Informations- und Mitwirkungspflichten. 6.10.1 Sie sichern hiermit zu, eBay Sarl sofort nach Kenntniserlangung von Folgendem zu informieren: (i) jeglicher Verletzung einer in Ziffer 6.7 geleisteten Garantie bezüglich einer gekauften Forderung oder (ii) einem sonstigen Ereignis, das die Verwertung der gekauften Forderungen wesentlich beeinträchtigen oder gefährden kann oder Ihre Solvenz wesentlich verändern könnte oder, sofern Ihnen dies bekannt wird, das die Wahrscheinlichkeit der Bezahlung der gekauften Forderungen durch den Käufer wesentlich verändern könnte.
Informations- und Mitwirkungspflichten. 6.10.1 Sie sichern hiermit zu, xXxx Xxxx sofort nach Kenntniserlangung von Folgendem zu informieren:
Informations- und Mitwirkungspflichten. Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vor- schriften, soweit sie für die Leistungserbringung von Bedeutung sind. Der Kunde bezeichnet gegenüber der Entwicklerin eine entscheidfähige Kontakt- person und eine Stellvertretung. Der Kunde kontrolliert Arbeiten der Entwicklerin und nimmt für ihn entwickelte Features fristgerecht ab. Die Vertragsparteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfül- lung des Vertrags gefährden könnte.
Informations- und Mitwirkungspflichten. Die einzelnen Mitwirkungsleistungen des Kunden - einschließlich der Voraussetzungen für die Bereitstellung der Leistung (technische Voraussetzungen und erforderliche Konfigurationen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Leistungsschein. Mangels vorrangiger Regelungen im Angebot/Leistungsschein, umfassen solche Mitwirkungsleistungen in Bezug auf Managed Services insbesondere die Folgenden:
Informations- und Mitwirkungspflichten. 24.1 Die Leasingnehmerin ist verpflichtet, Xxxxx so rasch wie möglich Änderungen der Adresse, der Firma oder sonstige relevante Änderungen (insb. jede Änderung in der Zusammen- setzung ihres Aktionariats oder ihrer Gesellschafter schriftlich mitzuteilen, wenn damit eine Änderung in der wirtschaftlichen Beherrschung der Leasingnehmerin verbunden ist) mitzutei- len. Die Leasingnehmerin übermittelt Xxxxx jährlich innert drei Monaten nach Abschluss bzw. nach Prüfung durch die Revisi- onsstelle ihre Jahresrechnung.
Informations- und Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers
Informations- und Mitwirkungspflichten. Beide Parteien sind dazu verpflichtet, die operative Kontaktstelle der anderen Partei unverzüglich über neu eintretende Tatsachen sowie über Störungen und getroffene Massnahmen, welche für den Abschluss und die Durchführung des vorliegenden Vertrages relevant sind, vorab per Telefon und/oder E-Mail und/oder Fax zu informieren. Erkennt Swissgrid dauerhafte Störungen oder Fehler im Übertragungsnetz, die eine Einspeisung oder Ausspeisung unmöglich machen, teilt sie dies dem BGV per Telefon und/oder E-Mail und/oder Fax unverzüglich mit. Swissgrid informiert rechtzeitig den BGV bei geplanten Ausserbetriebnahmen von Systemen, welche für das Bilanzgruppen-Management benötigt werden. Swissgrid ist bemüht, die geplanten Ausserbetriebnahmen auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Die Ausserbetriebnahmen erfolgen zu Zeiten mit möglichst geringen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb.
Informations- und Mitwirkungspflichten. 1. Die BVK ist berechtigt, die für die Verwaltung der Anwartschaften sowie für die Abwicklung von Auszahlungstatbeständen notwendigen Informationen aus eigenem von den Sozialversicherungsträgern im Wege des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger - auch durch Online-Zugriff - zu ermitteln.
Informations- und Mitwirkungspflichten. 1. Der Käufer hat uns bereits vor Vertragsabschluss auf die gesetzlichen, behördlichen und auf alle anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, welche die Vertragserfüllung beeinträchtigen könnte, wie zum Beispiel jene bezüglich der Lieferung, die Montage, den Betrieb, Krankheits- und Unfallverhütung sowie devisenrechtliche, export- bzw. importbeschränkende Bestimmungen. Der Käufer hat alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen auf eigene Gefahr und Kosten rechtzeitig zu beschaffen.
Informations- und Mitwirkungspflichten. Der Kunde hat SirPauls sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen zugänglich zu machen. Für den Fall, dass ein Pflichtenheft zu erstellen ist, geschieht dies auf Kosten des Kunden. Geänderte Umstände sind SirPauls unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde hat den Aufwand zu tragen, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von SirPauls verzögert werden oder wiederholt werden müssen. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten (Fotos, Logos etc) und Informationen auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit und insbesondere auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftraggeber bestätigt, dass sie frei von Rechten Dritter sind und dass er sich nicht rechtswidrig verhält, indem er diese Daten und Informationen zur Verfügung stellt. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten, insbesondere auch vor Installations-, Wartungs- oder sonstiger Arbeiten durch SirPauls verantwortlich. SirPauls wählt in den Bereichen SEM und SEO gebuchte Keywords und Werbetexte entsprechend der allgemeinen Vorgaben des Kunden und den Kampagnenzielen aus. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit gebuchte Keywords und Anzeigentexte einzusehen und zu überprüfen. Der Kunde informiert SirPauls spätestens sieben Werktage vor Schaltung der Keywords und/oder Anzeigentexte darüber, ob einzelne Keywords und/oder Anzeigen nicht geschaltet werden sollen. Die Verantwortung hinsichtlich inhaltlicher Richtigkeit, Vollständigkeit oder Schutzrechte Dritter obliegt ausschließlich dem Kunden.