Haftung von Vodafone. 5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikations- diensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermö- gensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schaden- ersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehre- ren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. 5.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sachschäden und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 5.1 fallen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500 €. 5.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwort- lichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsformular Für Mobilfunktarife
Haftung von Vodafone. 5.1 7.1 Auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Vodafone nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vodafone, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.2 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikations- diensten für Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermö- gensschäden gegenüber einem Endnutzer ist bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darüber hinaus begrenzt auf höchstens 00.000 € den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens, bei Vermögensschäden gilt ein Schaden bis zu einer Höhe von maximal Euro 25.000 je Endnutzer Schadensfall als typisch und Schadensereignis begrenztvorhersehbar. Entsteht die Schaden- ersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder Für Schäden außerhalb des Anwendungsbereichs des Satzes 1 gilt ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern bis zu einer Höhe von maximal 25% des jährlichen Netto-Vertragswerts je Schadensfall als typisch und beruht dies nicht auf Vorsatz, so vorhersehbar. Darüber hinaus ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Haftung von Vodafone nach Satz 1 und 2 für sämtliche in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehre- ren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
5.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sachschäden und für einem Vertragsjahr entstehende Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 5.1 fallenvor- sätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Iauf 50% des jährlichen Netto-Vertragswerts beschränkt.
7.3 Eine wesentliche Vertragspflicht im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung solcher PflichtenSinne der Ziffer 7.2 ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt überhaupt erst ermöglicht ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen ver- trauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500 €.
5.3 7.4 Für den Verlust von Daten haftet Vodafone bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 7.2 nur, soweit der Kunde seine Daten in im Hinblick auf die jeweilige Anwendung angemessenen Intervallen in geeig- neter Form gesichert hat, damit sie mit vertretba- rem Aufwand wiederhergestellt werden können.
7.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund auf- grund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwort- lichkeit Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehenvor- sehen.
Appears in 1 contract
Samples: Telecommunications
Haftung von Vodafone. 5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikations- diensten Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermö- gensschäden Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schaden- ersatzpflicht durch Schadenersatzpflichtdurch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehre- ren mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
5.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sachschäden und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 5.1 fallen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung solcher PflichtenPflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500 €.
5.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwort- lichkeit Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung von Vodafone. 5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikations- diensten Telekommunikationsdiens- ten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermö- gensschäden Vermögens- schäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schaden- ersatzpflicht Schadener- satzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehre- ren mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
5.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sachschäden und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 5.1 fallen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung solcher PflichtenPflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500 €.
5.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwort- lichkeit Verant- wortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen
Haftung von Vodafone. 5.1 7.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikations- diensten Telekommunikati- onsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermö- gensschäden Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 00.000 € 12.500 Euro je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schaden- ersatzpflicht durch Schadenersatzpflichtdurch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren mehre- ren Endnutzern und beruht dies nicht auf beruhtdies nichtauf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht Schaden- ersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € Euro begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenEntschä- digungen, die mehre- ren mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses Ereig- nisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche Schadenersatz- ansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
5.2 7.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sachschäden und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 5.1 7.1 fallen, haftet haf- tet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichtensol- cher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durchfüh- rung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden Scha- den von höchstens 12.500 €.
5.3 7.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwort- lichkeit Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen