Handlungsfelder Musterklauseln

Handlungsfelder. Die Handlungsfelder werden im gegenseitigen Einvernehmen orientiert am Bedarf der Bildungsregion und den zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Ressourcen festgelegt bzw. weiterentwickelt. Die grundsätzlich denkbaren Handlungsfelder der gemeinsamen Verantwortung im Netzwerk der Bildungsregion „xxy“ umfassen unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte die Fortführung und Weiterentwicklung der systematischen Vernetzung z.B. folgender Bereiche: • Unterstützung als Prozess zur Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen • Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Xxxxxxx • Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, insbesondere auch mit außerschulischen Partnern • Horizontale und vertikale Übergänge zwischen den Schulen (Durchlässigkeit) • Übergang von der Schule in den Beruf (Übergangsmanagement) • Weiterentwicklung und Ausbau von Ganztags- und Betreuungsangeboten (Ganztagsschulen, offene Betreuungsangebote etc.) • Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen und Institutionen der kulturellen Bildung • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Sportvereinen und Institutionen des Sports • Integration von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund • Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen (insbes. im Elementar- und Primarbereich) • Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Problemen (z.B. schulpsychologische Beratung, Schulsozialarbeit) • Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren als Maßnahme zur Gewährleistung eines regionalen, möglichst wohnortnahen Gesamtkonzepts sonderpädagogischer Förderung in der Region • Planung, Organisation und Einrichtung von Schulverbünden zur Verbesserung der Leitungs- und Verwaltungsstrukturen an kleinen Schulen • Unterstützung des internationalen Schüleraustausches z.B. im Rahmen von Städtepartnerschaften • Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit • Umwelterziehung • Verkehrserziehung • Gesundheitserziehung • Gewaltprävention • u.a.
Handlungsfelder. Die Handlungsfelder bei der Umsetzung des Gesundheitsmanagements sind vielfältig und erfordern auch unterschiedliche Herangehensweisen. Zu den Handlungsfeldern zählen neben der Sensibilisierung aller Beschäftigten für die Belange des Gesundheitsmanagements beispielsweise Gesundheitsförderung, Suchtvorbeugung und ggf. -behandlung, betriebliches Eingliederungsmanagement, Erste Hilfe, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz sowie der Dienstsport im Justizvollzug. Für einen Teil dieser Handlungsfelder bestehen bereits – zum Teil gesetzliche – Vorgaben oder Regelungen. Für andere Handlungsfelder wird der Lenkungskreis Empfehlungen erarbeiten. Das Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung wird im Rahmen der Dienstrechtsreform ab 2011 mit (derzeit) jährlich 6 Mio. € ausgestattet. Auf den Justizhaushalt entfallen hiervon rund 000.000 €. In den kommenden Haushaltsjahren ist voraussichtlich mit Mitteln in derselben Größenordnung zu rechnen. Aus den zur Verfügung stehenden Geldern wird haushaltsjährlich eine Steuerungsreserve gebildet, die für zentrale Maßnahmen des Justizministeriums, insbesondere für Schulungen, sowie für etwaige Pilotprojekte des Justizministeriums vorzusehen ist. Der nach Abzug der Steuerungsreserve verbleibende Betrag wird an den nachgeordneten Bereich weitergegeben, damit zur Umsetzung des Gesundheitsmanagements in den Gerichten und Behörden Kreativität entfaltet und konkrete an den jeweiligen Bedürfnissen ausgerichtete Projekte ins Leben gerufen werden können. Die Verteilung der Mittel auf die Obergerichte, die Generalstaatsanwaltschaften und den Justizvollzug erfolgte für das Jahr 2011 nach Köpfen. Von diesem Verteilungsprinzip kann künftig auf Vorschlag des Lenkungskreises abgewichen werden. Bei allen Maßnahmen des Gesundheitsmanagements sind die Grundsätze der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Es ist das gemeinsame Anliegen aller Beteiligten, dass die vorhandenen Mittel möglichst effektiv eingesetzt werden, um nachhaltig positive Effekte auf die Gesundheit der Beschäftigten zu erzielen. Diese Dienstvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Beschäftigten werden über den jeweiligen Stand der Dienstvereinbarung durch das Intranet informiert. Stuttgart, den 1. / 7. April 2011 gez. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx gez. Xxxxx Xxxxxxx xxx. Xxxxxx Xxxxxxxx gez. Xxxxxx Xxxxx
Handlungsfelder. Krankenkassen fördern Maßnahmen entsprechend den nachstehend definierten Handlungsfeldern und Kriterien unter Beachtung der in Kapitel 6.1 beschriebenen Anforderungen. Die GKV setzt im Interesse hoher Wirksamkeit auf eine Kombination verhaltenspräventiver sowie struktureller und Organisations-/ Personalentwick- lungsmaßnahmen nach dem salutogenen Ansatz.
Handlungsfelder. Handlungsfelder bei der Umsetzung des Leitbildes sind • Effiziente Ressourcennutzung • Nachhaltiges Planen und Bauen • Nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Handlungsfelder. Ausgehend von der Umfeldanalyse, der Mission und der Vision wird die Kulturregion im Vereinbarungszeitraum mit folgenden Handlungsfeldern arbeiten: Handlungsfeld 1: Raum für Gemeinschaft Handlungsfeld 2: Gemeinsames Kulturerbe Darstellung A ist eine Präsentation der Handlungsfelder der Kulturregion für die kommenden vier Jahre, darunter fallen auch die übergeordneten Zielwerte für jedes Handlungsfeld. Die Kulturregion beschreibt die Handlungsfelder und die Zielwerte ausführlicher in Anlage 3. Darstellung A Handlungsfelder und Zielwerte Handlungsfeld Ziele des Handlungsfeldes Zielwerte
Handlungsfelder. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Es weist Xxxxxxxxxxxxxx zu u.a. folgenden Handlungsfeldern auf und verzahnt die gewon- nenen Erkenntnisse: • Betriebliche Gesundheitsförderung • Arbeitsschutz • Betriebsmedizin • Gesundheits- und Dienstunfallfürsorge • Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Personalmanagement (z.B. Fehlzeitenmanagement, Betriebliches Eingliede- rungsmanagement, Personalauswahl und -entwicklung) • Organisationsgestaltung und -entwicklung und Change Management • Gesundes Führen • Selbstverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Mobbing, Sucht, Konflikte • Dienst- und Präventionssport • Arbeitsbelastung
Handlungsfelder. Analyse Hand- lungsbedarfs Probleme im heutigen Bildungssystem Rechtliche Realisierung Kurzfassung HarmoS-Konkordat – verbindliche Eckwerte für die obligatorischen Schuljahre Bildungsraum Nordwestschweiz – Novum in der Schweizer Bildungspolitik Sonderpädagogik-Konkordat – schweizweite Regelungen schaffen Investition in eine erfolgreiche Zukunft des Wirtschaftsstandortes und Lebensraumes Kanton Solothurn
Handlungsfelder. Um die beschriebenen Ziele einer sozialökologischen Transformation im Rheinischen Revier zu erreichen, braucht es jedoch auch praktische Ansätze und Maß- nahmen, die über Strukturdiskussionen hinausgehen. Daher haben wir verschiedene Handlungsfelder iden- tifiziert, die als linke Antworten auf die Zukunftsfelder der ZRR zu verstehen sind. Die Schritte, die wir vor- schlagen, sind realpolitisch, das heißt umsetzbar, und zeigen gleichzeitig, wie ein grundlegender Wandel in der Region aussehen könnte. Alle Projekte würden da- von profitieren, wenn der Braunkohleabbau schnell eingestellt würde und die RWE-Flächen für alternative Nutzungen frei würden. Demokratische Energiewende: Ein ambitionierter Ausbau erneuerbarer Energien im Revier schützt nicht nur das Klima. Er könnte dort bis 2040 auch mehr als EINE LINKE TRANSFORMATIONSSTRATEGIE FÜR EIN SOZIALÖKOLOGISCHES REVIER 700 neue Arbeitsplätze schaffen (UBA 2019: 158). In Kombination mit neuen Energietechnologien wie Spei- chern, virtuellen Kraftwerken und Sektorenkopplung könnte damit mittelfristig eine stabile dezentrale Ener- gieversorgung in der Region möglich werden. Unsere Idee knüpft an das Vorhaben an, das Rheinische Re- vier zu einer Modellregion für die Versorgung mit er- neuerbarer Energie zu machen, aber sie geht auch dar- über hinaus: Das Revier sollte zu einer Modellregion für Energiedemokratie werden. Eine wichtige Rolle sollten dabei bereits bestehende öffentliche Energieversorger in der Region spielen wie die Stadtwerke in Aachen, Jülich, Düren und Brühl oder die NEW Niederrhein, die in Zukunft konsequent auf Ökostrom setzen und Bür- gerbeiräte einführen sollten. Kommunen könnten Stadtwerke neu gründen und sollten am besten auch eigene Netzbetreiber aufbau- en. Nach der Gründung einer eigenen Gesellschaft können die Netze, die noch zu großen Teilen in der Hand von Innogy (neuerdings EON) sind, zurückge- kauft werden.23 Ein regionales, kommunal kontrollier- tes Verbundunternehmen oder die Kooperation mit ei- nem grünen Netzbetreiber außerhalb der Region kann die nötige technische Expertise bereitstellen, die bei vielen Rekommunalisierungen ein rechtliches Hinder- nis ist. Öffentliche Energieversorger bieten viele Vortei- le: Sie können die Energiewende vor Ort vorantreiben – zum Beispiel auf den bisherigen Flächen von RWE. Sie können soziale Energietarife anbieten und Einnahmen für die Kommune generieren. Am besten werden die Stadtwerke so aufgebaut, dass die Bewohner*innen der Gemeinde sie dire...
Handlungsfelder. 4 Allgemeine Regelungen
Handlungsfelder. Definition der Handlungsfelder nach den betrieblichen Gegebenheiten