Infektionen. 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie – durch Insektenstiche oder -bisse oder – durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten. 5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für – Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für – Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 aus - geschlossen sind, in den Körper gelangten. 5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Satz 2 entsprechend.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Infektionen. 5.2.4.1 4.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie – • durch Insektenstiche oder -bisse oder – • durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Schleim- hautverletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten.
5.2.4.2 4.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für – • Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für – • Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 aus - geschlossen ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten.
5.2.4.3 4.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe Ein- griffe verursacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Satz 2 entsprechendentspre- chend.
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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard
Infektionen. 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie – durch Insektenstiche oder -bisse oder – durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten.
5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für – Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für – Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 aus - geschlossen ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten.
5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Satz 2 entsprechend.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard
Infektionen. 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie – durch Insektenstiche oder -bisse –bisse oder – durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Schleimhaut- verletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten.
5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für – Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für – Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 aus - geschlossen ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten.
5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Satz 2 entsprechend.
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Samples: Insurance Policy
Infektionen. 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie – ◆ durch Insektenstiche oder -bisse oder – ◆ durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Schleimhautverletzun- gen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten.
5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für – ◆ Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für – ◆ Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch UnfallverletzungenUnfallver- letzungen, die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 aus - geschlossen ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten.
5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht verur- sacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Satz 2 entsprechend.
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Samples: Unfall Versicherungsbedingungen
Infektionen. 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie – - durch Insektenstiche oder -bisse oder – - durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Schleimhaut- verletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten.
5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für – für
a) Infektionen durch Tierbisse einschließlich Zecken- bisse
b) Impfschäden bei Schutzimpfungen
c) Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für – für
d) Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 aus - geschlossen ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten. Für Schäden nach a) und/oder b) besteht Versiche- rungsschutz erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit.
5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Satz 2 entsprechend.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Infektionen. 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie – • durch Insektenstiche oder -bisse oder – • durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Schleimhautver- letzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten.
5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für – • Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für – • Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch UnfallverletzungenUnfall- verletzungen, die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 aus - geschlossen ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten.
5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht verur- sacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Satz 2 entsprechend.
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Infektionen. 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie – durch Insektenstiche oder -bisse bisse oder – durch sonstige geringfügige Haut- Haut oder Schleimhautverletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten.
5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für – Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für – Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 aus - geschlossen ausgeschlossen sind, in den Körper gelangtengelang ten.
5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Satz 2 entsprechend.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard
Infektionen. 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie – • durch Insektenstiche oder -bisse oder – • durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Schleim- hautverletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten.
5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für – • Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für – • Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 aus - geschlossen ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten.
5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe Ein- griffe verursacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Satz 2 entsprechendentspre- chend.
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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard