Keine Drittbegünstigten Musterklauseln

Keine Drittbegünstigten. Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter, es sei denn, dies ist in seinen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen.
Keine Drittbegünstigten. Keine in dieser Vereinbarung enthaltene ausdrückliche oder stillschweigende Bestimmung ist für Personen außer Ihnen, Mitgliedern der Anbietergruppe und Anbieterpartnern gedacht oder auf solche Personen übertragbar; dies gilt für Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeder Art aus oder infolge dieser Vereinbarung. Keine Person außer Ihnen, dem Anbieter und Mitgliedern der Anbietergruppe darf gemäß dieser Vereinbarung Klage erheben. Der Anbieter ist berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), Rechte, Rechtsbehelfe, Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse sowie die Rechtsverteidigung von Mitgliedern der Anbietergruppe oder Anbieterpartnern aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, einschließlich Rechten und Rechtsbehelfen bei Verlusten, Schäden oder Ansprüchen, die ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner betreffen, und: (i) die aus oder in Verbindung mit der Nichteinhaltung einer Bedingung dieser Vereinbarung durch Sie entstehen oder (ii) bei denen Sie gemäß dieser Vereinbarung zur Schadloshaltung verpflichtet sind. Solche Verluste, Schäden oder Ansprüche werden nicht gemäß Abschnitt 6.4.1 als indirekte oder beiläufig entstandene Schäden bzw. Folgeschäden ausgeschlossen, weil die betroffene Partei nicht der Anbieter selbst ist, sondern ein anderes Mitglied der Anbietergruppe oder ein Anbieterpartner.
Keine Drittbegünstigten. Es gibt keine Drittbegünstigten zu diesem Vertrag.
Keine Drittbegünstigten. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet diese Vereinbarung keine Rechte zugunsten Dritter. Das Recht der Parteien, diese Vereinbarung aufzuheben oder zu ändern, unterliegt nicht der Zustimmung einer anderen Person.
Keine Drittbegünstigten. Der Vertrag wird ausschließlich zu Gunsten der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger geschlossen. Die in dem Vertrag festgelegten Bedingungen, Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen der Parteien sind weder für andere Personen oder Unternehmen bestimmt noch sind sie für deren Vorteil bestimmt oder von diesen durchsetzbar, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Autorisierte Benutzer.
Keine Drittbegünstigten. Der Vertrag wird ausschließlich zugunsten der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare (Abtretungsempfänger) geschlossen und kann nur von diesen durchgesetzt werden, und nichts in diesem Vertrag, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gewährt irgendeiner anderen Person irgendein Recht, irgendeinen Vorteil oder irgendeinen Rechtsbehelf.
Keine Drittbegünstigten. Nichts in diesem Vertrag, ausdrücklich oder impliziert, sollte oder soll auf dritte Personen oder Organisationen ein Recht, eine Leistung oder ein Rechtsmittel jeglicher Art, unter oder auf Grund dieses Vertrags verleihen.
Keine Drittbegünstigten. Außer wenn dieser Vertrag eine ausdrückliche anderslautende Bestimmung enthält (zum Beispiel Stratasys-Zweigunternehmen und -Entschädigungsberechtigte), gibt es in diesem Vertrag keine begünstigten Drittparteien. Des Weiteren erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass einige der Lieferanten und/oder Lizenzgeber aufgrund ihrer Verträge mit Stratasys berechtigt sein können, bestimmte Rechte und Nutzungseinschränkungen gegen Benutzer der Software durchzusetzen, und dass diese Lieferanten und Lizenzgeber in diesem Umfang das Recht haben können, diese Rechte und Einschränkungen direkt gegen den Kunden durchzusetzen.
Keine Drittbegünstigten. Eine Person, die keine Partei dieser Vereinbarung ist, hat kein Recht, eine ihrer Bedingungen durchzusetzen.
Keine Drittbegünstigten. Es gibt keine Drittbegünstigten in diesem MSA. 7.