Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. A.4.6.2 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind – die vereinbarte Versicherungssumme und – der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, . – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig berufs- tätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung Das Tagegeld wird nach der Leistung sind die vereinbarte vereinbarten Versicherungssumme und der unfallbedingte be- rechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der ArbeitsfähigkeitBerufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – ; - nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten versicherten Person, Arbeit ihre übli- xxxx Tätigkeiten im Alltag zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld ab dem vereinbarten Tag nach Eintritt der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und für die Dauer der ärzt- lichen ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des UnfallsJahr, vom Unfalltag an gerechnet.
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Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind – die vereinbarte vereinbarten Versicherungssumme und – der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, . – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr Jahr, ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. A.4.6.2 Grundlagen für die Berechnung der Leistung Leitung sind - die vereinbarte Versicherungssumme und - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – nach- zugehen. - nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung Beeinträchti- gung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind - die vereinbarte Versicherungssumme und - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Arbeitsfähigkeit Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – nachzugehen und - nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls Unfalles nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. A.4.6.2 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind - die vereinbarte Versicherungssumme und - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der ArbeitsfähigkeitAr- beitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – ; - nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten Personversicherten Per- son, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls Un- falls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen ärztli- chen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. A.4.6.2 Grundlagen für die Berechnung der Leistung Leitung sind - die vereinbarte Versicherungssumme und - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – . - nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind – die vereinbarte Versicherungssumme und – der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten aus- geübten Beruf weiter nachzugehen, . – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind - die vereinbarte Versicherungssumme und - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – . - nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – . nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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