In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Erweiterte Eigenschadendeckung Q.1.1 Ergänzend zu A.1.1.8 besteht Versicherungsschutz auch für Sach- schäden, die von Ihnen oder mitversicherten Personen mit Ihrem privat genutz- ten Fahrzeug an anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen (auch auf dem eigenen Grundstück), an Ihnen gehörenden Gebäuden und an Ihren sonstigen Sachen, sofern sich diese nicht im oder am versicherten Fahrzeug befinden, ver- ursacht werden (Eigenschäden). Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 Euro je Schadenfall. Die maximale Entschädi- gungsleistung beträgt 100.000 Euro je Versicherungsjahr.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Erweiterte Eigenschadendeckung
Q.1.1 P.1.1 Ergänzend zu A.1.1.8 besteht Versicherungsschutz auch für Sach- schäden, die von Ihnen oder mitversicherten Personen mit Ihrem privat genutz- ten Fahrzeug an anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen (auch auf dem eigenen Grundstück), an Ihnen gehörenden Gebäuden und an Ihren sonstigen Sachen, sofern sich diese nicht im oder am versicherten Fahrzeug befinden, ver- ursacht werden (Eigenschäden). Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 Euro je Schadenfall. Die maximale Entschädi- gungsleistung beträgt 100.000 Euro je Versicherungsjahr.
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