Internetnutzung. Der Internet-Zugang darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.
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Internetnutzung. Der Internet-Zugang darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung Berück- sichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.
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Internetnutzung. Der Internet-Zugang darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch schu- lisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen schuli- schen Arbeit im Zusammenhang steht.
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