Hauptzahlstellenfunktionen Musterklauseln

Hauptzahlstellenfunktionen gemäß den rechtlichen Bestimmungen und dem Depositary Bank and Principal Paying Agent Agreement datierend auf 20. Oktober 2016, abgeschlossen zwischen der Gesellschaft und RBC (das „Depositary Bank and Principal Paying Agent Agreement“). Die Verwahrstelle ist beim Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Registernummer X.X.X. Xxxxxxxxxx X-00000 eingetragen und wurde 1994 unter dem Namen "First European Transfer Agent" gegründet. Die Verwahrstelle besitzt eine Banklizenz nach den Bestimmungen des Luxemburger Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor, und ist spezialisiert auf Verwahrstellenführung, Fondsbuchhaltung und verwandte Dienstleistungen. Zum 31. Oktober 2016 betrugen die Eigenmittel EUR1,059,950,131,-. Die Verwahrstelle wurde von der Gesellschaft ermächtigt ihre Verwahrungspflichten (i) bezüglich anderer Vermögenswerte an Beauftragte und (ii) in Bezug auf Finanzinstrumente an Unterverwahrstellen zu delegieren und bei diesen Unterverwahrstellen Konten zu eröffnen. Auf Nachfrage ist eine aktuelle Beschreibung der von der Verwahrstelle delegierten Verwahrungspflichten sowie eine aktuelle Liste aller Beauftragten und Unterverwahrstellen bei der Verwahrstelle oder unter folgendem Link erhältlich: In Ausübung ihrer Pflichten gemäß der rechtlichen Bestimmungen und dem Depositary Bank and Principal Paying Agent Agreement soll die Verwahrstelle ehrlich, redlich, professionell, unabhängig und im alleinigen Interesse der Gesellschaft handeln. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010, der Satzung und dem Depositary Bank and Principal Paying Agent Agreement. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft. Des Weiteren nimmt sie besondere Überwachungsaufgaben wahr. Sie handelt im Interesse der Aktionäre. • sicherstellen, dass der im Namen der Gesellschaft ausgeführte Verkauf, die Ausgabe, Rücknahme, Auszahlung und die Annullierung von Aktien gemäß den rechtlichen Bestimmungen und der Satzung der Gesellschaft durchgeführt wird; • sicherstellen, dass die Berechnung des Wertes der Aktien gemäß den rechtlichen Bestimmungen und der Satzung der Gesellschaft erfolgt; • den Weisungen der Gesellschaft handelnd im Namen der Gesellschaft Folge leisten, es sei denn, sie verstoßen gegen rechtliche Bestimmungen oder die Satzung der Gesellschaft; • sicherstellen, dass bei Transaktionen mit Vermögenswerten der Gesellschaft der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an die Gesellscha...
Hauptzahlstellenfunktionen gemäß den rechtlichen Bestimmungen und dem Depositary Bank and Principal Paying Agent Agreement, datiert auf den 29. Juli 2019, abgeschlossen zwischen der Verwaltungsgesellschaft, handelnd im Namen des Gamax Funds und der Verwahrstelle (das „Depositary Bank and Principal Paying Agent Agreement“).

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.