Common use of Internetnutzung Clause in Contracts

Internetnutzung. (1) Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang gegen Entgelt nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Marken- rechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine In- halte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbrei- ten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird so- mit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinem Dritten zugänglich ist.

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Internetnutzung. (1) Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang gegen Entgelt nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. z.B. Urheberrechte, Marken- rechteMarkenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- sitten-oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine In- halte Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbrei- ten verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs Internetzugangs wird so- mit somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinem Dritten zugänglich ist.

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Samples: ferienhaus-lucia.de

Internetnutzung. (1) Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang gegen Entgelt nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. z.B. Urheberrechte, Marken- rechteMarkenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine In- halte Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbrei- ten verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs Internetzugangs wird so- mit somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinem Dritten zugänglich ist. Die Telekom ist voraussichtlich erst im Frühjahr 2014 in der Lage, die notwendige DSL-Versorgung herzustellen.

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Internetnutzung. (1) Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang gegen Entgelt Ent- gelt nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Marken- rechteMarkenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine In- halte Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters Charak- ters zu verbrei- ten verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung Verfü- gung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs Inter- netzgangs wird so- mit somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die Zugangsidentifikation Zugangsidentifi- kation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinem kei- nem Dritten zugänglich ist.

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