Common use of Höchstbetrag der Versicherungsleistung Clause in Contracts

Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 3 III Nr. 2.1 c) erhält folgende Fassung: bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes ohne Rück- sicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren aufein- ander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehr- faches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beru- hendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang ste- hen. Mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen ist in diesem Fall die Leistung des Versi- cherers auf das Fünffache der Mindestversicherungssum- me begrenzt. Ist die vereinbarte Versicherungssumme höher als das Fünffache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme, tritt der Versicherer mit der vereinbarten Versicherungssumme ein.

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Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 3 III NrZiff. 2.1 c) erhält folgende Fassung: bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes ohne Rück- sicht Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren aufein- ander aufeinander folgenden Jahren entstanden ent- standen sind. Dabei gilt mehr- faches mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beru- hendes Feh- lerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang ste- henstehen. Mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen ist in diesem Fall die Leistung des Versi- cherers Versicherers auf das Fünffache der Mindestversicherungssum- me begrenztMindestversicherungssumme be- grenzt. Ist die vereinbarte Versicherungssumme höher als das Fünffache Fünffa- che der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme, tritt der Versicherer mit der vereinbarten Versicherungssumme ein.

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Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 3 III II. Nr. 2.1 2 c) erhält folgende Fassung: bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes ohne Rück- sicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren aufein- ander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehr- faches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beru- hendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang ste- henstehen. Mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen Pflicht- prüfungen ist in diesem Fall die Leistung des Versi- cherers Versicherers auf das Fünffache der Mindestversicherungssum- me begrenztMindestversicherungssumme be- grenzt. Ist die vereinbarte Versicherungssumme höher als das Fünffache der gesetzlich vorgeschriebenen MindestversicherungssummeMindest- versicherungssumme, tritt der Versicherer mit der vereinbarten verein- barten Versicherungssumme ein.

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Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 3 III Nr. 2.1 c) erhält folgende Fassung: bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes ohne Rück- sicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren aufein- ander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehr- faches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beru- hendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang ste- hen. Mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen Pflicht prüfungen ist in diesem Fall die Leistung des Versi- cherers auf das Fünffache der Mindestversicherungssum- me begrenzt. Ist die vereinbarte Versicherungssumme höher als das Fünffache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme, tritt der Versicherer mit der vereinbarten Versicherungssumme ein.

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