Common use of Haftung und Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung und Gewährleistung. 7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder sei- ner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers inso- weit entfällt. 7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtli-

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign

Haftung und Gewährleistung. 7.1 Der Designer 9.1 Soweit eine Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangel- beseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. Sie ist zu zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Sie ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangel- beseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten zutragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, da diese an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. 9.2 Erfolgt die Nacherfüllung trotz Fristsetzung nicht binnen angemessener Frist oder schlägt sie auch im zweiten Versuch fehl, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 9.3.1 Die Verkäuferin haftet nur für Schädennach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Käufer Schaden- ersatzansprüche geltend macht, die er selbst auf Vorsatz oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich grober Fahrlässigkeit, auch etwaiger Vertreter oder grob fahrlässig herbeiführenErfüllungsgehilfen, beruhen. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer VertragspflichtBei nicht vorsätzlicher Vertragsverletzung ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. 9.3.2 Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht)Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, sowie Schäden aus der typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. 9.3.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkt- haftungsgesetz bleibt unberührt. 9.3.4 Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, für die der Designer sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt vorbehaltlich Ziffer 9.3.2 und Ziffer 9.3.3 auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Ansprüche des Auftraggebersnicht vorsätzlichem Verhalten von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers nicht gesetzliche Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder sei- ner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder leitende Angestellte der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen VerjährungsfristenVerkäuferin sind. 7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers inso- weit entfällt. 7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtli-

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 7.1 8.1. Der Designer Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher we- sentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 8.2. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen Er- füllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen ausgenom- men sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers Auftragnehmers oder sei- ner seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung fahrlässigen Pflichtver- letzung des Designers Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche Schadensersatz- ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.3 8.3. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen Entwürfen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.4 8.4. Mit der Abnahme des Werkes und mit und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers inso- weit Auftragnehmers insoweit entfällt. 7.5 8.5. Der Designer Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- ge- schmacksmuster- oder markenrechtli-markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen De- signarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Marken- recherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. 8.6. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für die sach- liche Richtigkeit und die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 7.1 7.1. Verivox gewährt dem Partner das Recht zur Veröffentlichung der gelieferten Inhalte. Sämtliche Rechte an den gelieferten Inhalten verbleiben bei Verivox. 7.2. Verivox bemüht sich um Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, übernimmt aber keine rechtliche Garantie für deren Richtigkeit. Verivox wird bekannt gewordene Irrtümer unverzüglich korrigieren. 7.3. Verivox weist den Partner darauf hin, dass an den gelieferten Inhalten Rechte Dritter bestehen können, beispielsweise Markenrechte hinsichtlich der Bezeichnung der Anbieter und der Tarife. Der Designer jeweilige Serviceanbieter ist für die Inhalte der angebotenen Produkte selbst verantwortlich. Insbesondere stammen die in den Vergleichsrechnern dargestellten Tarife unmittelbar von den Serviceanbietern. 7.4. Schadensersatzansprüche gegen Verivox bzw. gegen das mit Verivox verbundene Unternehmen oder Mitarbeiter dieser, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist. 7.5. Verivox haftet nur für Schädenauf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur i. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ii. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, iii. wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, iv. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist eine Pflicht, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführendie Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf., v. aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder vi. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die aufgrund sonstiger zwingender Haftung. 7.6. Der Schadensersatz für die Erreichung des Vertragszwecks von Verletzung wesentlicher Bedeutung Vertragspflichten ist (Kardinalpflicht)jedoch auf den vertragstypischen, sowie Schäden aus vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Gesundheit oder der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftetÜbernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird. 7.2 Ansprüche 7.7. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle und –unterbrechungen, Folgeschäden, indirekte Schäden und/oder sonstige Vermögensschäden des AuftraggebersPartners ist ausgeschlossen, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers soweit nicht Vorsatz oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder sei- ner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf Gesundheit oder der Übernahme einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen VerjährungsfristenBeschaffenheitsgarantie gehaftet wird. 7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung 7.8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des AuftraggebersPartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers inso- weit entfällt. 7.5 Der Designer 7.9. Verivox haftet nicht für Schäden, die urheber-durch unsachgemäße Einbindung der Inhalte durch den Partner eintreten. 7.10. Es obliegt dem Partner einen Schaden unverzüglich nach Eintritt des Schadensereignisses in Textform bei Verivox anzuzeigen. Der Partner verpflichtet sich, geschmacksmuster- oder markenrechtli-bei der Geltendmachung eines Schadensersatzes Verivox alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung zur wirksamen Geltendmachung eines Schadensersatzes ist weiter, dass der Partner mögliche Ansprüche Dritter weder ausdrücklich noch konkludent anerkennt, Auseinandersetzungen mit Dritten nur in Absprache mit Verivox führt und bei einer Entfernung von streitgegenständlichen Informationen von der Website den Dritten ausdrücklich darauf hinweist, dass damit eine Anerkennung der Ansprüche nicht verbunden ist. 7.11. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für Ansprüche des Partners gegenüber den mit Verivox verbundenen Unternehmen entsprechend. 7.12. Zwischen Verivox und dem Partner entstehen durch diese Vereinbarung weder ein Gesellschafts- noch ein Handelsvertreterverhältnis. 7.13. Der Partner ist allein verantwortlich, die für die Einbindung der Inhalte und Darstellung dieser etwaig erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

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Samples: Partnerprogramm

Haftung und Gewährleistung. 7.1 Der Designer Die ClickOn GmbH haftet nur im folgend beschriebenen Umfang: 1. Die ClickOn GmbH haftet für Personenschäden und für Sachschäden, für die die ClickOn GmbH gesetzlich haftbar ist. 2. Die ClickOn GmbH haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu einer Summe von maximal dem Betrag für den betroffenen Auftrag. Im Falle von wiederkehrender Berechnung ergibt sich der Betrag aus der Summe aller innerhalb eines Jahres verrechneten Beträge. 7.2 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus Subunternehmer der Verletzung des Lebens, des Körpers ClickOn GmbH einzeln oder gemeinsam mit der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder sei- ner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen VerjährungsfristenClickOn GmbH als Gesamtschuldner haften. 7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt Unter keinen Umständen haftet die ClickOn GmbH resp. ihre Subunternehmer für Xxxxxxx, die sie nicht verschuldet haben. Sie haften auch nicht für entgangene Gewinne (selbst wenn diese die unmittelbare Folge des schadenverursachenden Ereignisses sind); mittelbare oder Folgeschäden (selbst wenn diese Schäden oder Verluste vorhersehbar waren oder die ClickOn GmbH auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebersdas mögliche Eintreten hingewiesen wurde); entgangene Geschäfte, Umsätze, verlorener Goodwill oder Skontobeträge, falsche Zahlungen oder nicht realisierte Einsparungen. 7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe Die ClickOn GmbH übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen gegenüber Dritten, die von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers inso- weit entfälltden Dienstleistungen profitieren oder diese nutzen oder sich Zugriff auf diese Leistungen verschaffen. 7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtli-Es besteht keine Gewährleistung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)