Handlungsfelder Musterklauseln

Handlungsfelder. Die Handlungsfelder werden im gegenseitigen Einvernehmen orientiert am Bedarf der Bildungsregion und den zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Ressourcen festgelegt bzw. weiterentwickelt. Die grundsätzlich denkbaren Handlungsfelder der gemeinsamen Verantwortung im Netzwerk der Bildungsregion „xy“ umfassen unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte die Fortführung und Weiterentwicklung der systematischen Vernetzung z.B. folgender Bereiche: • Unterstützung als Prozess zur Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen • Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Xxxxxxx • Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, insbesondere auch mit außerschulischen Partnern • Horizontale und vertikale Übergänge zwischen den Schulen (Durchlässigkeit) • Übergang von der Schule in den Beruf (Übergangsmanagement) • Weiterentwicklung und Ausbau von Ganztags- und Betreuungsangeboten (Ganztagsschulen, offene Betreuungsangebote etc.) • Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen und Institutionen der kulturellen Bildung • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Sportvereinen und Institutionen des Sports • Integration von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund • Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen (insbes. im Elementar- und Primarbereich) • Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Problemen (z.B. schulpsychologische Beratung, Schulsozialarbeit) • Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren als Maßnahme zur Gewährleistung eines regionalen, möglichst wohnortnahen Gesamtkonzepts sonderpädagogischer Förderung in der Region • Planung, Organisation und Einrichtung von Schulverbünden zur Verbesserung der Leitungs- und Verwaltungsstrukturen an kleinen Schulen • Unterstützung des internationalen Schüleraustausches z.B. im Rahmen von Städtepartnerschaften • Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit • Umwelterziehung • Verkehrserziehung • Gesundheitserziehung • Gewaltprävention • u.a.
Handlungsfelder. Die Handlungsfelder bei der Umsetzung des Gesundheitsmanagements sind vielfältig und erfordern auch unterschiedliche Herangehensweisen. Zu den Handlungsfeldern zählen neben der Sensibilisierung aller Beschäftigten für die Belange des Gesundheitsmanagements beispielsweise Gesundheitsförderung, Suchtvorbeugung und ggf. -behandlung, betriebliches Eingliederungsmanagement, Erste Hilfe, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz sowie der Dienstsport im Justizvollzug.
Handlungsfelder. Um die beschriebenen Ziele einer sozialökologischen Transformation im Rheinischen Revier zu erreichen, braucht es jedoch auch praktische Ansätze und Maß- nahmen, die über Strukturdiskussionen hinausgehen. Daher haben wir verschiedene Handlungsfelder iden- tifiziert, die als linke Antworten auf die Zukunftsfelder der ZRR zu verstehen sind. Die Schritte, die wir vor- schlagen, sind realpolitisch, das heißt umsetzbar, und zeigen gleichzeitig, wie ein grundlegender Wandel in der Region aussehen könnte. Alle Projekte würden da- von profitieren, wenn der Braunkohleabbau schnell eingestellt würde und die RWE-Flächen für alternative Nutzungen frei würden. Demokratische Energiewende: Ein ambitionierter Ausbau erneuerbarer Energien im Revier schützt nicht nur das Klima. Er könnte dort bis 2040 auch mehr als EINE LINKE TRANSFORMATIONSSTRATEGIE FÜR EIN SOZIALÖKOLOGISCHES REVIER 700 neue Arbeitsplätze schaffen (UBA 2019: 158). In Kombination mit neuen Energietechnologien wie Spei- chern, virtuellen Kraftwerken und Sektorenkopplung könnte damit mittelfristig eine stabile dezentrale Ener- gieversorgung in der Region möglich werden. Unsere Idee knüpft an das Vorhaben an, das Rheinische Re- vier zu einer Modellregion für die Versorgung mit er- neuerbarer Energie zu machen, aber sie geht auch dar- über hinaus: Das Revier sollte zu einer Modellregion für Energiedemokratie werden. Eine wichtige Rolle sollten dabei bereits bestehende öffentliche Energieversorger in der Region spielen wie die Stadtwerke in Aachen, Jülich, Düren und Brühl oder die NEW Niederrhein, die in Zukunft konsequent auf Ökostrom setzen und Bür- gerbeiräte einführen sollten. Kommunen könnten Stadtwerke neu gründen und sollten am besten auch eigene Netzbetreiber aufbau- en. Nach der Gründung einer eigenen Gesellschaft können die Netze, die noch zu großen Teilen in der Hand von Innogy (neuerdings EON) sind, zurückge- kauft werden.23 Ein regionales, kommunal kontrollier- tes Verbundunternehmen oder die Kooperation mit ei- nem grünen Netzbetreiber außerhalb der Region kann die nötige technische Expertise bereitstellen, die bei vielen Rekommunalisierungen ein rechtliches Hinder- nis ist. Öffentliche Energieversorger bieten viele Vortei- le: Sie können die Energiewende vor Ort vorantreiben – zum Beispiel auf den bisherigen Flächen von RWE. Sie können soziale Energietarife anbieten und Einnahmen für die Kommune generieren. Am besten werden die Stadtwerke so aufgebaut, dass die Bewohner*innen der Gemeinde sie dire...
Handlungsfelder. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Es weist Xxxxxxxxxxxxxx zu u.a. folgenden Handlungsfeldern auf und verzahnt die gewon- nenen Erkenntnisse: • Betriebliche Gesundheitsförderung • Arbeitsschutz • Betriebsmedizin • Gesundheits- und Dienstunfallfürsorge • Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Personalmanagement (z.B. Fehlzeitenmanagement, Betriebliches Eingliede- rungsmanagement, Personalauswahl und -entwicklung) • Organisationsgestaltung und -entwicklung und Change Management • Gesundes Führen • Selbstverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Mobbing, Sucht, Konflikte • Dienst- und Präventionssport • Arbeitsbelastung
Handlungsfelder. Definition der Handlungsfelder nach den betrieblichen Gegebenheiten
Handlungsfelder. Die Handlungsfelder für die strategische Gesamtführung für die Universitätsmedizin in Marburg und Gießen, die nur mit der Unterstützung des Landes und nur unter Einbe- ziehung des UKGM erfolgreich sein kann, sind die folgenden Bereiche: - Forschung - Lehre - Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - (fachärztliche) Weiterbildung - Krankenversorgung - Infrastruktur und Investitionsplanung seitens des UKGM und des Landes - Wissens- und Technologietransfer - Weiterentwicklung des Kooperationsvertrags Die Universitäten streben darüber hinaus auf dem Feld der Kosten- und Trennungs- rechnung eine enge Abstimmung untereinander und einheitliche Verfahrensweisen im Umgang mit dem UKGM an. Hierbei sollen insbesondere die vom Wissenschaftsrat ge- nannten Themen der Personalbemessung und der ausreichenden Bereitstellung von Zeiten für Forschung und Lehre neben der Krankenversorgung sowie ein geeignetes Controlling als auch die anteilige Kostenerstattung für gemeinsam genutzte Flächen angesprochen und weiterentwickelt werden. Der Wissenschaftsrat hat die Priorität standortbezogener klinischer Schwerpunkte zum Zweck der Stärkung von Forschung, Lehre und Weiterbildung sowie der Patientensi- cherheit unter angemessener Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit des UKGM be- sonders gewürdigt. Die genannten Handlungsfelder sind daher so aufeinander abzu- stimmen, dass auf die bestmögliche Weise Potentiale zur Stärkung bestehender For- schungsschwerpunkte aktiviert werden, von denen sich die Schwerpunktsetzungen in der Lehre, der Weiterbildung und der Krankenversorgung ableiten. Die Forschungsschwerpunkte der medizinischen Fachbereiche sind komplementär wei- terzuentwickeln. Diese Komplementarität in der Schwerpunktbildung muss sich in einer entsprechend abgestimmten gemeinsamen Berufungsplanung für die nächsten Jahre manifestieren. Auch Investitionsentscheidungen sind hierauf in einer gemeinsamen Planung abzustimmen. Die beiden medizinischen Fachbereiche sollen – eingebettet in ihre standortspezifi- schen lebenswissenschaftlichen Kontexte – zur Stärkung ihrer Kooperationen in der Spitzenforschung gezielt die Fördermöglichkeiten der von-Behring-Röntgen-Stiftung, deren erklärtes Ziel die Unterstützung der strukturierten Kooperation zwischen Marburg und Gießen ist, sowie die Forschungsfördermittel, die jährlich vom UKGM bereit gestellt werden, nutzen. Insoweit werden auch die Hinweise des Wissenschaftsrates zur For- schungsförderung durch UKGM, wonach nicht nur translationa...
Handlungsfelder. Ausgehend von der Umfeldanalyse, der Mission und der Vision wird die Kulturregion im Vereinbarungszeitraum mit folgenden Handlungsfeldern arbeiten: Handlungsfeld 1: Raum für Gemeinschaft Handlungsfeld 2: Gemeinsames Kulturerbe Darstellung A ist eine Präsentation der Handlungsfelder der Kulturregion für die kommenden vier Jahre, darunter fallen auch die übergeordneten Zielwerte für jedes Handlungsfeld. Die Kulturregion beschreibt die Handlungsfelder und die Zielwerte ausführlicher in Anlage 3. Darstellung A Handlungsfelder und Zielwerte Handlungsfeld Ziele des Handlungsfeldes Zielwerte
Handlungsfelder. 4 Allgemeine Regelungen (1) Die VRR AöR ist der Mobilitätsdienstleister im Gebiet der Zweck- verbände ZV VRR und NVN (Kooperationsraum A) (siehe anlie- gende Karte). Die VRR AöR sorgt für die Mobilität der Bürger im Kooperations- raum A durch eine integrierte Verkehrsgestaltung des ÖV sowie durch Vernetzung und Integration der Verkehrssysteme und der Verkehrsträger (Anstaltszweck). In diesem Rahmen fördert die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR das Ziel, für die Bevölkerung im Kooperationsraum A ein bedarfge- rechtes und an marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtetes ÖPNV- Leistungsangebot sicherzustellen, durch koordinierte Planung und Ausgestaltung des ÖPNV-Leistungsangebotes, durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife, durch eine koordinierte Fahrgastin- formation unter Berücksichtigung von Menschen mit Hör- und Seh- behinderung, durch einheitliche Qualitätsstandards sowie durch Verbesserung des Übergangs vom Individualverkehr auf den ÖPNV, durch Vereinfachung des Zugangs zum ÖPNV auf der Grundlage einer engen Vernetzung aller Verkehrsträger die Attrak- tivität des ÖPNV zu steigern. Vor diesem Hintergrund ergreift die VRR AöR politische Initiativen, wirkt meinungs- und imagebildend zugunsten eines marktgerechten und wirtschaftlichen ÖPNV, arbeitet mit den verkehrspolitisch Ver- antwortlichen im Kooperationsraum A und im Land NRW sowie im Bund zusammen und beteiligt sich an regionalen und landesweiten Planungsprozessen zur Verbesserung der Mobilität. (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die VRR AöR mit a) den Aufgabenträgern, b) den Verbundverkehrsunternehmen, c) den zur Vernetzung und Integration der Verkehrssysteme und Verkehrsträger zuständigen Unternehmen und Einrichtungen nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarungen, Kooperationsverträ- ge oder sonstiger Abkommen zusammen. Die VRR AöR darf sich an Unternehmen und Einrichtungen gemäß
Handlungsfelder. GLEICHER LOHN FÜR GLEICHWERTIGE ARBEIT DEN ARBEITSMARKT AKTIV UND BEDARFSGERECHT GESTALTEN
Handlungsfelder. WIRTSCHAFTSPOLITISCHE FUNKTION WIENS IN DER METROPOLREGION