Hauptversammlung. Die Hauptversammlung besteht aus den Trägern. Diese üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Landesbank Baden-Württemberg in der Hauptversammlung aus und werden in der Hauptversammlung durch eine oder mehrere Personen vertreten. Die Hauptversammlung beschließt u. a. über die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht von den Beschäftigten gewählt werden, sowie die Bestätigung der Vertreter der Beschäftigten im Aufsichtsrat, über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über die Entlastung der Aufsichtsrats- und der Vorstandsmitglieder.
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