Kaufvertrag. Der Verkäufer / die Verkäufer (Vor- und Nachnamen) verkaufen an den Käufer / die Käufer (Vor- und Nachnamen) (1) Der Kaufpreis beträgt insgesamt Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 4 - (2) Der Kaufpreis ist fällig bis spätestens Tag/Monat/Jahr und ist bis dahin nicht zu verzinsen. Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit ist a) die Vorlage der auflagenfreien, grundbuchverwendungsfähigen Löschungsunterlagen für die Grundschuld in Abt. III beim beurkundenden Notar sowie Mitteilung des Notars hierüber an die Vertragsbeteiligten, b) die Eintragung der Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch, welcher nur die im heutigen Kaufvertrag festgestellten Belastungen und die zugunsten des Käufers zu bestellenden Finanzierungsgrundpfandrechte vorgehen dürfen, c) die Räumung des Vertragsgegenstands durch den Verkäufer, wovon sich der Käufer selbst zu überzeugen hat. Der Kaufpreis ist mitschuldbefreiender Wirkung zu entrichten auf das Konto des Verkäufers Nr. *** bei der XY-Bank/Sparkasse, BLZ ***. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist. (3) Für den Fall des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Käufer zur Kaufpreisfinanzierung Darlehen aufnimmt, können die als Sicherheit erforderlichen Grundpfandrechte nebst sofortiger Zwangsvollstreckungs- unterwerfung nach § 800 ZPO am Kaufobjekt auch vor Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen werden. Dabei muss durch Zweckbestimmung gewährleistet sein, dass die Fremdmittel nur zur Kaufpreisfinanzierung verwendet werden können und vom Verkäufer keine persönliche Schuldübernahme notwendig ist. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 5 - dem Grundpfandrecht in den Kaufgegenstand vor Eigentumsübergang auf den Käufer sind ausgeschlossen. Der Käufer tritt seine Auszahlungsansprüche gegen die Grundpfandgläubiger bis zur Höhe des Kaufpreises an den Verkäufer ab. Der Notar ist ermächtigt, die Abtretung unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift dieses Vertrages den Gläubigern anzuzeigen. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für bestehende Grundpfandrechte, sofern sie vom Käufer zur Neuvalutierung übernommen werden. (1) Die Übergabe erfolgt am Tage der vollständigen Kaufpreiszahlung. (2) Von der Besitzübergabe an gehen Nutzen, Lasten und Gefahr, Steuern und öffentlicher Abgaben auf den Käufer über. (1) Für die Rechtsmängelhaftung gilt das Gesetz, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer versichert, dass ihm Belastungen außerhalb des Grundbuchs nicht bekannt sind und er keine im Grundbuch einzutragenden Lasten beantragt hat. (2) Der Kaufgegenstand wird in dem Umfang und Zustand übertragen, in dem er sich heute befindet; ohne Beschaffenheitsvereinbarung und ohne Garantie. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind. Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 6 - - Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis nur in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gemäß Paragraph 16 EnEV von einem Ingenieur-Büro/Architekten/Energieberater hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen und die Übergabe erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Verpflichtung nach Paragraph 16 EnEV.- (3) Der Grundbuchbestand wurde durch Einsicht in das EGB erhoben. Die Beteiligten verzichten auf weitere Ermittlungen. Die Vertrags- und Vollzugskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, die Löschungskosten § 4 Abs. (3) der Verkäufer. (1) Mit der Besitzübergabe tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ein, so, wie sich diese aus der Teilungserklärung nebst evtl. Nachträgen, Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung, der Hausordnung, dem Verwaltervertrag sowie nach dem Gesetz ergeben. Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 7 - (2) Zum heutigen Vertrag ist die Zustimmung des Verwalters (nicht erforderlich / erforderlich). Der Notar wird ermächtigt, diese Zustimmung durch Übersendung einer Kaufvertragsabschrift einzuholen und entgegenzunehmen. (3) Eine Instandhaltungsrücklage ist vorhanden. Die laufenden Lasten des Mit- und Sondereigentums, z.B. Verwaltergebühren, Rücklagen, etc. übernimmt der Käufer ab Übergabe. Rückerstattungen und Nachzahlungen werden zeitanteilig verrechnet. Der Verkäufer trägt eine evtl. Ablesegebühr und versichert, dass keine Wohngeldrückstände bestehen. (4) Sonderzahlungen zur Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben, aufgrund Eigentümerbeschlüsse bis zur Besitzübergabe trägt unabhängig von der Fälligkeit der Verkäufer. Die gesetzliche Haftung hat der Notar erläutert. (5) Dem Käufer stehen ab Besitzübergabe sämtliche Rechte gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und dem Verwalter zu, einschließlich Stimmrecht; entsprechende Vollmacht wird hiermit erteilt. Der Verkäufer überträgt sein Stimmrecht insoweit auf den Käufer sofort, soweit es Beschlüsse für Maßnahmen nach Besitzübergabe betrifft
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Samples: Kaufvertrag
Kaufvertrag. zwischen (im Vertrag „Käufer“ genannt) Anschrift .............................................................................................................................. und (im Vertrag „Künstler“ genannt) Anschrift .............................................................................................................................. Im Kaufvertrag werden Rechte und Pflichten von Käufer*in und Künstler*in (Verkäufer*in) geregelt. Für das Zustandekommen eines Verkaufs ist es nicht zwangsläufig erforderlich, einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen, da mündliche Absprachen ebenfalls bindend sind. Allerdings kann es für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt oder bspw. auch gegenüber dem Zoll sinnvoll sein, neben einer Rechnung einen schriftlichen Vertrag zum Nachweis des Verkaufes zu haben. − die Vertragsparteien, das heißt die vollständigen Namen von Künstler*in (Verkäufer*in) und Käufer*in, − die Bezeichnung und Beschreibung des Werkes, − der Kaufpreis und − das Datum des Vertrages. Der Verkäufer / Käufer erwirbt nachfolgend beschriebenes Kunstwerk vom Künstler: .................................................................................. (Titel, Jahr, Technik, Maße, Rahmung, Jahr) Signatur (Wortlaut angeben) Nummerierung (z. B. bei Drucken) Der Kaufpreis des o. g. Werkes beträgt .................................................. . Der Kaufpreis enthält % Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Versand und für anfallende Einfuhrabgaben trägt der Käufer/trägt der Künstler/tragen Käufer und Künstler zu gleichen Teilen.* Die Regelungen zur korrekten Abfuhr der Umsatzsteuer (USt) sind gerade bei Auslandsgeschäften recht kompliziert und je nach Land verschieden. Bei Verkäufen im/ins Ausland sollte eine*r Steuerberater*in konsultiert werden. Diese Person kann über die Verkäufer Regelungen, die auf die individuelle Situation anzuwenden sind, gut informieren. (Vor- s. Grundlagen der Umsatzsteuer). − bei grenzüberschreitenden Verkäufen ins EU-Ausland, wenn die*der Käufer*in Privatperson ist. Der Umsatz ist in Deutschland steuerpflichtig; die Umsatzsteuer wird in Deutschland abgeführt (s. Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften > Verkäufe von Kunstwerken). − bei grenzüberschreitenden Verkäufen ins EU-Ausland, wenn die*der Käufer*in Unternehmer*in ist. Der Umsatz ist in Deutschland steuerbefreit; die Umsatzsteuer wird im Wohnsitzstaat der*s Käufer*in erklärt; bei der Rechnungslegung ist die Angabe der USt-IdNr. von Käufer*in und NachnamenVerkäufer*in wichtig (s. Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften > Verkäufe von Kunstwerken). − bei grenzüberschreitenden Verkäufen in Länder außerhalb der EU. Der Umsatz ist in diesem Fall in Deutschland steuerbefreit; die Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden (in diesem Fall ist auch keine USt-IdNr. auf der Rechnung anzugeben, da sie nur innerhalb der EU Geltung hat). Bei Verkäufen in Länder außerhalb der EU sind Zollbestimmungen zu beachten. Möglicherweise fallen auch Einfuhrabgaben (Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer) verkaufen an (s. Transport über die Europäische Union hinaus). Auch sollte vorab vereinbart werden, welche Vertragspartei die Kosten trägt. Erwirbt die*der ausländische Käufer*in die Arbeit in Deutschland und nimmt sie anschließend mit ins außereuropäische Ausland, ist die Umsatzsteuer in Deutschland fällig. Die*der Käufer*in kann sich nach der Ausfuhr die Umsatzsteuer von der*m Künstler*in erstatten lassen – gegen Vorlage einer Ausfuhrbestätigung. Die Rechnung muss nachträglich entsprechend geändert werden: Sie beinhaltet dann nicht mehr die Umsatzsteuer (s. Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften > Verkäufe von Kunstwerken). Soll eine Arbeit ins Ausland versendet werden, sollte bereits im Vertrag geregelt sein, wer die Versandkosten und die evtl. anfallenden Einfuhrabgaben (Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer) trägt. Ist im Vertrag nichts geregelt, trägt die*der Künstler*in die Kosten! Käufer*in und Künstler*in benötigen neben dem Kaufvertrag außerdem eine Rechnung, bspw. für den Betriebsausgaben- oder den Vorsteuerabzug. Dies sollte im Vertrag festgehalten werden. Der Kaufpreis wird bei der Übergabe des Kunstwerkes an den Käufer / die Käufer (Vor- und Nachnamen)
(1) fällig.* Der Kaufpreis beträgt insgesamt Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 4 -
(2)wird spätestens am fällig.* Der Kaufpreis ist fällig bis spätestens Tag/Monat/Jahr und ist bis dahin nicht zu verzinsewird in ...... Raten von ....................... zum 15n. Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit ist
a) die Vorlage der auflagenfreien, grundbuchverwendungsfähigen Löschungsunterlagen für die Grundschuld in Abt. III beim beurkundenden Notar sowie Mitteilungeines jeden Monats fällig.* Bis zur vollständigen Abzahlung des Notars hierüber an die Vertragsbeteiligten,
b) die Eintragung der Auflassungsvormerkung für den KäuferKunstwerkes verbleibt dieses im Grundbuch, welcher nur die im heutigen Kaufvertrag festgestellten Belastungen und die zugunstenBesitz des Käufers zu bestellenden Finanzierungsgrundpfandrechte vorgehen dürfen,
c) die Räumung des Vertragsgegenstands durch den Verkäufer, wovon sich der Käufer selbst zu überzeugen hat. Der Kaufpreis ist mitschuldbefreiender Wirkung zu entrichten auf das Konto des Verkäufers Nr. *Künstlers.** bei der XY-Bank/Sparkasse, BLZ ***. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist.
(3) Für den Fall des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Käufer zur Kaufpreisfinanzierung Darlehen aufnimmt, können die als Sicherheit erforderlichen Grundpfandrechte nebst sofortiger Zwangsvollstreckungs- unterwerfung nach § 800 ZPO am Kaufobjekt auch vor Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen werden. Dabei muss durch Zweckbestimmung gewährleistet sein, dass die Fremdmittel nur zur Kaufpreisfinanzierung verwendet werden können und vom Verkäufer keine persönliche Schuldübernahme notwendig ist. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 5 - dem Grundpfandrecht in den Kaufgegenstand vor Eigentumsübergang auf den Käufer sind ausgeschlossen. Der Käufer tritt seine Auszahlungsansprüche gegen die Grundpfandgläubiger bis zur Höhe des Kaufpreises an den Verkäufer ab. Der Notar ist ermächtigt, die Abtretung unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift dieses Vertrages den Gläubigern anzuzeigen. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für bestehende Grundpfandrechte, sofern sie vom Käufer zur Neuvalutierung übernommen werden.
(1) Die Übergabe erfolgt am Tage der vollständigen Kaufpreiszahlung.
(2) Von der Besitzübergabe an gehen Nutzen, Lasten und Gefahr, Steuern und öffentlicher Abgaben auf den Käufer über.
(1) Für die Rechtsmängelhaftung gilt das Gesetz, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer versichert, dass ihm Belastungen außerhalb des Grundbuchs nicht bekannt sind und er keine im Grundbuch einzutragenden Lasten beantragt hat.
(2) Der Kaufgegenstand wird in dem Umfang und Zustand übertragen, in dem er sich heute befindet; ohne Beschaffenheitsvereinbarung und ohne Garantie. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind. Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 6 - - Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis nur in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gemäß Paragraph 16 EnEV von einem Ingenieur-Büro/Architekten/Energieberater hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen und die Übergabe erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Verpflichtung nach Paragraph 16 EnEV.-
(3) Der Grundbuchbestand wurde durch Einsicht in das EGB erhoben. Die Beteiligten verzichten auf weitere Ermittlungen. Die Vertrags- und Vollzugskosten sowie die GrunderwerbsteuAnfallende Überweisungsgebühren er trägt der Käu.* Der Käufer trägt das Risiko der Beschädigung bzw. des Verlustes in voller Höhe.* Achtung: In nur wenigen Ländern gibt es wie in Deutschland eine Unterscheidung zwischen Vertragsabschluss und der eigenständigen Übergabe des Eigentums: Meist gehört der*m Käufer*in das Werk bereits mit Abschluss des Vertragesfer, die Löschungskosten § 4 unabhängig davon, ob es schon bezahlt wurde oder nichtAbs. (3) der VerkäuHierüber sollte bei Vertragsabschluss Klarheit herrschen! Bei Auslandsüberweisungen können ggf. Gebühren anfallen. Wer diese übernimmt, sollte im Vertrag geregelt seinfer.
(1) Mit der Besitzübergabe tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ein, so, wie sich diese aus der Teilungserklärung nebst evtl. Nachträgen, Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung, der Hausordnung, dem Verwaltervertrag sowie nach dem Gesetz ergeben. Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 7 -
(2) Zum heutigen Vertrag ist die Zustimmung des Verwalters (nicht erforderlich / erforderlich). Der Notar wird ermächtigt, diese Zustimmung durch Übersendung einer Kaufvertragsabschrift einzuholen und entgegenzunehmen.
(3) Eine Instandhaltungsrücklage ist vorhanden. Die laufenden Lasten des Mit- und Sondereigentums, z.B. Verwaltergebühren, Rücklagen, etc. übernimmt der Käufer ab Übergabe. Rückerstattungen und Nachzahlungen werden zeitanteilig verrechnet. Der Verkäufer trägt eine evtl. Ablesegebühr und versichert, dass keine Wohngeldrückstände bestehen.
(4) Sonderzahlungen zur Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben, aufgrund Eigentümerbeschlüsse bis zur Besitzübergabe trägt unabhängig von der Fälligkeit der Verkäufer. Die gesetzliche Haftung hat der Notar erläutert.
(5) Dem Käufer stehen ab Besitzübergabe sämtliche Rechte gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und dem Verwalter zu, einschließlich Stimmrecht; entsprechende Vollmacht wird hiermit erteilt. Der Verkäufer überträgt sein Stimmrecht insoweit auf den Käufer sofort, soweit es Beschlüsse für Maßnahmen nach Besitzübergabe betrifft
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Samples: Kaufvertrag
Kaufvertrag. Der Verkäufer / die Verkäufer (Vor- und Nachnamen) verkaufen an den Käufer / die Käufer (Vor- und Nachnamen)Notizen Stufen des Beschaffungsprozesses in der Schülerfirma
(1) Der Kaufpreis beträgt insgesamt Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 4 -Nr.
(2) Der Kaufpreis ist fällig bis spätestens Tag/Monat/Jahr und ist bis dahin nicht zu verzinsen. Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit ist
a) die Vorlage der auflagenfreien, grundbuchverwendungsfähigen Löschungsunterlagen für die Grundschuld in Abt. III beim beurkundenden Notar sowie Mitteilung des Notars hierüber an die Vertragsbeteiligten,
b) die Eintragung der Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch, welcher nur die im heutigen Kaufvertrag festgestellten Belastungen und die zugunsten des Käufers zu bestellenden Finanzierungsgrundpfandrechte vorgehen dürfen,
c) die Räumung des Vertragsgegenstands durch den Verkäufer, wovon sich der Käufer selbst zu überzeugen hat. Der Kaufpreis ist mitschuldbefreiender Wirkung zu entrichten auf das Konto des Verkäufers Nr. *** bei der XY-Bank/Sparkasse, BLZ ***. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist.Stufe
(3) Für den Fall des Verzugs geltenInhalt (4) Umsetzung in der Schülerfirma 6 Beschaf- fungs- kontrolle realisieren
1. Prüfen der Warenbegleitpapiere - Stimmen die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Käufer zur Kaufpreisfinanzierung Darlehen aufnimmt, können die als Sicherheit erforderlichen Grundpfandrechte nebst sofortiger Zwangsvollstreckungs- unterwerfung nach § 800 ZPO am Kaufobjekt auch vor Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen werden. Dabei muss durch Zweckbestimmung gewährleistet sein, dass die Fremdmittel nur zur Kaufpreisfinanzierung verwendet werden können und vom Verkäufer keine persönliche Schuldübernahme notwendig ist. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 5 - dem Grundpfandrecht in den Kaufgegenstand vor EigentumsüberganAngaben g auf den Käufer sind ausgeschlossWarenbegleit- papieren (z.B. Adresse)? - Stimmt die Anzahl der Versandstücke? - Ist die Ware überhaupt bestellt worden? - Wer hat die Bestellung aufgegeben (Kurz- zeichen)?
2en. Der Käufer tritt seine Auszahlungsansprüche gegePrüfen der Ware - Ist n die Grundpfandgläubiger bis zur HöhSendung unversehrt? - Prüfung auf äußerlich feststellbare Mängel, evtl. Bestätigung durch den Überbringer - Wurde die bestellte Ware in der richtigen Menge und Qualität geliefert? - Lassen sich in der Art, Güte oder Beschaffen- heit Mängel an der Ware feststellen? Wenn ja - Reklamation. Notizen Stufen e des Kaufpreises an den Verkäufer ab. Der Notar ist ermächtigt, die Abtretung unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift dieses Vertrages den Gläubigern anzuzeigen. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für bestehende Grundpfandrechte, sofern sie vom Käufer zur Neuvalutierung übernommen werdeBeschaffungsprozesses in der Schülerfirman.
(1) Die Übergabe erfolgt am Tage der vollständigen KaufpreiszahlungNr. .
(2) VoStufe (3) Inhalt (4) Umsetzung in n der Besitzübergabe an gehen NutzSchülerfirma 6 Beschaf- fungs- kontrolle realisieren
3. Einlagerung und Buchung des Waren- zuganges - Eintragung des Zugangs in das Warenein- gangsbuch - Einlagerung der Ware am vorbestimmten Platz im Lager - Mengenmäßiges Erfassen der Ware auf der Lagerfachkarte - Buchen des Warenzugangs in der Lagerkar- tei (mengen- und wertmäßig)
4. Prüfen der Rechnung - Sachlich (stimmt Rechnung mit gelieferter Ware in puncto Mengeen, LasteNachlass, Lieferungs- n und Gefahr, Steuern und öffentlicher Abgaben auf den Käufer übeZahlungsbedingungen usw. überein?) - Rechnerisch (enthält die Rechnung Rechen- fehler?) Notizen Stufen des Beschaffungsprozesses in der Schülerfirmar.
(1) Für die Rechtsmängelhaftung gilt das Gesetz, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart iNrst. Der Verkäufer versichert, dass ihm Belastungen außerhalb des Grundbuchs nicht bekannt sind und er keine im Grundbuch einzutragenden Lasten beantragt hat.
(2) Der Kaufgegenstand wird in dem Umfang und Zustand übertragen, in dem er sich heute befindet; ohne Beschaffenheitsvereinbarung und ohne Garantie. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind. Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 6 - - Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis nur in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gemäß Paragraph 16 EnEV von einem Ingenieur-Büro/Architekten/Energieberater hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen und die Übergabe erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Verpflichtung nach Paragraph 16 EnEVStufe .-
(3) Der Grundbuchbestand wurde durch EinsicInhalt (4) Umsetzung ht der Schülerfirma 7 Lagerung realisieren Ausgleichsfunktion des Lagers sichern bezüglich • der zu beschaffenden Menge, Über- brücken von Lieferungsverzögerungen, Transportschwierigkeiten usw. bezüglich • des Preises, Einkäufe zu günstigen Jahreszeiten oder in das EGB erhoAusnutzen von Mengenrabatten, Abbau der Lagervor- räte bei zu erwartenden Preissenkun- gen bezüglich • der zu verarbeitenden Menge, Zwischenläger sollen Produktions- stockungen vermeiden bezüglich • der abzusetzenden Menge Vorrats- haltung aufgrund der unterschiedlichen Absatzmengen (Vorrats- bzwben. Die Beteiligten verzichten auf weitere Ermittlungen. Die Vertrags- und Vollzugskosten sowie die Grunderwerbsteuer träFerti- gungserzeugnisläger) Notizen Stufen des Beschaffungsprozesses in gt der Käufer, die Löschungskosten § 4 Abs. (3) der VerkäufSchülerfirmaer.
(1) Mit der Besitzübergabe tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ein, so, wie sich diese aus der Teilungserklärung nebst eNrvtl. Nachträgen, Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung, der Hausordnung, dem Verwaltervertrag sowie nach dem Gesetz ergeben. Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 7 -
(2) Zum heutigen Vertrag ist die Zustimmung des Verwalters (nicht erforderlich / erforderlich). Der Notar wird ermächtigt, diese Zustimmung durch Übersendung einer Kaufvertragsabschrift einzuholen und entgegenzunehmStufe en.
(3) Eine Instandhaltungsrücklage ist vorhanden. Die laufenden Lasten des Mit- und SondereigenInhalt (4) Umsetzung in der Schülerfirma 7 Lagerung realisieren bezüglich • der Überbrückung saisonbedingter Erzeugung, zeitlicher Ausgleich bei bestimmten Güterntums, z.B. VerwaltergebüObsthren, RücklGemüse kann nur zu bestimmten Jahreszeiten beschafft werden; saisongebundene Waren sind vor Saisonbeginn in aus- reichender Menge einzulagern Umformungsfunktion gewährleisten bezüglich • der Veredlung durch die Lagerung selbstagen,z.B. Reifelagerung bei Käse • der Zusammenstellung der Güter in einer vom Kunden gewünschten Art, Qualität, Größe, Form, Farbe usw etc. überniNotizen Stufen des Beschaffungsprozesses in mmt der Käufer ab ÜberSchülerfirma
(1) Nrgabe. Rückerstattungen und Nachzahlungen werden zeitanteilig verrechnet. Der Verkäufer trägt eine evtl. Ablesegebühr und versichert, dass keine Wohngeldrückstände besteh(2) Stufe (3) Inhalt en.
(4) SonderzahlunUmsetzung in der Schülerfirma 7 Lage- rung reali- sieren Lagerorganisation bestimmen Lagergröße Notizen - Abhängigkeit vom Raumbedarf der zu lagern- den Gütern, der Arbeitsfläche, der Breite der Wege im Lager, der Beschaffungs- und La- gerdauer usw. Artgemäße Lagerung Die eingelagerten Güter sind je nach ihrer Art zu schützen vor: • Trockenheit, z.B.: Frischobst, bestimmte Textilien, • Feuchtigkeit, z.B. Salz, Xxxxxx, Mehl, Papier. • Wärme, z.B. Getränke, Fette, Fleisch- und Fischwaren, • Sonnenbestrahlung, z.B. Textilien, Frischgemüse, Schokolade, Zuckerwaren, Papierwaren, • Geschmacksübertragung bzw. –verlust, z.B. Schokolade, Butter, Tee, Kaffee, Kakao. Übersichtlichkeit des Lagers und Erreichbarkeit der Güter • Lagerplan gen zur Finanzierung von GemeinschaftsaufgAufteilung des Lagers und besserer Übersicht. Um Zeitverluste bei der Entnahme der Ware zu vermeiden muss der zur Verfügung stehende Lagerraum: • groß genug seinaben, aufgrund Eigentümerbeschlüsse bis zur Besitzübergabe trägt unabhängig von der Fälligkeit der Verkä• müssen die Lagervorrichtungen (Regale, Ständer, Schränke, Kästchen usw.) leserlich und sinnvoll beschriftet sein (sogufer. Die gesetzliche Haftung hat der Notar erläuLagerfachkarten), • Wege und Arbeitsflächen um Lager sind breit genug zu gestalten, um die Ware problemlos handhaben zu können, • die Ware sollte griffbereit lagern. • Zweckmäßige Lagereinrichtung und Arbeitshilfsmittel. Ausstattung des Lagers mit: • Messvorrichtungen, z.B. Waagen, Gewichten usw. • Behandlungsvorrichtungen, z.B. Schutzvor- richtungen gegen Staub, Licht usw. • Aufbewahrungsgegenstände, z.B. Regale, Säcke, Fässer, Tanks, Schubladen, Schränke, Ständer • Sicherungsvorrichtungen, z.B. Sicherheits- schlösser, Stahltüren, Alarm- bzw. Feuer- löschanlagen • Verwaltungsvorrichtungen, z.B. Schreib- tische, Aktenschränke, Packtische uswtert.
(5) Dem Käufer stehen ab Besitzübergabe sämtliche Rechte gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und dem Verwalter zu, einschließlich Stimmrecht; entsprechende Vollmacht wird hiermit erteilt. Der Verkäufer überträgt sein Stimmrecht insoweit auf den Käufer sofort, soweit es Beschlüsse für Maßnahmen nach Besitzübergabe betrifft
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Samples: Stufen Des Beschaffungsprozesses in Der Schülerfirma
Kaufvertrag. Der Verkäufer / die Verkäufer (Vor- und Nachnamen) verkaufen an den Käufer / die Käufer (Vor- und Nachnamen)
(1) Der Kaufpreis beträgt insgesamt Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 4 beträgt-
(2) Der Kaufpreis ist fällig bis spätestens Tag/Monat/Jahr und ist bis dahin nicht zu verzinsen. Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit ist
a) die Vorlage der auflagenfreien, grundbuchverwendungsfähigen Löschungsunterlagen für die Grundschuld in Abt. III beim beurkundenden Notar sowie Mitteilung des Notars hierüber an die Vertragsbeteiligten,
b) die Eintragung der Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch, welcher nur die im heutigen Kaufvertrag festgestelltenBornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 4 - Belastungen und die zugunsten des Käufers zu bestellenden Finanzierungsgrundpfandrechte vorgehen dürfen,
c) die Räumung des Vertragsgegenstands durch den Verkäufer, wovon sich der Käufer selbst zu überzeugen hat. Der Kaufpreis ist mitschuldbefreiender Wirkung zu entrichten auf das Konto des Verkäufers Nr. *** bei der XY-Bank/Sparkasse, BLZ ***. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist.
(3) Für den Fall des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Käufer zur Kaufpreisfinanzierung Darlehen aufnimmt, können die als Sicherheit erforderlichen Grundpfandrechte nebst sofortiger Zwangsvollstreckungs- unterwerfung nach § 800 ZPO am Kaufobjekt auch vor Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen werden. Dabei muss durcheine Zweckbestimmung gewährleistet sein, dass die Fremdmittel nur zur Kaufpreisfinanzierung verwendet werden können und vom Verkäufer keine persönliche Schuldübernahme notwendig ist. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausdem Grundpfandrecht in den Kaufgegenstand vor Eigentumsübergang auf den Käufer sind ausgeschlossen. Zur Grundpfandrechtsbestellung beliebigen Inhalts und Rangs bevollmächtigt der Verkäufer jeden Käufer und mehrere Käufer bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig unter Befreiung von § 181 BGB und unabhängig von der Wirksamkeit dieses Vertrages und unbeschränkt gegenüber dem Grundbuchamt; diese Vollmacht kann nur beim amtierenden Notar oder seinem Vertreter im Amt verwendet werden. Der Käufer tritt seine Auszahlungsansprüche gegen die Grundpfandgläubiger bis zur Höhe des Kaufpreises unwiderruflich an den Verkäufer ab. Der Notar ist ermächtigt, die Abtretung unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift dieses Vertrages den Gläubigern anzuzeigen. Abtretung unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift dieses Vertrages den Gläubigern anzuzeigen. Der Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 5 - dem Grundpfandrecht in den Kaufgegenstand vor Eigentumsübergang auf den Käufer sind ausgeschlossen. Der Käufer tritt seine Auszahlungsansprüche gegen die Grundpfandgläubiger bis zur Höhe des Kaufpreises an den Verkäufer ab. Der Notar ist ermächtigt, die Abtretung unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift dieses Vertrages den Gläubigern anzuzeigen. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für bestehende Grundpfandrechte, sofern sie vom Käufer zur Neuvalutierung übernommen werden.
(1) Die Übergabe erfolgt am Tage der vollständigen Kaufpreiszahlu. Maßgebend ist der Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufersng.
(2) Von der Besitzübergabe an gehen Nutzen, Lasten und Gefahr, Steuern und öffentlicheöffentliche r Abgaben auf den Käufer üb.
(3) Der Vertragsgegenstand wird derzeit vom Verkäufer selbst bewohnt. Dieser garantiert die vollständige Räumung bis spätestens Tag/Monat/Jahrer.
(1) Für die Rechtsmängelhaftung gilt das Gesetz, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer versichert, dass ihm Belastungen außerhalb des Grundbuchs nicht bekannt sind und er keine im Grundbuch einzutragenden Lasten beantragt hat.
(2) Der Kaufgegenstand wird in dem Umfang und Zustand übertragen, in dem er sich heute befindet; ohne Beschaffenheitsvereinbarung und ohne Garantie. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind. Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 6 - - Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis nur in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gemäß Paragraph 16 EnEV von einem Ingenieur-Büro/Architekten/Energieberater hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen und die Übergabe erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Verpflichtung nach Paragraph 16 EnEV.-
(3) Der Grundbuchbestand wurde durch Einsicht in das EGB erhoben. Die Beteiligten verzichten auf weitere Ermittlungen. Die Vertrags- und Vollzugskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, die Löschungskosten § 4 Abs. (3) der Verkäufer.
(1) Mit der Besitzübergabe tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ein, so, wie sich diese aus der Teilungserklärung nebst evtl. Nachträgen, Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung, der Hausordnung, dem Verwaltervertrag sowie nach dem Gesetz ergeben. Bornhauser Immobilien Xxxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxxx 🕿 07121/988367 Fax:07121/578088 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx - 7 -
(2) Zum heutigen Vertrag ist die Zustimmung des Verwalters (nicht erforderlich / erforderlich). Der Notar wird ermächtigt, diese Zustimmung durch Übersendung einer Kaufvertragsabschrift einzuholen und entgegenzunehmen.
(3) Eine Instandhaltungsrücklage ist vorhanden. Die laufenden Lasten des Mit- und Sondereigentums, z.B. Verwaltergebühren, Rücklagen, etc. übernimmt der Käufer ab Übergabe. Rückerstattungen und Nachzahlungen werden zeitanteilig verrechnet. Der Verkäufer trägt eine evtl. Ablesegebühr und versichert, dass keine Wohngeldrückstände bestehen.
(4) Sonderzahlungen zur Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben, aufgrund Eigentümerbeschlüsse bis zur Besitzübergabe trägt unabhängig von der Fälligkeit der Verkäufer. Die gesetzliche Haftung hat der Notar erläutert.
(5) Dem Käufer stehen ab Besitzübergabe sämtliche Rechte gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und dem Verwalter zu, einschließlich Stimmrecht; entsprechende Vollmacht wird hiermit erteilt. Der Verkäufer überträgt sein Stimmrecht insoweit auf den Käufer sofort, soweit es Beschlüsse für Maßnahmen nach Besitzübergabe betrifft
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