Informations- und Mitwirkungspflichten. 6.10.1 Sie sichern hiermit zu, eBay Sarl sofort nach Kenntniserlangung von Folgendem zu informieren: (i) jeglicher Verletzung einer in Ziffer 6.7 geleisteten Garantie bezüglich einer gekauften Forderung oder (ii) einem sonstigen Ereignis, das die Verwertung der gekauften Forderungen wesentlich beeinträchtigen oder gefährden kann oder Ihre Solvenz wesentlich verändern könnte oder, sofern Ihnen dies bekannt wird, das die Wahrscheinlichkeit der Bezahlung der gekauften Forderungen durch den Käufer wesentlich verändern könnte.
6.10.2 Erhebt ein Käufer bei RatePAY Widerspruch gegen eine gekaufte Forderung (Streitfall), wird RatePAY diesen Umstand unter Nutzung der von Adyen bereitgestellten Plattform zur Bearbeitung von Streitfällen eBay Sarl mitteilen; eBay Sarl wird Ihnen den Widerspruch mitteilen und gemäß dem Grundsatz zum Verkäuferschutz von Ihnen den gültigen Nachweis an eBay Sarl über den Versand oder die Lieferung oder die sonstige ordnungsgemäß an den Käufer erbrachte Leistung verlangen. Wird ein solcher gültiger Nachweis nicht gemäß dem Grundsatz zum Verkäuferschutz erbracht, stimmen Sie zu, dass dies zur Rückabtretung der gekauften Forderung durch RatePAY an Adyen, Adyen an eBay Sarl und anschließend durch eBay Sarl an Sie führen wird und damit zu Ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung des Kaufpreises an eBay Sarl.
6.10.3 Sofern Sie Zahlungen auf die gekaufte Forderung erhalten, haben Sie diese erhaltenen Zahlungen zurückzuweisen und dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen, dass die Zahlung an RatePAY zu leisten ist. Sie haben RatePAY jegliche zurückgewiesenen Zahlungen auf die gekauften Forderungen mitzuteilen.
6.10.4 Auf Verlangen von eBay Sarl haben Sie eBay Sarl, Adyen und/oder RatePAY sämtliche Informationen, Unterlagen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung und die Durchsetzung der gekauften Forderungen notwendig oder zweckdienlich sind. Sofern für die Prüfung oder Durchsetzung der gekauften Forderungen erforderliche Informationen, Unterlagen und Dokumente von Ihnen an Dritte übermittelt worden sind (insbesondere Buchführungsgesellschaften oder Steuerberater) oder sofern die elektronische Datenverarbeitung von Dritten erfolgt, haben Sie unverzüglich auf Verlangen von eBay Sarl die besagten Dritten anzuweisen, eBay Sarl, Adyen und/oder RatePAY alle besagten erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dokumente zur Verfügung zu stellen und zu übermitteln und ihre Leistungen an eBay Sarl, Adyen und/oder RatePAY im für die Prüfung ode...
Informations- und Mitwirkungspflichten. Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vor- schriften, soweit sie für die Leistungserbringung von Bedeutung sind. Der Kunde bezeichnet gegenüber der Entwicklerin eine entscheidfähige Kontakt- person und eine Stellvertretung. Der Kunde kontrolliert Arbeiten der Entwicklerin und nimmt für ihn entwickelte Features fristgerecht ab. Die Vertragsparteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfül- lung des Vertrags gefährden könnte.
Informations- und Mitwirkungspflichten. Beide Parteien sind dazu verpflichtet, die operative Kontaktstelle der anderen Partei unverzüglich über neu eintretende Tatsachen sowie über Störungen und getroffene Massnahmen, welche für den Abschluss und die Durchführung des vorliegenden Vertrages relevant sind, vorab per Telefon und/oder E-Mail und/oder Fax zu informieren. Erkennt Swissgrid dauerhafte Störungen oder Fehler im Übertragungsnetz, die eine Einspeisung oder Ausspeisung unmöglich machen, teilt sie dies dem BGV per Telefon und/oder E-Mail und/oder Fax unverzüglich mit. Swissgrid informiert rechtzeitig den BGV bei geplanten Ausserbetriebnahmen von Systemen, welche für das Bilanzgruppen-Management benötigt werden. Swissgrid ist bemüht, die geplanten Ausserbetriebnahmen auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Die Ausserbetriebnahmen erfolgen zu Zeiten mit möglichst geringen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb.
Informations- und Mitwirkungspflichten. Die einzelnen Mitwirkungsleistungen des Kunden - einschließlich der Voraussetzungen für die Bereitstellung der Leistung (technische Voraussetzungen und erforderliche Konfigurationen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Leistungsschein. Mangels vorrangiger Regelungen im Angebot/Leistungsschein, umfassen solche Mitwirkungsleistungen in Bezug auf Managed Services insbesondere die Folgenden:
2.1 Der Kunde wird die relevanten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations- und Authentifikations- Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde wird ORDAT unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die vorgenannten Zugangsdaten unberechtigten Personen bekannt geworden sind.
2.2 Der Kunde wird die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen.
2.3 Der Kunde wird für die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Erlaubnistatbestände oder Einwilligungen vorliegen.
2.4 Vor Versendung von Daten und Informationen an ORDAT wird der Kunde diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
2.5 Soweit für die Leistungserbringung durch ORDAT die Bereitstellung von Daten und Informationen (z. B. im Rahmen der Lohnbuchhaltung) erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, diese Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zu übermitteln.
2.6 Wenn der Kunde ORDAT Daten und Informationen zur weiteren Verarbeitung, insbesondere der Erzeugung von Anwendungsdaten, übermittelt, wird er diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Information die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
2.7 Sofern und soweit dem Kunden die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, wird er regelmäßig die auf den Systemen von ORDAT gespeicherten Daten einschließlich Anwendungsdaten durch Download sichern.
Informations- und Mitwirkungspflichten. Der Kunde hat SirPauls sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen zugänglich zu machen. Für den Fall, dass ein Pflichtenheft zu erstellen ist, geschieht dies auf Kosten des Kunden. Geänderte Umstände sind SirPauls unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde hat den Aufwand zu tragen, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von SirPauls verzögert werden oder wiederholt werden müssen. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten (Fotos, Logos etc) und Informationen auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit und insbesondere auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftraggeber bestätigt, dass sie frei von Rechten Dritter sind und dass er sich nicht rechtswidrig verhält, indem er diese Daten und Informationen zur Verfügung stellt. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten, insbesondere auch vor Installations-, Wartungs- oder sonstiger Arbeiten durch SirPauls verantwortlich. SirPauls wählt in den Bereichen SEM und SEO gebuchte Keywords und Werbetexte entsprechend der allgemeinen Vorgaben des Kunden und den Kampagnenzielen aus. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit gebuchte Keywords und Anzeigentexte einzusehen und zu überprüfen. Der Kunde informiert SirPauls spätestens sieben Werktage vor Schaltung der Keywords und/oder Anzeigentexte darüber, ob einzelne Keywords und/oder Anzeigen nicht geschaltet werden sollen. Die Verantwortung hinsichtlich inhaltlicher Richtigkeit, Vollständigkeit oder Schutzrechte Dritter obliegt ausschließlich dem Kunden.
Informations- und Mitwirkungspflichten. Beide Parteien sind dazu verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über neu eintretende Tatsachen sowie über Störungen und getroffene Massnahmen, welche für den Abschluss und die Durchführung des vorliegenden Rahmenvertrages und der darauf basierenden Lieferverträge relevant sind, zu informieren. Insbesondere hat der SDV Swissgrid unverzüglich über die folgenden Punkte zu informieren: • Falls Einschränkungen der Regelleistungsvorhaltung vorliegen, so dass die Vorhaltung nicht mehr vollumfänglich erbracht werden kann, ungeachtet dessen, ob diese durch ihn verschuldet sind oder nicht. • Bei Änderungen präqualifikationsrelevanter Fakten, bei einem Wechsel des SDV und bei einer erwünschten Präqualifikation von weiteren EZE. Daneben wird der SDV im Falle des Auftretens von Problemen oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen jegliche angemessene, von Swissgrid erbetene Unterstützung nach besten Kräften leisten. Auf und gemäss Verlangen von Swissgrid hat jeder präqualifizierte SDV (unabhängig davon, in welchem Umfang er sich an Ausschreibungen beteiligt) Folgendes zu melden: • spätestens bis zum Beginn der Ausschreibung: die geplante Nichtverfügbarkeit von EZE während einer Ausschreibungsperiode; • unverzüglich: ungeplante Nichtverfügbarkeiten, die länger als ein Tag dauern.
Informations- und Mitwirkungspflichten. 1 Gemäss Reglement der PKBS über die Vergabe und Verwaltung von Hypotheken werden in bestimmten Zeiträumen der Wert der belehnten Liegenschaft und die Aktualität der Dokumente überprüft. Der Kreditnehmer hat die Pflicht, der PKBS auf Verlangen für die ihm zur Verfügung gestellte Finanzierung sämtliche von der PKBS eingeforderten Unterlagen zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation sowie zur belehnten Liegenschaft einzureichen.
Informations- und Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers
Informations- und Mitwirkungspflichten. 1. Die BVK ist berechtigt, die für die Verwaltung der Anwartschaften sowie für die Abwicklung von Auszahlungstatbeständen notwendigen Informationen aus eigenem von den Sozialversicherungsträgern im Wege des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger - auch durch Online-Zugriff - zu ermitteln.
2. Ungeachtet dessen ist der Vertragspartner verpflichtet, der BVK über alle für das Vertragsverhältnis und für die Verwaltung der Anwartschaften sowie für die Prüfung von Auszahlungsansprüchen maßgebenden Umstände sowie über Änderung solcher Umstände unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen bzw. die BVK ohne Verzögerung darüber zu informieren.
Informations- und Mitwirkungspflichten. 24.1 Die Leasingnehmerin ist verpflichtet, Xxxxx so rasch wie möglich Änderungen der Adresse, der Firma oder sonstige relevante Änderungen (insb. jede Änderung in der Zusammen- setzung ihres Aktionariats oder ihrer Gesellschafter schriftlich mitzuteilen, wenn damit eine Änderung in der wirtschaftlichen Beherrschung der Leasingnehmerin verbunden ist) mitzutei- len. Die Leasingnehmerin übermittelt Xxxxx jährlich innert drei Monaten nach Abschluss bzw. nach Prüfung durch die Revisi- onsstelle ihre Jahresrechnung.
24.2 Die Leasingnehmerin ist verpflichtet, Xxxxx jedes (auch xxxxx versuchte) Delikt in Zusammenhang mit dem Fahr- zeug sowie dessen Verlust unverzüglich mitzuteilen. Bei einem (versuchten) strafrechtlich relevanten Delikt ist die Leasing- nehmerin zudem verpflichtet, bei der Polizei Anzeige zu erstat- ten.
24.3 Die Leasingnehmerin ist verpflichtet, eine drohende oder durchgeführte Pfändung, Retention, Requisition, Verar- restierung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs oder eine all- fällige Konkurseröffnung über sie umgehend mit eingeschrie- benem Brief gegenüber Arval mitzuteilen und das zuständige Betreibungsamt, Konkursamt oder die Strafuntersuchungsbe- hörde sowie andere zuständige Behörden in der Schweiz oder im Ausland auf das Eigentum von Arval am Fahrzeug hinzu- weisen. Die Leasingnehmerin trägt die Kosten, die Arval bei der Geltendmachung ihres Eigentums am Fahrzeug entste- hen.
24.4 Die Leasingnehmerin ist verpflichtet, auf Anfrage von Arval jederzeit den aktuellen und korrekten Kilometerstand mitzuteilen, damit Arval eine Anpassung der Leasinggebühr gemäss Ziff. 7.6 f. prüfen kann.