Common use of Haftung von Vodafone Clause in Contracts

Haftung von Vodafone. 15.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenzesteht. Die Haftungsbegrenzung nachden Sätzen 1 bis 3 gilt nichtfür Ansprücheauf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

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Haftung von Vodafone. 15.1 5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur HöchstgrenzestehtHöchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nachden nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nichtfür Ansprücheauf nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

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Haftung von Vodafone. 15.1 13.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur HöchstgrenzestehtHöchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nachden nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nichtfür Ansprücheauf nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

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Haftung von Vodafone. 15.1 7.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten Telekommunikati- onsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € 12.500 Euro je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch Schadenersatzpflichtdurch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren mehre- ren Endnutzern und beruht dies nicht auf beruhtdies nichtauf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht Schaden- ersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenEntschä- digungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses Ereig- nisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche Schadenersatz- ansprüche zur HöchstgrenzestehtHöchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nachden nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nichtfür Ansprücheauf nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

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Samples: www.vodafone.de

Haftung von Vodafone. 15.1 5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten Telekommunikationsdiens- ten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden Vermögens- schäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht Schadener- satzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur HöchstgrenzestehtHöchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nachden nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nichtfür Ansprücheauf nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

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Haftung von Vodafone. 15.1 5.1. Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur HöchstgrenzestehtHöchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nachden nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nichtfür Ansprücheauf nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

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Samples: www.vodafone.de

Haftung von Vodafone. 15.1 5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten Telekommunikations- diensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden Vermö- gensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht Schaden- ersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren mehre- ren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur HöchstgrenzestehtHöchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nachden nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nichtfür Ansprücheauf nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

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Haftung von Vodafone. 15.1 5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch Schadenersatzpflichtdurch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur HöchstgrenzestehtHöchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nachden nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nichtfür Ansprücheauf nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

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