Invalidität. A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
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Invalidität. A.4.5.1.1 Die versicherte Versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - • dauerhaft • beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - • eine Änderung dieses Zustands Zustandes nicht zu erwarten ist.
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Invalidität. A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - ▪ die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - ▪ dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - ▪ sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - ▪ eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
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Invalidität. A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - – die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - – dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - – sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - – eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
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Invalidität. A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt durch einen Unfall - die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person - dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft Eine Beeinträchtigung ist eine Beeinträchtigungdauerhaft, wenn - sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - eine Änderung dieses Zustands Zustandes nicht zu erwarten isterwartet werden kann.
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Invalidität. A.4.5.1.1 A.3.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - – die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - – dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - – sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - – eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
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Invalidität. A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - ▪ die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - ▪ dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - ▪ sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - ▪ eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
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Invalidität. A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - • dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
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Invalidität. A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
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