Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Die HTAG führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden. 5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5. 5.7.3 Die HTAG kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z.B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).
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Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Die HTAG HTB führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden.
5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer vorhersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem „Besonderen Teil Teil“ der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5.
5.7.3 Die HTAG HTB kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z.z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).
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Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Die HTAG Das EIU führt Instandhaltungs- Instandhaltungs-und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden.
5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer Instandhaltungs- vorhersehbarer Instandhaltungs-und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5.
5.7.3 Die HTAG Das EIU kann Instandhaltungs- Instandhaltungs-und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z.z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).
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Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Die HTAG Das EIU führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden.
5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer vorhersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5Nut- zungsbedingungen.
5.7.3 Die HTAG Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z.z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).
5.7.4 Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung aufgrund von Instandhaltungs- und Baumaßnahmen gilt Punkt 6.5.
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Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Die HTAG Das EIU führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden.
5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer vorhersehba- rer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5.
5.7.3 Die HTAG Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z.z. B. in Textform Text- form oder durch Veröffentlichung im Internet).
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Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Die HTAG Das BwK führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden.
5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer vorhersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5.
5.7.3 Die HTAG Das BwK kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z.z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).
5.7.4 Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung aufgrund von Instandhaltungs- und Baumaßnahmen gilt Punkt 6.5.
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Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Die HTAG Das EIU führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich wirt- schaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung Be- triebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden.
5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5.
5.7.3 Die HTAG Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z.z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).
5.7.4 Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung aufgrund von Instandhal- tungs- und Baumaßnahmen gilt Punkt 6.5.
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