Kündigung des Vertrags. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Kündigung des Vertrags. Wann und wie können Sie Ihren Vertrag kündigen?
Kündigung des Vertrags. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und
Kündigung des Vertrags. Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei durch eine an den Generaldirektor der WIPO gerichtete Notifikation gekündigt werden. Die Kündigung wird ein Jahr nach dem Tag wirksam, an dem die Notifikation beim Generaldirektor der WIPO ein- gegangen ist.
Kündigung des Vertrags. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündi- gen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlan- gen.
Kündigung des Vertrags. 12.1 Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündi- gungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragsty- pus, der mit green abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündi- gung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf ei- nen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Be- trages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und ver- fällt an green.
12.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der green stehen- den Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kos- ten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch green, an green zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
12.3 green kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein ver- gleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Er- öffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. In diesem Fall gilt Ziff. 12.2 uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, green über entsprechende Tatbestände umgehend zu infor- mieren.
12.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist green berechtigt, Scha- densersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausge- hende Ansprüche bleiben vorbehalten.
12.5 Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder per Fax zu erfolgen.
Kündigung des Vertrags. Der Kunde kann diesen Vertrag zu jeder Zeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen.
Kündigung des Vertrags. Der Verpächter kann den Jagdpachtvertrag vor Ablauf der Pachtzeit fristlos kündigen, wenn
Kündigung des Vertrags. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragsstaat auf diplomatischem Weg schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten gekündigt werden.
Kündigung des Vertrags. Erfüllt die Teilnehmerin / der Teilnehmer eine der Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht, so hat die Organisation das Recht, den Vertrag unbeschadet der nach Maßgabe des geltenden Rechts hierfür vorgesehenen Folgen jederzeit und ohne weitere Formalitäten zu beenden oder aufzukündigen, wenn die Teilnehmerin / der Teilnehmer nicht binnen eines Monats ab der Verständigung über die Pflichtverletzung mittels eingeschriebenen Brief entsprechende Maßnahmen tätigt. Kündigt die Teilnehmerin / der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig oder hält sie/er sich nicht an die in der Vereinbarung festgelegten Bestimmungen, so muss sie/er den bereits ausgezahlten Zuschuss zurückzahlen, es sei denn, es wurde mit der Entsendeorganisation etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer aufgrund von „höherer Gewalt“, d.h. einer unvorhersehbaren Ausnahmesituation oder eines Ereignisses, das außerhalb des Einflussbereichs der Teilnehmerin / des Teilnehmers liegt und nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit ihrerseits/seinerseits zurückzuführen ist, hat die Teilnehmerin / der Teilnehmer Anspruch auf zumindest einen aliquoten Zuschuss entsprechend der tatsächlichen Mobilitätsdauer. Darüber hinaus ausbezahlte Mittel sind zurückzuzahlen.