Kaufvertrag. (1) Die bbg leistet Gewähr dafür, dass die Testsoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter genutzt werden kann. Im Übrigen wird die Gewährleistung für die Testsoftware ausgeschlossen. (2) Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns diese bei Vorliegen unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung. (3) Die bbg ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Xxxx zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird die bbg dem Kunden nach eigener Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden. (4) Die bbg ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Die bbg genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden Support (telefonisch oder per E-Mail) zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet. (5) Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Xxxx den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. (6) Für weitergehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. 10. (7) Mängelansprüche des Kunden bei Lieferung einer Sache verjähren, soweit die bbg nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen. (8) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, dies entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. (9) 478, 479 BGB bleiben von vorstehenden Bedingungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufvertrag. (1) Die bbg leistet Gewähr . Gemäß Punkt 4 kommt ein Vertrag mit der Angebotsannahme durch den Verbraucher und seiner Einhaltung der geltenden Geschäftsbedingungen zustande.
2. Bei Vertragsabschluss auf elektronischem Wege bestätigt das Unternehmen dem Verbraucher den Erhalt der Angebotsannahme unverzüglich auf selbigem Wege. Wird der Erhalt der Angebotsannahme nicht vom Unternehmen bestätigt, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.
3. Bei Vertragsabschluss auf elektronischem Wege sorgt das Unternehmen in angemessener Weise dafür, dass die Testsoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter genutzt werden kann. Im Übrigen wird die Gewährleistung geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für die Testsoftware ausgeschlossenDatenübermittlung getroffen werden und ein sicheres Web-Umfeld bereitgestellt wird. Falls dem Verbraucher elektronische Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden, hat das Unternehmen geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
(2) Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns diese bei Vorliegen unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen4. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
(3) Die bbg ist Das Unternehmen kann im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Xxxx zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird gesetzlichen Möglichkeiten die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers überprüfen und Erkundigungen über die für eine begründete Vertragsabschlussentscheidung erforderlichen Fakten und Kriterien einholen. Stellt sich dabei heraus, dass ein Vertragsabschluss für das Unternehmen nicht ratsam ist, kann das Unternehmen den Vertragsabschluss unter Xxxxxx von Gründen ablehnen oder an besondere Leistungsbedingungen knüpfen.
5. Spätestens bei Lieferung des Produkts bzw. Bereitstellung der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand Dienstleistung oder digitalen Inhalte übermittelt das Unternehmen dem Verbraucher folgende Informationen in schriftlicher oder beliebiger anderer, auf einem Langzeit-Datenspeichermedium archivierbarer Form:
a. die physische Anschrift des Geschäftssitzes des Unternehmens, an die der Software übernehmenVerbraucher mögliche Reklamationen schicken kann
b. die Bedingungen, es sei denn dies führt unter denen der Verbraucher sein Rücktrittsrecht geltend machen kann, und ggf. dazugehörige praktische Hinweise oder den eindeutigen Hinweis, dass er dieses Recht nicht geltend machen kann
c. die Angaben zu unzumutbaren BeeinträchtigungenGewährleistung und Kundendienst
d. den Preis einschließlich aller auf das Produkt, die Dienstleistung oder digitalen Inhalte erhobenen Steuern, möglichen Versandkosten und Angaben zur Zahlungsart, Lieferung oder Erfüllung des Fernabsatzvertrags
e. die Voraussetzungen für die Beendigung eines befristeten Vertrags mit einer Dauer von mehr als 1 Jahr oder eines unbefristeten Vertrags
f. falls der Verbraucher ein Rücktrittsrecht hat, das entsprechende Standardformular
6. Bei Rechtsmängeln wird einem Langzeitvertrag gilt die bbg dem Kunden nach eigener Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
(4) Die bbg ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Die bbg genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden Support (telefonisch oder per E-Mail) zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
(5) Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Xxxx den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängelnvorhergehenden Abschnitt aufgeführte Bestimmung nur für die Erstlieferung.
(6) Für weitergehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. 10.
(7) Mängelansprüche des Kunden bei Lieferung einer Sache verjähren, soweit die bbg nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
(8) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, dies entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(9) 478, 479 BGB bleiben von vorstehenden Bedingungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufvertrag. Wir leben in einer sehr hoch entwickelten, arbeitsteiligen Marktwirtschaft, in der unendlich viele Waren produziert und vertrieben werden. Für die Marktteilnehmer ist die Verteilung von Gütern auf der Basis eines Tauschvorganges (1Ware gegen Geld) geregelt. Der Kaufvertrag ist hierbei das wesentliche Instrument mit dem Unternehmer wie Verbraucher ihre Nachfrage nach Industriegütern oder Gütern des täglichen Bedarfs steuern können. Die bbg leistet Gewähr dafürSpannbreite des Kaufvertrages reicht vom Einkauf im Supermarkt über den Kauf eines Grundstücks bis zum Kauf ganzer Unternehmungen. Der Kaufvertrag, dass die Testsoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter genutzt werden kann§§ 433 ff BGB*, hat Verpflichtungscharakter, führt jedoch nicht zum Eigentumsübergang der Ware. Im Übrigen Dazu bedarf es noch der Eigentumsübertragung nach § 929 ff BGB*. Dazu an anderer Stelle mehr. Der Verpflichtungscharakter des Kaufvertrages wird die Gewährleistung für die Testsoftware ausgeschlossen.
(2) Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns diese bei Vorliegen unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes giltdeutlich, wenn sich später ein solcher Mangel zeigtman die Rechtspositionen der beteiligten Parteien gegenüberstellt: zur sach- und rechtsmängelfreien Übergabe der Ware und zur (Besitz- und) Eigentumsverschaffung (Wirtschaftsprivatrecht, Güllemann, S. 248). zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, zur Abnahme der Sache und evtl. Nebenleistungen (§ 377 HGB findet Anwendung.
448 BGB*). Hinsichtlich der Gefahrtragung, also dem Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache, muss zwischen Leistungs- und Gegenleistungsgefahr unterschieden werden: Die Leistungsgefahr liegt bei dem Käufer Die Preisgefahr liegt bei dem Verkäufer. Nach § 275 BGB* wird der Schuldner / Verkäufer von seiner Leistung befreit, wenn die Sache nach Abschluss des Kaufvertrages zerstört wird (3) Die bbg ist siehe auch Leistungsstörungen), der Gläubiger / Käufer muss dann allerdings im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Xxxx zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird die bbg dem Kunden nach eigener Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
(4) Die bbg ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Die bbg genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden Support (telefonisch oder per E-Mail) zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
(5) Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Xxxx Normalfall den Kaufpreis auch nicht mehr entrichten, § 326 Absatz 1 BGB*. Hier gilt es jedoch die Ausnahmen der §§ 446, 447 BGB* zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängelnbeachten.
(6) Für weitergehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. 10.
(7) Mängelansprüche des Kunden bei Lieferung einer Sache verjähren, soweit die bbg nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
(8) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, dies entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(9) 478, 479 BGB bleiben von vorstehenden Bedingungen unberührt.
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Samples: Kaufvertrag
Kaufvertrag. (1) 3.1. Alle Angebote der Waren, die auf der Website des Verkäufers angeführt sind, sind informativ und unverbindlich und der Verkäufer ist nicht verpflichtet einen Kaufvertrag auf diese Waren abzuschließen.
3.2. Auf der Website befindet sich eine Liste der zum Verkauf angebotenen Waren, inklusive der Preise für die einzelnen Waren. Die bbg leistet Gewähr dafürPreise der angebotenen Waren sind inklusive Mehrwertsteuer und allen damit verbundenen Gebühren angeführt. Das Angebot von Waren und Preisen gilt, solange es auf der Website des Verkäufers angeführt ist. Diese Bestimmung begrenzt nicht die Möglichkeit mit dem Verkäufer einen individuellen Kaufvertrag abzuschließen.
3.3. Auf der Website befinden sich auch Informationen über Nebenkosten, die mit Verpackung und Lieferung verbunden sind. Die Informationen zu den Kosten, die mit Verpackung und Lieferung der Waren auf der Website angeführt sind, gelten nur im Rahmen einer Lieferung innerhalb der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland. Im Fall, dass die Testsoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter genutzt werden kann. Im Übrigen wird Ware in einen anderen Land geliefert sein sollte, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer zu kontaktieren, der dem Käufer Verkaufsbedingungen inklusive Nebenkosten, die Gewährleistung für die Testsoftware ausgeschlossenmit Verpackung und Lieferung verbunden sind, mitteilt.
3.4. Bei der Bestellung von Waren füllt der Käufer das Bestellformular der Website aus. Das Bestellformular enthält Informationen über:
3.4.1. der bestellten Ware (2) Der Kunde die gewünschten Ware legt der Käufer in einen elektronischen Warenkorb)
3.4.2. Zahlungsart des Kaufpreises, Einzelheiten zur gewünschten Art der Lieferung der Waren und
3.4.3. Informationen zu den Lieferungskosten (im Folgenden zusammenfassend als "Bestellung" bezeichnet).
3.5. Vor dem Versand der Bestellung an den Verkäufer hat der Käufer die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel Möglichkeit diese zu überprüfen und uns diese bei Vorliegen unverzüglich mitzuteilenzu ändern, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossenbeziehungsweise zu korrigieren. Entsprechendes giltDer Käufer sendet die Bestellung an den Verkäufer durch Klicken auf die Taste "Bestellen". Die in der Bestellung angeführten Daten betrachtet der Verkäufer als die Richtigen. Der Verkäufer bestätigt umgehend nach Eingang der Bestellung dem Käufer den Erhalt der Bestellung an dessen E-Mail-Adresse, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendungdie im Kundenkonto des Käufers oder in der Bestellung angegeben wurde (weiter nur “E-Mail -Adresse des Käufers“).
3.6. Der Verkäufer ist stets berechtigt je nach Art der Bestellung (3Stückzahl, Kaufpreis, geschätzte Versandkosten), vom Käufer eine zusätzliche Bestätigung der Bestellung (z. B. schriftlich oder telefonisch) zu beantragen.
3.7. Die bbg ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entsteht nach eigener Xxxx zur Beseitigung des Mangels Übersendung der Auftragsannahme („Nachbesserungweiter nur “Auftragsannahme“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird die bbg dem Kunden nach eigener Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
(4) Die bbg ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Die bbg genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden Support (telefonisch oder Käufer per E-Mail) zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet, gesendet an die E-Mail- Adresse des Käufers.
3.8. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, einen Kaufvertrag abzuschließen, vor allem mit Personen, die schon früher grundlegend einen Kaufvertrag (5einschließlich AGB) Das Recht des Kunden, verletzt haben.
3.9. Der Käufer ist mit der Verwendung von Fernkommunikationsmittel im Falle Rahmen des zweimaligen Fehlschlagens Abschlusses des Kaufvertrages einverstanden. Kosten, die dem Käufer bei der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Xxxx den Kaufpreis Nutzung der Fernkommunikationsmittel in Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages (Internet, Telefon) entstehen, sind vom Käufer zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängelntragen.
(6) Für weitergehende Aufwendungs- 3.10. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis von Waren vor dem Versand zu ändern, wenn er feststellt, dass die Ware zum falschen Preis angeboten wurde. In diesem Fall muss der Kunde von dieser Änderung informiert werde und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziffer muss der Änderung des Preises zustimmen. 10Wenn er seine Zustimmung nicht gibt, wird der Kaufvertrag nicht abgeschlossen und die Bestellung storniert.
(7) Mängelansprüche des Kunden bei Lieferung einer Sache verjähren, soweit die bbg nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
(8) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, dies entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(9) 478, 479 BGB bleiben von vorstehenden Bedingungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufvertrag. 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Kunde erwirbt von NetzWerkPlan die im Angebot näher bezeichnete Software einschließlich der hierin enthaltenen Datenbestände (nachfolgend die „Software“).
(2) Für die Beschaffenheit der von NetzWerkPlan gelieferten Software ist die bei Lieferung gültige und dem Kunden mit der Übersendung des Angebots zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich. Gewährleistet wird die Erbringung der beschriebenen Funktionen und Leistungen in der vereinbarten Systemumgebung. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet NetzWerkPlan nicht.
(3) Soweit Angestellte der NetzWerkPlan vor Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden.
(4) Vertragsbestandteile sind:
a) Dieser Vertragstext.
b) Die bbg leistet Gewähr dafürAllgemeinen Geschäftsbedingungen der NetzWerkPlan, dass die Testsoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter genutzt werden kann. Teil A (Allgemeiner Teil und Lizenzbestimmungen) und Teil D (Datenschutzerklärung).
c) Im Übrigen wird Falle von Widersprüchen gehen die Gewährleistung in diesem Vertragstext genannten Regelungen denen des Teil A vor. Die Regelungen des Teil A enthalten allgemeine Regelungen, die hier nicht aufgeführt wurden, um Wiederholungen zu vermeiden.
(5) Es gelten ferner Anlagen:
A 1: Liste der zu pflegenden Software (laufend zu aktualisieren). A 2: Besondere Mitwirkungspflichten.
(1) Der Kaufpreis für die Testsoftware ausgeschlossenSoftware ergibt sich aus dem Angebot. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte für die sich aus dem Angebot ergebende Anzahl von Nutzern.
(2) Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen Kaufpreis ist fällig und uns diese bei Vorliegen unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossenzahlbar ohne Abzug mit Lieferung bzw. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet AnwendungBereitstellung der Software und Rechnungsstellung.
(3) Die bbg Der Kunde ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung zu einer Nutzung der Software, die über die in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der NetzWerkPlan berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zustimmung (insbesondere beim Einsatz einer größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist NetzWerkPlan berechtigt, d.h. nach eigener Xxxx zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag gemäß der Ersatzlieferung wird zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde gegebenenfalls nicht einen neuen Stand wesentlich niedrigeren Schaden der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren BeeinträchtigungenNetzWerkPlan nachweist. Bei Rechtsmängeln wird die bbg dem Kunden nach eigener Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werdenWeitergehende außervertragliche Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Die bbg ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Die bbg genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden Support (telefonisch oder per E-Mail) zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietetAlle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(5) Das Recht Die Preise für Lieferungen schließen Transport und Verpackung bei körperlichem Versand ein. Bei Bereitstellung zum Abruf über ein Netz trägt der Kunde die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, NetzWerkPlan die Kosten für den Abruf.
(1) Auf Wunsch des Kunden übernimmt NetzWerkPlan die Installation der Software auf der Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung und des jeweiligen Angebots.
(2) Einweisung und Schulung leistet NetzWerkPlan nach gesonderter Vereinbarung auf der Basis des jeweiligen Angebots.
(1) Die dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten. Die speziellen Mitwirkungspflichten ergeben sich aus der Anlage zum Angebot. Neben diesen gelten die folgenden allgemeinen Mitwirkungspflichten als vereinbart:
(2) Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
(3) Sofern die von NetzWerkPlan zu schaffenden Leistungen auf der Basis einer bestimmten Software erfolgen, wird sich der Kunde diese selbst zu beschaffen haben. Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot. NetzWerkPlan berät den Kunden über die erforderlichen Produktspezifikationen.
(4) Der Käufer gewährt dem Verkäufer zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu der Software, nach Xxxx des Kunden unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung.
(5) Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Daten in angemessenen Intervallen zu sichern. Schäden, die durch ein Unterlassen der Datensicherung entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen.
(1) Die Software wird mangels anderer Absprache in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert.
(2) NetzWerkPlan bewirkt die Lieferung, indem sie nach ihrer Xxxx entweder (i) dem Käufer eine Programmkopie der Software auf maschinenlesbarem Datenträger oder (ii) die Software in einem Netz abrufbar bereitstellt und dies dem Kunden mitteilt.
(3) Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem NetzWerkPlan die Software dem Transporteur übergibt, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Kunden mitgeteilt wird. Wird die Software nach Gefahrübergang beschädigt oder zerstört, liefert NetzWerkPlan gegen Erstattung der Kopier- und Versandkosten Ersatz.
(4) Solange NetzWerkPlan auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb der NetzWerkPlan Aussperrungen erfolgen (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), oder die Auslieferung durch behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umstände in seinen Leistungen behindert ist („höhere Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung („Ausfallzeit“) als verlängert. NetzWerkPlan teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als acht Wochen an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.
(1) Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Geltendmachung von Mängeln steht NetzWerkPlan zunächst das Recht zu, eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen binnen angemessener Frist zu unternehmen. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach seiner Xxxx den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zurückzutreten und/ oder Schadensersatz zu tretenverlangen.
(2) NetzWerkPlan ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
(3) Bei unerheblichen, nicht wesentlichen Mängeln ist das Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Das Recht zur Geltendmachung der Minderung bleibt unberührt.
(4) Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel durch NetzWerkPlan zu vertreten ist, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Kunde ohne Zustimmung der NetzWerkPlan Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den NetzWerkPlan - Richtlinien gemäß verarbeitet, betrieben und gepflegt worden sind.
(5) Behaupten Dritte Ansprüche, die der vertraglichen Nutzung der Software entgegenstehen, unterrichtet der Kunde die NetzWerkPlan unverzüglich. Ein Rücktrittsrecht besteht Er ermächtigt NetzWerkPlan hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. XxxxXxxxXxxx ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht bei unerheblichen Mängelnauf dem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden beruhen.
(6) Für weitergehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt ZiffDie Nacherfüllung kann nach Xxxx von NetzWerkPlan entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. 10Der Kunde ist berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherfüllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann NetzWerkPlan nach eigener Xxxx die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass er zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
(7) Mängelansprüche des Kunden bei Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung einer Sache verjähren, soweit bzw. Bereitstellung der Vertragsgegenstände; die bbg Verkürzung der Verjährungsvorschriften gilt nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von MangelfolgeschädenSchadensersatzansprüche, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
(8) Ansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung von Leib. Leben oder Gesundheit geltend gemacht werden und/oder wegen der zum Zweck Verletzung einer Garantiezusage, und/oder grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Begehungsweise geltend gemacht werden. Die Übertragung der Nacherfüllung erforderlichen AufwendungenNutzungsrechte richtet sich nach Teil A, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil Abschnitt II der Gegenstand AGB der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, dies entsprach dem bestimmungsgemäßen GebrauchNetzWerkPlan.
(9) 478, 479 BGB bleiben von vorstehenden Bedingungen unberührt.
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