Common use of Internetnutzung Clause in Contracts

Internetnutzung. Der Teilnehmende darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volks- verhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Up- loads durchgeführt werden.

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Samples: www.hwk-duesseldorf.de

Internetnutzung. Der Teilnehmende Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere insbe- sondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.z. B. pornografischenpornografi- schen, politisch politischen radikalen, gewaltverherrlichenden oder volks- verhetzenden volksverhet- zenden Inhalten. Ferner dürfen keine Up- loads Uploads durchgeführt werden.

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Samples: www.bze-hamburg.de

Internetnutzung. Der Teilnehmende Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volks- verhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Up- loads Uploads durchgeführt werden.

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Samples: www.slv-nord.de

Internetnutzung. Der Teilnehmende Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Schu- lungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. kostenpflichtigen, ur- heberrechtlich geschützten, pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volks- verhetzenden volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Up- loads Uploads durchgeführt werden.

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Samples: www.hwk-muenchen.de