Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Die HIG führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden. 5.7.2 Die HIG nutzt grundsätzlich die im Netzfahrplan für Instandhaltungs- und Baumaßnahmen vorgehaltene oder freie Schienenwegkapazität. Etwaige Nutzungseinschränkungen von Schienenwegen aufgrund vorhersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Schienennetz-Nutzungsbedingungen. Für Abweichungen vom vereinbarten Fahrplan gilt Punkt 6.5. 5.7.3 Die HIG kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Sie informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im Internet).
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Samples: Schienennetz Nutzungsbedingungen, Schienennetz Nutzungsbedingungen
Instandhaltungs- und Baumaßnahmen. 5.7.1 Die HIG RIS führt Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so durch, dass negative Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU so gering wie möglich gehalten werden.
5.7.2 Die HIG RISS nutzt grundsätzlich die im Netzfahrplan für Instandhaltungs- und Baumaßnahmen vorgehaltene oder freie Schienenwegkapazität. Etwaige Nutzungseinschränkungen von Schienenwegen aufgrund vorhersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen ergeben sich aus dem Besonderen Teil der Schienennetz-NutzungsbedingungenBenutzungsbedingungen. Für Abweichungen vom vereinbarten Fahrplan gilt Punkt 6.5.
5.7.3 Die HIG RIS kann Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, jederzeit durchführen. Sie Er informiert das EVU über die Auswirkungen auf dessen Betriebsabwicklung unverzüglich (z. B. in Textform oder durch Veröffentlichung im InternetInternet (xxx.xxx-xxxxxxx.xx)).
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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen