Common use of Instandhaltungs- und Baumaßnahmen Clause in Contracts

Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen jederzeit durchführen. Sie führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden. 5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5. 5.7.3 Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen jederzeit durchführen. Sie führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich wirt- schaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung Be- triebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden. 5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5. 5.7.3 Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes Betriebs keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert in- formiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich un- verzüglich (z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Serviceeinrichtung

Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen jederzeit durchführen. Sie führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich wirt- schaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung Be- triebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden. 5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten ver- einbarten Nutzung gilt Punkt 6.5. 5.7.3 Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).

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Samples: Nutzungsbedingungen

Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen jederzeit durchführen. Sie führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich wirt- schaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung Be- triebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden. 5.7.2 Etwaige Nutzungseinschränkungen von Serviceeinrichtungen aufgrund vor- hersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen von der vereinbarten Nutzung gilt Punkt 6.5. 5.7.3 Das EIU kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Es informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen