Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich nach • der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. • der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Unfall-Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Unfall-Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. A.4.6.2 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind • ▪ die vereinbarte Versicherungssumme und • ▪ der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich ▪ nach • der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. • ▪ nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Unfall-Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Unfall-Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. A.4.6.2 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich • nach • der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehennach- zugehen. • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Unfall-Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung Beeinträchti- gung abgestuft. Wir zahlen das Unfall-Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich • nach • der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Unfall-Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Unfall-Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich • nach • der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehennach- zugehen. • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Unfall-Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung Beeinträch- tigung abgestuft. Wir zahlen das Unfall-Tagegeld für die Dauer der ärztlichen ärztli- chen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.. – sofern vereinbart –
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