Common use of Infektionen Clause in Contracts

Infektionen. (zu Ziffer 1.3 und Ziffer 4.2.4 AUB 2014) Der Ausbruch folgender Infektionskrankheiten gilt ebenfalls versichert: • Cholera • Diphterie • Gürtelrose • Keuchhusten • Lepra • Masern • Mumps • Paratyphus • Pfeiffersches Drüsenfieber • Pocken • Röteln • Scharlach • Spinale Kinderlähmung • Tuberkulose • Typhus • Windpocken. Voraussetzung: Der Ausbruch der Infektionserkrankung fand frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn statt. Diese Wartezeit entfällt, wenn die Infektion sich nachweislich innerhalb der Vertragslaufzeit ereignete. Zusätzlich versichert gelten Infektionskrankheiten, die durch Insekten- stiche/-bisse oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, wie • Borreliose • Brucellose • Dreitagefieber • Enzephalitis • Fleckfieber • FSME • Gelbfieber • Malaria • Meningitis • Pest wenn die Infektion während der Vertragslaufzeit durch einen Arzt erstmalig diagnostiziert wird. Als Unfallereignis gelten auch • Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen. • sonstige Folgen von Insektenstichen und -bissen (z.B. allergische Reaktionen. • Wundinfektionen und Blutvergiftungen. • sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut- verletzung, einschließlich allergischer Reaktionen, wenn uns das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde. Krankenhausaufenthalte, die zur Desensibilisierung nach einer allergi- schen Reaktion stattfinden, gelten als Krankenhaustagegeld- und Ge- nesungsgeldauslösender Krankenhausaufenthalt.

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Infektionen. (zu Ziffer 1.3 und Ziffer 4.2.4 AUB 2014) Der Ausbruch folgender Infektionskrankheiten gilt ebenfalls versichert: • Cholera • Diphterie • Gürtelrose • Keuchhusten • Lepra • Masern • Mumps • Paratyphus • Pfeiffersches Drüsenfieber • Pocken • Röteln • Scharlach • Spinale Kinderlähmung • Tuberkulose • Typhus • Windpocken. Voraussetzung: Der Ausbruch der Infektionserkrankung fand frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn statt. Diese Wartezeit entfällt, wenn die Infektion sich nachweislich innerhalb der Vertragslaufzeit ereignete. Zusätzlich versichert gelten Infektionskrankheiten, die durch Insekten- stiche/-bisse oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, wie • Borreliose • Brucellose • Dreitagefieber • Enzephalitis • Fleckfieber • FSME • Gelbfieber • Malaria • Meningitis • Pest wenn die Infektion während der Vertragslaufzeit durch einen Arzt erstmalig diagnostiziert wird. Als Unfallereignis gelten auch • Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen. Schutzimpfungen • sonstige Folgen von Insektenstichen und -bissen (z.B. allergische Reaktionen. Reaktionen • Wundinfektionen und Blutvergiftungen. Blutvergiftungen • sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut- verletzung, einschließlich allergischer Reaktionen, wenn uns das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde. KrankenhausaufenthalteEine Leistung erfolgt nur für eine zurückbleibende Invalidität und für den Todesfall, die zur Desensibilisierung nach einer allergi- schen Reaktion stattfinden, gelten als Krankenhaustagegeld- und Ge- nesungsgeldauslösender Krankenhausaufenthaltsoweit Versicherungssummen für diese Leistungsarten vereinbart wurden. Auf andere vereinbarte Leistungsarten finden diese Bedingungen keine Anwendung.

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Infektionen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden infolge von Infektionen. Ausnahmen: Für nachfolgende Infektionen besteht Versicherungsschutz, wenn die Erkrankung (zu Ziffer 1.3 und Ziffer 4.2.4 AUB 2014erstmalige ärztliche Feststellung) Der Ausbruch folgender Infektionskrankheiten gilt ebenfalls versichert: • Cholera • Diphterie • Gürtelrose • Keuchhusten • Lepra • Masern • Mumps • Paratyphus • Pfeiffersches Drüsenfieber • Pocken • Röteln • Scharlach • Spinale Kinderlähmung • Tuberkulose • Typhus • Windpocken. Voraussetzung: Der Ausbruch der Infektionserkrankung fand frühestens 3 drei Monate (bei FSME 15 Tage) nach Vertragsbeginn stattausbricht bzw. diagnostiziert wird (Wartezeit). Diese Wartezeit entfällt, wenn die Infektion sich nachweislich innerhalb der Vertragslaufzeit Vertragslaufzeit, also nach Vertragsbeginn, ereignete. Zusätzlich versichert gelten • Es besteht Versicherungsschutz für den Ausbruch folgender Infektionskrankheiten: - Borreliose - Brucellose - Cholera - Diphtherie - Dreitagefieber - Echinokokkose - Fleckfieber - Xxxxxxxxxx-Meningoenzephalitis (FSME) - Gelbfieber - Gürtelrose - Keuchhusten - Lepra - Malaria - Masern - Mumps - Paratyphus - Pest - Pfeiffersches Drüsenfieber - Pocken - Röteln - Scharlach - Schlafkrankheit - spinale Kinderlähmung - Tollwut - Tuberkulose - Tularämie - Typhus - Windpocken - Wundstarrkrampf • Darüber hinaus sind alle Infektionen versichert, die durch Insekten- stiche/-bisse oder sonstige Haut- verletzungen von Tieren verursachte Hautverletzungen oder Insekten (z. B. Bisse oder Stiche) übertragen wurden, wie wurden (z. B. Meningitis). Borreliose • Brucellose • Dreitagefieber • Enzephalitis • Fleckfieber • FSME • Gelbfieber • Malaria • Meningitis • Pest wenn die Infektion während der Vertragslaufzeit durch einen Arzt erstmalig diagnostiziert wird. Als Unfallereignis gelten auch • Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen, wenn die versicherte Person dadurch eine Gesundheitsschädigung, also einen so genannten Impfschaden, erleidet. Ein Impfschaden ist eine Gesundheitsschädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. • sonstige Folgen von Insektenstichen und -bissen (z.B. allergische Reaktionen. • Versicherungsschutz besteht außerdem für - Wundinfektionen und Blutvergiftungen; - Infektionen durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen. Geringfügig sind Verletzungen, die ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen; - sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut- verletzung, einschließlich allergischer ReaktionenSchleimhautverletzung, wenn Sie oder die versicherte Person uns das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 vier Wochen angezeigt wurdehaben; - allergische Reaktionen auf Insektenstiche/-bisse oder infolge geringfügiger Haut- oder Schleimhautverletzungen, sofern Sie oder die versicherte Person uns das ursächliche Ereignis innerhalb von vier Wochen anzeigen. KrankenhausaufenthalteWird aufgrund einer solchen allergischen Reaktion eine stationäre Desensibilisierungsmaßnahme durchgeführt, gilt diese ebenfalls als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt; - Gesundheitsschäden aufgrund von Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen; - Infektionen, die zur Desensibilisierung nach einer allergi- schen Reaktion stattfindendurch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person entstanden sind, gelten als Krankenhaustagegeld- und Ge- nesungsgeldauslösender Krankenhausaufenthaltwenn diese Heilmaßnahmen oder Eingriffe aufgrund eines versicherten Unfalls erforderlich waren.

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