Common use of Internetnutzung Clause in Contracts

Internetnutzung. 13.1. Landal GreenParks hält in einigen Unterkünften und/oder Campingplätzen für ihre Mieter und/oder den Nutzer und deren Begleiter einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit. 13.2. Landal GreenParks stellt dem Mieter nicht die für die Internetnutzung erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Der Mieter hat alle hierfür erforderliche Hard- und Software selbst mitzubringen. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Einstellungen, peripherer Geräte und die Verbindungen zu deren Unterstützung sowie Maßnahmen zur Sicherung des Rechners beziehungsweise des Betriebssystems ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere obliegt es ihm, seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall auszustatten. 13.3. Landal GreenParks ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar. Gegebenenfalls bestehende, hierüber hinausgehende gesetzliche Haftungserleichterungen zu Gunsten von Landal GreenParks werden dadurch nicht eingeschränkt. Klausel Nr. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von Satz 1 der Klausel 13.3. unberührt. 13.4. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalt en, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Landal GreenParks weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. 13.5. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Landal GreenParks das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. 13.6. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die vom Mieter/Nutzer und dessen Begleiter vorgenommen werden, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollte Landal GreenParks von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter Landal GreenParks schadlos zu halten.

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Internetnutzung. 13.1. Landal GreenParks 13.1 braviscasa hält in einigen den Unterkünften und/oder Campingplätzen für ihre Mieter und/oder den Nutzer und deren Begleiter einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit. 13.2. Landal GreenParks stellt dem Mieter nicht die für die Internetnutzung erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Der Mieter hat alle hierfür erforderliche Hard- und Software selbst mitzubringen. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Einstellungen, peripherer Geräte und die Verbindungen zu deren Unterstützung sowie Maßnahmen zur Sicherung des Rechners beziehungsweise des Betriebssystems ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere obliegt es ihm, seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall auszustatten. 13.3. Landal GreenParks 13.2 braviscasa ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar. Gegebenenfalls bestehende, hierüber hinausgehende gesetzliche Haftungserleichterungen zu Gunsten von Landal GreenParks werden dadurch nicht eingeschränkt. Klausel Nr. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von Satz 1 der Klausel 13.3. unberührt. 13.4. 13.3 Der Mieter/Nutzer und Mieter oder dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalt enverhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie . Sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer Mieter und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Landal GreenParks braviscasa weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. 13.5. 13.4 Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Landal GreenParks braviscasa das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. 13.6. 13.5 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die vom Mieter/von den Nutzer und dessen Begleiter vorgenommen werdenwer- den, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollte Landal GreenParks braviscasa von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter Landal GreenParks braviscasa schadlos zu halten.

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Internetnutzung. 13.1Fewo Waitzrodt gewährt Ihnen kostenlosen Zugang zu Wireless-Netzwerken. Landal GreenParks hält in einigen Unterkünften und/oder Campingplätzen Sie haben keinen Anspruch die Funktionsfähigkeit gegenüber Fewo Waitzrodt einzufordern. Fewo Waitzrodt haftet nicht, für ihre Mieter und/oder den Nutzer und deren Begleiter einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit. 13.2. Landal GreenParks stellt dem Mieter nicht Schäden, die für Ihnen durch die Internetnutzung erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Der Mieter hat alle hierfür erforderliche Hard- und Software selbst mitzubringen. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Einstellungen, peripherer Geräte und die Verbindungen zu deren Unterstützung sowie Maßnahmen zur Sicherung des Rechners beziehungsweise des Betriebssystems ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere obliegt es ihm, seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall auszustatten. 13.3. Landal GreenParks ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar. Gegebenenfalls bestehende, hierüber hinausgehende gesetzliche Haftungserleichterungen zu Gunsten von Landal GreenParks werden dadurch nicht eingeschränkt. Klausel Nr. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von Satz 1 der Klausel 13.3. unberührt. 13.4gewährten Internetzugangs entstehen. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalt enverhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Landal GreenParks Xxxx Xxxxxxxxx weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. 13.5. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Landal GreenParks Fewo Waitzrodt das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. 13.6. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die vom Mieter/Nutzer und dessen Begleiter vorgenommen werden, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollte Landal GreenParks Fewo Waitzrodt von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter Landal GreenParks Fewo Waitzrodt schadlos zu halten.

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Internetnutzung. 13.114.1. Landal GreenParks hält in einigen Unterkünften und/oder Campingplätzen für ihre Mieter und/oder den Nutzer und deren Begleiter einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit. 13.214.2. Landal GreenParks stellt dem Mieter nicht die für die Internetnutzung erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Der Mieter hat alle hierfür erforderliche Hard- und Software selbst mitzubringen. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Einstellungen, peripherer Geräte und die Verbindungen zu deren Unterstützung sowie Maßnahmen zur Sicherung des Rechners beziehungsweise des Betriebssystems ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere obliegt es ihm, seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall auszustatten. 13.314.3. Landal GreenParks ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar. Gegebenenfalls bestehende, hierüber hinausgehende gesetzliche Haftungserleichterungen zu Gunsten von Landal GreenParks werden dadurch nicht eingeschränkt. Klausel Nr. 18 19 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von Satz 1 der Klausel 13.314.3. unberührt. 13.414.4. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalt enverhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die durchdie gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Landal GreenParks weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. 13.514.5. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Landal GreenParks das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. 13.614.6. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die vom Mieter/Nutzer und dessen Begleiter vorgenommen werden, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollte Landal GreenParks von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter Landal GreenParks schadlos zu halten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Internetnutzung. 13.114.1. Landal GreenParks hält in einigen Unterkünften und/oder Campingplätzen für ihre Mieter und/oder den Nutzer und deren Begleiter einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit. 13.214.2. Landal GreenParks stellt dem Mieter nicht die für die Internetnutzung erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Der Mieter hat alle hierfür erforderliche Hard- und Software selbst mitzubringen. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Einstellungen, peripherer Geräte und die Verbindungen zu deren Unterstützung sowie Maßnahmen zur Sicherung des Rechners beziehungsweise des Betriebssystems ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere obliegt es ihm, seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall auszustatten. 13.314.3. Landal GreenParks ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar. Gegebenenfalls bestehende, hierüber hinausgehende gesetzliche Haftungserleichterungen zu Gunsten von Landal GreenParks werden dadurch nicht eingeschränkt. Klausel Nr. 18 19 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von Satz 1 der Klausel 13.314.3. unberührt. 13.414.4. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalt enverhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Landal GreenParks weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. 13.514.5. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Landal GreenParks das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. 13.614.6. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die vom Mieter/Nutzer und dessen Begleiter vorgenommen werden, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollte Landal GreenParks von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter Landal GreenParks schadlos zu halten.

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Internetnutzung. 13.1. Landal GreenParks GreenParks/der Eigentümer hält in einigen Unterkünften und/oder Campingplätzen für ihre Mieter und/oder den Nutzer und deren Begleiter einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit. 13.2. Landal GreenParks stellt dem Mieter nicht die für die Internetnutzung erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Der Mieter hat alle hierfür erforderliche Hard- und Software selbst mitzubringen. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Einstellungen, peripherer Geräte und die Verbindungen zu deren Unterstützung sowie Maßnahmen zur Sicherung des Rechners beziehungsweise des Betriebssystems ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere obliegt es ihm, seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall auszustatten. 13.3. Landal GreenParks ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar. Gegebenenfalls bestehende, hierüber hinausgehende gesetzliche Haftungserleichterungen zu Gunsten von Landal GreenParks werden dadurch nicht eingeschränkt. Klausel Nr. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von Satz 1 der Klausel 13.3. unberührt. 13.4. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalt enverhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Landal GreenParks weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. 13.5. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Landal GreenParks das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. 13.6. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die vom Mieter/Nutzer und dessen Begleiter vorgenommen werden, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollte Landal GreenParks von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter Landal GreenParks schadlos zu halten.

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Internetnutzung. 13.1. 13.1 Landal GreenParks hält in einigen Unterkünften und/oder Campingplätzen für ihre Mieter und/oder den Nutzer und deren Begleiter einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit. 13.2. 13.2 Landal GreenParks stellt dem Mieter nicht die für die Internetnutzung erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Der Mieter hat alle hierfür erforderliche Hard- und Software selbst mitzubringen. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Einstellungen, peripherer Geräte und die Verbindungen zu deren Unterstützung sowie Maßnahmen zur Sicherung des Rechners beziehungsweise des Betriebssystems ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere obliegt es ihm, seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall auszustatten. 13.3. 13.3 Landal GreenParks ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar. Gegebenenfalls bestehende, hierüber hinausgehende gesetzliche Haftungserleichterungen zu Gunsten von Landal GreenParks werden dadurch nicht eingeschränkt. Klausel Nr. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von Satz 1 der Klausel 13.3. unberührt. 13.4. 13.4 Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalt enve rhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassenunterlas sen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Landal GreenParks weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen ei nen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. 13.5. 13.5 Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Landal GreenParks das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. 13.6. 13.6 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die vom Mieter/Nutzer und dessen Begleiter vorgenommen werden, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollte Landal GreenParks von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter Landal GreenParks schadlos zu halten.

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