten zwischen Absendung und Zugang von der Verfügbarkeit des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen SatellitenErklärungen verschieden sind und keine Gewähr für die Einhaltung von Übertragungszeiten und die Übermittlung von Daten gewährt werden kann. Mängel aufgrund geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter oder defekter Hard- oder Software beim Kunden sind ausschließlich von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen abhängig ist, die nicht in der Verfügungsge- walt von call us stehen. call us schuldet nach diesem Vertrag nicht die Zurverfügungstellung des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit wird auf den Punkt 11. (Verfügbarkeit der Services) und den Anhang 1 – Produktbeschreibung verwiesenzu vertreten.
12.26.8. call us haftet deshalb nicht für die regionaleSchadenersatzansprüche wegen technischer Probleme am Bestellsystem, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit wegen einer fehlerhaften Datenübermittlung, wegen unbefugter Benutzung der Signalver- sorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbe- sondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der durch Satelliten übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernom- men.
12.3. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit des GSM- Mobilfunknetzes des jeweiligen Netzbetreibers. Deshalb haftet call us insbesondere nicht dafür, dass Positionsdaten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an den Server der Einsatzzentrale ausgeliefert wer- den können.
12.4. call us haftet nicht dafür, dass das GSM- Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung zukünftig die im Leistungspaket enthaltenen Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste Webapplikationen oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, den weder call us noch der Kunde zu vertreten haben und der call us und den Kunden von sei- ner Leistungspflicht befreit.
12.5. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten hinsicht- lich Haftung und Gewährleistung die einschlägi- gen gesetzlichen Bestimmungen, mit der Maß- gabe, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit betraglich mit EUR 1.000,00 (inkl. USt) pro Schadensfall beschränkt ist, wobei diese Be- schränkung nicht gilt für Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung übergebenen Sa- chen und bei wegen Schäden, die dem Produkthaf- tungsgesetz unterliegenaus unsachgemäßer Bedienung resultieren, sind ausgeschlossen.
12.66.9. Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist – bis auf den Fall Eine Haftung von Vorsatz, in dem uneingeschränkt gehaftet wird - in jedem Fall die Haftung voestalpine für mit- telbare mittelbare oder immaterielle Schäden, für Folgeschäden und entgange- nen Gewinn Vermögensschäden, wie etwa entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Schäden durch Betriebsunterbrechungen, erhöhten Personalaufwand, Produktionsausfall, Schäden durch Verlust von Daten, Schäden durch Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Weiters ist in die- sem Fall die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wobei diese Beschränkung nicht für Personenschäden gilt.
12.76.10. Hinsichtlich der Gewährleistung wird Allfällige Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens. voestalpine haftet im Übrigen nur bei Kunden, welche Unternehmer sind, vereinbart, dass sich call us von Gewährleistungsansprüchen des Kunden dadurch befreien kann, dass call us die ihr gegen ihre Vertragspartner allenfalls zu- stehenden Gewährleistungsansprüche dem Kun- den abtritt. Sofern call us selbst grober Fahrlässigkeit oder bei Leistungen von Subunternehmern aus welchen Gründen auch immer keine Gewährleistung geltend ma- chen kann, entfällt gegenüber Unternehmern ei- ne solche. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 6 MonateVorsatz.
12.8. Der Kunde erklärt des Weiteren, dass er über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist und mit dem Einbau eines SafeLiner nicht in Rechte Dritter am Kraftfahrzeug eingegriffen wird. Bei ei- ner Verletzung dieser Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde, call us für die schuldhaft verur- sachten Schäden schad- und klaglos zu halten.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. 12.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm be- kannt ist, dass die Erbringung der vertragsge- genständlichen Leistungen von der Verfügbarkeit des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen abhängig ist, die nicht in der Verfügungsge- walt von call us stehen. call us schuldet nach diesem Vertrag nicht die Zurverfügungstellung des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit wird auf den Punkt 11. (Verfügbarkeit der Services) und den Anhang 1 – Produktbeschreibung verwiesen.
12.2. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit der Signalver- sorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbe- sondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der durch Satelliten übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernom- men.
12.3. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit des GSM- Mobilfunknetzes des jeweiligen Netzbetreibers. Deshalb haftet call us insbesondere nicht dafür, dass Positionsdaten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an den Server der Einsatzzentrale ausgeliefert wer- den können.festgelegten
12.4. call us haftet nicht dafür, dass das GSM- Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung zukünftig die im Leistungspaket enthaltenen Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, den weder call us noch der Kunde zu vertreten haben und der call us und den Kunden von sei- ner Leistungspflicht befreit.
12.5. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten hinsicht- lich Haftung und Gewährleistung die einschlägi- gen gesetzlichen Bestimmungen, mit der Maß- gabe, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit betraglich mit EUR 1.000,00 (inkl. USt) pro Schadensfall beschränkt ist, wobei diese Be- schränkung nicht gilt für Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung übergebenen Sa- chen und bei Schäden, die dem Produkthaf- tungsgesetz unterliegen.
12.6. Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist – bis auf den Fall von Vorsatz, in dem uneingeschränkt gehaftet wird - in jedem Fall die Haftung für mit- telbare Schäden, Folgeschäden und entgange- nen Gewinn ausgeschlossen. Weiters ist in die- sem Fall die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wobei diese Beschränkung nicht für Personenschäden gilt.
12.7. Hinsichtlich der Gewährleistung wird bei Kunden, welche Unternehmer sind, vereinbart, dass sich call us von Gewährleistungsansprüchen des Kunden dadurch befreien kann, dass call us die ihr gegen ihre Vertragspartner allenfalls zu- stehenden Gewährleistungsansprüche dem Kun- den abtritt. Sofern call us selbst bei Leistungen von Subunternehmern aus welchen Gründen auch immer keine Gewährleistung geltend ma- chen kann, entfällt gegenüber Unternehmern ei- ne solche. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 6 Monate.
12.8. Der Kunde erklärt des Weiteren, dass er über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist und mit dem Einbau eines SafeLiner nicht in Rechte Dritter am Kraftfahrzeug eingegriffen wird. Bei ei- ner Verletzung dieser Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde, call us für die schuldhaft verur- sachten Schäden schad- und klaglos zu halten.
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Haftung und Gewährleistung. 12.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm be- kannt bekannt ist, dass die Erbringung der vertragsge- genständlichen vertragsgegenständli- chen Leistungen von der Verfügbarkeit des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen erforderli- chen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten Telekommunikationsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen Datenübertragungseinrichtungen abhängig ist, die nicht in der Verfügungsge- walt Verfügungsgewalt von call us stehen. call us schuldet nach diesem Vertrag nicht die Zurverfügungstellung des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten Telekommunikationsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- genDatenüber- tragungseinrichtungen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit Verfüg- barkeit wird auf den Punkt 11. (Verfügbarkeit der Services) und den Anhang 1 – Produktbeschreibung Produktbeschrei- bung verwiesen.
12.2. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit der Signalver- sorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbe- sondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der durch Satelliten übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernom- men.
12.3. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit des GSM- Mobilfunknetzes des jeweiligen Netzbetreibers. Deshalb haftet call us insbesondere nicht dafür, dass Positionsdaten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden könnenkön- nen, sowie an das Netz übergebene Daten an den Server der Einsatzzentrale ausgeliefert wer- den werden können.
12.4. call us haftet nicht dafür, dass das GSM- Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung zukünftig zu- künftig die im Leistungspaket enthaltenen Funktionen Funkti- onen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren de- ren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, den weder we- der call us noch der Kunde zu vertreten haben und der call us und den Kunden von sei- ner Leistungspflicht seiner Leistungs- pflicht befreit.
12.5. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes Kon- sumentenschutzgesetzes ist, gelten hinsicht- lich hinsichtlich Haftung und Gewährleistung die einschlägi- gen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, mit der Maß- gabeMaßgabe, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit betraglich betrag- lich mit EUR 1.000,00 (inkl. USt) pro Schadensfall beschränkt ist, wobei diese Be- schränkung Beschränkung nicht gilt für Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung Bear- beitung übergebenen Sa- chen Sachen und bei Schäden, die dem Produkthaf- tungsgesetz Produkthaftungsgesetz unterliegen.
12.6. Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist – bis auf den Fall von Vorsatz, in dem uneingeschränkt gehaftet wird - in jedem Fall die Haftung für mit- telbare mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgange- nen Gewinn entgangenen Ge- winn ausgeschlossen. Weiters ist in die- sem diesem Fall die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wobei diese Beschränkung nicht für Personenschäden gilt.Fahrlässigkeit
12.7. Hinsichtlich der Gewährleistung wird bei Kunden, welche Unternehmer sind, vereinbart, dass sich call us von Gewährleistungsansprüchen des Kunden Kun- den dadurch befreien kann, dass call us die ihr gegen ge- gen ihre Vertragspartner allenfalls zu- stehenden zustehenden Gewährleistungsansprüche dem Kun- den Kunden abtritt. Sofern call us selbst bei Leistungen von Subunternehmern Subunter- nehmern aus welchen Gründen auch immer keine Gewährleistung geltend ma- chen machen kann, entfällt gegenüber ge- genüber Unternehmern ei- ne eine solche. Die Gewährleistungsfrist Gewähr- leistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 6 Monate.
12.8. Der Kunde erklärt des Weiteren, dass er über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist und mit dem Einbau eines SafeLiner nicht in Rechte Dritter Drit- ter am Kraftfahrzeug eingegriffen wird. Bei ei- ner einer Verletzung dieser Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde, call us für die schuldhaft verur- sachten verursachten Schäden schad- und klaglos zu halten.
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