Kaufvertrag. Durch die Bestellung eines Produktes über die Plattform kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Käufer zustande. Sollte der Verkäufer nicht in der Lage sein, seine Pflichten aus dem Kaufvertrag zu erfüllen, hat er unverzüglich den Käufer über die weitere Vorgehensweise zu informieren und, soweit erforderlich, den Kaufvertrag anzufechten. Beide Parteien sind sich einig, dass der Marktplatzbetreiber in diesem Zusammenhang nur als technischer Dienstleister und Vermittler agiert, der dem Verkäufer den Kontakt mit den Käufern ermöglicht und nicht Partei des Kaufvertrages ist.
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Kaufvertrag. Durch die Bestellung eines Produktes über die Plattform kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Käufer zustande. Sollte der Verkäufer nicht in der Lage sein, seine Pflichten aus dem Kaufvertrag zu erfüllen, hat er unverzüglich den Käufer über die weitere Vorgehensweise zu informieren und, soweit erforderlich, den Kaufvertrag anzufechten. Beide Parteien sind sich einig, dass der Marktplatzbetreiber in diesem Zusammenhang nur als technischer Dienstleister und Vermittler agiert, der dem Verkäufer den Kontakt mit den Käufern ermöglicht und nicht Partei des Kaufvertrages ist.
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