Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.6.1. TriCon ist berechtigt, Instandhaltungs- und Baumaßnahmen an der Umschlaganlage jederzeit durchzuführen. TriCon führt diese Maßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des Nutzungsberechtigten so gering wie möglich gehalten werden. 5.6.2. Über geplante Arbeiten, die Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des Zugangsberechtig- ten haben können, informiert TriCon den Zugangsberechtigten unverzüglich (z.B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet). Der Zugangsberechtigte kann zu den geplanten Ar- beiten Stellung nehmen.
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Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.6.1. 5.6.1 TriCon ist berechtigt, Instandhaltungs- und Baumaßnahmen an der Umschlaganlage jederzeit jeder- zeit durchzuführen. TriCon führt diese Maßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren Zumutba- ren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des Nutzungsberechtigten Nutzungsberech- tigten so gering wie möglich gehalten werden.
5.6.2. 5.6.2 Über geplante Arbeiten, die Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des Zugangsberechtig- ten Zugangsberech- tigten haben können, informiert TriCon den Zugangsberechtigten unverzüglich (z.B. in Textform Text- form oder durch Veröffentlichung im Internet). Der Zugangsberechtigte kann zu den geplanten Ar- beiten geplan- ten Arbeiten Stellung nehmen.
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