Kaufverträge. (a) Für Kaufverträge mit Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf): es finden die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (gem. § 474 BGB) Anwendung. (b) Die Gewährleistung aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB mit Unternehmern wird auf zwölf Monate ab Kaufdatum be- schränkt. (c) Ferner hat bei Kaufverträgen (gem. §433 BGB) der Kunde bei berechtigten und unbestrittenen Sachmängeln die ge- setzlichen Ansprüche gegenüber Gleich IT Service GmbH. Gelingt Gleich IT Service GmbH eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. (d) Häufig übersendet Gleich IT Service GmbH zur näheren Beschreibung der Kaufsache Produktdatenblätter des Her- stellers bzw. befinden sich diese im Gleich IT Service GmbH Webshop zu den dort aufgeführten Produkten Produktbe- schreibungen des Herstellers. Für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben übernimmt Gleich IT Service GmbH keine Gewähr im Sinne einer selbständigen Garantie. Diese Datenblätter und Produktbeschreibungen stellen lediglich Be- schreibungen der Kaufsache dar. (1) Gleich IT Service GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Kunden durch regelmäßige Datensicherung dem Verlust von Daten vorbeugen müssen. Insbesondere vor jedem Aufspielen von Software und / oder jeder Veränderung von Hardware sind Datensicherungen zwingend erforderlich und sind vom Kunden durchzuführen. (2) Software wird vom Hersteller in der Regel weiterentwickelt. Gleich IT Service GmbH weist daher darauf hin, dass für die bei Gleich IT Service GmbH käuflich erworbene Software vom Hersteller regelmäßig Software-Pflegeleistungen (Up- dates, Patches etc.) herausgebracht werden. Es ist Aufgabe unseres Kunden, die Software auf aktuellem Stand zu hal- ten, wenn nicht mit Gleich IT Service GmbH ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder vereinbart wird. (3) Wir haften daher nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder in Fällen von Vorsatz für Datenverluste bei der Erbrin- gung von Werkvertragsleistungen mit Unternehmern. Ansprüche aus anderen Vertragstypen mit Unternehmern sowie Ansprüche aus Verträgen mit Verbrauchern werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. (1) Liefert Gleich IT Service GmbH im Rahmen von Kauf-, Dienst- und Werkverträgen mit Kunden Standardsoftware aus, so erhält der Kunde das Nutzungsrecht, das der Hersteller des Programms dem autorisierten Nutzer (Käufer) einräumt. (2) Erstellt und/oder modifiziert Gleich IT Service GmbH Software (Standard- und Individual-Software), erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes mit Gleich IT Service GmbH vereinbart wurde oder vereinbart wird. Das bedeutet, dass der Kunde außer zu Sicherungszwecken keine Kopien des Programms anferti- gen oder Dritten zur Nutzung überlassen darf. Käuflich erworbene Software darf nur an einem Arbeitsplatz, aber ggf. von mehreren Benutzern (Einzelplatzlizenzen) gleichzeitig benutzt werden. Bei Widersprüchen gelten für die jeweilige Soft- ware die Nutzungsregelungen des Herstellers.
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Samples: General Terms and Conditions
Kaufverträge. 26 Allgemein § 27 Vergütungsansprüche § 28 Nutzungsrechte
(a1) Für Kaufverträge mit Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf): es finden die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (gem. § 474 BGB) AnwendungCSK räumt dem Kunden das einfache Recht ein, den Kaufgegenstand räumlich und zeitlich unbeschränkt und vertrags- und bestimmungsgemäß zu nutzen.
(b2) Die Gewährleistung aus Kaufverträgen gemSofern und soweit der Kunde Software und/oder Individualsoftware weiterveräußert, ist er
a. nicht berechtigt, Kopien (auch Sicherungskopien) hiervon in jeglicher Art und Form zurück zu behalten und/oder gesondert zu verbreiten bzw. § 433 BGB mit Unternehmern wird auf zwölf Monate ab Kaufdatum be- schränktzu verkaufen,
b. zur Rechtseinräumung an den Erwerber nur in dem Umfang berechtigt, wie ihm Nutzungsrechte an der betreffenden Software bzw. Individualsoftware von CSK einge- räumt wurden bzw. werden und
c. verpflichtet, CSK unter namentlicher Nennung des Erwerbers vor Verkauf und in Textform über den Verkauf zu informieren.
(c3) Ferner hat bei Kaufverträgen (gem. §433 BGB) der Kunde bei berechtigten und unbestrittenen Sachmängeln die ge- setzlichen Ansprüche gegenüber Gleich IT Service GmbH. Gelingt Gleich IT Service GmbH eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern Die Einräumung einer faktischen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossentechnischen Nutzungsmöglichkeit stellt keine Nutzungsrechtseinräumung durch CSK dar.
(d4) Häufig übersendet Gleich IT Service GmbH Mit Zustimmung von CSK ist der Kunde zur näheren Beschreibung Unterlizenzierung von Standardsoftware berechtigt. Im Falle einer solchen Zustimmung gilt Folgendes:
a. Der Kunde ist nicht berechtigt, seinem Unterlizenznehmer mehr Rechte an der Kaufsache Produktdatenblätter des Her- stellers Standardsoftware einzuräumen, als er selbst von CSK an Rechten erhalten hat bzw. befinden sich erhält.
b. Die Nutzung der Standardsoftware durch Unterlizenznehmer des Kunden gilt gegenüber CSK als Nutzung durch den Kunden. Ein Verschulden eines Unterlizenznehmers wird dem Kunden als eigenes Verschulden zugerechnet.
c. Mit Beendigung des Nutzungsrechts des Kunden an der Standardsoftware, gleich aus welchem Sach- und Rechtsgrund, erlöschen zeitgleich sämtliche Nutzungsrechte der Unterlizenznehmer des Kunden an der Standardsoftware, die diese vom Kunden ableiten.
(5) Der Kunde ist zur Anfertigung von maximal zwei Sicherungskopien berechtigt. Sicherungskopien sind als solche zu kennzeichnen. Wird eine Sicherungskopie beschädigt oder zerstört, ist der Kunde berechtigt, diese durch eine neue Sicherungskopie zu ersetzen. Die beschädigte bzw. zerstörte Sicherungskopie ist unmittelbar im Gleich IT Service GmbH Webshop Anschluss zu den dort aufgeführten Produkten Produktbe- schreibungen löschen. Der Kunde hat in jedem Falle sicherzustellen, dass Sicherungskopien nicht weiter kopiert und/oder produktiv genutzt werden.
(6) Wird der vereinbarte Nutzungsumfang (z.B. Anzahl von Dokumenten, Transaktionen etc.) überschritten, ist der Kunde verpflichtet, dies CSK unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall ist CSK berechtigt, bezüglich des Herstellers. Für die Richtigkeit Kaufpreises eine entsprechende, nachträgliche Anpassung der dort gemachten Angaben übernimmt Gleich IT Service GmbH keine Gewähr im Sinne einer selbständigen Garantie. Diese Datenblätter Kaufpreishöhe zu verlangen und Produktbeschreibungen stellen lediglich Be- schreibungen dies auf Basis der Kaufsache darjeweils aktuellen Preisliste von CSK.
(1) Gleich IT Service GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Kunden durch regelmäßige Datensicherung dem Verlust von Daten vorbeugen müssen. Insbesondere vor jedem Aufspielen von Software und / oder jeder Veränderung von Hardware sind Datensicherungen zwingend erforderlich und sind vom Kunden durchzuführenDer Kunde hat angemessene Fristen zur Mangelbeseitigung einzuräumen.
(2) Software wird vom Hersteller in Im Rahmen der Regel weiterentwickelt. Gleich IT Service GmbH weist daher darauf hin, dass für die bei Gleich IT Service GmbH käuflich erworbene Software vom Hersteller regelmäßig Software-Pflegeleistungen (Up- dates, Patches etc.) herausgebracht werden. Es ist Aufgabe unseres Kunden, die Software auf aktuellem Stand zu hal- ten, wenn nicht mit Gleich IT Service GmbH ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde Nacherfüllung wählt CSK zwischen Nachbesserung oder vereinbart wirdNeulieferung.
(3) Wir Nach einem erfolglosen Nacherfüllungsversuch ist CSK zumindest ein weiterer Nacherfüllungsversuch zu gestatten.
(4) Alle Mängelrügen und Nacherfüllungsverlangen sollten nach Möglichkeit mit nachvollziehbaren Schilderungen der Mangelsymptome schriftlich und unter Übergabe anzuferti- gender schriftlicher Aufzeichnungen, Hartkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen erfolgen.
(5) Die Minderung der Vergütung um insgesamt mehr als 50 %-Punkte (fünfzig Prozentpunkte) ist nicht zulässig.
(6) Sind die von CSK geschuldeten Leistungen teilbar, teilweise mangelhaft und der Kunde rücktrittsberechtigt, so beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf die betroffenen, mangel- haften daher Teilleistungen.
(7) Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf Leistungen von CSK, die der Kunde oder ein Dritter im Auftrag des Kunden ohne Zustimmung von CSK ändert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
(8) Die Beseitigung von Mängeln im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen des Kunden ist CSK vorbehalten, d.h. der Kunde ist nur in Fällen dem Fall mit der Beauftragung von grober Fahrlässigkeit Dritten mit der Beseitigung von Mängeln berechtigt, sofern und soweit CSK die Mängel nicht beseitigen kann oder in Fällen von Vorsatz für Datenverluste bei der Erbrin- gung von Werkvertragsleistungen mit Unternehmern. Ansprüche aus anderen Vertragstypen mit Unternehmern sowie Ansprüche aus Verträgen mit Verbrauchern werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossendies pflichtwidrig verweigert.
(1) Liefert Gleich IT Service GmbH im Rahmen Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache bei einer Schickschuld geht auf den Kunden über, sobald CSK die Kaufsache als Liefergegenstand an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergibt, wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist, oder die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies gilt unabhängig von Kauf-, Dienst- und Werkverträgen mit Kunden Standardsoftware aus, so erhält der Kunde das Nutzungsrecht, das Frage der Hersteller des Programms dem autorisierten Nutzer (Käufer) einräumtÜbernahme der Versandkosten oder der Anfuhr.
(2) Erstellt Die Lieferung gilt nach Abschluss des Verladevorganges als erfolgt.
(3) Eine Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und/oder modifiziert Gleich IT Service GmbH Software (Standard- Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken wird nur nach gesonderter Verein- barung und Individual-Software), erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes mit Gleich IT Service GmbH vereinbart wurde oder vereinbart wird. Das bedeutet, dass der Kunde außer zu Sicherungszwecken keine Kopien auf Wunsch und auf Kosten des Programms anferti- gen oder Dritten zur Nutzung überlassen darf. Käuflich erworbene Software darf nur an einem Arbeitsplatz, aber ggf. von mehreren Benutzern (Einzelplatzlizenzen) gleichzeitig benutzt werden. Bei Widersprüchen gelten für die jeweilige Soft- ware die Nutzungsregelungen des HerstellersKunden abgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufverträge. 25 Vertragsgegenstand
(a1) Für Kaufverträge mit Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf): es finden die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (gem. § 474 BGB) AnwendungDie näheren Einzelheiten zu den von SCD aufgrund von Kaufverträgen verkauften Produkte, insbesondere Einzelheiten zur Beschaffenheit und zum Leistungsumfang einschließlich Verwen- dungszweck, Toleranzen, Systemvoraussetzungen, Umgebungsbedingungen, Lagerung und Halt- barkeit, ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(b2) Die Gewährleistung aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB mit Unternehmern wird auf zwölf Monate ab Kaufdatum be- schränkt.
(c) Ferner hat bei Kaufverträgen (gem. §433 BGB) der Kunde bei berechtigten und unbestrittenen Sachmängeln die ge- setzlichen Ansprüche gegenüber Gleich IT Service GmbH. Gelingt Gleich IT Service GmbH Soweit ein Benutzerhandbuch oder eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nichtsonstige Dokumentation geschuldet ist, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(d) Häufig übersendet Gleich IT Service GmbH zur näheren Beschreibung der Kaufsache Produktdatenblätter des Her- stellers bzw. befinden sich diese erfolgt deren Auslieferung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Gleich IT Service GmbH Webshop zu den dort aufgeführten Produkten Produktbe- schreibungen des Herstellers. Für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben übernimmt Gleich IT Service GmbH keine Gewähr im Sinne einer selbständigen Garantie. Diese Datenblätter und Produktbeschreibungen stellen lediglich Be- schreibungen der Kaufsache darEinzelvertrag in einem gängigen Dateiformat (z.B. PDF, Word, TXT).
(1) Gleich IT Service GmbH weist ausdrücklich darauf hinAlle Lieferungen erfolgen mangels einer anderen Vereinbarung im Einzelvertrag auf Gefahr und Kosten des Kunden. Nähere Details zur Lieferung, dass seine Kunden durch regelmäßige Datensicherung dem Verlust z.B. die Bestimmung des Lieferorts und die Ver- einbarung von Daten vorbeugen müssenINCOTERMS, sollen im Einzelvertrag geregelt werden. Insbesondere vor jedem Aufspielen von Software Soweit die Einzelheiten der Lieferung im Einzelvertrag nicht geregelt sind, ist SCD berechtigt, die Art der Versendung, insbe- sondere Transportunternehmen, Verpackung und / oder jeder Veränderung von Hardware sind Datensicherungen zwingend erforderlich und sind vom Kunden durchzuführenVersandweg, selbst zu bestimmen.
(2) Software wird vom Hersteller in der Regel weiterentwickelt. Gleich IT Service GmbH weist daher darauf hinSCD ist zu Teillieferungen berechtigt, dass wenn die Teillieferung für die bei Gleich IT Service GmbH käuflich erworbene Software vom Hersteller regelmäßig Software-Pflegeleistungen (Up- dates, Patches etc.) herausgebracht werden. Es ist Aufgabe unseres Kundenden Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Software Lieferung der restlichen bestellten Leistun- gen sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, SCD erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit. Die gesetzli- chen Rechte des Kunden in Bezug auf aktuellem Stand zu hal- tendie rechtzeitige Belieferung werden dadurch nicht berührt. Der Kunde ist berechtigt, wenn nicht Transportverpackungen sowie sonstige besondere Verpackungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) an SCD zurückzugeben. Ort der Rücknahme ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag der Unternehmens- sitz von SCD. Die Kosten der Rücksendung der Verpackung trägt der Kunde. Der Kunde wird den Termin sowie die Art und Weise der Rücksendung mit Gleich IT Service GmbH ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde SCD im Vorfeld abstimmen. SCD wird die zurückgesandten Verpackungen wiederverwenden oder vereinbart ordnungsgemäß entsorgen. Satz 1, 2, 3, 4 Sitz der Gesellschaft Handelsregister Geschäftsführer: HypoVereinsbank Xxxxxxx-von-Ardenne-Ring 7 Amtsgericht Dresden Dipl.-Phys. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Konto 5360217 738 BLZ 850 200 86
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich sämtlicher Sal- doforderungen aus einem auf diese Geschäftsbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis), die SCD gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden SCD die folgenden Sicherheiten gewährt.
(2) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von SCD. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. Soweit im Folgen- den auf den Wert der Ware oder einer Sache abgestellt wird, so ist damit der Rechnungswert, im Falle des Fehlens einer Rechnung der Listenpreis und wiederum im Falle des Fehlens eines Listen- preises der objektive Wert gemeint.
(3) Wir haften daher nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder in Fällen von Vorsatz Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns für Datenverluste bei der Erbrin- gung von Werkvertragsleistungen mit UnternehmernSCD. Ansprüche aus anderen Vertragstypen mit Unternehmern sowie Ansprüche aus Verträgen mit Verbrauchern werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossenEr ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu versichern und SCD auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
(14) Liefert Gleich IT Service GmbH Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 11) im Rahmen von Kauf-, Dienst- ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten sowie mit anderen Sachen einschließlich Grundstücken zu verbinden und Werkverträgen mit Kunden Standardsoftware aus, so erhält der Kunde das Nutzungsrecht, das der Hersteller des Programms dem autorisierten Nutzer zu vermischen (Käuferim Folgenden zusammen auch "Verarbeitung" bzw. "verarbeiten" genannt) einräumtund zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind un- zulässig.
(25) Erstellt Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von SCD als Hersteller erfolgt und SCD unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Xxxxx der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffe- nen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb zugunsten SCD eintreten sollte und es sich bei der neu geschaffenen Sache um eine bewegliche Sache handelt, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder in dem in Satz 1 genannten Verhältnis Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an SCD.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von SCD an der Sitz der Gesellschaft Handelsregister Geschäftsführer: HypoVereinsbank Xxxxxxx-von-Ardenne-Ring 7 Amtsgericht Dresden Dipl.-Phys. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Konto 5360217 738 BLZ 850 200 86 Vorbehaltsware jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an SCD ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
(7) Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware im Auftrag seines Abnehmers ("Endkunde"), so tritt er bereits jetzt seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Lieferung und Verarbeitung zusteht, sicherungshalber - jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil von SCD - an SCD ab. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück bestimmt sich die Höhe der abgetretenen Forderung anteilig nach dem Verhältnis des Wertes der von SCD gelieferten Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen beweglichen Sachen.
(8) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der nach Absatz 6 und 7 abgetretenen Forderun- gen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an SCD weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grun- des, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist SCD berechtigt, die Ein- ziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. SCD ist darüber hinaus berechtigt, nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist zur Zahlung und deren fruchtlosen Ablauf die Sicherungsabtretung offen zu legen, die abgetretenen Forderungen zu verwerten sowie die Of- fenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Endkunden zu verlangen. Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes nach Satz 3 bzw. eines fruchtlosen Fristablaufs nach Satz 4 hat der Kunde SCD die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Endkunden erforder- lichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(9) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie un- verzüglich auf das Eigentum von SCD hinweisen und SCD hierüber informieren, um SCD die Durch- setzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, SCD die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber SCD.
(10) SCD wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen frei- geben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei SCD.
(11) Bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises oder Nichterfüllung einer sonstigen fälligen Forde- rung aus der Geschäftsbeziehung ist SCD berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Ver- trag zurückzutreten und/oder modifiziert Gleich IT Service GmbH Software die Vorbehaltsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen (Standard- Verwertungsfall). Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; SCD ist vielmehr berechtigt, lediglich die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und Individualsich Sitz der Gesellschaft Handelsregister Geschäftsführer: HypoVereinsbank Xxxxxxx-Software), erhält von-Ardenne-Ring 7 Amtsgericht Dresden Dipl.-Phys. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Konto 5360217 738 BLZ 850 200 86 den Rücktritt vorzubehalten. Erfüllt der Kunde ein einfachesdie fällige Forderung nicht, zeitlich unbefristetes Nutzungsrechtdarf SCD diese Rechte nur geltend machen, sofern nichts anderes mit Gleich IT Service GmbH vereinbart wurde wenn SCD dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder vereinbart wirdeine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Das bedeutetDie Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Wei- terverarbeitung bestimmten Sachen hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verar- beitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist SCD hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens am 10. Kalendertag ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ver- säumt der Kunde außer zu Sicherungszwecken keine Kopien des Programms anferti- gen die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Dritten zur Nutzung überlassen darfMängelanzeige, ist die Haftung von SCD für den nicht bzw. Käuflich erworbene Software darf nur an einem Arbeitsplatz, aber ggf. von mehreren Benutzern (Einzelplatzlizenzen) gleichzeitig benutzt werden. Bei Widersprüchen gelten für die jeweilige Soft- ware die Nutzungsregelungen des Herstellersnicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufverträge. (aa.) Für Kaufverträge mit Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf): es finden Mit der Übergabe der Kaufsache, einschließlich der Begleitmaterialien an den Vertragspartner ist die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (gemLieferung und der Gefahrübergang erfolgt. § 474 BGB) Anwendung.
(b) Die Gewährleistung aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB mit Unternehmern wird auf zwölf Monate ab Kaufdatum be- schränkt.
(c) Ferner hat bei Kaufverträgen (gem. §433 BGB) Bei der Kunde bei berechtigten und unbestrittenen Sachmängeln die ge- setzlichen Ansprüche gegenüber Gleich IT Service GmbH. Gelingt Gleich IT Service GmbH eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(d) Häufig übersendet Gleich IT Service GmbH zur näheren Beschreibung der Kaufsache Produktdatenblätter des Her- stellers bzw. befinden sich diese im Gleich IT Service GmbH Webshop zu den dort aufgeführten Produkten Produktbe- schreibungen des Herstellers. Für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben übernimmt Gleich IT Service GmbH keine Gewähr im Sinne einer selbständigen Garantie. Diese Datenblätter und Produktbeschreibungen stellen lediglich Be- schreibungen der Kaufsache dar.
(1) Gleich IT Service GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Kunden durch regelmäßige Datensicherung dem Verlust Versendung von Daten vorbeugen müssen. Insbesondere vor jedem Aufspielen von Software und / oder jeder Veränderung von Hardware sind Datensicherungen zwingend erforderlich und sind vom Kunden durchzuführen.
(2) Software wird vom Hersteller in der Regel weiterentwickelt. Gleich IT Service GmbH weist daher darauf hin, dass für die bei Gleich IT Service GmbH käuflich erworbene Software vom Hersteller regelmäßig Software-Pflegeleistungen (Up- dates, Patches etc.) herausgebracht werden. Es ist Aufgabe unseres Kunden, die Software auf aktuellem Stand zu hal- ten, wenn nicht mit Gleich IT Service GmbH ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder vereinbart wird.
(3) Wir haften daher nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder in Fällen von Vorsatz für Datenverluste bei der Erbrin- gung von Werkvertragsleistungen mit Unternehmern. Ansprüche aus anderen Vertragstypen mit Unternehmern sowie Ansprüche aus Verträgen mit Verbrauchern werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
(1) Liefert Gleich IT Service GmbH im Rahmen von Kauf-, Dienst- und Werkverträgen mit Kunden Standardsoftware aus, so erhält der Kunde das Nutzungsrecht, das der Hersteller des Programms dem autorisierten Nutzer (Käufer) einräumt.
(2) Erstellt Hard- und/oder modifiziert Gleich IT Service GmbH Software geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, wenn die Sendung an den Transport- unternehmer vom Verwender oder Hersteller oder Vorhändler übergeben wurde. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden des Verwenders, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Vertragspartner auf diesen über. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Vertragspartners wird eine Versicherung der Hard- und/oder Software gegen Transportschäden abgeschlossen.
b.) Bei Kaufverträgen über Hardware oder vom Verwender gelieferter Lizenzen (Standard- Übertragung von Nutzungsrechten) und Individual-Software)Software behält sich der Verwender das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder tritt einer der unter Buchstabe d) dieser Regelung aufgeführten Fälle ein, erhält so ist der Kunde Verwender berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache zu verlangen und/oder etwaig eingeräumte Nutzungsrechte/ Lizenzen zu widerrufen oder zu löschen, ohne dass darin - vorbehaltlich der Geltung zwingend dagegenstehender rechtlicher Vorschriften - ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes mit Gleich IT Service GmbH vereinbart wurde Rücktritt vom Vertrag vorliegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung der Ansprüche des Verwenders; der Vertragspartner bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.
c.) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nicht verpfändet oder vereinbart wird. Das bedeutet, dass der Kunde außer zu Sicherungszwecken keine Kopien des Programms anferti- gen oder Dritten zur Nutzung überlassen darf. Käuflich erworbene Software darf nur an einem Arbeitsplatz, aber ggf. von mehreren Benutzern (Einzelplatzlizenzen) gleichzeitig benutzt sicherungsübereignet werden. Bei Widersprüchen gelten für die jeweilige Soft- ware die Nutzungsregelungen des HerstellersDie aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an den Verwender ab.
d.) Der Vertragspartner hat dem Verwender unverzüglich mitzuteilen, wenn
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufverträge. 5.1.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (aeinschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) Für Kaufverträge mit Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf): es finden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (gemLieferantenregress). § 474 BGB) AnwendungAnsprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
5.1.2. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (b) Die Gewährleistung aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB mit Unternehmern wird z.B. Werbeaussagen), auf zwölf Monate ab Kaufdatum be- schränktdie uns der Auftraggeber nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt S.WERK keine Haftung.
5.1.3. S.WERK haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Auftraggeber bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Auftraggebers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (c§§ 377, 381 HGB) Ferner nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei Kaufverträgen (gemder Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. §433 BGB) In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Kunde bei berechtigten und unbestrittenen Sachmängeln Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung textförmlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ge- setzlichen Ansprüche gegenüber Gleich IT Service GmbH. Gelingt Gleich IT Service GmbH eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nichtordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, hat der Kunde das Recht, ist unsere Haftung für den Kaufpreis zu mindern nicht bzw. nicht rechtzeitig oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
5.1.4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann S.WERK zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (dNachbesserung) Häufig übersendet Gleich IT Service GmbH zur näheren Beschreibung der Kaufsache Produktdatenblätter oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet werden soll. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
5.1.5. Ansprüche des Her- stellers Auftragsgebers auf Schadensersatz bzw. befinden sich diese Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Nr. 6 und sind im Gleich IT Service GmbH Webshop zu den dort aufgeführten Produkten Produktbe- schreibungen des Herstellers. Für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben übernimmt Gleich IT Service GmbH keine Gewähr im Sinne einer selbständigen Garantie. Diese Datenblätter und Produktbeschreibungen stellen lediglich Be- schreibungen der Kaufsache dar.
(1) Gleich IT Service GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Kunden durch regelmäßige Datensicherung dem Verlust von Daten vorbeugen müssen. Insbesondere vor jedem Aufspielen von Software und / oder jeder Veränderung von Hardware sind Datensicherungen zwingend erforderlich und sind vom Kunden durchzuführen.
(2) Software wird vom Hersteller in der Regel weiterentwickelt. Gleich IT Service GmbH weist daher darauf hin, dass für die bei Gleich IT Service GmbH käuflich erworbene Software vom Hersteller regelmäßig Software-Pflegeleistungen (Up- dates, Patches etc.) herausgebracht werden. Es ist Aufgabe unseres Kunden, die Software auf aktuellem Stand zu hal- ten, wenn nicht mit Gleich IT Service GmbH ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder vereinbart wird.
(3) Wir haften daher nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder in Fällen von Vorsatz für Datenverluste bei der Erbrin- gung von Werkvertragsleistungen mit Unternehmern. Ansprüche aus anderen Vertragstypen mit Unternehmern sowie Ansprüche aus Verträgen mit Verbrauchern werden hiermit ausdrücklich Übrigen ausgeschlossen.
(1) Liefert Gleich IT Service GmbH im Rahmen von Kauf-, Dienst- und Werkverträgen mit Kunden Standardsoftware aus, so erhält der Kunde das Nutzungsrecht, das der Hersteller des Programms dem autorisierten Nutzer (Käufer) einräumt.
(2) Erstellt und/oder modifiziert Gleich IT Service GmbH Software (Standard- und Individual-Software), erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes mit Gleich IT Service GmbH vereinbart wurde oder vereinbart wird. Das bedeutet, dass der Kunde außer zu Sicherungszwecken keine Kopien des Programms anferti- gen oder Dritten zur Nutzung überlassen darf. Käuflich erworbene Software darf nur an einem Arbeitsplatz, aber ggf. von mehreren Benutzern (Einzelplatzlizenzen) gleichzeitig benutzt werden. Bei Widersprüchen gelten für die jeweilige Soft- ware die Nutzungsregelungen des Herstellers.
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