Kindernachversicherung. a. Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne Wartezeiten mit dem Tag der Geburt, sofern die Anmeldung zur Versicherung des Kindes bei dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, nachweislich spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt ist. Als Nach- weis genügt die Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde in Textform per E-Mail, Fax oder Post. b. Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass aa. der versicherte Elternteil gemäß § 178b VersVG in Verbindung mit § 178e VersVG in vollem Umfang versichert ist; bb. der beantragte Versicherungsschutz nicht höher und umfassender ist als der des versicherten Elternteils. Bedeutet das Kind ein erhöhtes Risiko, so kann der Versicherer einen angemessenen Risikozuschlag verlangen; cc. kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. c. Die Adoption steht der Geburt gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Besteht eine erhöhte Gefahr, ist die Ver- einbarung eines Risikozuschlags bis zu 100 % auf die Tarifprämie mög- lich.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Kindernachversicherung. a. Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten mit dem Tag der Geburt, sofern die Anmeldung zur Versicherung des Kindes bei dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, nachweislich spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt ist. Als Nach- weis Nachweis genügt die Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde in Textform per E-Mail, Fax oder Post.
b. Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass dass:
aa. der versicherte Elternteil gemäß § 178b VersVG in Verbindung mit § 178e VersVG in vollem Umfang versichert istVertrag des versicherten Elternteils am Tag der Geburt mindestens 3 Monate ununterbrochen bestanden hat;
bb. der beantragte Versicherungsschutz nicht höher und nicht umfassender ist ist, als der des versicherten Elternteils. Bedeutet das Kind ein erhöhtes Risiko, so kann der Versicherer einen angemessenen Risikozuschlag verlangen;
cc. kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
c. Die Adoption steht der Geburt gleich, sofern das Kind zum im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Besteht eine erhöhte GefahrGefahr für den Eintritt des Versicherungsfalles, ist die Ver- einbarung Vereinbarung eines Risikozuschlags Risikozuschlages bis zu 100 % auf die Tarifprämie mög- lichmöglich. Der Nachweis der Adoption gilt insbesondere durch die Vorlage der Adoptionsurkunde bei der Care Concept AG als geführt. Für die Beantragung gelten die Fristen in Ziff. 10 a. dieses Paragraphen entsprechend.
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Samples: Insurance Agreement
Kindernachversicherung. a. Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten mit dem Tag der Geburt, sofern die Anmeldung zur Versicherung des Kindes bei dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, nachweislich spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt ist. Als Nach- weis Nachweis genügt die Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde in Textform per E-Mail, Fax oder Post.
b. Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass dass
aa. der versicherte Elternteil gemäß § 178b VersVG in Verbindung mit § 178e VersVG in vollem Umfang versichert ist;Vertrag des versicherten Elternteils am Tag der Geburt mindestens 3 Monate ununterbrochen bestanden hat;
bb. der beantragte Versicherungsschutz nicht höher und umfassender ist ist, als der des versicherten Elternteils. Bedeutet das Kind ein erhöhtes Risiko, so kann der Versicherer einen angemessenen Risikozuschlag verlangen;
cc. kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
c. Die Adoption steht der Geburt gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Besteht eine erhöhte Gefahr, ist die Ver- einbarung Vereinbarung eines Risikozuschlags bis zu 100 % auf die Tarifprämie mög- lichmöglich.
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Samples: Insurance Agreement
Kindernachversicherung. a. Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten mit dem Tag der Geburt, sofern die Anmeldung zur Versicherung des Kindes bei dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, nachweislich spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt ist. Als Nach- weis Nachweis genügt die Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde in Textform per E-Mail, Fax oder Post.
b. Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass dass
aa. der versicherte Elternteil gemäß § 178b VersVG in Verbindung mit § 178e VersVG in vollem Umfang versichert istVertrag des versicherten Elternteils am Tag der Geburt mindestens 3 Monate ununterbrochen bestanden hat;
bb. der beantragte Versicherungsschutz nicht höher und umfassender ist ist, als der des versicherten Elternteils. Bedeutet das Kind ein erhöhtes Risiko, so kann der Versicherer einen angemessenen Risikozuschlag verlangen;
cc. kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
c. Die Adoption steht der Geburt gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Besteht eine erhöhte Gefahr, ist die Ver- einbarung Vereinbarung eines Risikozuschlags bis zu 100 % auf die Tarifprämie mög- lichmöglich.
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